Rechtsprechung
| EuGH, 14.11.2024 - C-394/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Oilchart International
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Anwendungsbereich - Art. 1 Abs. 2 Buchst. b - Ausschluss - Begriffe ...
- Betriebs-Berater
Zur (Nicht-)Anwendbarkeit von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b VO (EU) Nr. 1215/2012
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Anwendungsbereich - Art. 1 Abs. 2 Buchst. b - Ausschluss - Begriffe ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Oilchart International
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
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Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
- EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 2830
- EuZW 2025, 400
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 06.02.2019 - C-535/17
NK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Spiegelbildlich fallen die Klagen, die nicht in den Anwendungsbereich von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1346/2000 fallen, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012 (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 24, …und vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Demgegenüber darf der Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1346/2000 nach ihrem sechsten Erwägungsgrund nicht weit ausgelegt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Valach u. a., C-649/16, EU:C:2017:986, Rn. 25, und vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Demnach fallen nur diese Klagen in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1346/2000 (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 26, …und vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 35 Dieses doppelte Kriterium, das im sechsten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1346/2000 zur Eingrenzung des Gegenstands dieser Verordnung enthalten ist, wurde im Übrigen in der - zeitlich nicht auf die vorliegende Rechtssache anwendbaren - Verordnung 2015/848 wörtlich übernommen, soweit nach deren Art. 6 ("Zuständigkeit für Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen") die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für alle Klagen zuständig sind, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 27).
Nach diesem Ansatz ist zu prüfen, ob der der Klage zugrunde liegende Anspruch oder die ihr zugrunde liegende Verpflichtung den allgemeinen Regeln des Zivil- oder Handelsrechts entspringt oder aber den abweichenden Sonderregeln für Insolvenzverfahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 28…, vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 33, …und vom 4. Dezember 2019, Tiger u. a., C-493/18, EU:C:2019:1046, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 46 Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die bloße Tatsache, dass ein im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bestellter Insolvenzverwalter nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Leistungsklage im Interesse der Gläubiger erhoben hat, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Art der geltend gemachten Forderung führt, die von einem Insolvenzverfahren unabhängig ist und materiell-rechtlich weiterhin dem allgemeinen Recht unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. November 2019, CeDe Group, C-198/18, EU:C:2019:1001, Rn. 36).
Rn. 47 Was das zweite, in Rn. 34 des vorliegenden Urteils genannte Kriterium angeht, so entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung nach der Enge des Zusammenhangs, der zwischen einer gerichtlichen Klage und dem Insolvenzverfahren besteht, ob der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 1215/2012 genannte Ausschluss Anwendung findet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Valach u. a., C-649/16, EU:C:2017:986, Rn. 27, und vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 30).
- EuGH, 18.09.2019 - C-47/18
Riel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Spiegelbildlich fallen die Klagen, die nicht in den Anwendungsbereich von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1346/2000 fallen, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012 (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 24, und vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Demnach fallen nur diese Klagen in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1346/2000 (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 26, und vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Nach diesem Ansatz ist zu prüfen, ob der der Klage zugrunde liegende Anspruch oder die ihr zugrunde liegende Verpflichtung den allgemeinen Regeln des Zivil- oder Handelsrechts entspringt oder aber den abweichenden Sonderregeln für Insolvenzverfahren (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 28, vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 33, …und vom 4. Dezember 2019, Tiger u. a., C-493/18, EU:C:2019:1046, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Auch eine Klage auf Feststellung des Bestehens einer Forderung zum Zweck ihrer Anmeldung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012, da sich eine solche Klage unmittelbar aus den nationalen Insolvenzvorschriften ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 37 und 38), ebenso wenig wie eine Schadensersatzklage gegen Mitglieder eines Gläubigerausschusses, die durch ihre Stimme die Umwandlung eines Sanierungsverfahrens in ein Insolvenzverfahren herbeigeführt haben, da eine solche Klage die unmittelbare und untrennbare Folge der Ausübung einer Funktion ist, die eigens den nationalen Bestimmungen über das Insolvenzverfahren entnommen wird (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Valach u. a., C-649/16, EU:C:2017:986, Rn. 30 und 35).
Rn. 59 In diesem Zusammenhang ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die in der Verordnung Nr. 1215/2012 enthaltene Regel, wonach, wenn bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien anhängig gemacht werden, das später angerufene Gericht das Verfahren aussetzt, um zu vermeiden, dass in Bezug auf diese Klagen miteinander unvereinbare Entscheidungen ergehen, nicht einmal entsprechend auf das System der Verordnung Nr. 1346/2000 anwendbar ist, da die Verordnung Nr. 1346/2000 u. a. für Sekundärinsolvenzverfahren die Zuständigkeit der Gerichte in anderen Mitgliedstaaten zulässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 42, 44 und 46).
- EuGH, 21.11.2019 - C-198/18
CeDe Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Rn. 46 Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die bloße Tatsache, dass ein im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bestellter Insolvenzverwalter nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Leistungsklage im Interesse der Gläubiger erhoben hat, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Art der geltend gemachten Forderung führt, die von einem Insolvenzverfahren unabhängig ist und materiell-rechtlich weiterhin dem allgemeinen Recht unterliegt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. November 2019, CeDe Group, C-198/18, EU:C:2019:1001, Rn. 36).Rn. 50 Insoweit ist hervorzuheben, dass mit der Bestimmung des zuständigen Gerichts weder über das auf die Klage im Ausgangsverfahren anwendbare Recht noch über die einschlägigen Regeln entschieden wird, nach denen sich das auf die Klage im Ausgangsverfahren anwendbare Recht bestimmen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2019, CeDe Group, C-198/18, EU:C:2019:1001, Rn. 38).
Außer in den Fällen, für die diese Verordnung ausdrücklich etwas anderes vorsieht, folgt nämlich das anwendbare Recht gemäß Art. 4 der Verordnung der nach Art. 3 der Verordnung bestimmten internationalen Zuständigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2019, CeDe Group, C-198/18, EU:C:2019:1001, Rn. 30).
- EuGH, 20.12.2017 - C-649/16
Valach u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Demgegenüber darf der Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1346/2000 nach ihrem sechsten Erwägungsgrund nicht weit ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Valach u. a., C-649/16, EU:C:2017:986, Rn. 25, …und vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 41 Auch eine Klage auf Feststellung des Bestehens einer Forderung zum Zweck ihrer Anmeldung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012, da sich eine solche Klage unmittelbar aus den nationalen Insolvenzvorschriften ergibt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 37 und 38), ebenso wenig wie eine Schadensersatzklage gegen Mitglieder eines Gläubigerausschusses, die durch ihre Stimme die Umwandlung eines Sanierungsverfahrens in ein Insolvenzverfahren herbeigeführt haben, da eine solche Klage die unmittelbare und untrennbare Folge der Ausübung einer Funktion ist, die eigens den nationalen Bestimmungen über das Insolvenzverfahren entnommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Valach u. a., C-649/16, EU:C:2017:986, Rn. 30 und 35).
Rn. 47 Was das zweite, in Rn. 34 des vorliegenden Urteils genannte Kriterium angeht, so entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung nach der Enge des Zusammenhangs, der zwischen einer gerichtlichen Klage und dem Insolvenzverfahren besteht, ob der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 1215/2012 genannte Ausschluss Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Valach u. a., C-649/16, EU:C:2017:986, Rn. 27, …und vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 30).
- EuGH, 19.04.2012 - C-213/10
F-Tex - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Rn. 39 Außerdem fällt eine Klage, die gegen einen Dritten von einem Kläger auf der Grundlage einer durch den im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bestellten Verwalter erfolgten Forderungsabtretung erhoben wird, unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen", soweit der Rechtsstreit nicht die Gültigkeit der Abtretung durch den Insolvenzverwalter betrifft und für die Geltendmachung der an einen Zessionar abgetretenen Forderung andere Regeln gelten als im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2012, F-Tex, C-213/10, EU:C:2012:215, Rn. 37, 42 und 49).Rn. 40 Das Gleiche gilt, wenn der Rechtsstreit im Rahmen der Geltendmachung der abgetretenen Forderung durch den Zessionar nur das Verhalten des Zessionars betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2012, F-Tex, C-213/10, EU:C:2012:215, Rn. 42).
- EuGH, 04.12.2019 - C-493/18
Tiger u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Bejahendenfalls fiele diese Klage in den sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1346/2000, deren Art. 3 Abs. 1 den Gerichten des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner Interessen hat, die ausschließliche internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens überträgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Dezember 2019, Tiger u. a., C-493/18, EU:C:2019:1046, Rn. 23, 25 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Nach diesem Ansatz ist zu prüfen, ob der der Klage zugrunde liegende Anspruch oder die ihr zugrunde liegende Verpflichtung den allgemeinen Regeln des Zivil- oder Handelsrechts entspringt oder aber den abweichenden Sonderregeln für Insolvenzverfahren (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 28…, vom 18. September 2019, Riel, C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 33, und vom 4. Dezember 2019, Tiger u. a., C-493/18, EU:C:2019:1046, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 02.07.2009 - C-111/08
SCT Industri - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Dagegen fällt eine Klage, die eine im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgte Übertragung von Gesellschaftsanteilen betrifft, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1346/2000, soweit dem Insolvenzverwalter vorgeworfen wird, ein Vorrecht nicht ausgeübt zu haben, das ihm nach dem für Insolvenzverfahren geltenden nationalen Recht zusteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2009, SCT Industri, C-111/08, EU:C:2009:419, Rn. 28). - EuGH, 10.09.2009 - C-292/08
German Graphics Graphische Maschinen - Insolvenz - Anwendung des Rechts des …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Mit anderen Worten stellt sie eine eigenständige Klage dar, die ihre Grundlage nicht im Insolvenzrecht hat und weder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch die Bestellung eines Insolvenzverwalters erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, German Graphics Graphische Maschinen, C-292/08, EU:C:2009:544, Rn. 31 und 32).
- EuGH, 11.06.2026 - C-292/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Rn. 27 Zwar entspricht Art. 6 Abs. 1 der Verordnung 2015/848 keiner Bestimmung der Verordnung Nr. 1346/2000, doch kodifiziert er eine Regel der internationalen Zuständigkeit, die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der letztgenannten Verordnung, insbesondere aus dem Urteil vom 12. Februar 2009, Seagon (…C-339/07, EU:C:2009:83, Rn. 21), ergibt, und übernimmt wörtlich die beiden Kriterien, die bereits im sechsten Erwägungsgrund dieser Verordnung enthalten waren (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2019, NK, C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 27, und vom 14. November 2024, 0ilchart International, C-394/22, EU:C:2024:952, Rn. 35).Spiegelbildlich fallen Klagen, die nicht in den Anwendungsbereich von Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung 2015/848 fallen, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012 (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2018, Wiemer & Trachte, C-296/17, EU:C:2018:902, Rn. 29, sowie vom 14. November 2024, 0ilchart International, C-394/22, EU:C:2024:952, Rn. 32).
Rn. 36 Somit sind die jeweiligen Anwendungsbereiche dieser beiden Verordnungen eindeutig voneinander abgegrenzt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2018, Wiemer & Trachte, C-296/17, EU:C:2018:902, Rn. 31, sowie vom 14. November 2024, 0ilchart International, C-394/22, EU:C:2024:952, Rn. 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-716/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
{FN:42} Vgl. u. a. Urteil vom 14. November 2024, 0ilchart International (C-394/22, EU:C:2024:952, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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| Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Oilchart International
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b - Begriff ,Zivil- und Handelssache" - Ausgenommene Rechtsgebiete - Konkurs, Vergleiche und ähnliche Verfahren - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
- EuGH, 14.11.2024 - C-394/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (27)
- EuGH, 18.09.2019 - C-47/18
Riel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
In seinem Urteil Riel beispielsweise hat der Gerichtshof ausdrücklich klargestellt, dass die Bestimmung, auf deren Grundlage die Prüfungsklage des Klägers des Ausgangsverfahrens erhoben wurde, "im österreichischen Insolvenzrecht zu verorten ist", und dass "sich … aus dem Wortlaut dieser Bestimmung [ergibt], dass diese Klage im Rahmen eines Insolvenzverfahrens von daran beteiligten Gläubigern bei Streitigkeiten über die Richtigkeit oder Rangordnung von ihrerseits angemeldeten Forderungen erhoben werden kann"{FN-VERWEIS:48}.Rn. 50 In der vorliegenden Rechtssache fällt die von Oilchart erhobene Klage, wenn man die in den Urteilen Riel und Tiger aufgestellte Formel wörtlich versteht, daher, da das vorlegende Gericht ja zu der Beurteilung gelangt ist, dass Rechtsgrundlage der Klage Art. 25 Abs. 2 NIG sei, - und in Ermangelung einer Einordnung der Forderung in diesem Stadium - in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des NIG, so dass niederländisches Insolvenzrecht gilt.
Rn. 52 Soweit der Gerichtshof im Urteil Riel die Auffassung vertreten hat, dass eine in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehene Klage auf Feststellung des Bestehens einer Forderung, die im Kontext eines Insolvenzverfahrens erhoben werden soll, in engem Zusammenhang damit steht und unmittelbar aus diesem Insolvenzverfahren hervorgeht{FN-VERWEIS:54}, sollte diese Beurteilung mutatis mutandis für die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs eines Gläubigers wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden gelten.
{FN:30} Urteil vom 18. September 2019, Riel (C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 42).
{FN:36} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, Riel (C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:43} Vgl. zum Beispiel Urteil vom 18. September 2019, Riel (C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 37).
Vgl. auch Urteile vom 6. Februar 2019, NK (…C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 28), und vom 18. September 2019, Riel (C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 36).
{FN:48} Vgl. Urteil vom 18. September 2019 (C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 37).
{FN:54} Urteil vom 18. September 2019 (C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 33 bis 40).
- EuGH, 06.02.2019 - C-535/17
NK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
Vgl. auch Urteile vom 6. Februar 2019, NK (C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 28), und vom 18. September 2019, Riel (…C-47/18, EU:C:2019:754, Rn. 36).{FN:51} Vgl. Urteil vom 6. Februar 2019, NK (C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 35 und 36).
{FN:56} Umgekehrt hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Februar 2019, NK (C-535/17, EU:C:2019:96), festgestellt, dass der Umstand, dass eine solche Klage auch von den Gläubigern individuell erhoben werden kann, sei es vor, während oder nach dem Konkursverfahren, diese Klage in den Anwendungsbereich der Brüssel-Ia-Verordnung fallen lässt.
{FN:61} Vgl. Urteile vom 2. Juli 2009, SCT Industri (…C-111/08, EU:C:2009:419, Rn. 22 bis 25), vom 9. November 2017, Tünkers France und Tünkers Maschinenbau (…C-641/16, EU:C:2017:847, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 6. Februar 2019, NK (C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 30).
- EuGH, 10.09.2009 - C-292/08
German Graphics Graphische Maschinen - Insolvenz - Anwendung des Rechts des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
Im Urteil German Graphics Graphische Maschinen hat der Gerichtshof beispielsweise entschieden, dass eine auf eine Eigentumsvorbehaltsklausel gestützte Klage gegen den Insolvenzverwalter im Wesentlichen deshalb keinen ausreichend engen Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren aufweist, weil die mit einer solchen Klage aufgeworfene Rechtsfrage von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unabhängig ist{FN-VERWEIS:62}.{FN:38} Vgl. auch Urteil vom 10. September 2009, German Graphics Graphische Maschinen (C-292/08, EU:C:2009:544, Rn. 23).
Vgl. auch Urteil vom 10. September 2009, German Graphics Graphische Maschinen (C-292/08, EU:C:2009:544, Rn. 31).
{FN:62} Urteil vom 10. September 2009 (EU:C:2009:544, Rn. 30 und 31).
- EuGH, 04.09.2014 - C-157/13
Nickel & Goeldner Spedition - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
Im Urteil Nickel & Goeldner Spedition hat der Gerichtshof ausgeführt, dass eine Klage auf Erfüllung einer aus der Erbringung von Dienstleistungen in Gestalt der Durchführung eines Beförderungsvertrags entstandenen Forderung vom Gläubiger selbst hätte erhoben werden können, bevor ihm durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen die Verfügungsgewalt hierüber entzogen wurde, und dass sie sich dann nach den in Zivil- und Handelssachen anwendbaren Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit gerichtet hätte{FN-VERWEIS:50}.Zieht man jedoch die Erwägungen der Urteile Nickel & Goeldner Spedition und NK heran, so kann die in Rede stehende Klage von den einzelnen Gläubigern erhoben werden, und die Klage weist deshalb möglicherweise keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren auf.
{FN:47} Vgl. Urteil vom 4. September 2014, Nickel & Goeldner Spedition (C-157/13, EU:C:2014:2145, Rn. 26).
{FN:50} Vgl. Urteil vom 4. September 2014 (C-157/13, EU:C:2014:2145, Rn. 28).
- EuGH, 19.04.2012 - C-213/10
F-Tex - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
Im Urteil F-Tex haben die Parteien beispielsweise geltend gemacht, die Klage der Zessionarin entspreche nach Ursprung und Inhalt im Wesentlichen einer vom Insolvenzverwalter erhobenen Klage{FN-VERWEIS:64}.{FN:64} Urteil vom 19. April 2012 (C-213/10, EU:C:2012:215).
{FN:66} Vgl. Urteil vom 19. April 2012, F-Tex (C-213/10, EU:C:2012:215, Rn. 41 bis 47).
- EuGH, 04.12.2019 - C-493/18
Tiger u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
Kürzlich hat der Gerichtshof im Urteil Tiger entschieden, dass eine Klage des Insolvenzverwalters, der vom Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bestellt wurde, ihre Rechtsgrundlage in den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs hat, die sich speziell auf Insolvenz beziehen{FN-VERWEIS:49}.{FN:41} Vgl. beispielsweise Urteile vom 4. Dezember 2019, Tiger (C-493/18, EU:C:2019:1046), und vom 20. Dezember 2017, Valach u. a. (C-649/16, EU:C:2017:986).
{FN:49} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Dezember 2019 (C-493/18, EU:C:2019:1046, Rn. 30 und 31).
- EuGH, 02.07.2009 - C-111/08
SCT Industri - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
Rn. 61 Im Urteil SCT Industri schließlich hat der Gerichtshof im Wesentlichen den Zusammenhang zwischen den Klagen der Parteien und dem betroffenen Vermögensgegenstand geprüft.{FN:61} Vgl. Urteile vom 2. Juli 2009, SCT Industri (C-111/08, EU:C:2009:419, Rn. 22 bis 25), vom 9. November 2017, Tünkers France und Tünkers Maschinenbau (…C-641/16, EU:C:2017:847, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 6. Februar 2019, NK (…C-535/17, EU:C:2019:96, Rn. 30).
{FN:68} Urteil vom 2. Juli 2009 (C-111/08, EU:C:2009:419, Rn. 26 bis 29).
- EuGH, 02.05.2006 - C-341/04
DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass die Insolvenzverordnung in ihrem Art. 3 zwischen dem (universellen) Hauptinsolvenzverfahren und dem (territorialen) Sekundärinsolvenzverfahren unterscheidet (vgl. Urteil vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, EU:C:2006:281, Rn. 28).{FN:29} In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof auf die Geltung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens hingewiesen, wonach die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten die Entscheidung zur Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens anzuerkennen haben, ohne die vom ersten Gericht hinsichtlich seiner Zuständigkeit angestellte Beurteilung überprüfen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, EU:C:2006:281, Rn. 42).
- EuGH, 12.02.2009 - C-339/07
Seagon - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
{FN:25} Urteil vom 12. Februar 2009 (C-339/07, EU:C:2009:83, Rn. 22).{FN:35} Urteil vom 12. Februar 2009 (C-339/07, EU:C:2009:83, Rn. 20).
- EuGH, 16.01.2014 - C-328/12
Schmid - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-394/22
{FN:23} Zum Beispiel hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Januar 2014, Schmid (C-328/12, EU:C:2014:6, Rn. 39), die Auffassung vertreten, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig sind, der seinen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaats hat.{FN:76} Urteil vom 16. Januar 2014, Schmid (C-328/12, EU:C:2014:6, Rn. 27).
- EuGH, 04.12.2014 - C-295/13
H - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- EuGH, 14.11.2018 - C-296/17
Wiemer & Trachte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 09.11.2017 - C-641/16
Tünkers France und Tünkers Maschinenbau - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 20.12.2017 - C-649/16
Valach u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2018 - C-535/17
NK - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
Owusu - Brüsseler Übereinkommen - Räumlicher Anwendungsbereich des Brüsseler …
- EuGH, 16.04.2015 - C-557/13
Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und …
- EuGH, 22.02.1979 - 133/78
Gourdain / Nadler
- EuGH, 04.10.2018 - C-337/17
Bei der Klage eines Gläubigers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer …
- EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- EuGH, 20.06.2022 - C-700/20
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …
- EuGH, 21.11.2019 - C-198/18
CeDe Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. …
- EuGH, 22.11.2012 - C-116/11
Bank Handlowy und Adamiak - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- EuGH, 05.06.2018 - C-574/16
Grupo Norte Facility - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- EuGH, 17.03.2021 - C-652/19
Consulmarketing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-195/15
Senior Home - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle …
- EuGH, 05.07.2012 - C-527/10
ERSTE Bank Hungary - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
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