Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.2016 - C-494/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17072
EuGH, 07.07.2016 - C-494/15 (https://dejure.org/2016,17072)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - C-494/15 (https://dejure.org/2016,17072)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - C-494/15 (https://dejure.org/2016,17072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,17072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tommy Hilfiger Licensing u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/48/EG - Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - Begriff der "Mittelsperson, deren Dienste zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden" - Mieter von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Tommy Hilfiger Licensing u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/48/EG - Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - Begriff der "Mittelsperson, deren Dienste zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden" - Mieter von ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter haftet für Markenverletzungen der Mieter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der Betreiber eines physischen Marktplatzes kann dazu gezwungen werden, von Händlern begangene Markenrechtsverletzungen abzustellen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch Betreiber realer Marktplätze müssen wie Betreiber von Handelsplattformen im Internet Maßnahmen zur Verhinderung von Markenrechtsverletzungen ergreifen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Betreiber von Offline-Märkten müssen für Markenverletzungen einstehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzungen von Händlern sind vom Marktplatzbetreiber abzustellen

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Marktplatzbetreiber haften für Produktfälschungen auf physischen Marktplätzen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Vermieter haften für IP-Rechtsverletzungen der Mieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Marktplatzbetreiber haften für Produktfälschungen auf physischen Marktplätzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Marktplatzbetreiber haften für Fälschungen auf physischen Marktplätzen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit von physischen Marktplatzbetreibern für Markenrechtsverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markthallenbetreiber zur Unterbindung von Markenrechtsverletzungen durch Händler verpflichtet

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung von Marktplatzbetreibern für Plagiate: Was online gilt, gilt auch off

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haften Marktbetreiber für Markenverletzungen der Anbieter?

  • spiritlegal.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Pflichten für Weihnachtsmarkt-Veranstalter

  • intellectualproperty-magazin.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erweiterte Störerhaftung der Betreiber von Offlinemarktplätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Handelt der Mieter mit Fälschungen, haftet auch der Vermieter dem Hersteller des Markenprodukts! (IMR 2017, 102)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Tommy Hilfiger Licensing u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/48/EG - Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - Begriff der "Mittelsperson, deren Dienste zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden" - Mieter von ...

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1062
  • GRUR Int. 2016, 925
  • EuZW 2017, 72
  • NZM 2016, 894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-494/15
    Rn. 19 Der Nejvyšší soud (Oberster Gerichtshof) ist daher der Ansicht, dass der bei ihm anhängige Rechtsstreit unter Berücksichtigung der vom Gerichtshof im Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474), getroffenen Auslegung von Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 zu entscheiden sei, hält aber fest, dass der dieser Auslegung zugrunde liegende Rechtsstreit Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums auf einem Online-Marktplatz betroffen habe.

    Kann einer Person, die Mieterin eines Marktplatzes ist und den einzelnen Markthändlern Marktstände sowie Flächen zum Aufstellen von Marktständen zur Verfügung stellt, eine Maßnahme im Sinne des Art. 11 der Richtlinie 2004/48 unter den Voraussetzungen auferlegt werden, die der Gerichtshof im Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474), für die Verhängung von Maßnahmen gegenüber den Betreibern von Online-Marktplätzen formuliert hat?.

    Rn. 22 Es ist ständige Rechtsprechung, dass Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 ebenso wie Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29, auf den er Bezug nimmt, die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass die Mittelsperson, deren Dienste von einem Dritten zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden, unabhängig von ihrer etwaigen eigenen Verantwortlichkeit in den streitigen Sachverhalten gezwungen werden kann, Maßnahmen, mit denen diese Verletzungen abgestellt werden sollen, sowie Maßnahmen zur Vorbeugung gegen erneute Verletzungen zu treffen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 127 bis 134, …sowie vom 24. November 2011, Scarlet Extended, C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 30 und 31).

    Rn. 31 Mit seiner zweiten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 dahin auszulegen ist, dass die Voraussetzungen, denen die an eine Mittelsperson, die eine Vermietungsdienstleistung von Verkaufsflächen in Markthallen anbietet, gerichtete gerichtliche Anordnung im Sinne dieser Bestimmung unterliegt, mit jenen identisch sind, die der Gerichtshof im Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474), für gerichtliche Anordnungen gegenüber Mittelspersonen auf einem Online-Marktplatz aufgestellt hat.

    Zu diesem Zweck müssen die gerichtlichen Anordnungen nach Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie wirksam und abschreckend sein (Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 136).

    Hingegen kann die Mittelsperson gezwungen werden, Maßnahmen zu treffen, die dazu beitragen, zu vermeiden, dass erneute derartige Verletzungen durch denselben Händler auftreten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 138 bis 141).

    Rn. 35 Der Gerichtshof ist daher zu dem Schluss gelangt, dass Anordnungen im Sinne des Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 nur erlassen werden können, wenn sie ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der Vermeidung von Schranken für den rechtmäßigen Handel sicherstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 143).

    Rn. 36 Zwar wurde der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474), ergangen ist, zur Auslegung von Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 im Rahmen von Anordnungen angerufen, die an einen Vermittler auf einem Online-Marktplatz gerichtet werden können, jedoch hat er diesen Artikel im Hinblick auf die in Art. 3 dieser Richtlinie getroffenen allgemeinen Bestimmungen ausgelegt, ohne besondere Erwägungen hinsichtlich der Art des fraglichen Marktplatzes anzustellen.

    Rn. 37 Daher ist auf die zweite Vorlagefrage zu antworten, dass Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 dahin auszulegen ist, dass die Voraussetzungen, denen die an eine Mittelsperson, die eine Vermietungsdienstleistung von Verkaufsflächen in Markthallen anbietet, gerichtete gerichtliche Anordnung im Sinne dieser Bestimmung unterliegt, mit jenen identisch sind, die der Gerichtshof im Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474), für gerichtliche Anordnungen gegenüber Mittelspersonen auf einem Online-Marktplatz aufgestellt hat.

    Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzungen, denen die an eine Mittelsperson, die eine Vermietungsdienstleistung von Verkaufsflächen in Markthallen anbietet, gerichtete gerichtliche Anordnung im Sinne dieser Bestimmung unterliegt, mit jenen identisch sind, die der Gerichtshof im Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474), für gerichtliche Anordnungen gegenüber Mittelspersonen auf einem Online-Marktplatz aufgestellt hat..

  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-494/15
    Rn. 23 Damit ein Wirtschaftsteilnehmer der Qualifikation als "Mittelsperson" im Sinne der genannten Bestimmungen unterliegt, muss festgestellt werden, dass er eine Dienstleistung anbietet, die geeignet ist, von einer oder mehreren anderen Personen zur Verletzung eines oder mehrerer Rechte des geistigen Eigentums benutzt zu werden, ohne dass es erforderlich wäre, dass er zu dieser Person oder zu diesen Personen ein besonderes Verhältnis pflegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien, C-314/12, EU:C:2014:192, Rn. 32 und 35).

    Rn. 25 So hat der Gerichtshof im Bereich des elektronischen Handels entschieden, dass ein Anbieter von Zugangsdiensten, der sich auf die Gewährung des Internetzugangs beschränkt, ohne weitere Dienstleistungen anzubieten oder eine Kontrolle auszuüben, eine Dienstleistung anbietet, die von einem Dritten zur Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums benutzt werden kann, und als "Vermittler" zu qualifizieren ist (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Februar 2009, LSG-Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten, C-557/07, EU:C:2009:107, Rn. 43, und Urteil vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien, C-314/12, EU:C:2014:192, Rn. 32).

  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-494/15
    Rn. 22 Es ist ständige Rechtsprechung, dass Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 ebenso wie Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29, auf den er Bezug nimmt, die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass die Mittelsperson, deren Dienste von einem Dritten zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden, unabhängig von ihrer etwaigen eigenen Verantwortlichkeit in den streitigen Sachverhalten gezwungen werden kann, Maßnahmen, mit denen diese Verletzungen abgestellt werden sollen, sowie Maßnahmen zur Vorbeugung gegen erneute Verletzungen zu treffen (…vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 127 bis 134, sowie vom 24. November 2011, Scarlet Extended, C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 30 und 31).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-557/07

    LSG-Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten - Art. 104 § 3 der …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-494/15
    Rn. 25 So hat der Gerichtshof im Bereich des elektronischen Handels entschieden, dass ein Anbieter von Zugangsdiensten, der sich auf die Gewährung des Internetzugangs beschränkt, ohne weitere Dienstleistungen anzubieten oder eine Kontrolle auszuüben, eine Dienstleistung anbietet, die von einem Dritten zur Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums benutzt werden kann, und als "Vermittler" zu qualifizieren ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Februar 2009, LSG-Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten, C-557/07, EU:C:2009:107, Rn. 43, …und Urteil vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien, C-314/12, EU:C:2014:192, Rn. 32).
  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von …

    Rn. 128 Die von den Mitgliedstaaten aufgestellten Regeln und ihre Anwendung durch die nationalen Gerichte müssen jedoch den Zielen der Urheberrechtsrichtlinie entsprechen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Juli 2016, Tommy Hilfiger Licensing u. a., C-494/15, EU:C:2016:528, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und die Beschränkungen beachten, die sich aus dieser Richtlinie sowie aus den Rechtsquellen ergeben, auf die sie Bezug nimmt.
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 20/17

    Davidoff Hot Water IV - Markenverletzung: Besitz des die markenrechtsverletzende …

    Auch einem Mieter von Markthallen, der die verschiedenen in diesen Hallen befindlichen Verkaufsflächen an Händler untervermietet, von denen einige ihren Stand zum Verkauf von Fälschungen von Markenerzeugnissen nutzen, kann keine generelle und ständige Überwachung seiner Kunden abverlangt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-494/15, GRUR 2016, 1062 Rn. 34 - Tommy Hilfiger Licensing LLC ua/Delta Center a. s.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von …

    {FN:193} Vgl. entsprechend Urteil vom 7. Juli 2016, Tommy Hilfiger Licensing u. a. (C-494/15, EU:C:2016:528, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16

    Versand durch Amazon

    Rn. 66 (3) Entgegen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Auffassung ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7. Juli 2016 - C-494/15 (Tommy Hilfiger Licensing u. a./Delta Center), GRUR 2016, 1062, zur Auslegung der Vorschrift des Art. 11 Satz 3 der RL 2004/48/EG nichts anderes.
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2025 - 20 U 9/25

    Logistikunternehmen kann nach den Grundsätzen der Störerhaftung gemäß Art. 9 Abs. …

    Artikel 11 Satz 3 der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums 2004/48/EG verlangt von den Mitgliedstaaten vielmehr gerade, sicherzustellen, dass die für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zuständigen nationalen Gerichte Marktakteure, die - wie etwa der Betreiber eines Online-Marktplatzes - Dienstleistungen anbieten, aufgeben können, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur zur Beendigung der von Benutzern hervorgerufenen Verletzungen, sondern auch zur Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen beitragen, sofern diese Maßnahmen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind und keine Schranken für den rechtmäßigen Handel errichten (EuGH…, Urteil vom 12. Juli 2011, Az.: C-324/09, GRUR 2011, 1025 Rn. 144 - L'Oréal/eBay; EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016, Az.: C-494/15, GRUR 2016, 1032 Rn. 37 - Tommy Hilfiger).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2017 - 20 U 29/17

    Verletzung von Markenrechten durch Erbringung von Logistik- bzw. …

    Rn. 38 Damit rechtfertigt auch die EuGH-Entscheidung "Tommy Hilfiger Licensing LLC u.a./Delta Center a.s." (GRUR 2016, 1062) keine andere Beurteilung.

    Rn. 45 Nach dem Gesagten kann dahinstehen, ob eine Störerhaftung nach den Grundsätzen des BGH im Rahmen der UMV überhaupt in Betracht kommt (…vgl. BGH GRUR 2007, 708 Rn. 35 ff.;… Eisenführ/Eberhardt, a.a.O., Art. 9 UMW Rn. 24 ff.; für eine unionsrechtliche Betrachtungsweise eher EuGH GRUR 2016, 1062; s. in anderem Zusammenhang auch Herrmanns GRUR 2017, 977, 984; Dissmann GRUR 2017, 986) oder allein die vom EuGH für den Intermediär definierten Grundsätze gelten.

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 13.09.2024 - ACT_583273/23
    "muss festgestellt werden, dass er eine Dienstleistung anbietet, die geeignet ist, von einer anderen Person zur Verletzung eines oder mehrerer Rechte des geistigen Eigentums benutzt zu werden, ohne dass es erforderlich wäre, dass er zu dieser Person oder zu diesen Personen ein besonderes Verhältnis pflegt." (EuGH, C-494/15 - Tommy Hilfiger Licensing LLC ua/Delta Center a. s., zu Art. 11 der Richtlinie 2004/48/EG).

    Dem entsprechend hat der EuGH in der Sache C-494/15 entschieden, dass auch ein Mieter von Markthallen, der die verschiedenen in diesen Hallen befindlichen Verkaufsflächen an Händler untervermietet, von denen einige ihren Stand zum Verkauf von Fälschungen von Markenerzeugnissen nutzen, unter den Begriff der Mittelsperson im Sinne des Art. 11 Satz 3 RL 2004/48/EG fällt.

  • Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 06.03.2026 - UPC_CoA_789/25
    The CJEU has clarified that, in order for an economic operator to fall within the concept of an "intermediary" within the meaning of Directive 2004/48, it must be established that that operator provides a service capable of being used by one or more other persons to infringe one or more intellectual property rights; however, it is not necessary for that operator to maintain a specific contractual relationship with that or those persons (CJEU, judgement of 7 July 2016, Tommy Hilfiger v Delta Center, C-494/15, ECLI:EU:C:2016:528, para. 23; see also CJEU, judgement of 27 March 2014, UPC Telekabel Wien v Constantin Film, C-314/12, ECLI:EU:C:2014:192, para.

    The CJEU also found that, in that regard, it is irrelevant whether the services are provided online or in the physical world (CJEU, judgement of 7 July 2016, Tommy Hilfiger v Delta Center, C-494/15, ECLI:EU:C:2016:528, para. 29).

  • Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 06.03.2026 - UPC_CoA_813/25
    The CJEU has clarified that, in order for an economic operator to fall within the concept of an "intermediary" within the meaning of Directive 2004/48, it must be established that that operator provides a service capable of being used by one or more other persons to infringe one or more intellectual property rights; however, it is not necessary for that operator to maintain a specific contractual relationship with that or those persons (CJEU, judgement of 7 July 2016, Tommy Hilfiger v Delta Center, C-494/15, ECLI:EU:C:2016:528, para. 23; see also CJEU, judgement of 27 March 2014, UPC Telekabel Wien v Constantin Film, C-314/12, ECLI:EU:C:2014:192, para.

    The CJEU also found that, in that regard, it is irrelevant whether the services are provided online or in the physical world (CJEU, judgement of 7 July 2016, Tommy Hilfiger v Delta Center, C-494/15, ECLI:EU:C:2016:528, para. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-148/21

    Online-Verkauf nachgeahmter Louboutin-Pumps: Die die Funktionsweise von Amazon …

    {FN:15} Urteil vom 7. Juli 2016, Tommy Hilfiger Licensing u. a. (C-494/15, EU:C:2016:528, Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2022 - 20 U 135/21

    Markenrechtliche Drittauskunfts- und Bereicherungsansprüche Auskunftsanspruch …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht