Rechtsprechung
EuGH, 28.10.2010 - C-449/09 Canon Kabushiki Kaisha/IPN Bulgaria OOD |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer Marke, dem ersten ohne seine Zustimmung erfolgenden Inverkehrbringen von Waren dieser Marke im EWR zu widersprechen
- damm-legal.de
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG
Widerspruchsrecht des Markeninhabers bezüglich des ersten Inverkehrbringens von Originalware - Europäischer Gerichtshof
Canon
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer Marke, dem ersten ohne seine Zustimmung erfolgenden Inverkehrbringen von Waren dieser Marke im EWR zu widersprechen
- EU-Kommission
Canon
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer Marke, dem ersten ohne seine Zustimmung erfolgenden Inverkehrbringen von Waren dieser Marke im EWR zu widersprechen
- EU-Kommission
Canon
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer Marke, dem ersten ohne seine Zustimmung erfolgenden Inverkehrbringen von Waren dieser Marke im EWR zu widersprechen“
- aufrecht.de
Widerspruchsrecht des Markeninhabers bei Inverkehrbringen von Ware in den EWR
- info-it-recht.de
Recht des Markeninhabers zu widersprechen beim ersten ohne seine Zustimmung erfolgenden Inverkehrbringen von Waren dieser Marke im EWR
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Canon Kabushiki Kaisha
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Canon
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer Marke, dem ersten ohne seine Zustimmung erfolgenden Inverkehrbringen von Waren dieser Marke im EWR zu widersprechen
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Bulgarien), eingereicht am 18. November 2009 - Canon Kabushiki Kaisha/IPN Bulgaria OOD
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Bulgarien) - Auslegung von Art. 5 in Verbindung mit Art. 7 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Papierfundstellen
- GRUR 2011, 147
- GRUR Int. 2011, 135
- EuZW 2011, 61
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 18.10.2005 - C-405/03
Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94 …
Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-449/09
Was zum einen den Begriff der "Einfuhr" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 89/104 betrifft, hat der Gerichtshof im Urteil vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, Slg. 2005, I-8735, Randnrn.Der Markeninhaber kann jedoch für diese physisch in den EWR eingeführten, aber noch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Waren unter Anwendung von Art. 5 Abs. 1 und 3 Buchst. b der Richtlinie 89/104 mit Erfolg eine Verletzung seiner ausschließlichen Rechte geltend machen, wenn erwiesen ist, dass diese Waren in einer Art und Weise verkauft oder zum Verkauf angeboten wurden, die notwendig das Inverkehrbringen in den EWR impliziert (Urteil Class International, Randnr. 58).
Unter Anwendung dieser Grundsätze obliegt es dem vorlegenden Gericht, zu prüfen, ob IPN Bulgaria sich anschickt, die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren im EWR in den Verkehr zu bringen, oder sie einem anderen Wirtschaftsteilnehmer anbietet oder verkauft, der sie mit Sicherheit im EWR in den Verkehr bringen wird (vgl. entsprechend Urteil Class International, Randnr. 60).
- EuGH, 30.11.2004 - C-16/03
Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung …
Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-449/09
In späteren Urteilen hat der Gerichtshof im Hinblick auf das Urteil Silhouette International Schmied näher ausgeführt, dass die Wirkung der Richtlinie 89/104 darin besteht, die Erschöpfung des dem Markeninhaber gewährten Rechts auf die Fälle zu beschränken, in denen die Waren im EWR in den Verkehr gebracht worden sind, und diesem Inhaber demnach zu gestatten, das erste Inverkehrbringen der mit seiner Marke versehenen Waren im EWR zu kontrollieren (Urteile vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 33, vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 26, und vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 36).Wenn somit Waren einer Marke nicht früher vom Inhaber dieser Marke oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden, gewährt Art. 5 der Richtlinie diesem Inhaber ein ausschließliches Recht, das es ihm u. a. gestattet, Dritten zu verbieten, diese Waren einzuführen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen (vgl. Urteil Peak Holding, Randnr. 34).
- EuGH, 16.07.1998 - C-355/96
DIE WELTWEITE ERSCHÖPFUNG DES RECHTS AUS EINER MARKE IST MIT DEM …
Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-449/09
Der Gerichtshof hat in Randnr. 26 des Urteils vom 16. Juli 1998, Silhouette International Schmied (C-355/96, Slg. 1998, I-4799), entschieden, dass die Richtlinie nicht dahin verstanden werden kann, dass sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit belässt, in ihrem innerstaatlichen Recht die Erschöpfung der Rechte aus der Marke für in dritten Ländern in den Verkehr gebrachte Waren vorzusehen.In späteren Urteilen hat der Gerichtshof im Hinblick auf das Urteil Silhouette International Schmied näher ausgeführt, dass die Wirkung der Richtlinie 89/104 darin besteht, die Erschöpfung des dem Markeninhaber gewährten Rechts auf die Fälle zu beschränken, in denen die Waren im EWR in den Verkehr gebracht worden sind, und diesem Inhaber demnach zu gestatten, das erste Inverkehrbringen der mit seiner Marke versehenen Waren im EWR zu kontrollieren (Urteile vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 33, vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 26, und vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 36).
- EuGH, 08.04.2003 - C-244/00
van Doren + Q
Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-449/09
In späteren Urteilen hat der Gerichtshof im Hinblick auf das Urteil Silhouette International Schmied näher ausgeführt, dass die Wirkung der Richtlinie 89/104 darin besteht, die Erschöpfung des dem Markeninhaber gewährten Rechts auf die Fälle zu beschränken, in denen die Waren im EWR in den Verkehr gebracht worden sind, und diesem Inhaber demnach zu gestatten, das erste Inverkehrbringen der mit seiner Marke versehenen Waren im EWR zu kontrollieren (Urteile vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 33, vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 26, und vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 36). - EuGH, 20.11.2001 - C-414/99
DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE …
Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-449/09
In späteren Urteilen hat der Gerichtshof im Hinblick auf das Urteil Silhouette International Schmied näher ausgeführt, dass die Wirkung der Richtlinie 89/104 darin besteht, die Erschöpfung des dem Markeninhaber gewährten Rechts auf die Fälle zu beschränken, in denen die Waren im EWR in den Verkehr gebracht worden sind, und diesem Inhaber demnach zu gestatten, das erste Inverkehrbringen der mit seiner Marke versehenen Waren im EWR zu kontrollieren (Urteile vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 33, vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 26, und vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 36).
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09
PROTI
Im vorliegenden Rechtsstreit findet jedoch im Hinblick auf den für die Beurteilung des Sachverhalts maßgeblichen Zeitraum, der vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/95/EG am 28. November 2008 liegt, die Richtlinie 89/104/EWG - nachfolgend MarkenRL - Anwendung (vgl. EuGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 C449/09, GRUR Int. 2011, 135 Rn. 7 - Canon/IPN Bulgaria). - Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-681/13
Diageo Brands - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -Verordnung (EG) Nr. …
12 - Vgl. u. a. Urteil Class International (…C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 58) sowie Beschluss Canon (C-449/09, EU:C:2010:651, Rn. 19 und 26).