Rechtsprechung
| EuGH, 17.05.2017 - C-365/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Europäischer Gerichtshof
AFEP u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Richtlinie 2011/96/EU - Vermeidung der Doppelbesteuerung - Zusatzbeitrag von 3 % zur Körperschaftsteuer
- Europäischer Gerichtshof
AFEP u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Richtlinie 2011/96/EU - Vermeidung der Doppelbesteuerung - Zusatzbeitrag von 3 % zur Körperschaftsteuer
- Europäischer Gerichtshof
AFEP u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Richtlinie 2011/96/EU - Vermeidung der Doppelbesteuerung - Zusatzbeitrag von 3 % zur Körperschaftsteuer
- IWW
Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/96/EU, Richtlinie 2014/86/EU
- Betriebs-Berater
Mutter-Tochter-Gesellschaften - Vermeidung der Doppelbesteuerung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Richtlinie 2011/96/EU - Vermeidung der Doppelbesteuerung - Zusatzbeitrag von 3 % zur Körperschaftsteuer
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Richtlinie 2011/96/EU - Vermeidung der Doppelbesteuerung - Zusatzbeitrag von 3 % zur Körperschaftsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
AFEP u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Richtlinie 2011/96/EU - Vermeidung der Doppelbesteuerung - Zusatzbeitrag von 3 % zur Körperschaftsteuer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mutter-Tochter-Gesellschaften - Vermeidung der Doppelbesteuerung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Ausschüttungen dürfen nicht bei der Muttergesellschaft besteuert werden, wenn sie sich aus Ausschüttungen (ausländischer) Tochtergesellschaften speisen
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
AFEP u.a.
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EURL 96/2011 Art 4, EURL 96/2011 Art 5
Körperschaftsteuer, Bemessungsgrundlage, ausgeschüttete Gewinne - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 17.05.2017 - C-68/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2017 - C-365/16
Rn. 17 Mit Schriftsatz vom 31. März 2017 hat die französische Regierung die Eröffnung des mündlichen Verfahrens beantragt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass über die Anwendung der von Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache X (C-68/15, EU:C:2016:886) vorgeschlagenen Antworten nicht verhandelt worden sei.Den Erwägungsgründen 7 und 9 dieser Richtlinie entsprechend stellt diese Vorschrift nämlich klar, dass dann, wenn einer Muttergesellschaft oder ihrer Betriebstätte aufgrund der Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft Gewinne zufließen, die nicht anlässlich der Liquidation der Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden, der Mitgliedstaat der Muttergesellschaft und der Mitgliedstaat der Betriebsstätte diese Gewinne insoweit nicht besteuern, als sie von der Tochtergesellschaft nicht abgezogen werden können, und diese Gewinne insoweit besteuern, als sie von der Tochtergesellschaft abgezogen werden können, oder im Fall einer Besteuerung zulassen, dass die Muttergesellschaft und die Betriebstätte auf die geschuldete Steuer den Steuerteilbetrag, den die Tochtergesellschaft und jegliche Enkelgesellschaft für diesen Gewinn entrichten, bis zur Höhe der entsprechenden Steuerschuld anrechnen können (Urteil vom heutigen Tag, X, C-68/15, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 30 Wie nämlich aus dem Urteil vom heutigen Tag, X (C-68/15, Rn. 78), hervorgeht, ist festzustellen, dass sich diese Auslegung weder aus dem Wortlaut dieser Vorschrift noch aus deren Kontext oder Zweck ergibt.
- EuGH, 12.12.2006 - C-446/04
Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Auszug aus EuGH, 17.05.2017 - C-365/16
Rn. 34 Diese Feststellung wird nicht durch Rn. 105 des Urteils vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (C-446/04, EU:C:2006:774), in Frage gestellt, da sich der Gerichtshof in dieser Randnummer nur dazu geäußert hat, ob bestimmte Modalitäten der Berechnung der Höhe der Körperschaftsteuervorauszahlung in dem Fall, dass eine gebietsansässige Muttergesellschaft Dividenden, die sie von einer gebietsfremden Tochtergesellschaft erhalten hat, weiterausschüttet, mit der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar sind, und nicht dazu, ob die Körperschaftsteuervorauszahlung in einem solchen Fall mit dieser Richtlinie vereinbar ist. - EuGH, 26.06.2008 - C-284/06
Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2017 - C-365/16
Rn. 15 Zum anderen scheine der Zusatzbeitrag - angesichts dessen, dass der diesen Beitrag auslösende Tatbestand die Ausschüttung von Dividenden sei, seine Bemessungsgrundlage durch den Betrag der ausgeschütteten Dividenden gebildet werde, Steuerpflichtiger die die Dividenden ausschüttende Gesellschaft sei und keine Steuergutschrift zugunsten des Anteilseigners vorgesehen sei - im Hinblick auf die vom Gerichtshof im Urteil vom 26. Juni 2008, Burda (C-284/06, EU:C:2008:365), herausgearbeiteten Kriterien nicht die Merkmale eines Steuerabzugs an der Quelle zu erfüllen. - EuGH, 04.10.2001 - C-294/99
Athinaïki Zythopoiia - "Körperschaftsteuer - Mutter- und …
Auszug aus EuGH, 17.05.2017 - C-365/16
Jedoch fragt sich das vorlegende Gericht in Anbetracht des Urteils vom 4. Oktober 2001, Athinaïki Zythopoiïa (C-294/99, EU:C:2001:505), ob der Zusatzbeitrag in dem Fall, dass er keine nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie verbotene Besteuerung darstellen sollte, als ein "Steuerabzug an der Quelle" angesehen werden könnte, von dem die ausgeschütteten Gewinne nach Art. 5 dieser Richtlinie zu befreien seien. - Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-68/15
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 der …
Auszug aus EuGH, 17.05.2017 - C-365/16
Rn. 17 Mit Schriftsatz vom 31. März 2017 hat die französische Regierung die Eröffnung des mündlichen Verfahrens beantragt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass über die Anwendung der von Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache X (C-68/15, EU:C:2016:886) vorgeschlagenen Antworten nicht verhandelt worden sei.
- EuGH, 01.08.2025 - C-92/24
Steuerrecht: Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass mehr als 5 % der …
Rn. 23 Aus den Urteilen vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378), und vom 17. Mai 2017, X (C-68/15, EU:C:2017:379), ergebe sich jedoch, dass Art. 4 der Richtlinie 2011/96 den Mitgliedstaaten verbiete, bei Dividenden, die an in einem Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaften von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaften ausgeschüttet würden, mehr als 5 % ihres Betrags zu besteuern.Außerdem geht aus dieser Vorschrift hervor, dass, wenn in diesem Fall die mit der Beteiligung zusammenhängenden Verwaltungskosten pauschal festgesetzt werden, der Pauschalbetrag 5 % der von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne nicht übersteigen darf (Urteile vom 17. Mai 2017, AFEP u. a., C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 23, …und vom 17. Mai 2017, X, C-68/15, EU:C:2017:379, Rn. 72).
Rn. 33 Insoweit hat der Gerichtshof in Bezug auf die Fassung dieser Bestimmung, die sich aus der durch die Richtlinie 2014/86 eingeführten Änderung ergibt, festgestellt, dass die Anwendung dieser Bestimmung nicht von einer bestimmten Steuer abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2017, AFEP u. a., C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 5 und 33).
Rn. 34 Der Gerichtshof hat daher für Recht erkannt, dass Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/96 in der durch die Richtlinie 2014/86 geänderten Fassung dahin auszulegen ist, dass er einer vom Mitgliedstaat des Sitzes einer Muttergesellschaft vorgesehenen steuerlichen Maßnahme entgegensteht, die die Erhebung einer Steuer anlässlich der Ausschüttung von Dividenden durch die Muttergesellschaft vorsieht, wobei die Bemessungsgrundlage der Steuer in den Beträgen der ausgeschütteten Dividenden, einschließlich der von den gebietsfremden Tochtergesellschaften dieser Gesellschaft stammenden Dividenden, besteht (Urteil vom 17. Mai 2017, AFEP u. a., C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-92/24
Banca Mediolanum - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie über das gemeinsame …
{FN:14} Urteile vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378), sowie vom 17. Mai 2017, X (C-68/15, EU:C:2017:379).{FN:17} Urteil vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 9 und 26).
{FN:18} Urteil vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 33).
{FN:19} Urteil vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-116/16
T Danmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das …
{FN:5} Urteile vom 7. September 2017, Eqiom und Enka (…C-6/16, EU:C:2017:641, Rn. 20), vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 21), und vom 8. März 2017, Wereldhave Belgium u. a. (…C-448/15, EU:C:2017:180, Rn. 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:6} Urteil vom 17. Mai 2017, X (…C-68/15, EU:C:2017:379, Rn. 71), vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 22), vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (…C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 44).
{FN:7} Urteil vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 24).
- EuGH, 12.05.2022 - C-556/20
Schneider Electric u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
Rn. 47 Außerdem geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zunächst hervor, dass die Anwendung von Art. 4 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 90/435 nicht von einer bestimmten Steuer abhängt, und sodann, dass diese Bestimmung somit verhindern soll, dass die Mitgliedstaaten steuerliche Maßnahmen erlassen, die zu einer Doppelbesteuerung der von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne bei der Muttergesellschaft führen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Mai 2017, AFEP u. a., C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 33).Rn. 49 Daraus folgt, dass eine Besteuerung der von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne durch den Mitgliedstaat der Muttergesellschaft bei dieser anlässlich der Weiterausschüttung dieser Gewinne, die zur Folge hätte, dass diese Gewinne einer Besteuerung unterliegen, die die in Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 90/435 vorgesehene Obergrenze von 5 % übersteigt, zu einer gegen diese Richtlinie verstoßenden Doppelbesteuerung auf Ebene der Muttergesellschaft führen würde (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Mai 2017, AFEP u. a., C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 32).
- BFH, 06.02.2025 - IV R 29/22
Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft …
Rn. 54 Damit unterscheidet sich der Streitfall auch von der Situation, die dem EuGH-Urteil AFEP u.a. vom 17.05.2017 - C-365/16, EU:C:2017:378 zugrunde liegt. - Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-117/16
Y Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das …
{FN:5} Urteile vom 7. September 2017, Eqiom und Enka (…C-6/16, EU:C:2017:641, Rn. 20), vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 21), und vom 8. März 2017, Wereldhave Belgium u. a. (…C-448/15, EU:C:2017:180, Rn. 25), sowie die dort angeführte Rechtsprechung.{FN:6} Urteil vom 17. Mai 2017, X (…C-68/15, EU:C:2017:379, Rn. 71), vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 22), vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (…C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 44).
{FN:7} Urteil vom 17. Mai 2017, AFEP u. a. (C-365/16, EU:C:2017:378, Rn. 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-68/15
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 der …
{FN:5} Vor dem Gerichtshof anhängig ist darüber hinaus ein Verfahren zu einer in Frankreich erhobenen Steuer, welche strukturelle Ähnlichkeiten zur belgischen Fairness Tax aufweist; siehe Rechtssache Association française des entreprises privées u. a. (C-365/16).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".