Rechtsprechung
| EuGH, 17.12.2009 - C-410/08, C-411/08, C-412/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung
- Europäischer Gerichtshof
Swiss Caps
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung
- Europäischer Gerichtshof
Swiss Caps
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung
- EU-Kommission
Swiss Caps
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung
- EU-Kommission
Swiss Caps
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung“
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen im Zusammenhang mit Streitigkeiten über die zolltarifliche Einreihung von nach Deutschland eingeführten Arten von Kapseln als Nahrungsmittelzubereitungen; Einreihung von in Form von Gelatinekapsel dargereichten Lebensmittelzubereitungen zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung
- datenbank.nwb.de
Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch-, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Swiss Caps
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 1515, 1517, 2106 und 3004 - Gelatinekapseln - Fisch, Weizenkeim- und Schwarzkümmelöl - Begriff der Verpackung
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) eingereicht am 22 September 2008 - Swiss Caps AG gegen Hauptzollamt Singen
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 1517, KN Nr 5
Einreihung; Glycerol; Kapsel; Nahrungsmittelergänzung; Omega-3-Kapseln; Vitamin; Zoll; Zolltarif - IWW (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 1517 UPos 9099, KN AllgVorschr 5a, KN AllgVorschr 5b, EGV Art. 234
Kombinierte Nomenklatur, Tarifierung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) - Auslegung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) - Positionen 1517 ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 18.06.2009 - C-173/08
Kloosterboer Services - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kühlsysteme für …
Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-410/08
Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Juni 2009, Kloosterboer Services, C-173/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 28 Die von der Kommission zur KN und von der Weltzollorganisation zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteil Kloosterboer Services, Randnr. 25).
- EuGH, 11.06.2009 - C-16/08
Schenker - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte …
Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-410/08
Rn. 29 Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. Urteil vom 11. Juni 2009, Schenker, C-16/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
- BFH, 30.03.2010 - VII R 35/09
Umsatzsteuertarif - Einreihung trinkbarer Nahrungsergänzungsmittel als Getränke …
Rn. 11 Soweit der EuGH in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 C-410/08 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 312 Rz 37) zur Einreihung ölhaltiger Gelatinekapseln auf die AV 3a zurückgegriffen und ausgeführt hat, dass die Pos. - FG Niedersachsen, 20.09.2012 - 5 K 393/10
Einordnung eines Nahrungsergänzungsmittels als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz …
Rn. 18 Nach Auffassung des EuGH (Urteile vom 17.12.2009, verb. Rs. C-410/08 bis C-412/08 - Swiss Caps, HFR 2010, 312) sei insbesondere die Kapselhülle ein Merkmal für die Bestimmung und die Eigenart der Ware als Nahrungsergänzungsmittel.Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. EuGH, Urteil vom 17.12.2009 C-410/08 bis 412/98 - Swiss Caps -, HFR 2010, 312).
Rn. 36 1. Nach den Rechtsausführungen des EuGH (C-410/08 bis C-412/98, a. a. O.) erfasst die Position 2106 der KN nach ihrem Wortlaut anderweit weder genannte noch inbegriffene Lebensmittelzubereitungen.
Rn. 38 Nach Auffassung des EuGH (C-410/08 bis C-412/98, a. a. O.) stellt die Kapselhülle zum Einschluss von Ölen (z.B. Lachsöl) keine "Verpackung" im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 5 Buchstabe b KN dar.
Gemäß dem Anhang dieser Verordnung erfolgt die Einreihung des Nahrungsergänzungsmittels auf Basis von Kulturen von Mikroorganismen u. a. gemäß der Anmerkung Nr. 1 a zu Kapitel 30 Anhang I KN und der EuGH-Urteile C-410/08 bis C 412/08.
- EuGH, 08.05.2025 - C-252/24
Prisum Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer …
"Die Einreihung von 'Nahrungsergänzungsmitteln' (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im [Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps (C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794)] aufgestellt wurden.".Außerdem habe die rumänische Zollbehörde, indem sie ihre Entscheidung im Hinblick auf die flüssige Form dieser Ware begründet habe, die Rechtsprechung aus dem Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps (C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794), missachtet.
Darüber hinaus habe zum einen der Ausschuss für das HS entschieden, eine Ware mit Merkmalen, die mit denen der in Rede stehenden Ware vergleichbar seien, in die Position 2106 des HS einzureihen, und zum anderen ergebe sich aus dem Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps (C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794), dass ein Nahrungsergänzungsmittel in Form von Gelatinekapseln in die Position 2106 der KN einzureihen sei.
Rn. 45 Drittens kann, wie die rumänische und die polnische Regierung sowie die Kommission festgestellt haben, aus dem Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps (C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794), nicht abgeleitet werden, dass jede als Nahrungsergänzungsmittel angesehene Lebensmittelzubereitung in die Position 2106 der KN einzureihen wäre.
- BFH, 24.09.2014 - VII R 54/11
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Lieferung sog. Sondennahrung
2106 KN kommt --wie das FG zutreffend ausgeführt hat-- nur für Lebensmittelzubereitungen in Betracht, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind (vgl. dazu auch: EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2009 C-410/08 bis C-412/08 --Swiss Caps--, Slg. 2009, I-11991, Rz 33). - EuGH, 15.12.2016 - C-700/15
LEK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung der …
Rn. 48 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Position 2106 der KN "Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen," umfasst und dass zu ihr auch häufig als "Nahrungsergänzungsmittel" bezeichnete Zubereitungen gehören, auf deren Verpackungen angegeben ist, dass sie allgemein der Erhaltung der Gesundheit oder des Wohlbefindens dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps, C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794, Rn. 31). - FG Düsseldorf, 23.03.2022 - 4 K 1371/20
Festsetzung der Einfuhrabgaben bzgl. der zollrechtlichen Tarifierung von Fischöl
Rn. 29 Nach dem Wortlaut der Position 2106 KN kann das von der Klägerin zur Überführung bzw. zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldete Fischöl nur dann in die Unterposition 2106 90 92 KN eingereiht werden, wenn es anderweit weder genannt noch inbegriffen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 Rs. C-410/08 bis C-412/08, ECLI:EU:C:2009:794 Randnr. 33).Ferner scheitert eine Einreihung des Fischöls in die Unterposition 2106 90 92 KN nicht daran, dass es sich noch nicht in einer zur Einnahme durch den Menschen bestimmten Kapsel befand, wie dies bei den Erzeugnissen der Fall war, die Gegenstand des Urteils des EuGH vom 17. Dezember 2009 Rs. C-410/08 bis C-412/08 waren.
Denn diese Darreichungsform war neben dem Öl als Inhalt der Kapseln nur eines für die Einreihung der Erzeugnisse in die Position 2106 KN maßgebliches Kriterium (EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 Rs. C-410/08 bis C-412/08, ECLI:EU:C:2009:794 Randnr. 32, 36).
- BFH, 19.05.2025 - VII R 12/23
Tarifierung von Fettsäureethylester aus Fischöl
Das EuGH-Urteil Swiss Caps vom 17.12.2009 - C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794 stellt lediglich auf die Verkapselung als ein mögliches Indiz für die Zweckbestimmung ab, nicht als zwingendes Merkmal.Zwar hat der EuGH im Urteil Swiss Caps vom 17.12.2009 - C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794, Rz 32 und 36 für die Einreihung von Omega-3-Kapseln in die Pos.
- BFH, 16.08.2012 - VII R 8/11
Tarifierung einer in Tropfen einzunehmenden Flüssigkeit
Rn. 22 e) Schließlich kann die EuGH-Entscheidung vom 17. Dezember 2009 C-410/08 --Swiss Caps-- (Slg. 2009, I-11991), die Lebensmittelzubereitungen zur Nahrungsergänzung in Form von Gelatinekapseln betrifft, schon mangels Vergleichbarkeit der Waren nicht zur Entscheidung des Streitfalls beitragen. - FG Hamburg, 03.01.2022 - 4 K 40/18
Zollrecht; Tarifrecht: Fettsäureethylester, der aus Fischöl gewonnen wurde, ist …
Aus dem EuGH-Urteil C-410/08 folge, dass die Aufmachung eines Erzeugnisses entscheidend sei für die Einreihung in diese Position.Auch aus dem EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2009 (Swiss Caps AG, C-410/08-412/08, Rn. 36) folgt nichts Anderes.
- EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
Madaus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …
Der Gerichtshof hat indessen bereits festgestellt, dass die Position 2106 der KN nach ihrem Wortlaut anderweit weder genannte noch inbegriffene Lebensmittelzubereitungen erfasst und dass es in den Erläuterungen zum HS für diese Position heißt, dass dazu u. a. als "Nahrungsergänzungsmittel" bezeichnete Zubereitungen gehören, auf deren Verpackungen angegeben ist, dass sie der Erhaltung der Gesundheit oder des Wohlbefindens dienen (Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps, C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794, Rn. 31). - EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Customs Support Holland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
- BFH, 19.05.2025 - VII R 18/22
Tarifierung von Fischöl - Mindestgehalt an Triglyceriden
- FG Hessen, 25.11.2010 - 7 K 3205/08
Einreihung von Sondennahrung
- FG Münster, 05.03.2015 - 5 K 3876/11
Frage der Anwendung d. ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von …
- FG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 1 K 1327/07
Zolltarifliche Einreihung eines flüssigen Nahrungsergänzungsmittels zur Stärkung …
- FG Düsseldorf, 11.08.2010 - 4 K 2418/09
Einreihung - Einreihung von Flachsteckhülsen und Flachsteckern mit Crimpanschluss
- FG Hamburg, 01.04.2025 - 4 K 113/22
Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung eines für den Einzelverkauf aufgemachten, …
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| EuGH, 17.12.2009 - C-412/08 |
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Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) eingereicht am 22 September 2008 - Swiss Caps AG gegen Hauptzollamt Singen
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 1517, KN Nr 5
Einreihung; Schwarzkümmelöl; WgK-Kapseln; Zoll; Zolltarif - IWW (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 1517 UPos 9099, KN AllgVorschr 5a, KN AllgVorschr 5b, EGV Art. 234
Kombinierte Nomenklatur, Tarifierung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 02.09.2008 - 11 K 130/02
- FG Baden-Württemberg, 02.09.2008 - 11 K 131/02
- FG Baden-Württemberg, 02.09.2008 - 11 K 160/02
- EuGH, 10.12.2008 - C-410/08
- EuGH, 10.12.2008 - C-411/08
- EuGH, 10.12.2008 - C-412/08
- EuGH, 17.12.2009 - C-412/08
- EuGH, 17.12.2009 - C-410/08
- EuGH, 17.12.2009 - C-411/08
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Verbindung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 02.09.2008 - 11 K 130/02
- FG Baden-Württemberg, 02.09.2008 - 11 K 131/02
- FG Baden-Württemberg, 02.09.2008 - 11 K 160/02
- EuGH, 10.12.2008 - C-412/08
- EuGH, 10.12.2008 - C-410/08
- EuGH, 10.12.2008 - C-411/08
- EuGH, 17.12.2009 - C-410/08
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