Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 05.09.2024 - C-344/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22005
EuGH, 05.09.2024 - C-344/23 (https://dejure.org/2024,22005)
EuGH, Entscheidung vom 05.09.2024 - C-344/23 (https://dejure.org/2024,22005)
EuGH, Entscheidung vom 05. September 2024 - C-344/23 (https://dejure.org/2024,22005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,22005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    BIOR

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 - Befreiung von den Eingangsabgaben - Art. 46 - Markierungen zur Kennzeichnung von Fischen - Begriff "wissenschaftliche Instrumente oder Apparate" - Tarifierung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    BIOR

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 - Befreiung von den Eingangsabgaben - Art. 46 - Markierungen zur Kennzeichnung von Fischen - Begriff "wissenschaftliche Instrumente oder Apparate" - Tarifierung - ...

Sonstiges (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 27.04.2023 - C-107/22

    X und Inspecteur van de Belastingdienst Douane - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Die Einstufung der in Rede stehenden Waren zum Zweck ihrer zolltariflichen Einreihung beruht nämlich auf einer reinen Tatsachenfeststellung, die der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nicht vorzunehmen hat (Urteil vom 27. April 2023, X und Inspecteur van de Belastingdienst Douane, C-107/22, EU:C:2023:346, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 27. April 2023, X und Inspecteur van de Belastingdienst Douane, C-107/22, EU:C:2023:346, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 66 Außerdem hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen sowohl zum HS als auch zur KN zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel darstellen, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (Urteil vom 27. April 2023, X und Inspecteur van de Belastingdienst Douane, C-107/22, EU:C:2023:346, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.01.1985 - 234/83

    Gesamthochschule Duisburg / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Rn. 31 Sodann ergebe sich aus der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 2. Februar 1978, Universiteitskliniek (…72/77, EU:C:1978:21, Rn. 15), vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg (234/83, EU:C:1985:30, Rn. 27), und vom 21. Januar 1987, Control Data Belgium/Kommission (…13/84, EU:C:1987:16, Rn. 16), dass das Kriterium, wonach das in Rede stehende Instrument oder der in Rede stehende Apparat, um als "wissenschaftliches Instrument oder Apparat" angesehen zu werden, aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale und der Ergebnisse, die mit seiner Hilfe erzielt werden könnten, "ausschließlich oder hauptsächlich" für die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten "geeignet" sein müsse, lediglich erfordere, dass dieses Instrument in erster Linie für die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten geeignet sei, ohne die Möglichkeit auszuschließen, dass es sich, wenn auch nur in zweiter Linie, ebenfalls für andere Zwecke wie z. B. die industrielle Nutzung eigne.

    Es ist nämlich darauf hinzuweisen, dass diese Anforderung eine Prüfung verlangt, ob das in Rede stehende Instrument in erster Linie für wissenschaftliche Arbeiten, also Erlangung und Vertiefung wissenschaftlicher Erkenntnisse, geeignet ist, ohne die Möglichkeit auszuschließen, dass es sich, wenn auch nur in zweiter Linie, ebenfalls für andere Zwecke wie die industrielle oder gewerbliche Nutzung eignet (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg, 234/83, EU:C:1985:30, Rn. 27, …und vom 21. Januar 1987, Control Data Belgium/Kommission, 13/84, EU:C:1987:16, Rn. 16).

  • EuGH, 21.01.1987 - 13/84

    Control Data / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Rn. 31 Sodann ergebe sich aus der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 2. Februar 1978, Universiteitskliniek (…72/77, EU:C:1978:21, Rn. 15), vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg (…234/83, EU:C:1985:30, Rn. 27), und vom 21. Januar 1987, Control Data Belgium/Kommission (13/84, EU:C:1987:16, Rn. 16), dass das Kriterium, wonach das in Rede stehende Instrument oder der in Rede stehende Apparat, um als "wissenschaftliches Instrument oder Apparat" angesehen zu werden, aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale und der Ergebnisse, die mit seiner Hilfe erzielt werden könnten, "ausschließlich oder hauptsächlich" für die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten "geeignet" sein müsse, lediglich erfordere, dass dieses Instrument in erster Linie für die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten geeignet sei, ohne die Möglichkeit auszuschließen, dass es sich, wenn auch nur in zweiter Linie, ebenfalls für andere Zwecke wie z. B. die industrielle Nutzung eigne.

    Es ist nämlich darauf hinzuweisen, dass diese Anforderung eine Prüfung verlangt, ob das in Rede stehende Instrument in erster Linie für wissenschaftliche Arbeiten, also Erlangung und Vertiefung wissenschaftlicher Erkenntnisse, geeignet ist, ohne die Möglichkeit auszuschließen, dass es sich, wenn auch nur in zweiter Linie, ebenfalls für andere Zwecke wie die industrielle oder gewerbliche Nutzung eignet (…vgl. entsprechend Urteile vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg, 234/83, EU:C:1985:30, Rn. 27, und vom 21. Januar 1987, Control Data Belgium/Kommission, 13/84, EU:C:1987:16, Rn. 16).

  • EuGH, 26.01.1984 - 45/83

    Ludwig Maximilians-Universität München

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Rn. 32 Schließlich sei der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 10. November 1983, Gesamthochschule Essen (…300/82, EU:C:1983:324, Rn. 15), und vom 26. Januar 1984, Ludwig-Maximilians-Universität München (45/83, EU:C:1984:31, Rn. 11, 12 und 14), zu entnehmen, dass ein Gegenstand, der seinem Wesen nach nicht als Mittel zur Forschung, sondern als Werkzeug für ihre Durchführung diene, nicht unter den Begriff "wissenschaftliches Instrument oder Apparat" subsumiert werden könne, während Gegenstände, die aufgrund ihrer besonderen technischen Gestaltung und Funktionsweise selbst und unmittelbar als Mittel wissenschaftlicher Forschung dienten, sehr wohl unter diesen Begriff fallen könnten.

    Rn. 46 Gleichwohl hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff "wissenschaftliches Instrument" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1798/75 dahin auszulegen ist, dass er auch Gegenstände umfasst, die nicht Objekt, sondern Mittel der wissenschaftlichen Forschung sind, und zwar wenn die Forschung mit Hilfe dieser Gegenstände durchgeführt wird, so dass sie im Forschungsprozess keine rein passive Rolle spielen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 1983, Gesamthochschule Essen, 300/82, EU:C:1983:324, Rn. 15, und vom 26. Januar 1984, Ludwig-Maximilians-Universität München, 45/83, EU:C:1984:31, Rn. 11).

  • EuGH, 10.11.1983 - 300/82

    Gesamthochschule Essen

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Rn. 32 Schließlich sei der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 10. November 1983, Gesamthochschule Essen (300/82, EU:C:1983:324, Rn. 15), und vom 26. Januar 1984, Ludwig-Maximilians-Universität München (…45/83, EU:C:1984:31, Rn. 11, 12 und 14), zu entnehmen, dass ein Gegenstand, der seinem Wesen nach nicht als Mittel zur Forschung, sondern als Werkzeug für ihre Durchführung diene, nicht unter den Begriff "wissenschaftliches Instrument oder Apparat" subsumiert werden könne, während Gegenstände, die aufgrund ihrer besonderen technischen Gestaltung und Funktionsweise selbst und unmittelbar als Mittel wissenschaftlicher Forschung dienten, sehr wohl unter diesen Begriff fallen könnten.

    Rn. 46 Gleichwohl hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff "wissenschaftliches Instrument" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1798/75 dahin auszulegen ist, dass er auch Gegenstände umfasst, die nicht Objekt, sondern Mittel der wissenschaftlichen Forschung sind, und zwar wenn die Forschung mit Hilfe dieser Gegenstände durchgeführt wird, so dass sie im Forschungsprozess keine rein passive Rolle spielen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 1983, Gesamthochschule Essen, 300/82, EU:C:1983:324, Rn. 15, …und vom 26. Januar 1984, Ludwig-Maximilians-Universität München, 45/83, EU:C:1984:31, Rn. 11).

  • EuGH, 22.06.2023 - C-24/22

    PR Pet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der …

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Gemäß Ziff. VIII der HS-Erläuterung zur Allgemeinen Vorschrift 3 b) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des HS, die der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für die Auslegung der KN entspricht, kann sich das Merkmal, das den Charakter der Ware bestimmt, je nach Art der Ware z. B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus seinem Umfang, seiner Menge, seinem Gewicht, seinem Wert oder aus der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung der Ware ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, PR Pet, C-24/22, EU:C:2023:507, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.03.2024 - C-76/23

    Fluggastrechte: Es ist davon auszugehen, dass der Fluggast einer Erstattung der …

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Rechtstexts der Union voneinander ab, ist die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (Urteil vom 21. März 2024, Cobult, C-76/23, EU:C:2024:253, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2024 - C-649/22

    Randstad Empleo u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert und für die nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verwiesen wird, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2022, DSR - Montagem e Manutenção de Ascensores e Escadas Rolantes, C-218/21, EU:C:2022:355, Rn. 29, und vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, EU:C:2024:156, Rn. 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-250/11

    Lietuvos geležinkeliai - Zollfreie und von der Mehrwertsteuer befreite …

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung im Bereich der Mehrwertsteuer, die auch im Bereich des Zollrechts gilt, sind die Begriffe, mit denen Steuerbefreiungen bezeichnet sind, eng auszulegen, da diese Befreiungen Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Lieferung von Gegenständen und jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteil vom 19. Juli 2012, Lietuvos geležinkeliai, C-250/11, EU:C:2012:496, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-218/21

    DSR - Montagem e Manutenção de Ascensores e Escadas Rolantes - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert und für die nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verwiesen wird, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2022, DSR - Montagem e Manutenção de Ascensores e Escadas Rolantes, C-218/21, EU:C:2022:355, Rn. 29, …und vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, EU:C:2024:156, Rn. 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.06.1986 - 203/85

    Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

  • EuGH, 02.02.1978 - 72/77

    Universiteitskliniek Utrecht / Inspecteur der invoerrechten en accinzen

  • EuGH, 20.11.2025 - C-631/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …

    Rn. 46 Was den Sinn des Begriffs "Instrumente, Apparate und Geräte" nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch angeht, ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Begriff "Apparat oder Gerät" entsprechend dem üblichen Sinn des in den verschiedenen Sprachfassungen verwendeten Ausdrucks als Zusammensetzung verschiedener Komponenten verstanden wird, die zusammenwirken sollen, oder als Gesamtheit von technischen Elementen, die eine Einheit bilden, die umfassender ist als ein Werkzeug und eine Funktion besitzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, EU:C:2024:696, Rn. 41).

    Rn. 47 Zweitens bezeichnet der Begriff "Instrument" entsprechend dem üblichen Sinn des in mehreren Sprachfassungen, z. B. in der englischen und der französischen Fassung, verwendeten Ausdrucks ein Werkzeug oder Gerät zur Durchführung einer Tätigkeit oder Arbeit (Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, EU:C:2024:696, Rn. 42).

  • EuGH, 12.12.2024 - C-388/23

    Golden Omega - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. …

    Im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, EU:C:2024:696, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel darstellen, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, EU:C:2024:696, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Hamburg, 06.11.2025 - 4 K 44/23

    Zur zolltariflichen Einreihung von sog. Badekugeln für Kinder - Auflösung einer …

    Rn. 29 Liegt für einen in der KN verwendeten Begriff keine Definition in der KN selbst vor, ist auf die gewöhnliche Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen (EuGH, Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 40;… Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, Rn. 41;… Urteil vom 28. Oktober 2021, Kahl/Roeper, C-197/20 und C-216/20, Rn. 35).

    Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum Harmonisierten System maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32; Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 66).

    Für den Begriff des "Badezusatzes" enthält die KN selbst keine Definition, so dass insoweit auf den allgemeinen Sprachgebrauch zurückzugreifen ist (EuGH, Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 40;… Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, Rn. 41;… Urteil vom 28. Oktober 2021, Kahl/Roeper, C-197/20 und C-216/20, Rn. 35).

  • FG Hamburg, 25.02.2026 - 4 K 32/25

    Zollrecht: Russlandembargo - Einfuhrverbot Kaviarersatz - Kriterien zur …

    Rn. 69 Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der Kombinierten Nomenklatur festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6; EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30;… Urteil vom 28. November 2024, BG Technik, C-129/23 und C-567/23, Rn. 39; Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 65;… Urteil vom 25. Mai 2023, Danish Fluid System Technologies, C-368/22, Rn. 33;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, Rn. 22; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17).

    Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur und die Erläuterungen zum Harmonisierten System maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32; Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 66;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, Rn. 23; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17;… Urteil vom 9. Juli 2024, VII R 58/20, Rn. 26).

  • EuGH, 12.02.2026 - C-490/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Obligatorische …

    Rn. 24 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung sind dabei die Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert und für die nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verwiesen wird, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2011, Brüstle, C-34/10, EU:C:2011:669, Rn. 25 und 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, EU:C:2024:696, Rn. 40).
  • EuG, 01.10.2025 - T-600/23

    Das Gericht hebt eine Entscheidung der ACER in Sachen Strommarktmanagement auf

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Rechtstexts der Union voneinander ab, ist die fragliche Bestimmung daher anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (…vgl. Beschluss vom 2. Dezember 2022, Compania Naţională de Transporturi Aeriene Tarom, C-229/22, EU:C:2022:978, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteile vom 21. März 2024, Cobult, C-76/23, EU:C:2024:253, Rn. 25, und vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, EU:C:2024:696, Rn. 45).
  • FG Hamburg, 03.09.2025 - 4 K 135/21

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von "Knetsand" (Modellierpaste) nebst weiteren …

    Rn. 18 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der Kombinierten Nomenklatur festgelegt sind (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30;… Urteil vom 28. November 2024, BG Technik, C-129/23 und C-567/23, Rn. 39; Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 65;… Urteil vom 25. Mai 2023, Danish Fluid System Technologies, C-368/22, Rn. 33;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotikls, C-542/21, Rn. 22; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17;… Urteil vom 30. Juni 2020, VII R 40/18, Rn. 11).

    Rn. 20 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum HS maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32; Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 66;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotikls, C-542/21, Rn. 23; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17;… Urteil vom 9. Juli 2024, VII R 58/20, Rn. 26).

  • FG Hamburg, 20.05.2026 - 4 V 78/25

    Aufhebung der Vollziehung: Erhebung von Anti-Dumping-Zoll auf …

    Rn. 38 Liegt für einen in der KN verwendeten Begriff keine Definition in der KN selbst vor, ist auf die gewöhnliche Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen (EuGH, Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 40;… Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, Rn. 41;… Urteil vom 28. Oktober 2021, Kahl/Roeper, C-197/20 und C-216/20, Rn. 35).
  • FG Hamburg, 11.05.2026 - 4 K 91/23

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Goldpasten mit einem …

    Rn. 26 Liegt für einen in der KN verwendeten Begriff keine Definition in der KN selbst vor, ist auf die gewöhnliche Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen (EuGH, Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 40;… Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, Rn. 41;… Urteil vom 28. Oktober 2021, Kahl/Roeper, C-197/20 und C-216/20, Rn. 35).
  • EuGH, 12.12.2024 - C-781/23

    Malmö Motorrenovering - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - …

    Bestimmungen, die eine Zollbefreiung vorsehen, stellen eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach in die Union eingeführte Erzeugnisse generell zollpflichtig sind, und sind daher als abweichende Bestimmungen eng auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2011, Marishipping and Transport, C-11/10, EU:C:2011:91, Rn. 16, und vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, EU:C:2024:696, Rn. 44).
  • FG Hamburg, 31.03.2026 - 4 K 112/23

    Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung eines gebrauchsfertigen Schleifmittels in …

  • FG Hamburg, 15.12.2025 - 4 K 73/23

    Zolltarif: Zur Einreihung von Mehrfachsteckern, teilweise mit Kabel, mit …

  • FG Hamburg, 17.03.2026 - 4 K 41/25

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer Warenzusammenstellung aus …

  • FG Hamburg, 24.01.2025 - 4 K 5/21

    Zolltarifliche Einreihung eines wiederverwendbaren Obst- und Gemüsenetzes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht