Rechtsprechung
| EuGH, 12.03.2009 - C-342/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 24. Juli 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Belgien
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, externe Notfallpläne für Maßnahmen außerhalb von Betrieben zu erstellen, die unter Art. 9 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen ...
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 18.06.2009 - C-422/08
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Rn. 11 Ferner kann sich nach ständiger Rechtsprechung ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher Umstände, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2000, Kommission/Belgien, C-236/99, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 23, und vom 12. März 2009, Kommission/Belgien, C-342/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
Kommission / Spanien - Richtlinie 96/82/EG (Seveso II) - Externe Notfallpläne - …
{FN:6} - Dementsprechend hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. März 2009, Kommission/Luxemburg (C-289/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), sowie Kommission/Belgien (C-342/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 2. April 2009, Kommission/Österreich (C-401/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Portugal (C-30/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), bereits festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten Art. 11 der Seveso-II-Richtlinie verletzt haben, weil noch nicht für alle Betriebe externe Notfallpläne bestanden.
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