Rechtsprechung
| EuGH, 21.01.1993 - C-308/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
- EU-Kommission
Advanced Nuclear Fuels / Kommission
EAG-Vertrag, Artikel 79 und 83; Verordnung Nr. 3327/76 der Kommission
1. EAG; Sicherheitskontrolle; Zwangsmaßnahmen gegenüber Unternehmen; Verstösse, die zu Zwangsmaßnahmen führen können
- EU-Kommission
Advanced Nuclear Fuels / Kommission
- Wolters Kluwer
Nichtigkeitsklage auf Aufhebung einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein Verfahren nach Art. 83 Vertrag der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG); Überwachungsbefugnisse der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Zwangsmaßnahme der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. EAG - Sicherheitskontrolle - Zwangsmaßnahmen gegenüber Unternehmen - Verstösse, die zu Zwangsmaßnahmen führen können
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission über ein Verfahren nach Artikel 83 EAG-Vertrag.
Verfahrensgang
- EuGH, 07.12.1990 - C-308/90
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1992 - C-308/90
- EuGH, 21.01.1993 - C-308/90
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Rechtsprechung
| EuGH, 07.12.1990 - C-308/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EAGV Art. 146; ; Euratom-Vertrag Art. 83; ; Euratom-Vertrag Art. 79; ; VO Nr. 3227/76 Art. 10; ; VO Nr. 3227/76 Art. 24
- EU-Kommission
Advanced Nuclear Fuels / Kommission
EAG-Vertrag, Artikel 83 Absatz 2 Unterabsatz 2
EAG - Sicherheitskontrolle - Zwangsmaßnahmen gegenüber Unternehmen - Übertragung der Verwaltung an Dritte - Aufschiebende Wirkung der Klage beim Gerichtshof - Prüfung eines auf Anordnung des sofortigen Vollzugs gerichteten Antrags durch den Gerichtshof - EU-Kommission
Advanced Nuclear Fuels / Kommission
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen den Euratom-Vertrag ; Zulässigkeit von Urantransporten
- rechtsportal.de
EAG - Sicherheitskontrolle - Zwangsmaßnahmen gegenüber Unternehmen - Übertragung der Verwaltung an Dritte - Aufschiebende Wirkung der Klage beim Gerichtshof - Prüfung eines auf Anordnung des sofortigen Vollzugs gerichteten Antrags durch den Gerichtshof; [EAG-Vertrag, ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuGH, 07.12.1990 - C-308/90
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1992 - C-308/90
- EuGH, 21.01.1993 - C-308/90
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1992 - C-308/90
Advanced Nuclear Fuels GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Die Kommission stellte am 15. November 1990 einen solchen Antrag, und der Gerichtshof erklärte mit Beschluß vom 7. Dezember 1990 (Slg. 1990, I-4499) die Zwangsmaßnahme für sofort vollstreckbar.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1992 - C-308/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Advanced Nuclear Fuels GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission über ein Verfahren nach Artikel 83 EAG-Vertrag
Verfahrensgang
- EuGH, 07.12.1990 - C-308/90
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1992 - C-308/90
- EuGH, 21.01.1993 - C-308/90
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 17.05.1984 - 15/83
Denkavit Nederland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1992 - C-308/90
Eine Maßnahme der Gemeinschaft genügt dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wenn sie für die Erreichung des verfolgten Zwecks angemessen und erforderlich ist, das heisst nur dann, wenn erstens feststeht, daß die zur Erreichung des angestrebten Zwecks eingesetzten Mittel mit der Bedeutung dieses Zwecks zu vereinbaren sind, und zweitens, wenn sie zu dessen Erreichung erforderlich sind, vgl. Urteil vom 23. Februar 1983 in der Rechtssache 66/82 (Fromançais, Slg. 1983, 395, Randnr. 8) und Urteil vom 17. November 1984 in der Rechtssache 15/83 (Denkavit, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25). - EuGH, 15.07.1970 - 44/69
Buchler & Co. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1992 - C-308/90
Wie die Kommission ausführt, besteht der Zweck der Zwangsmaßnahmen nach Artikel 83 eindeutig darin, die Wiederholung von Zuwiderhandlungen gegen den Vertrag zu verhindern, und nicht nur darin, eine fortbestehende Zuwiderhandlung abzustellen; in diesem Zusammenhang ähnelten sie eher einer "Geldbusse" als einem "Zwangsgeld", vgl. Rechtssache 44/69 (Buchler/Kommission, Slg. 1970, 733, Randnr. 49). - EuGH, 23.02.1983 - 66/82
Fromançais / FORMA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1992 - C-308/90
Eine Maßnahme der Gemeinschaft genügt dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wenn sie für die Erreichung des verfolgten Zwecks angemessen und erforderlich ist, das heisst nur dann, wenn erstens feststeht, daß die zur Erreichung des angestrebten Zwecks eingesetzten Mittel mit der Bedeutung dieses Zwecks zu vereinbaren sind, und zweitens, wenn sie zu dessen Erreichung erforderlich sind, vgl. Urteil vom 23. Februar 1983 in der Rechtssache 66/82 (Fromançais, Slg. 1983, 395, Randnr. 8) und Urteil vom 17. November 1984 in der Rechtssache 15/83 (Denkavit, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25). - EuGH, 07.12.1990 - C-308/90
Advanced Nuclear Fuels / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1992 - C-308/90
Die Kommission stellte am 15. November 1990 einen solchen Antrag, und der Gerichtshof erklärte mit Beschluß vom 7. Dezember 1990 (Slg. 1990, I-4499) die Zwangsmaßnahme für sofort vollstreckbar.
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