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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 06.08.2009 | EuGH, 21.04.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 23.12.2009 - C-455/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26290
EuGH, 23.12.2009 - C-455/08 (https://dejure.org/2009,26290)
EuGH, Entscheidung vom 23.12.2009 - C-455/08 (https://dejure.org/2009,26290)
EuGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - C-455/08 (https://dejure.org/2009,26290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 17. Oktober 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Irland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben …

    Das Gericht hat dort lediglich ausgeführt, es sei nicht notwendig, bei Unterschwellenwert-Vergaben eine Informationspflicht entsprechend § 13 VgV a.F., § 101a GWB n.F. einzuführen, um es dem unterlegenen Bieter zu ermöglichen, vor einem Zuschlag rechtzeitig um Primärrechtsschutz nachzusuchen (zu Zweck und Umfang der vorherigen Informationspflicht s. zuletzt EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - C-455/08 Rdnrn.31 - 34).

    Rn. 49 aa) Die Antragstellerin ist mangels Akteneinsicht sowie vielfach mangels einer hinreichend spezifischen Vorabinformation (zu deren Bedeutung für einen wirksamen Rechtsschutz s. neuerdings EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - C-455/08, Rdnrn. 31 - 34) oft nicht in der Lage, sofort einen Unterlassungsanspruch schlüssig darzulegen oder gar glaubhaft zu machen, was den Erlass einer Beschlussverfügung ausschließt.

  • EuGH, 14.07.2022 - C-274/21

    EPIC Financial Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge …

    Ist der Vertrag bereits unterzeichnet worden, läuft der Umstand, dass es sich bei der einzigen vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle um eine nachträgliche Prüfung handelt, darauf hinaus, die Möglichkeit auszuschließen, einen Rechtsbehelf in einem Stadium einzulegen, in dem Verstöße noch beseitigt werden können, und ermöglicht es daher nicht, dem Kläger vor Vertragsschluss einen umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. April 2008, Kommission/Spanien, C-444/06, EU:C:2008:190, Rn. 38…, vom 11. Juni 2009, Kommission/Frankreich, C-327/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:371, Rn. 58, und vom 23. Dezember 2009, Kommission/Irland, C-455/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:809, Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 47/10

    Lieferanten sind keine Nachunternehmer!

    Rn. 59 Es kann dahinstehen, ob die Mitteilung der Antragsgegnerin an die Antragstellerin den Anforderungen des § 101a GWB genügt (vgl. auch EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - C-455/08 Rdnrn. 30 ff., s. auch Urteil vom 28.01.2010, C-406/08, Rdnrn. 30 ff.).
  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 119 Zudem müssen in Ausschreibungsverfahren die Bieter gegen die Willkür des öffentlichen Auftraggebers geschützt werden, indem ihnen garantiert wird, dass gegen deren rechtswidrige Entscheidungen ein effektiver und möglichst schneller Rechtsbehelf möglich ist (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 23. Dezember 2009, Kommission/Irland, C-455/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).

    Rn. 121 Dieser vollständige Rechtsschutz verlangt sodann, dass der abgelehnte Bieter rechtzeitig die Gültigkeit der Zuschlagserteilung prüfen kann; dies setzt voraus, dass zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die abgelehnten Bieter von der Zuschlagsentscheidung unterrichtet worden sind, und der Unterzeichnung des Vertrags eine angemessene Frist liegt, so dass sie insbesondere einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß Art. 242 EG in Verbindung mit Art. 243 EG sowie Art. 225 Abs. 1 EG einreichen können, damit der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter den Vollzug der angefochtenen Entscheidung aussetzen kann, bis das für die Entscheidung in der Sache zuständige Gericht über die Klage auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung befindet (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich, C-212/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 21 und 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Irland, oben in Randnr. 119 angeführt, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

    {FN:19} - Rechtssache Kommission/Irland (C-455/08).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 51/09

    Anforderungen an die Ausschreibung von Gebäudereinigungsdienstleistungen …

    Rn. 61 Zwar haben Rechtsprechung und Lehre bisher keine hohen Anforderungen an den Inhalt der Mitteilung über "den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung" gestellt; insbesondere sollen auch inhaltlich unzureichende Bieterbenachrichtigungen dazu führen, dass die Frist des § 13 S. 2 ff. VgV in Gang gesetzt wird (…vgl. Kühnen, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 13 VgV Rdnrn. 1569, 2588; Fett, in Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, 8. Los Rdnrn. 8 ff.. Nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 23.12.2009 - C-455/08, Rdnrn. 30 ff., s. auch Urteil vom 28.01.2010, C-406/08, Rdnrn. 30 ff.) reichen jedoch allgemein gehaltene Formulierungen nicht aus; vielmehr muss der Bieter die Gründe so genau erkennen können, dass er entscheiden kann, ob er gegen seine Nichtberücksichtigung vorgehen will oder nicht (vgl. auch schon ansatzweise KG, VergabeR 2002, 435).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 15/10

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags

    Bei der vorliegenden Fallkonstellation spielt keine Rolle, dass der Wortlaut des § 128 Abs. 3 S. 5 GWB nicht nur die vom Bundesrat angesprochene Fallkonstellation erfasst, sondern allgemein eine Billigkeitsprüfung im Falle der Erledigung ermöglicht; das kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Antragsteller infolge einer unzureichenden Bieterinformation (zu deren Bedeutung verweist die Vergabekammer zutreffend auf das Urteil des EuGH vom 23.12.2009 - C-455/08) einen Nachprüfungsantrag einreicht und diesen nach vollständiger Information wieder zurücknimmt, eine Fallkonstellation, die auch in § 128 Abs. 3 S. 3 GWB angesprochen wird.
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Rechtsprechung
   EuGH, 06.08.2009 - C-455/08   

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EuGH, 06.08.2009 - C-455/08 (https://dejure.org/2009,39457)
EuGH, Entscheidung vom 06.08.2009 - C-455/08 (https://dejure.org/2009,39457)
EuGH, Entscheidung vom 06. August 2009 - C-455/08 (https://dejure.org/2009,39457)
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Rechtsprechung
   EuGH, 21.04.2009 - C-455/08   

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https://dejure.org/2009,40775
EuGH, 21.04.2009 - C-455/08 (https://dejure.org/2009,40775)
EuGH, Entscheidung vom 21.04.2009 - C-455/08 (https://dejure.org/2009,40775)
EuGH, Entscheidung vom 21. April 2009 - C-455/08 (https://dejure.org/2009,40775)
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