Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 13.02.2025 - C-472/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2261
EuGH, 13.02.2025 - C-472/23 (https://dejure.org/2025,2261)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.2025 - C-472/23 (https://dejure.org/2025,2261)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2025 - C-472/23 (https://dejure.org/2025,2261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,2261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lexitor

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 10 Abs. 2 - Informationspflichten - Effektiver Jahreszins - Änderung der Entgelte und Provisionen - Art. 23 - Nationale Sanktionsregelung - Grundsatz der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lexitor

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 10 Abs. 2 - Informationspflichten - Effektiver Jahreszins - Änderung der Entgelte und Provisionen - Art. 23 - Nationale Sanktionsregelung - Grundsatz der ...

  • Betriebs-Berater

    Verbraucherkreditverträge - Verlust des Zinsanspruchs bei einer gegen ihre Informationspflicht verstoßenden Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 10 Abs. 2 - Informationspflichten - Effektiver Jahreszins - Änderung der Entgelte und Provisionen - Art. 23 - Nationale Sanktionsregelung - Grundsatz der ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 10 Abs. 2 - Informationspflichten - Effektiver Jahreszins - Änderung der Entgelte und Provisionen - Art. 23 - Nationale Sanktionsregelung - Grundsatz der ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Verbraucherkreditverträge: Eine Bank, die gegen ihre Informationspflicht verstößt, kann ihren Anspruch auf die Zinsen verlieren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bank kann durch Verstoß gegen Informationspflichten bei Verbraucherkreditverträgen ihren Anspruch auf Zinsen verlieren

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Unklare Bankentgelte? Dann kann der Zinsanspruch entfallen - Unklare Bankentgelte? Dann kann der Zinsanspruch entfallen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbraucherkreditverträge: Kein Zinsanspruch bei Verstoß gegen die Informationspflicht?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versteigerung eines als Kreditsicherheit dienenden Eigenheims bei missbräuchlicher Klausel in Bank-AGB

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Zinsanspruch der Bank bei missverständlichen Vertragsbedingungen

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • ZIP 2025, 569
  • WM 2025, 972
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.12.2023 - C-38/21

    Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-472/23
    Rn. 39 Wie sich aus Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie im Licht ihres 31. Erwägungsgrundes ergibt, ist das Gebot, in Kreditverträgen auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger die in dieser Vorschrift benannten Punkte in klarer, prägnanter Form anzugeben, erforderlich, damit der Verbraucher seine Rechte und Pflichten zur Kenntnis nehmen kann (Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 233 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 40 Für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und insbesondere für die Ausübung der Rechte des Verbrauchers ist es erforderlich, dass dieser die Punkte, die der Kreditvertrag nach Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 zwingend enthalten muss, kennt und gut versteht (Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 234 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 Um dies unter Beachtung des in Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 aufgestellten Gebots der Klarheit zu ermöglichen, müssen die in einem Kreditvertrag enthaltenen Angaben daher frei von Widersprüchen sein, die objektiv geeignet wären, einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher über den Umfang seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag irrezuführen (Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 235 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie müssen in Verbindung mit anderen Angaben insbesondere frei von Unbestimmtheiten sein, die objektiv geeignet wären, einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher hinsichtlich der Ereignisse, die die Änderung auslösen können, und des Zusammenhangs zwischen der Änderung der Entgelte und dem betreffenden Ereignis irrezuführen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 238).

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-472/23
    Rn. 52 Wie bereits ausgeführt (…siehe oben, Rn. 39 bis 42), verlangt Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48, damit der Verbraucher umfassend über die Einzelheiten der Vertragserfüllung ins Bild gesetzt wird, dass ihm bei Vertragsschluss alle Angaben zur Verfügung stehen müssen, die Auswirkungen auf den Umfang seiner Verpflichtungen haben können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia, C-42/15, EU:C:2016:842, Rn. 66).

    Rn. 53 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs darf der Verstoß eines Kreditgebers gegen eine Verpflichtung, der im Zusammenhang mit der Richtlinie 2008/48 eine wesentliche Bedeutung zukommt, nach innerstaatlichem Recht mit dem Verlust seines Anspruchs auf Zinsen und Kosten sanktioniert werden (Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia, C-42/15, EU:C:2016:842, Rn. 69).

    Rn. 54 Eine solche Sanktion kann, auch wenn sie schwerwiegende Folgen für den Kreditgeber hat, nur dann als unverhältnismäßig angesehen werden, wenn von den in Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 genannten Angaben welche fehlen oder unzutreffend sind, die ihrer Art nach nicht geeignet sind, die Möglichkeit des Verbrauchers zu beeinträchtigen, den Umfang seiner Verpflichtung einzuschätzen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia, C-42/15, EU:C:2016:842, Rn. 72).

  • EuGH, 21.03.2024 - C-714/22

    Profi Credit Bulgaria (Services accessoires au contrat de crédit) - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-472/23
    Rn. 25 Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 enthält eine vollständige Harmonisierung der in einen Kreditvertrag zwingend aufzunehmenden Angaben (Urteil vom 21. März 2024, Profi Credit Bulgaria [Nebenleistungen zum Kreditvertrag], C-714/22, EU:C:2024:263, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 Der Gerichtshof hat insbesondere im Hinblick auf diese besondere Bedeutung, die der effektive Jahreszins für den Verbraucher hat, festgestellt, dass die Angabe eines effektiven Jahreszinses, der nicht alle in Art. 3 Buchst. g der Richtlinie 2008/48 genannten Kosten getreu wiedergibt, dem Verbraucher in gleicher Weise die Möglichkeit nimmt, den Umfang seiner Verpflichtung zu bestimmen, wie die fehlende Angabe des effektiven Jahreszinses (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2024, Profi Credit Bulgaria [Nebenleistungen zum Kreditvertrag], C-714/22, EU:C:2024:263, Rn. 55).

    Dies impliziert, dass die Härte der Sanktionen der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen muss, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2024, Profi Credit Bulgaria [Nebenleistungen zum Kreditvertrag], C-714/22, EU:C:2024:263, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.07.2015 - C-348/14

    Bucura

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-472/23
    Rn. 42 Für die Einhaltung des Erfordernisses der klaren und verständlichen Abfassung der Vertragsklauseln ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Kreditvertrag die Bedingungen der Rückzahlung des Darlehens oder die Art und Weise, wie diese bestimmt werden können, so transparent darstellt, dass ein Verbraucher anhand , bestimmter und nachvollziehbarer Kriterien erkennen kann, welche wirtschaftlichen Folgen sich daraus für ihn ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2015, Bucura, C-348/14, EU:C:2015:447, Rn. 54).

    Rn. 43 In dem Kreditvertrag müssen deshalb insbesondere der Grund für die Änderung der Entgelte für die zu erbringende Leistung und die Art und Weise der Änderung so transparent dargestellt werden, dass der Verbraucher etwaige Änderungen der Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2015, Bucura, C-348/14, EU:C:2015:447, Rn. 60).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-290/19

    Home Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-472/23
    Nach ihrem 19. Erwägungsgrund soll die Richtlinie insbesondere gewährleisten, dass der Verbraucher vor Abschluss des Kreditvertrags ausreichende Informationen u. a. über den effektiven Jahreszins in der gesamten Union erhält, die ihm einen Vergleich dieser Zinssätze ermöglichen (Urteil vom 19. Dezember 2019, Home Credit Slovakia, C-290/19, EU:C:2019:1130, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der effektive Jahreszins ermöglicht es dem Verbraucher nämlich, den Umfang der mit dem Abschluss des Kreditvertrags einhergehenden Verpflichtung in wirtschaftlicher Hinsicht einzuschätzen (Urteil vom 19. Dezember 2019, Home Credit Slovakia, C-290/19, EU:C:2019:1130, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.01.2024 - C-755/22

    Nárokuj - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-472/23
    Rn. 50 Auch wenn dem vorlegenden Gericht, das allein für die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts zuständig ist, die Prüfung obliegt, ob die Sanktionen, die sein nationales Recht vorsieht, angesichts der gesamten Umstände des Ausgangsverfahrens den oben in Rn. 49 dargestellten Anforderungen entsprechen, kann der Gerichtshof gleichwohl, wenn er im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens entscheidet, Klarstellungen vornehmen, um dem vorlegenden Gericht eine Richtschnur für seine Würdigung zu geben (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Januar 2024, Nárokuj, C-755/22, EU:C:2024:10, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.10.2024 - C-339/23

    Horyzont - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-472/23
    Solche Verstöße können es dem Verbraucher insbesondere erschweren, die sich aus dem Kreditvertrag ergebenden Rechte auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2024, Horyzont, C-339/23, EU:C:2024:918, Rn. 34).
  • BGH, 21.10.2025 - XI ZR 133/24

    Effektivzins falsch angegeben: Kreditnehmer behalten auch bei Mini-Abweichung …

    Dieser Zinssatz soll als der Transparenz dienende Rechengröße Verbrauchern einen Konditionenvergleich am Markt ermöglichen und auf diese Weise die Kreditentscheidung erleichtern (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Februar 2025 - C-472/23, WM 2025, 972 Rn. 28 f. - Lexitor; Senatsbeschluss vom 4. Juni 2019 - XI ZR 77/18, WM 2019, 1342, 1343;… OLG Frankfurt am Main, WM 2021, 933 Rn. 68;… Müller-Christmann in Ellenberger/Nobbe, Kommentar zum Kreditrecht, 4. Aufl., § 491a Rn. 10;… von Spannenberg in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 53 Rn. 37;… MünchKommBGB/Weber, 9. Aufl., Art. 247 § 3 EGBGB Rn. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-143/23

    Mercedes-Benz Bank und Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    In jüngerer Zeit hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Februar 2025, Lexitor (C-472/23, EU:C:2025:89, Rn. 56 und 57), u. a. festgestellt, dass die Sanktion, die das innerstaatliche Recht für den Fall eines Verstoßes gegen die Informationspflicht nach Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 vorsehen muss, eine einheitliche Sanktion sein kann, da der Verbraucher unbedingt über alle erforderlichen Angaben verfügen muss, um den Umfang seiner Verpflichtung bestimmen zu können.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-831/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - …

    {FN:30} Vgl. Urteile Radlinger und Radlingerová (…Rn. 61); Home Credit Slovakia (…Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung); vom 21. März 2024, Profi Credit Bulgaria (Nebenleistungen zum Kreditvertrag) (…C-714/22, EU:C:2024:263, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie vom 13. Februar 2025, Lexitor (C-472/23, EU:C:2025:89, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-119/24

    Chefquet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …

    {FN:47} Urteil vom 13. Februar 2025, Lexitor (C-472/23, EU:C:2025:89, Rn. 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht