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Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.2007 - C-440/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,40340
EuGH, 25.10.2007 - C-440/06 (https://dejure.org/2007,40340)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2007 - C-440/06 (https://dejure.org/2007,40340)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - C-440/06 (https://dejure.org/2007,40340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzungsklage - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebende Lage - Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 16)

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik

    Umwelt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. Oktober 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Hellenische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen die Artikel 3 und 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40) - Versäumnis, eine angemessene Behandlung der kommunalen Abwässer von 24 ...

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 06.11.2014 - C-395/13

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kommunales …

    Weiter trägt die Kommission unter Bezugnahme auf Rn. 25 des Urteils Kommission/Griechenland (C-440/06, EU:C:2007:642) vor, dass, da bestimmte Gemeinden nicht über Systeme verfügten, die ein den Anforderungen des Art. 3 der Richtlinie genügendes Sammeln von 98 % des von ihnen eingeleiteten kommunalen Abwassers ermöglichten, die in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehene Verpflichtung, sämtliche Einleitungen einer Zweitbehandlung oder einer gleichwertigen Behandlung zu unterziehen, erst recht nicht erfüllt sei.

    Rn. 31 Zunächst ist festzustellen, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie eine klar und eindeutig formulierte Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ziels aufstellt, damit spätestens am 31. Dezember 2005 sämtliche kommunalen Abwässer aus Gemeinden mit einem EW zwischen 2 000 und 15 000 in eine Kanalisation eingeleitet werden (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Spanien, EU:C:2007:223, Rn. 25, und Kommission/Griechenland, EU:C:2007:642, Rn. 25).

    Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs war damit die in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehene Pflicht, sämtliche Abwässer einer Zweitbehandlung oder gleichwertigen Behandlung zu unterziehen, ebenfalls nicht erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, EU:C:2007:642, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-167/14

    Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung kommunaler …

    Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um das Urteil Kommission/Griechenland (C-440/06, EU:C:2007:642) durchzuführen.

    Für den Fall, dass die in Nr. 1 festgestellte Vertragsverletzung am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils fortdauert, wird die Hellenische Republik verurteilt, an die Europäische Kommission auf das Konto "Eigenmittel der Europäischen Union" für jedes Halbjahr, um das sich die Durchführung der Maßnahmen verzögert, die erforderlich sind, um dem Urteil Kommission/Griechenland (C-440/06, EU:C:2007:642) nachzukommen, beginnend mit dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils und bis zur vollständigen Durchführung des Urteils Kommission/Griechenland (C-440/06, EU:C:2007:642), ein Zwangsgeld in Höhe von 3 640 000 Euro zu zahlen, dessen tatsächliche Höhe am Ende jedes sechsmonatigen Zeitraums zu berechnen ist, indem der Gesamtbetrag für den jeweiligen Zeitraum um einen Prozentsatz reduziert wird, der dem Verhältnis entspricht, in dem die Anzahl der Einwohnerwerte der Gemeinden, deren Systeme zur Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser bis zum Ende dieses Zeitraums mit dem Urteil Kommission/Griechenland (C-440/06, EU:C:2007:642) in Einklang gebracht worden sind, zu der Anzahl der Einwohnerwerte jener Gemeinden steht, die am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils über keine solchen Systeme verfügen.

  • EuGH, 28.01.2016 - C-398/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Rn. 49 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Griechenland, C-440/06, EU:C:2007:642, Rn. 16, und Kommission/Belgien, C-395/13, EU:C:2014:2347, Rn. 39).
  • EuGH, 07.12.2023 - C-587/22

    Kommission/ Ungarn (Collecte des eaux urbaines résiduaires) - Vertragsverletzung …

    Rn. 33 Ebenso hat der Gerichtshof in Anbetracht des Zusammenhangs zwischen den Bestimmungen der Art. 4 bis 7 und Art. 3 der Richtlinie 91/271 entschieden, dass diese Bestimmungen als nicht beachtet anzusehen sind, wenn die Verpflichtung, sich vorab zu vergewissern, dass jede von Art. 3 der Richtlinie erfasste Gemeinde mit einer Kanalisation ausgestattet ist, die es ermöglicht, das gesamte in dieser Gemeinde anfallende kommunale Abwasser zu sammeln, nicht eingehalten worden ist (vgl. in diesem Sinne zu Art. 4 dieser Richtlinie Urteile vom 25. Oktober 2007, Kommission/Griechenland, C-440/06, EU:C:2007:642, Rn. 25, …und vom 4. Mai 2017, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-502/15, EU:C:2017:334, Rn. 46, sowie zu Art. 5 der Richtlinie Urteil vom 28. März 2019, Kommission/Irland [Sammlung und Behandlung von Abwasser], C-427/17, EU:C:2019:269, Rn. 166 und 184).
  • EuGH, 30.11.2023 - C-328/22

    Kommission/ Slowenien (Traitement des eaux urbaines résiduaires) - …

    Rn. 23 Allerdings hat die Kommission im Vorverfahren den behaupteten Verstoß gegen Art. 4 der Richtlinie 91/271 für die Gemeinden Kočevje, Trbovlje und Tržič nur aus dem angeblichen Verstoß gegen Art. 3 dieser Richtlinie abgeleitet und in diesem Zusammenhang lediglich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs Bezug genommen, wonach im Fall der Feststellung, dass die betreffenden Gemeinden nicht mit Kanalisationen ausgestattet sind, in denen das gesamte von ihnen eingeleitete kommunale Abwasser gesammelt werden kann, erst recht nicht die Verpflichtung erfüllt ist, das gesamte Abwasser einer Zweitbehandlung oder einer gleichwertigen Behandlung zu unterziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Kommission/Griechenland C-440/06, EU:C:2007:642, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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