Rechtsprechung
| EuGH, 02.09.2021 - C-854/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Vodafone
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikation - Verordnung (EU) 2015/2120 - Art. 3 - Zugang zum offenen Internet - Art. 3 Abs. 1 - Rechte der Endnutzer - Art. 3 Abs. 2 - Verbot von Vereinbarungen oder einer Geschäftspraxis, die die Ausübung der Rechte der ...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikation - Verordnung (EU) 2015/2120 - Art. 3 - Zugang zum offenen Internet - Art. 3 Abs. 1 - Rechte der Endnutzer - Art. 3 Abs. 2 - Verbot von Vereinbarungen oder einer Geschäftspraxis, die die Ausübung der Rechte der ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Medienrecht: Vodafone/Bundesrepublik Deutschland
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - "Nulltarif-Optionen" verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Nulltarif-Optionen wie Stream On und Vodafone Pass verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet und Grundsatz der Netzneutralität
- lto.de (Kurzinformation)
Zero-Rating-Tarife: "Stream on" und "Vodafone Pass" waren europarechtswidrig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Nulltarif-Optionen" verstoßen gegen Netzneutralität - "Nulltarif-Optionen" verstoßen gegen Netzneutralität
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Mobilfunk: Nulltarif-Optionen verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verträge mit sogenannten "Nulltarif-Optionen" verstoßen gegen Netzneutralität
- wbs.legal (Kurzinformation)
Vodafone-Pass - Nulltarif-Optionen verstoßen gegen Netzneutralität
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Vodafone
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vodafone
Verfahrensgang
- VG Köln, 18.11.2019 - 9 K 8221/18
- EuGH, 02.09.2021 - C-854/19
Papierfundstellen
- NJW 2021, 3031
- EuZW 2021, 1008
- MMR 2021, 868
- afp 2021, 468
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 15.09.2020 - C-807/18
Der Gerichtshof legt erstmals die Unionsverordnung aus, mit der die "Neutralität …
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-854/19
Rn. 22 Diese verschiedenen Bestimmungen dienen, wie sich aus Art. 1 der Verordnung 2015/2120 ergibt, zur Wahrung der gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung des Verkehrs bei der Bereitstellung von Internetzugangsdiensten und der damit verbundenen Rechte der Endnutzer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 23 bis 27).Rn. 23 Zum einen hat der Gerichtshof klargestellt, dass im Fall der Unvereinbarkeit des Verhaltens eines Anbieters von Internetzugangsdiensten mit Art. 3 Abs. 3 der Verordnung 2015/2120 von der Prüfung abgesehen werden kann, ob dieses Verhalten mit den Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der Verordnung im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 28).
Rn. 26 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung 2015/2120 im Licht ihres achten Erwägungsgrundes den Anbietern von Internetzugangsdiensten eine allgemeine Pflicht auferlegt, den gesamten Verkehr gleich zu behandeln, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung (…siehe oben, Rn. 19); davon darf in keinem Fall durch die Geschäftspraxis der Anbieter oder in ihren mit Endnutzern geschlossenen Vereinbarungen abgewichen werden (Urteil vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 47).
Auf solchen "kommerziellen Erwägungen" beruht insbesondere jede Maßnahme eines Anbieters von Internetzugangsdiensten gegenüber einem Endnutzer, die, ohne auf derartige objektiv unterschiedliche Anforderungen gestützt zu sein, darauf hinausläuft, dass die von den verschiedenen Anbietern von Inhalten, Anwendungen oder Diensten angebotenen Inhalte, Anwendungen oder Dienste nicht gleich und ohne Diskriminierung behandelt werden (Urteil vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 48).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2026 - 13 B 1232/25
Eilantrag eines Telekommunikationsunternehmens im Streit um Vertragsklausel für …
Rn. 14 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021 - C-854/19, "Vodafone" -, juris, Rn. 23, - C-5/20, "Vodafone" -, juris, Rn. 22, und - C-34/20, "Telekom Deutschland" -, juris, Rn. 25, sowie vom 15. September 2020 - C-807/18 und C-39/19, "Telenor Magyarország" -, juris, Rn. 28.Rn. 16 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021 - C-854/19, "Vodafone" -, juris, Rn. 24 und 26, - C-5/20, "Vodafone" -, juris, Rn. 23 und 25, und - C-34/20, "Telekom Deutschland" -, juris, Rn. 26 und 28, sowie vom 15. September 2020 - C-807/18 und C-39/19, "Telenor Magyarország" -, juris, Rn. 47.
Rn. 20 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021 - C-854/19, "Vodafone" -, juris, Rn. 28, - C-5/20, "Vodafone" -, juris, Rn. 27, und - C-34/20, "Telekom Deutschland" -, juris, Rn. 30, sowie vom 15. September 2020 - C-807/18 und C-39/19, "Telenor Magyarország" -, juris, Rn. 51.
- OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 20 U 72/23
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Rahmen geschäftlicher Handlungen …
Grund hierfür war, dass die Bundesnetzagentur am 28. April 2022 auf Grundlage der EuGH-Urteile in den Rechtssachen C-854/19, C-5/20 und C-34/20 vom 02. September 2021 die Vermarktung des sog. Zero-Rating-Angebots "X. Pass" und des vergleichbaren "Z. Stream On" ab dem 01. Juli 2022 untersagt und die Beendigung von Bestandsverträgen verlangt hatte, weil diese mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs ("Netzneutralität") unvereinbar sind.Letztlich diene die Einstellung der X.-Pass der Einhaltung der Vorgaben von Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/2120 (nachfolgend "TSM-VO"), wie sie erstmals vom EuGH in seinen Urteilen vom 02.09.2021 (Rs. C-854/19, C-5/20 und C-34/20) ausgelegt worden seien.
- EuGH, 12.03.2026 - C-514/24
Telekommunikation: Ein Teilnehmer kann seinen Vertrag über Internetzugangsdienste …
Rn. 17 In dieser Entscheidung vom 27. Oktober 2022 führte der Präsident der NMHH aus, dass der Gerichtshof in den Urteilen vom 2. September 2021, Vodafone (C-854/19, EU:C:2021:675), vom 2. September 2021, Vodafone (C-5/20, EU:C:2021:676), und vom 2. September 2021, Telekom Deutschland (C-34/20, EU:C:2021:677), entschieden habe, dass die Tarifoption zum sogenannten "Nulltarif" mit den Pflichten aus Art. 3 Abs. 3 der Verordnung 2015/2120 unvereinbar sei.Rn. 40 Daher kann ein Vorabentscheidungsurteil des Gerichtshofs, in dem u. a. über die Auslegung von Art. 3 Abs. 3 der Verordnung 2015/2120 entschieden wird, wie die Urteile vom 15. September 2020, Telenor Magyarország (C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708), vom 2. September 2021, Vodafone (C-854/19, EU:C:2021:675), vom 2. September 2021, Vodafone (C-5/20, EU:C:2021:676), und vom 2. September 2021, Telekom Deutschland (C-34/20, EU:C:2021:677), nicht als Änderung einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift des Unionsrechts angesehen werden, die einem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste unmittelbar vorschreiben könnte, die Vertragsbedingungen der von ihm mit den Endnutzern geschlossenen Teilnehmerverträge zu ändern.
- OLG Düsseldorf, 25.04.2024 - 20 UKl 2/23 Grund hierfür war, dass die Bundesnetzagentur am 28. April 2022 auf Grundlage der EuGH-Urteile in den Rechtssachen C-854/19, C-5/20 und C-34/20 vom 02. September 2021 die Vermarktung des sog. Zero-Rating-Angebots "W.-Pass" und des vergleichbaren "U." ab dem 01. Juli 2022 untersagt und die Beendigung von Bestandsverträgen verlangt hatte, weil diese mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs ("Netzneutralität") unvereinbar seien.
Letztlich diene die Einstellung der W.-Passes der Einhaltung der Vorgaben von Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/2120 (nachfolgend "TSM-VO"), wie sie erstmals vom EuGH in seinen Urteilen vom 02. September 2021 (Rs. C-854/19, C-5/20 und C-34/20) ausgelegt worden seien.
- VG Köln, 21.10.2025 - 1 L 1250/25
Netzgleichheit; Internetzugangsdienste; Depriorisierung; Drosselung; …
Rn. 37 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021, Rs. C-854/19, Rn. 26; Rs. C-34/20 (Vodafone), Rn 28 und vom 15. September 2020, Rs. C-807/18 und C-39/19 (Telenor Magyarország), Rn. 47, sämtlich juris.Rn. 47 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021, Rs. C-854/19, Rn. 28 und Rs. C-34/20 (Vodafone), Rn 30 und vom 15. September 2020, Rs. C-807/18 und C-39/19 (Telenor Magyarország), Rn. 54, sämtlich juris.
- BGH, 08.05.2025 - III ZR 56/24
Inanspruchnahme eines Telekommunikationsunternehmens auf Unterlassung und …
Rn. 3 Im September 2021 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass der von der Beklagten angebotene "Vodafone Pass" einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten nach Art. 3 Abs. 3 UAbs. 1 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (…ABl. L 310 vom 26. November 2015, S. 1) darstellt (Urteile vom 2. September 2021 - C-854/19, NJW 2021, 3031 Rn. 28 und C-5/20, MMR 2021, 866 Rn. 27). - OLG Köln, 19.12.2025 - 6 UKl 1/25
Unterlassung des Angebotes der Zubuchoption "5G+ Gaming" bei einem Tarif durch …
Rn. 31 Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus den von dem Kläger in seiner Replik vom 22.08.2025 in diesem Zusammenhang herangezogenen Entscheidungen des EuGH vom 02.09.2021 - C 854/19 (Vodafone GmbH/BRD) und C-34/20 (Telekom Deutschland/BRD) betreffend sog. Zero-Rating-Tarife. - EuGH, 10.07.2025 - C-367/24
Telekom România Mobile Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 12 Dieses Gericht ist der Ansicht, dass die Urteile vom 15. September 2020, Telenor Magyarország (C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708), vom 2. September 2021, Vodafone (C-854/19, EU:C:2021:675), vom 2. September 2021, Vodafone (C-5/20, EU:C:2021:676), und vom 2. September 2021, Telekom Deutschland (C-34/20, EU:C:2021:677), bereits hinreichende Anhaltspunkte zu den Fragen lieferten, die von Telekom România Mobile Communications zur Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung 2015/2120 unter Berücksichtigung von deren siebtem Erwägungsgrund sowie zum Verhältnis zwischen dieser Bestimmung und Art. 3 Abs. 3 der Verordnung aufgeworfen worden seien. - Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-514/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikation - Richtlinie (EU) …
{FN:3} Bei den Urteilen des Gerichtshofs, auf die sich das vorlegende Gericht bezieht, handelt es sich um die Urteile vom 2. September 2021 zur Beantwortung der Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen Vodafone (C-854/19, EU:C:2021:675), Vodafone (C-5/20, EU:C:2021:676) und Telekom Deutschland (C-34/20, EU:C:2021:677), im Folgenden: Urteile Vodafone und Telekom Deutschland. - OLG Köln, 19.12.2025 - 6 UKI 1/25 Rn. 28 Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus den von dem Kläger in seiner Replik vom 22.08.2025 in diesem Zusammenhang herangezogenen Entscheidungen des EuGH vom 02.09.2021 - C 854/19 (Vodafone GmbH/BRD) und C-34/20 (Telekom Deutschland/BRD) betreffend sog. Zero-Rating-Tarife.
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Rechtsprechung
| EuGH, 02.09.2021 - C-34/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Europäischer Gerichtshof
Telekom Deutschland
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikation - Verordnung (EU) 2015/2120 - Art. 3 - Zugang zum offenen Internet - Art. 3 Abs. 1 - Rechte der Endnutzer - Art. 3 Abs. 2 - Verbot von Vereinbarungen oder einer Geschäftspraxis, die die Ausübung der Rechte der ...
- degruyter.com
Unzulässige Bandbreitenlimitierung aufgrund Nulltarif-Option
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikation - Verordnung (EU) 2015/2120 - Art. 3 - Zugang zum offenen Internet - Art. 3 Abs. 1 - Rechte der Endnutzer - Art. 3 Abs. 2 - Verbot von Vereinbarungen oder einer Geschäftspraxis, die die Ausübung der Rechte der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - "Nulltarif-Optionen" verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet
- lto.de (Kurzinformation)
Zero-Rating-Tarife: "Stream on" und "Vodafone Pass" waren europarechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verträge mit sogenannten "Nulltarif-Optionen" verstoßen gegen Netzneutralität
- wbs.legal (Kurzinformation)
Telekoms StreamOn - Nulltarif-Optionen verstoßen gegen Netzneutralität
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Telekom Deutschland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Telekom Deutschland
Verfahrensgang
- VG Köln, 20.11.2018 - 1 L 253/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 13 B 1734/18
- VG Köln, 20.01.2020 - 9 K 4632/18
- EuGH, 02.09.2021 - C-34/20
Papierfundstellen
- MMR 2021, 870
- afp 2021, 467
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 15.09.2020 - C-807/18
Der Gerichtshof legt erstmals die Unionsverordnung aus, mit der die "Neutralität …
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-34/20
Rn. 24 Diese verschiedenen Bestimmungen dienen, wie sich aus Art. 1 der Verordnung 2015/2120 ergibt, zur Wahrung der gleichberechtigten und nicht diskriminierenden Behandlung des Verkehrs bei der Bereitstellung von Internetzugangsdiensten und der damit verbundenen Rechte der Endnutzer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 23 bis 27).Rn. 25 Zum einen hat der Gerichtshof klargestellt, dass im Fall der Unvereinbarkeit des Verhaltens eines Anbieters von Internetzugangsdiensten mit Art. 3 Abs. 3 der Verordnung 2015/2120 von der Prüfung abgesehen werden kann, ob dieses Verhalten mit den Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der Verordnung im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 28).
Rn. 28 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung 2015/2120 im Licht ihres achten Erwägungsgrundes den Anbietern von Internetzugangsdiensten eine allgemeine Pflicht auferlegt, den gesamten Verkehr gleich zu behandeln, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung (…siehe oben, Rn. 21); davon darf in keinem Fall durch die Geschäftspraxis der Anbieter oder in ihren mit Endnutzern geschlossenen Vereinbarungen abgewichen werden (Urteil vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 47).
Auf solchen "kommerziellen Erwägungen" beruht insbesondere jede Maßnahme eines Anbieters von Internetzugangsdiensten gegenüber einem Endnutzer, die, ohne auf derartige objektiv unterschiedliche Anforderungen gestützt zu sein, darauf hinausläuft, dass die von den verschiedenen Anbietern von Inhalten, Anwendungen oder Diensten angebotenen Inhalte, Anwendungen oder Dienste nicht gleich und ohne Diskriminierung behandelt werden (Urteil vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 48).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2026 - 13 B 1232/25
Eilantrag eines Telekommunikationsunternehmens im Streit um Vertragsklausel für …
Rn. 14 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021 - C-854/19, "Vodafone" -, juris, Rn. 23, - C-5/20, "Vodafone" -, juris, Rn. 22, und - C-34/20, "Telekom Deutschland" -, juris, Rn. 25, sowie vom 15. September 2020 - C-807/18 und C-39/19, "Telenor Magyarország" -, juris, Rn. 28.Rn. 16 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021 - C-854/19, "Vodafone" -, juris, Rn. 24 und 26, - C-5/20, "Vodafone" -, juris, Rn. 23 und 25, und - C-34/20, "Telekom Deutschland" -, juris, Rn. 26 und 28, sowie vom 15. September 2020 - C-807/18 und C-39/19, "Telenor Magyarország" -, juris, Rn. 47.
Rn. 20 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021 - C-854/19, "Vodafone" -, juris, Rn. 28, - C-5/20, "Vodafone" -, juris, Rn. 27, und - C-34/20, "Telekom Deutschland" -, juris, Rn. 30, sowie vom 15. September 2020 - C-807/18 und C-39/19, "Telenor Magyarország" -, juris, Rn. 51.
- EuGH, 12.03.2026 - C-514/24
Telekommunikation: Ein Teilnehmer kann seinen Vertrag über Internetzugangsdienste …
Rn. 17 In dieser Entscheidung vom 27. Oktober 2022 führte der Präsident der NMHH aus, dass der Gerichtshof in den Urteilen vom 2. September 2021, Vodafone (C-854/19, EU:C:2021:675), vom 2. September 2021, Vodafone (C-5/20, EU:C:2021:676), und vom 2. September 2021, Telekom Deutschland (C-34/20, EU:C:2021:677), entschieden habe, dass die Tarifoption zum sogenannten "Nulltarif" mit den Pflichten aus Art. 3 Abs. 3 der Verordnung 2015/2120 unvereinbar sei.Rn. 40 Daher kann ein Vorabentscheidungsurteil des Gerichtshofs, in dem u. a. über die Auslegung von Art. 3 Abs. 3 der Verordnung 2015/2120 entschieden wird, wie die Urteile vom 15. September 2020, Telenor Magyarország (C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708), vom 2. September 2021, Vodafone (C-854/19, EU:C:2021:675), vom 2. September 2021, Vodafone (C-5/20, EU:C:2021:676), und vom 2. September 2021, Telekom Deutschland (C-34/20, EU:C:2021:677), nicht als Änderung einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift des Unionsrechts angesehen werden, die einem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste unmittelbar vorschreiben könnte, die Vertragsbedingungen der von ihm mit den Endnutzern geschlossenen Teilnehmerverträge zu ändern.
- EuGH, 10.07.2025 - C-367/24
Telekom România Mobile Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 12 Dieses Gericht ist der Ansicht, dass die Urteile vom 15. September 2020, Telenor Magyarország (C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708), vom 2. September 2021, Vodafone (C-854/19, EU:C:2021:675), vom 2. September 2021, Vodafone (C-5/20, EU:C:2021:676), und vom 2. September 2021, Telekom Deutschland (C-34/20, EU:C:2021:677), bereits hinreichende Anhaltspunkte zu den Fragen lieferten, die von Telekom România Mobile Communications zur Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung 2015/2120 unter Berücksichtigung von deren siebtem Erwägungsgrund sowie zum Verhältnis zwischen dieser Bestimmung und Art. 3 Abs. 3 der Verordnung aufgeworfen worden seien.Rn. 17 Die verschiedenen Bestimmungen von Art. 3 der Verordnung 2015/2120 dienen, wie sich aus deren Art. 1 ergibt, zur Wahrung der gleichberechtigten und nicht diskriminierenden Behandlung des Verkehrs bei der Bereitstellung von Internetzugangsdiensten und der damit verbundenen Rechte der Endnutzer (…Urteile vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 27, und vom 2. September 2021, Telekom Deutschland, C-34/20, EU:C:2021:677, Rn. 24).
Rn. 25 Der Rechtsprechung des Gerichtshofs lässt sich entnehmen, dass eine solche Ungleichbehandlung nicht mit dem in Art. 3 Abs. 2 der Verordnung 2015/2120 anerkannten Grundsatz der Vertragsfreiheit gerechtfertigt werden kann, und zwar auch nicht durch zwischen Anbietern von Internetzugangsdiensten und Endnutzern wie Verbrauchern geschlossenen Vereinbarungen oder auch Geschäftspraktiken, mit denen die Nachfrage des betreffenden Kunden befriedigt werden soll (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2020, Telenor Magyarország, C-807/18 und C-39/19, EU:C:2020:708, Rn. 36 und 47, sowie vom 2. September 2021, Telekom Deutschland, C-34/20, EU:C:2021:677, Rn. 26 und 32).
- VG Köln, 21.10.2025 - 1 L 1250/25
Netzgleichheit; Internetzugangsdienste; Depriorisierung; Drosselung; …
Rn. 37 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021, Rs. C-854/19, Rn. 26; Rs. C-34/20 (Vodafone), Rn 28 und vom 15. September 2020, Rs. C-807/18 und C-39/19 (Telenor Magyarország), Rn. 47, sämtlich juris.Rn. 47 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. September 2021, Rs. C-854/19, Rn. 28 und Rs. C-34/20 (Vodafone), Rn 30 und vom 15. September 2020, Rs. C-807/18 und C-39/19 (Telenor Magyarország), Rn. 54, sämtlich juris.
- OLG Köln, 19.12.2025 - 6 UKl 1/25
Unterlassung des Angebotes der Zubuchoption "5G+ Gaming" bei einem Tarif durch …
Rn. 31 Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus den von dem Kläger in seiner Replik vom 22.08.2025 in diesem Zusammenhang herangezogenen Entscheidungen des EuGH vom 02.09.2021 - C 854/19 (Vodafone GmbH/BRD) und C-34/20 (Telekom Deutschland/BRD) betreffend sog. Zero-Rating-Tarife. - Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-514/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikation - Richtlinie (EU) …
{FN:3} Bei den Urteilen des Gerichtshofs, auf die sich das vorlegende Gericht bezieht, handelt es sich um die Urteile vom 2. September 2021 zur Beantwortung der Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen Vodafone (C-854/19, EU:C:2021:675), Vodafone (C-5/20, EU:C:2021:676) und Telekom Deutschland (C-34/20, EU:C:2021:677), im Folgenden: Urteile Vodafone und Telekom Deutschland. - OLG Köln, 19.12.2025 - 6 UKI 1/25 Rn. 28 Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus den von dem Kläger in seiner Replik vom 22.08.2025 in diesem Zusammenhang herangezogenen Entscheidungen des EuGH vom 02.09.2021 - C 854/19 (Vodafone GmbH/BRD) und C-34/20 (Telekom Deutschland/BRD) betreffend sog. Zero-Rating-Tarife.
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