Rechtsprechung
| EuGH, 15.01.2002 - C-43/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen - Einbringung von Unternehmensanteilen oder eines Teilbetriebs - Begriffe
- Judicialis
Richtlinie 90/434/EWG Art. 2
- Europäischer Gerichtshof
Andersen og Jensen
"Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen - Einbringung von Unternehmensanteilen oder eines Teilbetriebs - Begriffe"
- EU-Kommission
Andersen og Jensen
Artikel 234 EG
1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Auslegungsersuchen aufgrund der Anwendbarkeit der in nationales Recht umgesetzten Bestimmungen einer Richtlinie auf rein innerstaatliche Sachverhalte, die sich aus einer Anpassung der Behandlung ... - EU-Kommission
Andersen og Jensen
- Wolters Kluwer
Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen und die Einbringung und den Austausch von Unternehmensteilen; Auslegung von Artikel 2 Buchstaben c und i der Richtlinie 90/434/EWG; Steuerliche Regelung für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensanteilen ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fusionssteuerrichtlinie: Keine »Einbringung von Unternehmensteilen« bei Aufspaltung aktiver und passiver Wirtschaftsgüter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen - Einbringung von Unternehmensanteilen oder eines Teilbetriebs - Begriffe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Andersen og Jensen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Europarecht; Einbringung von Unternehmensteilen im Sinne der Fusionssteuerrichtlinie
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 434/90 Art 2 Buchst c, EWGRL 434/90 Art 2 Buchst i, Richtlinie 90/434/EWG Art 2 Buchst c, Richtlinie 90/434/EWG Art 2 Buchst i
Einbringung; Ertragsteuern - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret - Auslegung des Artikels 2 Buchstaben c und i der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-43/00
- EuGH, 15.01.2002 - C-43/00
Papierfundstellen
- EuZW 2002, 184
- BB 2002, 321
- DB 2002, 815
- DB 2002, 822
- NZG 2002, 149
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.07.1997 - C-28/95
Leur-Bloem
Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-43/00
Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-28/95 (Leur-Bloem, Slg. 1997, I-4161) ergebe, sei unter diesen Umständen der Gerichtshof für eine Vorabentscheidung zuständig.Die dänische Regierung, die niederländische Regierung und die Kommission sind der Auffassung, dass der Gerichtshof nach den im Urteil Leur-Bloem niedergelegten Grundsätzen seine Zuständigkeit für die Beantwortung der Vorlagefragen bejahen müsse.
Richten sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen, um insbesondere zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, so besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein klares Interesse der Gemeinschaft daran, dass die aus dem Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (Urteil Leur-Bloem, Randnr. 32).
- BFH, 07.04.2010 - I R 96/08
Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei …
Die Funktionsfähigkeit müsse also durch die vorhandenen Eigenmittel des Betriebsteils sichergestellt werden (EuGH-Urteil vom 15. Januar 2002 C-43/00 "Andersen og Jensen", Slg. 2002, I-379, Rz 34 und 35). - BFH, 27.11.2024 - X R 26/22
Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II
Rn. 71 Auf dieser Grundlage hat der EuGH seine Zuständigkeit nicht nur dann angenommen, wenn innerstaatliche und grenzüberschreitende Sachverhalte exakt derselben Regelung unterworfen wurden (so die Konstellation, die den EuGH-Urteilen Andersen og Jensen vom 15.01.2002 - C-43/00, EU:C:2002:15, Rz 17; Modehuis A. Zwijnenburg vom 20.05.2010 - C-352/08, EU:C:2010:282, Rz 32 und Foggia-SGPS vom 10.11.2011 - C-126/10, EU:C:2011:718, Rz 20 zugrunde lag), sondern auch, wenn für innerstaatliche und grenzüberschreitende Vorgänge zwar rechtstechnisch getrennte, aber wortgleiche Regelungen galten (so EuGH-Urteil Leur-Bloem vom 17.07.1997 - C-28/95, EU:C:1997:369, Slg. 1997, I-4171, Rz 30 ff.) oder wenn nach den nationalen Rechtsvorschriften auf Sachverhalte, die nicht dem Unionsrecht unterliegen, Lösungen angewendet werden, die den vom Unionsrecht vorgesehenen entsprechen (EuGH-Urteil Ministre de l'Action et des Comptes publics vom 18.09.2019 - C-662/18, C-672/18, EU:C:2019:750, Rz 27). - Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06
ETI u.a. - Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von …
{FN:18} - Urteile Dzodzi (zitiert in Fn. 17, Randnr. 37) und vom 25. Juni 1992, Federconsorzi (C-88/91, Slg. 1992, I-4035, Randnr. 7); ähnlich die in Fn. 17 zitierten Urteile Leur-Bloem (Randnr. 32), Giloy (Randnr. 28), Kofisa Italia (Randnr. 32), Poseidon Chartering (Randnr. 16) und Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio (Randnr. 20), sowie die Urteile vom 11. Oktober 2001, Adam (C-267/99, Slg. 2001, I-7467, Randnr. 27), vom 15. Januar 2002, Andersen und Jensen (C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnr. 18), vom 15. Mai 2003, Salzmann (C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 34), und vom 29. April 2004, British American Tobacco (C-222/01, Slg. 2004, I-4683, Randnr. 40).{FN:44} - Besonders deutlich wird dies etwa in den Urteilen Leur-Bloem (Randnr. 27), Giloy (Randnr. 23), BIAO (Randnr. 90), Feron (Randnr. 10) und Poseidon Chartering (Randnr. 17), jeweils zitiert in Fn. 17, ferner im Urteil Andersen und Jensen (zitiert in Fn. 18, Randnrn. 16 und 19).
- EuGH, 15.05.2003 - C-300/01
Salzmann - "Freier Kapitalverkehr - Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) …
Im Übrigen besteht, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen richten, um u. a. zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen kommt, ein klares Interesse der Gemeinschaft daran, dass die aus dem Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. Urteil vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnr. 18). - EuGH, 18.10.2012 - C-583/10
Nolan - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Schutz der …
Rn. 22 Unter Bezugnahme auf die Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem (C-28/95, Slg. 1997, I-4161), und vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen (C-43/00, Slg. 2002, I-379), vertritt Frau Nolan die Auffassung, der Gerichtshof sei für die Auslegung der Richtlinie 98/59 zuständig, auch wenn ihre Situation nicht unmittelbar durch das Unionsrecht geregelt werde, da sich der Gesetzgeber des Vereinigten Königreichs bei der Umsetzung dieser Richtlinie im nationalen Recht entschieden habe, sein innerstaatliches Recht am Unionsrecht auszurichten. - EuGH, 10.11.2011 - C-126/10
Foggia - SGPS - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames …
Rn. 21 Richten sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen, um insbesondere zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu etwaigen Wettbewerbsverzerrungen kommt, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein klares Interesse der Union daran, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32, und vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnr. 18, und vom 20. Mai 2010, Modehuis A. Zwijnenburg, C-352/08, Slg. 2010, I-4303, Randnr. 33). - EuGH, 20.05.2010 - C-352/08
Modehuis A. Zwijnenburg - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames …
Rn. 33 Richten sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen, um insbesondere zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein klares Interesse der Union daran, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32, und vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnr. 18). - BFH, 16.11.2005 - X R 17/03
Teilbetrieb; Abonnentenwerber
Dem europarechtlichen Begriff des Teilbetriebs kommt daher keine Bedeutung für das von § 16 EStG verwendete gleichnamige Tatbestandsmerkmal zu (Menner/Broer, Der Betrieb 2002, 815). - EuGH, 31.03.2011 - C-546/09
Aurubis Balgaria - Zollkodex - Zölle - Einfuhrzollschuld - Säumniszinsen - …
23 bis 29, vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnrn. - EuGH, 21.10.2010 - C-205/09
Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in …
23 bis 29, vom 15. Januar 2002, Andersen og Jensen, C-43/00, Slg. 2002, I-379, Randnrn. - EuGH, 18.10.2012 - C-603/10
Pelati - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2007 - C-321/05
Kofoed - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-633/16
Ernst & Young - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Art. 7 …
- FG Hessen, 20.03.2002 - 10 K 2612/98
Veräußerung; Teilbetrieb; Steuerbegünstigung; Belieferungsrecht; …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-302/04
Ynos - Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-352/08
Modehuis A. Zwijnenburg - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2010 - C-205/09
Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2012 - C-583/10
Nolan - Richtlinie 98/59/EG - Zulässigkeit - Schutz der Arbeitnehmer - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-43/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Andersen og Jensen
- EU-Kommission
Andersen og Jensen ApS gegen Skatteministeriet.
Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen - Einbringung von Unternehmensanteilen oder eines Teilbetriebs - Begriffe
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-43/00
- EuGH, 15.01.2002 - C-43/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.07.1997 - C-28/95
Leur-Bloem
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-43/00
L 225, S. 1.3: - Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-28/95 (Leur-Bloem, Slg. 1997, I-4161, Randnrn.
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