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   EuGH, 12.07.2011 - C-324/09   

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https://dejure.org/2011,99
EuGH, 12.07.2011 - C-324/09 (https://dejure.org/2011,99)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2011 - C-324/09 (https://dejure.org/2011,99)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - C-324/09 (https://dejure.org/2011,99)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Marken - Internet - Feilbieten von Markenprodukten auf einem für Verbraucher in der Union bestimmten Online-Marktplatz, die vom Rechtsinhaber zum Verkauf in Drittstaaten bestimmt sind - Entfernen der Verpackung von diesen Waren - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) ...

  • Telemedicus

    L'Oréal gegen Ebay

  • Telemedicus

    L'Oréal gegen Ebay

  • webshoprecht.de

    Verantwortlichkeit von eBay für Markenrechtsverletzungen Dritter

  • Europäischer Gerichtshof

    'L''Oréal u.a.'

    Marken - Internet - Feilbieten von Markenprodukten auf einem für Verbraucher in der Union bestimmten Online-Marktplatz, die vom Rechtsinhaber zum Verkauf in Drittstaaten bestimmt sind - Entfernen der Verpackung von diesen Waren - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) ...

  • EU-Kommission PDF

    L'Oréal u.a.

    Marken - Internet - Feilbieten von Markenprodukten auf einem für Verbraucher in der Union bestimmten Online-Marktplatz, die vom Rechtsinhaber zum Verkauf in Drittstaaten bestimmt sind - Entfernen der Verpackung von diesen Waren - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) ...

  • EU-Kommission

    L'Oréal u.a.

    Marken - Internet - Feilbieten von Markenprodukten auf einem für Verbraucher in der Union bestimmten Online-Marktplatz, die vom Rechtsinhaber zum Verkauf in Drittstaaten bestimmt sind - Entfernen der Verpackung von diesen Waren - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) ...

  • aufrecht.de

    Verantwortlichkeit von eBay bei Markenrechtsverletzungen der User

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    EuGH zur Verantwortlichkeit von eBay für Markenrechtsverletzungen

  • Wolters Kluwer

    Feilbieten von vom Rechtsinhaber zum Verkauf in Drittstaaten bestimmten Markenprodukten auf einem für Verbraucher in der Union bestimmten Online-Marktplatz; Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums; L'Oréal SA u.a. gegen eBay International AG; Geistiges Eigentum ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rechte des Markeninhabers, wenn in der EU noch nicht in Verkehr gebrachte Markenprodukte auf einem Online-Marktplatz für EU-Verbraucher angeboten werden - Key Word Advertising

  • Betriebs-Berater

    Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für Verletzungen des Markenrechts präzisiert

  • info-it-recht.de

    Zur Verantwortlichkeit von eBay bei Verstößen gegen das Markenrecht durch eBay-User (hier: Marke L'Oréal)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geistiges Eigentum - Marken; Feilbieten von vom Rechtsinhaber zum Verkauf in Drittstaaten bestimmten Markenprodukten auf einem für Verbraucher in der Union bestimmten Online-Marktplatz; Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums; L'Oréal SA u.a. gegen eBay ...

  • rechtsportal.de

    Geistiges Eigentum - Marken; Feilbieten von vom Rechtsinhaber zum Verkauf in Drittstaaten bestimmten Markenprodukten auf einem für Verbraucher in der Union bestimmten Online-Marktplatz; Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums; L'Oréal SA u.a. gegen eBay ...

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    L'Oréal ./. eBay

  • datenbank.nwb.de

    Feilbieten von Markenprodukten auf einem für Verbraucher in der Union bestimmten Online-Marktplatz, die vom Rechtsinhaber zum Verkauf in Drittstaaten bestimmt sind - Entfernen der Verpackung von diesen Waren - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Der Gerichtshof präzisiert die Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für die von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen des Markenrechts

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Zur Verantwortlichkeit von eBay für Markenverletzungen auf dem Online-Marktplatz

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    EuGH verschärft Haftung von Online-Marktplätzen

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    EuGH fordert weitere vorbeugende Maßnahmen gegen Markenverletzungen im Internet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EBay und andere Betreiber von Handelsplattformen müssen Markenrechtsverletzungen aktiv verhindern und nicht nur erst nach Kenntniserlangung löschen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Wann eBay für Markenverletzungen der Nutzer haftet und was eBay dagegen tun muss - L'Oréal

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit von Internet-Marktplatzbetreiber bei Markenrechtsverletzungen durch Nutzer

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    EuGH beschränkt Haftung von eBay bei Markenrechtsverletzungen

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2011)

    EBay haftet mitunter für Verstöße von Nutzern gegen das Markenrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenrechtsverletzungen auf eBay

  • lto.de (Kurzinformation)

    Markenverletzungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Internet-Marktplatz für die von Nutzern hervorgerufenen Markenverletzungen verantwortlich?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für die von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen des Markenrechts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH beschränkt Haftung von eBay bei Markenrechtsverletzungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für die von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen des Markenrechts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit von eBay für Markenrechtsverletzungen Dritter

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung von Internet-Marktplatz-Betreibern für Markenrechtsverletzungen durch Nutzer

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Die Haftung der Betreiber von Internet-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verschärfet Haftung bei eBay

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit von eBay für Markenrechtsverletzungen der Nutzer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay für Markenrechtsverletzungen der eBay-Nutzer

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für die von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen des Markenrechts präzisiert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Haftung von eBay für durch Nutzer hervorgerufene Markenrechtverletzungen - eBay ist verpflichtet, Maßnahmen zur Beendigung und zur Vorbeugung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu treffen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine generelle Haftung von ebay bei Markenrechtsverletzungen

Besprechungen u.ä. (8)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    EBay: Online-Marktplätze müssen Markenverletzungen vorbeugen

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    EBay haftet für Markenrechtsverletzungen, die in AdWords beworben werden

  • medienrecht-blog.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mitgehangen, mitgefangen - Strengere Haftungsregeln für eBay & Co

  • ra-dr-graf.de (Entscheidungsbesprechung)

    LOréal gegen eBay - zur Verantwortlichkeit des Internet-Marktplatzbetreibers für Markenverletzungen seiner Nutzer - EuGH verlangt besseres Regelwerk zum Schutz des geistigen Eigentums

  • cms-hs.net (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH setzt neue Duftmarken gegen Markenrechtsverletzungen durch Angebote auf Online-Marktplätzen

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internetmarktplatzes (eBay) für durch Nutzer hervorgerufene Markenrechtsverletzungen

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internetmarktplatzes (eBay) für durch Nutzer hervorgerufene Markenrechtsverletzungen präzisiert

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haften Marktbetreiber für Markenverletzungen der Anbieter?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England and Wales), Chancery Division, eingereicht am 12. August 2009 - L'Oréal SA, Lancôme parfums et beauté & Cie, Laboratoire Garnier & Cie SNC, L'Oréal (UK) Limited/eBay International AG, eBay Europe SARL, eBay ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung von Art. 5 Buchst. a und Art. 7 Abs. 1 und 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40, S. 1), von Art. 9 Abs. 1 Buchst. a ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 36
  • ZIP 2011, 2174 (Ls.)
  • GRUR 2011, 1025
  • GRUR Int. 2011, 839
  • EuZW 2011, 754
  • MMR 2011, 596
  • BB 2011, 1729
  • K&R 2011, 567
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    In Bezug auf die im Internet erscheinende Werbung anhand von Schlüsselwörtern, die Marken entsprechen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein solches Schlüsselwort das vom Werbenden verwendete Mittel ist, um das Erscheinen seiner Anzeige auszulösen, und daher Gegenstand einer Benutzung "im geschäftlichen Verkehr" im Sinne von Art. 5 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 der Verordnung Nr. 40/94 ist (Urteile vom 23. März 2010, Google France und Google, C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.

    Der Umstand nämlich, dass ein Wirtschaftsteilnehmer ein einer Marke entsprechendes Zeichen für Waren benutzt, die in dem Sinne, dass er keine Rechte an ihnen hat, nicht seine eigenen sind, verhindert für sich genommen nicht, dass diese Benutzung unter Art. 5 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 der Verordnung Nr. 40/94 fällt (vgl. Urteil Google France und Google, Randnr. 60, und Beschluss vom 19. Februar 2009, UDV North America, C-62/08, Slg. 2009, I-1279, Randnr. 43).

    Was schließlich die Frage betrifft, ob die Benutzung eines einer Marke entsprechenden Schlüsselworts eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann, hat der Gerichtshof in anderen Rechtssachen ausgeführt, dass eine solche Beeinträchtigung gegeben ist, wenn aus der Werbung für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen (Urteile Google France und Google, Randnr. 99, und vom 8. Juli 2010, Portakabin und Portakabin, C-558/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 54).

    In Anbetracht des Interesses der Lauterkeit des Geschäftsverkehrs und des Verbraucherschutzes wird in Art. 6 der Richtlinie 2000/31 die Regel aufgestellt, dass die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag eine zu einem Dienst der Informationsgesellschaft gehörende kommerzielle Kommunikation erfolgt, klar identifizierbar sein muss (Urteil Google France und Google, Randnr. 86).

    Soweit dieser Dritte aber eine Dienstleistung erbringt, die darin besteht, seinen Kunden zu ermöglichen, im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten wie ihrer Verkaufsangebote Marken entsprechende Zeichen auf seiner Website erscheinen zu lassen, benutzt er im Sinne der genannten Rechtsvorschriften der Union diese Zeichen auf dieser Website nicht selbst (vgl. in diesem Sinne Urteil Google France und Google, Randnrn.

    Soweit er seinen Kunden diese Benutzung ermöglicht, kann die Rolle des Betreibers des Online-Marktplatzes nicht nach den Bestimmungen der Richtlinie 89/104 und der Verordnung Nr. 40/94, sondern muss nach anderen Rechtsvorschriften beurteilt werden, etwa denen der Richtlinie 2000/31, insbesondere ihres Kapitels II Abschnitt 4, der die "Verantwortlichkeit der Vermittler" im elektronischen Geschäftsverkehr betrifft und die Art. 12 bis 15 dieser Richtlinie umfasst (vgl. entsprechend Urteil Google France und Google, Randnr. 57).

    Die Voraussetzungen für die Feststellung einer solchen Verantwortlichkeit sind daher dem nationalen Recht zu entnehmen, wobei jedoch nach den vorgenannten Artikeln dieser Richtlinie in bestimmten Fällen keine Verantwortlichkeit dieser Vermittler festgestellt werden darf (Urteil Google France und Google, Randnr. 107).

    Der Gerichtshof hat hierzu bereits erläutert, dass die wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Anbieter eines Internetdienstes vom Anwendungsbereich des Art. 14 der Richtlinie 2000/31 erfasst werden kann, darin besteht, dass er "Vermittler" in dem vom Gesetzgeber im Rahmen von Kapitel II Abschnitt 4 dieser Richtlinie gewollten Sinne ist (vgl. Urteil Google France und Google, Randnr. 112).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Anbieter des Dienstes, anstatt sich darauf zu beschränken, diesen mittels rein technischer und automatischer Verarbeitung der von seinen Kunden eingegebenen Daten neutral zu erbringen, eine aktive Rolle spielt, die ihm eine Kenntnis dieser Daten oder eine Kontrolle über sie verschaffen konnte (Urteil Google France und Google, Randnrn.

    Wie die Regierung des Vereinigten Königreichs zutreffend bemerkt hat, kann der bloße Umstand, dass der Betreiber eines Online-Marktplatzes die Verkaufsangebote auf seinem Server speichert, die Modalitäten für seinen Dienst festlegt, für diesen eine Vergütung erhält und seinen Kunden Auskünfte allgemeiner Art erteilt, nicht dazu führen, dass die in der Richtlinie 2000/31 hinsichtlich der Verantwortlichkeit festgelegten Ausnahmen auf ihn keine Anwendung finden (vgl. entsprechend Urteil Google France und Google, Randnr. 116).

    Sollte das vorlegende Gericht zu dem Ergebnis gelangen, dass eBay nicht in der in Randnr. 116 des vorliegenden Urteils angesprochenen Weise gehandelt hat, wird es zu prüfen haben, ob dieses Unternehmen unter den im Ausgangsverfahren gegebenen Umständen die Voraussetzungen erfüllt hat, von denen Art. 14 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2000/31 die Inanspruchnahme der Ausnahme im Bereich der Verantwortlichkeit abhängig macht (vgl. entsprechend Urteil Google France und Google, Randnr. 120).

  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    Ferner muss in Anbetracht des mit der Richtlinie 2004/48 verfolgten Ziels, dass die Mitgliedstaaten namentlich in der Informationsgesellschaft den effektiven Schutz des geistigen Eigentums sicherstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae, C-275/06, Slg. 2008, I-271, Randnr. 43), die den nationalen Gerichten nach Art. 11 Satz 3 dieser Richtlinie zugewiesene Zuständigkeit diesen ermöglichen, dem Anbieter eines Onlinedienstes wie demjenigen, der Internetnutzern einen Online-Marktplatz zur Verfügung stellt, Maßnahmen aufzugeben, die nicht nur zur Beendigung der mittels dieses Marktplatzes hervorgerufenen Verletzungen, sondern auch wirksam zur Vorbeugung gegen erneute Verletzungen beitragen.

    Die in den vorstehenden Randnummern nicht erschöpfend dargestellten Maßnahmen müssen, wie jede andere Maßnahme, die in Gestalt einer Anordnung im Sinne von Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 auferlegt werden kann, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen oben angeführten Rechten und Interessen sicherstellen (vgl. entsprechend Urteil Promusicae, Randnrn.

  • EuGH, 19.02.2009 - C-62/08

    UDV North America - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    Der Umstand nämlich, dass ein Wirtschaftsteilnehmer ein einer Marke entsprechendes Zeichen für Waren benutzt, die in dem Sinne, dass er keine Rechte an ihnen hat, nicht seine eigenen sind, verhindert für sich genommen nicht, dass diese Benutzung unter Art. 5 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 der Verordnung Nr. 40/94 fällt (vgl. Urteil Google France und Google, Randnr. 60, und Beschluss vom 19. Februar 2009, UDV North America, C-62/08, Slg. 2009, I-1279, Randnr. 43).

    Gerade in dem Fall, dass der Erbringer einer Dienstleistung ein einer fremden Marke entsprechendes Zeichen benutzt, um für Waren zu werben, die einer seiner Kunden mit Hilfe dieser Dienstleistung vermarktet, hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Benutzung in den Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 fällt, sofern das Zeichen in der Weise benutzt wird, dass eine Verbindung zwischen dem Zeichen und der Dienstleistung hergestellt wird (vgl. Beschluss UDV North America, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    51 und 52, und vom 25. März 2010, BergSpechte, C-278/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 18).

    Um festzustellen, ob eine derartige Werbung auch die übrigen Bedingungen erfüllt, die nach den in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 40/94 niedergelegten Regeln erfüllt sein müssen, damit der Markeninhaber sich ihr widersetzen kann, ist zum einen zu prüfen, ob Anzeigen, wie sie von eBay mittels eines Referenzierungsdienstes wie dem von Google zur Verfügung gestellten eingeblendet werden, für Waren oder Dienstleistungen geschaltet sind, die mit denen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, und zum anderen, ob solche Anzeigen eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen oder beeinträchtigen können (vgl. Urteil BergSpechte, Randnr. 21).

  • EuGH, 03.06.2010 - C-127/09

    Coty Prestige Lancaster Group - Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    Die in Art. 5 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 der Verordnung Nr. 40/94 niedergelegte Regel gewährt dem Markeninhaber ein ausschließliches Recht, das ihm gestattet, Dritten zu verbieten, mit seiner Marke versehene Waren einzuführen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, während in Art. 7 dieser Richtlinie und Art. 13 dieser Verordnung eine Ausnahme von dieser Regel dahin vorgesehen ist, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR oder, im Fall einer Gemeinschaftsmarke, in der Union in den Verkehr gebracht wurden (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 34, vom 15. Oktober 2009, Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., C-324/08, Slg. 2009, I-10019, Randnr. 21, und vom 3. Juni 2010, Coty Prestige Lancaster Group, C-127/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat weiter festgestellt, dass, wenn der Inhaber einer Marke auf Artikeln wie Parfumtestern die Aufschrift "Demonstration" und "nicht zum Verkauf bestimmt" anbringt, dies in Ermangelung gegenteiliger Beweise der Annahme einer Zustimmung des Markeninhabers zum Inverkehrbringen dieser Artikel entgegensteht (vgl. Urteil Coty Prestige Lancaster Group, Randnrn.

  • EuGH, 15.10.2009 - C-324/08

    Makro Zelfbedieningsgroothandel u.a. - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht -

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    Die in Art. 5 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 der Verordnung Nr. 40/94 niedergelegte Regel gewährt dem Markeninhaber ein ausschließliches Recht, das ihm gestattet, Dritten zu verbieten, mit seiner Marke versehene Waren einzuführen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, während in Art. 7 dieser Richtlinie und Art. 13 dieser Verordnung eine Ausnahme von dieser Regel dahin vorgesehen ist, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR oder, im Fall einer Gemeinschaftsmarke, in der Union in den Verkehr gebracht wurden (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 34, vom 15. Oktober 2009, Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., C-324/08, Slg. 2009, I-10019, Randnr. 21, und vom 3. Juni 2010, Coty Prestige Lancaster Group, C-127/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.

    36 und 37, und Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., Randnr. 32).

  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    Die in Art. 5 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 der Verordnung Nr. 40/94 niedergelegte Regel gewährt dem Markeninhaber ein ausschließliches Recht, das ihm gestattet, Dritten zu verbieten, mit seiner Marke versehene Waren einzuführen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, während in Art. 7 dieser Richtlinie und Art. 13 dieser Verordnung eine Ausnahme von dieser Regel dahin vorgesehen ist, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR oder, im Fall einer Gemeinschaftsmarke, in der Union in den Verkehr gebracht wurden (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 34, vom 15. Oktober 2009, Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., C-324/08, Slg. 2009, I-10019, Randnr. 21, und vom 3. Juni 2010, Coty Prestige Lancaster Group, C-127/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat hierzu mehrfach entschieden, dass es entscheidend ist, dass der Inhaber einer in einem Mitgliedstaat angemeldeten Marke das erste Inverkehrbringen der mit dieser Marke versehenen Waren im EWR kontrollieren kann (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 33, Peak Holding, Randnrn.

  • EuGH, 16.10.2008 - C-298/07

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    Diese Bestimmung ist nämlich nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut, sondern auch unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs und der Ziele auszulegen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-298/07, Slg. 2008, I-7841, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    Ferner ist in Anbetracht des in der Vorlageentscheidung geschilderten und in Randnr. 24 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Umstands, dass das Vereinigte Königreich für die Umsetzung von Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 keine spezifischen Regelungen getroffen hat, darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks des Art. 11 Satz 3 dieser Richtlinie wird auslegen müssen (vgl. entsprechend Urteile vom 13. November 1990, Marleasing, C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, und vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 106).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
    Ferner ist in Anbetracht des in der Vorlageentscheidung geschilderten und in Randnr. 24 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Umstands, dass das Vereinigte Königreich für die Umsetzung von Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 keine spezifischen Regelungen getroffen hat, darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks des Art. 11 Satz 3 dieser Richtlinie wird auslegen müssen (vgl. entsprechend Urteile vom 13. November 1990, Marleasing, C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, und vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 106).
  • EuGH, 06.05.2010 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche

  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

  • EuGH, 07.06.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

  • EuGH, 20.11.2001 - C-414/99

    DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE

  • EuGH, 15.01.2009 - C-495/07

    Silberquelle - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 und 12 - Verfall -

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Außerdem kann diese Wendung im Hinblick auf das Ziel der Richtlinie 95/46, nämlich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einen wirksamen und umfassenden Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen, insbesondere des Rechts auf Privatleben, zu gewährleisten, nicht eng ausgelegt werden (vgl. entsprechend Urteil LʼOréal u. a., C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 62 und 63).

    Daher kann es nicht angehen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zum Betrieb der Suchmaschine ausgeführt wird, den in der Richtlinie 95/46 vorgesehenen Verpflichtungen und Garantien entzogen wird, was die praktische Wirksamkeit der Richtlinie und den wirksamen und umfassenden Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, die mit ihr gewährleistet werden sollen, einschränken würde (vgl. entsprechend Urteil LʼOréal u. a., EU:C:2011:474, Rn. 62 und 63), insbesondere des Rechts auf Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, dem die Richtlinie eine besondere Bedeutung beimisst, wie u. a. aus ihrem Art. 1 Abs. 1 und ihren Erwägungsgründen 2 und 10 hervorgeht (vgl. in diesem Sinne Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 70, Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 47, und IPI, C-473/12, EU:C:2013:715, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

    Denn sie verschafft durch die Art der Werbung, die sie Ärzten auf ihrem an potentielle Patienten gerichteten Bewertungsportal anbietet, einzelnen Ärzten verdeckte Vorteile (vgl. Büscher, GRUR 2017, 433, 440; vgl. ferner - zum Hosting - EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09 L'Oréal SA/eBay International AG Rn. 113 ff. GRUR 2011, 1025).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Die Modalitäten dieser Anordnungen sind im Recht der Mitgliedstaaten zu regeln (vgl. Erwägungsgrund 59 der Richtlinie 2001/29/EG; EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09, Slg. 2011, I-6011 = GRUR 2011, 1025 Rn. 135 - L'Oréal/eBay; Urteil vom 24. November 2011 - C-70/10, Slg. 2011, I-11959 = GRUR 2012, 265 Rn. 32 - Scarlet/SABAM; Urteil vom 27. März 2014 - C-314/12, GRUR 2014, 468 Rn. 43 = WRP 2014, 540 - UPC Telekabel).

    (2) Das völlige Entfallen von Rechtsbehelfen des Rechtsinhabers gegen Mittelspersonen verstieße gegen Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG und Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG und den grundrechtlich vorgesehenen Schutz des geistigen Eigentums (vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 131 und 145 - L'Oréal/eBay; GRUR 2012, 265 Rn. 31 - Scarlet/SABAM; EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 31 - UPC Telekabel; BGHZ 208, 82 Rn. 34 - Störerhaftung des Accessproviders; Spindler in Spindler/Schmitz aaO § 7 Rn. 89 und § 8 Rn. 20; Franz/Sakowski, CR 2017, 734, 736; Grisse, GRUR 2017, 1073, 1080; Hoeren/Klein, MMR 2016, 764, 766; Hofmann, GPR 2017, 176, 180; Spindler, CR 2017, 333, 334 und NJW 2017, 2305).

    Die Modalitäten des gegen Zugangsvermittler zu gewährenden Rechtsbehelfs - im Streitfall: des Anspruchs gemäß § 7 Abs. 4 TMG nF - unterliegen nicht dem Unionsrecht, sondern fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (vgl. Erwägungsgrund 59 der Richtlinie 2001/29/EG sowie EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 135 - L'Oréal/eBay; GRUR 2012, 265 Rn. 32 - Scarlet/SABAM; GRUR 2014, 468 Rn. 43 - UPC Telekabel; BGHZ 208, 82 Rn. 34 - Störerhaftung des Accessproviders).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2523
Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09 (https://dejure.org/2010,2523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.12.2010 - C-324/09 (https://dejure.org/2010,2523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - C-324/09 (https://dejure.org/2010,2523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    'L''Oréal u.a.'

    Informationsgesellschaft - Suchmaschine - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword advertising") - Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - Schlüsselwörter, die Marken entsprechen - Richtlinie 89/104/EWG ("Markenrichtlinie") - Art. 5 und 7 - Verordnung (EG) Nr. ...

  • EU-Kommission PDF

    L'Oréal u.a.

    Informationsgesellschaft - Suchmaschine - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword advertising") - Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - Schlüsselwörter, die Marken entsprechen - Richtlinie 89/104/EWG ("Markenrichtlinie") - Art. 5 und 7 - Verordnung (EG) Nr. ...

  • EU-Kommission

    L'Oréal u.a.

    Informationsgesellschaft - Suchmaschine - Werbung anhand von Schlüsselwörtern (‚keyword advertising‘) - Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - Schlüsselwörter, die Marken entsprechen - Richtlinie 89/104/EWG (‚Markenrichtlinie‘) - Art. 5 und ...

  • rechtsportal.de

    Informationsgesellschaft - Suchmaschine - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ('keyword advertising") - Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - Schlüsselwörter, die Marken entsprechen - Richtlinie 89/104/EWG ('Markenrichtlinie") - Art. 5 und 7 - Verordnung ...

  • rechtsportal.de

    Informationsgesellschaft - Suchmaschine - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ('keyword advertising") - Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - Schlüsselwörter, die Marken entsprechen - Richtlinie 89/104/EWG ('Markenrichtlinie") - Art. 5 und 7 - Verordnung (EG) ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haftet eBay im Allgemeinen nicht für Verstöße gegen das Markenrecht, die von den Nutzern ihres elektronischen Marktplatzes begangen worden sind

  • heise.de (Pressemeldung, 09.12.2010)

    EBay haftet nicht für Verstöße von Nutzern gegen das Markenrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verstöße gegen das Markenrecht von eBay-Nutzern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internethandelsplatz eBay soll nicht für Markenverletzungen grundsätzlich haften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay haftet nicht für Markenverstöße von Nutzern

  • internet-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Britischer High Court kritisiert BGH wegen Rechtsprechung zur Haftung von eBay

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09
    19 - Vgl. z. B. Urteile vom 8. Juli 2010, Portakabin (C-558/08, Slg. 2010, I-0000), und vom 25. März 2010, BergSpechte (C-278/08, Slg. 2010, I-0000), Beschluss vom 26. März 2010, Eis.de (C-91/09, Slg. 2010, I-0000), Urteile Google France und Google, vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a. (C-487/07, Slg. 2009, I-5185), vom 12. Juni 2008, 02 Holdings und O2 (UK) (C-533/06, Slg. 2008, I-4231), vom 11. September 2007, Céline (C-17/06, Slg. 2007, I-7041), vom 25. Januar 2007, Adam Opel (C-48/05, Slg. 2007, I-1017), und vom 12. November 2002, Arsenal Football Club (C-206/01, Slg. 2002, I-10273).

    37 - Vgl. Urteile Arsenal Football Club, Randnr. 51, vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, Slg. 2004, I-10898, Randnr. 59, Adam Opel, Randnrn.

    38 - Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn die Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolgt - vgl. Urteil Arsenal Football Club, Randnr. 40.

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09
    19 - Vgl. z. B. Urteile vom 8. Juli 2010, Portakabin (C-558/08, Slg. 2010, I-0000), und vom 25. März 2010, BergSpechte (C-278/08, Slg. 2010, I-0000), Beschluss vom 26. März 2010, Eis.de (C-91/09, Slg. 2010, I-0000), Urteile Google France und Google, vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a. (C-487/07, Slg. 2009, I-5185), vom 12. Juni 2008, 02 Holdings und O2 (UK) (C-533/06, Slg. 2008, I-4231), vom 11. September 2007, Céline (C-17/06, Slg. 2007, I-7041), vom 25. Januar 2007, Adam Opel (C-48/05, Slg. 2007, I-1017), und vom 12. November 2002, Arsenal Football Club (C-206/01, Slg. 2002, I-10273).

    59 - Urteil Portakabin, Randnr. 91.

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09
    44 - Zum besonderen Charakter solcher Waren im Markenrecht vgl. Urteil vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior (C-337/95, Slg. 1997, I-6013, Randnrn.

    60 - Im Urteil Parfums Christian Dior (Randnr. 38) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass ein Wiederverkäufer nach Erschöpfung der Markenrechte nicht nur das Recht hat, die Waren weiterzuverkaufen, sondern auch das Recht, die Marke zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von

    52 Wie ich in meiner Würdigung der zweiten Vorlagefrage darlegen werde, legt der Gerichtshof die Art. 12 bis 14 der Richtlinie 2000/31 dahin aus, dass sich ein Vermittler auf die darin vorgesehenen Haftungsbefreiungen nicht berufen kann, wenn er eine "aktive Rolle gespielt hat, die ihm eine Kenntnis [der von den Nutzern seines Dienstes bereitgestellten] Daten oder eine Kontrolle über sie verschaffen konnte" (vgl. Urteile vom 23. März 2010, C-236/08 bis C-238/08, im Folgenden: Urteil Google France, EU:C:2010:159, Rn. 112 bis 114, und vom 12. Juli 2011, C-324/09, im Folgenden: Urteil L'Oréal/eBay, EU:C:2011:474, Rn. 113).

    74 Vgl. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 98 bis 105. Vgl. im selben Sinne auch Urteil vom 2. April 2020, Coty Germany (C-567/18, EU:C:2020:267, Rn. 34 bis 48).

    76 Vgl. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 28 und 110.

    78 Vgl. entsprechend Urteil Google France, Rn. 57, Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 104, und Urteil vom 2. April 2020, Coty Germany (C-567/18, EU:C:2020:267, Rn. 49).

    95 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, EU:C:2009:569, Nr. 48), Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nrn. 55 und 56), und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99, Nr. 3).

    96 Vgl. Urteil Google France, Rn. 57, und Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 104.

    Bislang hat der Gerichtshof die in Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 festgelegten Grenzen in Bezug auf die gerichtlichen Anordnungen präzisiert, die gegen einen Diensteanbieter erlassen werden können, der von Nutzern seines Dienstes bereitgestellte Informationen speichert (vgl. u. a. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 139).

    126 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nr. 153).

    138 Vgl. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 110, 112 und 113.

    Diese Feststellung hat Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nrn. 139 bis 142) zu der Schlussfolgerung veranlasst, dass sich der 42. Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/31, an dem sich der Gerichtshof im Urteil Google France orientiert hatte, um das Erfordernis der "neutralen Rolle" des Anbieters in Bezug auf von den Nutzern seines Dienstes bereitgestellte Informationen aufzustellen, seiner Ansicht nach nicht auf die Hostingtätigkeit, sondern nur auf die reine Durchleitung und das "Caching" bezieht.

    140 Vgl. in diesem Sinne Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 115.

    146 Vgl. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 114 und 116.

    147 Vgl. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 31.

    149 Das zeigt sich meines Erachtens daran, dass der Gerichtshof auf die Optimierung der "Präsentation der betreffenden Verkaufsangebote " abgestellt hat (Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 116) (Hervorhebung nur hier).

    151 Vgl. entsprechend Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 113.

    153 Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 116.

    154 Vgl. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 38, 39 und 114.

    155 Auch hier hätte der Gerichtshof, wenn er diese Art von Empfehlungen im Auge gehabt hätte, es nicht dem nationalen Gericht überlassen, zu prüfen, ob eBay "in Bezug auf die im Ausgangsverfahren fraglichen Verkaufsangebote" eine "aktive Rolle" gespielt hat (Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 117).

    159 Vgl. Urteil Google France, Rn. 116, und Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 115.

    161 Vgl. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 28 und 110.

    Darüber hinaus ergibt sich implizit, aber notwendigerweise aus dem Urteil L'Oréal/eBay, dass ein Diensteanbieter eigene Nachforschungen anstellen kann, ohne deshalb seine "neutrale Rolle" zu verlieren (vgl. Rn. 46 und 122 dieses Urteils).

    174 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nrn. 162 und 163).

    175 Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 120, 121 bzw. 122.

    176 Vgl. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 122.

    194 Vgl. Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 136.

    199 Vgl. entsprechend Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 131.

    200 Vgl. Art. 3 der Richtlinie 2004/48 und entsprechend Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 140 bis 144. Ich weise darauf hin, dass diese Richtlinie auch für den Bereich des Urheberrechts gilt.

    206 Vgl. auch Urteil L'Oréal/eBay, Rn. 139.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar kann Facebook gezwungen werden, sämtliche

    9 Vgl. Urteile vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 139 und 144), sowie vom 24. November 2011, Scarlet Extended (C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 36 und 40).

    11 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nr. 143).

    13 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 144).

    15 Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 139 und 144).

    16 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

    17 Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 141 und 144).

    19 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 140), konkret ausgeführt, die gerichtliche Anordnung, mit der etwaigen Markenverletzungen im Rahmen eines Dienstes der Informationsgesellschaft, nämlich eines Online-Marktplatzes, vorgebeugt werden solle, könne kein allgemeines und dauerhaftes Verbot zum Gegenstand haben oder bewirken, Waren dieser Marken zum Verkauf anzubieten.

    20 Diese Auffassung hat Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nr. 181) vertreten, die meines Erachtens die Formulierung der entsprechenden Passagen im Urteil des Gerichtshofs in dieser Rechtssache erheblich beeinflusst haben.

    27 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

    28 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-484/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Betreiber eines Geschäfts, einer

    26 - Vgl. in diesem Sinne Urteile L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 139) sowie Scarlet Extended (C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 36).

    40 - Vgl. in diesem Sinne Urteil L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 140).

    Vgl. in dieser Hinsicht auch die Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nr. 182).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-172/18

    AMS Neve u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Gerichtliche

    Dem Urteil L'Oréal u. a. lässt sich jedoch entnehmen(32), dass in einer solchen Situation die Verordnung Nr. 207/2009 gilt und der Inhaber der Unionsmarke dem Angebot zum Verkauf oder einer Werbung im Internet, gerichtet an Verbraucher in der Union, widersprechen kann.

    10 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

    32 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

    59 Vgl. Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

    60 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nr. 125) sowie meine kürzlich vorgetragenen Schlussanträge in der Rechtssache Google (Räumlicher Umfang der Entfernung von Links) (C-507/17, EU:C:2019:15, Nrn. 51 bis 53).

    61 Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 67).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10

    Viking Gas - Richtlinie 89/104 - Markenrecht - Als dreidimensionale

    13 - Illustrativ die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 9. Dezember 2010, L'Oréal u. a. (C-324/09, Slg. 2010, I-0000, Nrn. 73 ff.).

    16 - Da Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Markenrichtlinie eine Verwechslungsgefahr - also eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion - voraussetzt, ist im Fall nicht identischer Zeichen eine Markenverletzung ausschließlich aufgrund der übrigen Markenfunktionen schwer vorstellbar, vgl. die Urteile L'Oréal u. a. (zitiert in Fn. 15, Randnr. 59) sowie Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnrn. 50 ff.); siehe auch die Schlussanträge des Generalwalts Poiares Maduro vom 22. September 2009, Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-0000, Nr. 100).

    17 - Urteile L'Oréal u. a. (zitiert in Fn. 15, Randnr. 58), Google France und Google (zitiert in Fn. 15, Randnr. 77) sowie Portakabin und Portakabin (zitiert in Fn. 6, Randnr. 30).

    28 - Vgl. die Definition im Urteil L'Oréal u. a. (zitiert in Fn. 15, Randnr. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das

    83 Vgl. entsprechend EGMR, 19. Februar 2013, Neij und Sunde Kolmisoppi/Schweden (CE:ECHR:2013:0219DEC004039712, im Folgenden: EGMR, Neij u. a./Schweden, S. 9 und 10), EGMR, 10. April 2013, Ashby Donald u. a./Frankreich (CE:ECHR:2013:0110JUD003676908, im Folgenden: EGMR, Ashby Donald u. a./Frankreich, § 34), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nrn. 49 und 157).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16

    Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind,

    64 Vgl. hingegen Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nrn. 47 und 73).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-148/21

    Online-Verkauf nachgeahmter Louboutin-Pumps: Die die Funktionsweise von Amazon

    8 Zur Unterscheidung zwischen primärer und mittelbarer Haftung vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache L"Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Rn. 54 ff.), oder Kur, A., und Senftleben, M., European Trade Mark Law: A commentary , Oxford University Press, Oxford, 2017, S. 691, und Ullrich, C., a. a. O., S. 356 ff.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-667/19

    A.M. (Étiquetage des produits cosmétiques) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Generalanwalt Jääskinen sprach in seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache (C-324/19, EU:C:2010:757, Nrn. 72 und 74) von der "äußeren Verpackung".
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.08.2010 - C-324/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,84146
Generalanwalt beim EuGH, 27.08.2010 - C-324/09 (https://dejure.org/2010,84146)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.08.2010 - C-324/09 (https://dejure.org/2010,84146)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. August 2010 - C-324/09 (https://dejure.org/2010,84146)
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Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressemeldung, 09.12.2010)

    EBay haftet nicht für Verstöße von Nutzern gegen das Markenrecht

Verfahrensgang

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