Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.2023 - C-505/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26268
EuGH, 05.10.2023 - C-505/22 (https://dejure.org/2023,26268)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2023 - C-505/22 (https://dejure.org/2023,26268)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2023 - C-505/22 (https://dejure.org/2023,26268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,26268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deco Proteste - Editores

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbare Umsätze - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a - Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt - Kostenlose Lieferung eines Tablets oder Smartphones als Gegenleistung für den Abschluss eines ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt - kostenlose Lieferung eines Tablets oder Smartphones als Gegenleistung für den Abschluss eines neuen Zeitschriftenabonnements - Begriff der einheitlichen Leistung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Abo-Prämie zum Abschluss eines Zeitschriften-Abos als umsatzsteuerrechtliche Nebenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbare Umsätze - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a - Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt - Kostenlose Lieferung eines Tablets oder Smartphones als Gegenleistung für den Abschluss eines ...

Besprechungen u.ä.

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Abo-Prämie zum Abschluss eines Zeitschriften-Abos als umsatzsteuerrechtliche Nebenleistung

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • K&R 2023, 731
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.03.2021 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2023 - C-505/22
    Es ist davon auszugehen, dass eine einheitliche Leistung dann vorliegt, wenn mehrere Einzelleistungen oder Handlungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die anderen, die materieller Art sind und keine entscheidende Bedeutung haben, unterstützen gegebenenfalls die Analyse der erstgenannten Elemente; dazu gehören die getrennte oder gemeinsame Zugänglichkeit der in Rede stehenden Leistungen oder eine einheitliche oder getrennte Abrechnung (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Zweitens stellt ein wirtschaftlicher Vorgang dann eine einheitliche Leistung dar, wenn ein oder mehrere Teile als die Hauptleistung, andere Teile dagegen als Nebenleistungen anzusehen sind, die das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 24 Das zweite Kriterium, das in Wirklichkeit ein Indiz für das erste darstellt, zielt auf die Berücksichtigung des jeweiligen Werts jeder der Leistungen, aus denen sich der wirtschaftliche Vorgang zusammensetzt, wobei sich der eine im Verhältnis zum anderen als gering oder gar marginal herausstellt (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.09.2012 - C-392/11

    Field Fisher Waterhouse - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2023 - C-505/22
    Wenn ein Umsatz jedoch mehrere Elemente umfasst, stellt sich die Frage, ob er als aus einer einheitlichen Leistung bestehend oder als mehrere eigene und selbständige, hinsichtlich der Mehrwertsteuer getrennt zu beurteilende Leistungen anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2012, Field Fisher Waterhouse, C-392/11, EU:C:2012:597, Rn. 14 und 15 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 09.07.2025 - XI R 29/23

    Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis …

    Jedenfalls sei nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Deco Podeste - Editores vom 05.10.2023 - C-505/22 (EU:C:2023:731) die Einräumung des E-Abos eine Nebenleistung.

    Rn. 19 Es verteidigt die angefochtene Vorentscheidung und macht ergänzend geltend, das EuGH-Urteil Deco Podeste - Editores vom 05.10.2023 - C-505/22 (EU:C:2023:731) betreffe eine andere Situation als den Streitfall.

    Rn. 27 b) Es scheidet aus, diesen Vorteil nach dem von der Klägerin angesprochenen EuGH-Urteil Deco Proteste - Editores vom 05.10.2023 - C-505/22 (EU:C:2023:731, Rz 25 ff.) wie eine Abo-Prämie als Nebenleistung anzusehen, weil der Print-Abonnent, dem beide Ausgaben zur Verfügung stehen, nach seinen persönlichen Präferenzen sowie nach den Umständen des Einzelfalls wählt, welche Zeitung er liest, ohne dass einer der beiden Ausgaben eine Vorrangstellung vor der anderen Ausgabe zukäme (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 22.11.2018 - Ra 2017/15/0091, https://www.ris.bka.gv.at, Rz 25).

    Daraus ergibt sich zugleich, dass beide Bestandteile auch nicht so eng miteinander verbunden sind, dass objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung vorliegt (vgl. dazu EuGH-Urteile Frenetikexito vom 04.03.2021 - C-581/19, EU:C:2021:167, Rz 38 f., 45; Deco Proteste - Editores vom 05.10.2023 - C-505/22, EU:C:2023:731, Rz 20).

    Rn. 43 aa) Zwar wird ein "Gratis-Zugriff" an sich ebenso wenig wie ein "Gratis-Smartphone" oder "Gratis-Tablet" (vgl. dazu EuGH-Urteil Deco Proteste - Editores vom 05.10.2023 - C-505/22, EU:C:2023:731) von einem Verlag unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

  • BFH, 10.01.2024 - XI R 14/23

    EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbständiger …

    Rn. 29 c) Entgegen der Auffassung der Klägerin führt der Umstand, dass die Klägerin hierfür kein gesondertes Entgelt erhebt, nicht dazu, dass diese Nebenleistungen unentgeltlich erbracht würden (vergleiche --vgl.-- EuGH-Urteil Deco Proteste - Editores vom 05.10.2023 - C-505/22, EU:C:2023:731).
  • BFH, 22.01.2025 - XI R 19/23

    Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit …

    Daraus ergibt sich aber zugleich, dass beide Bestandteile nicht so eng miteinander verbunden sind, dass objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung vorliegt (vgl. dazu EuGH-Urteile Frenetikexito vom 04.03.2021 - C-581/19, EU:C:2021:167, Rz 38 f., 45; Deco Proteste - Editores vom 05.10.2023 - C-505/22, EU:C:2023:731, Rz 20).
  • EuGH, 18.04.2024 - C-89/23

    Companhia União de Crédito Popular - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    So ist eine Leistung dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. April 2023, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej, C-282/22, EU:C:2023:312, Rn. 30 und vom 5. Oktober 2023, Deco Proteste - Editores, C-505/22, EU:C:2023:731, Rn. 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2025 - 7 K 7160/22

    Haftungsfreistellung bei Bootsvermietung

    Formelle Umstände, wie die Vereinbarung in getrennten oder einheitlichen Verträgen, die Vereinbarung eines Gesamtentgelts oder separater Entgelte sowie die Erteilung einheitlicher oder getrennter Rechnungen sind grundsätzlich unerheblich und allenfalls in Grenzfällen von Bedeutung (…EuGH, Urteile vom 25.02.1999 - C-349/96 - CPP, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1999, 254, Rn. 31;… vom 02.12.2010 - C-276/09 - Everything Everywhere, UR 2011, 261, Rn. 29; vom 05.10.2023 - C-505/22 - Deo Proteste - Editores, DStR 2023, 2279, Rn. 21; BFH, Urteile vom 08.09.2011 - V R 5/10, BStBl. II 2012, 620;… vom 14.02.2019 - V R 22/17, BStBl. II 2019, 350, Rn. 20, 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-515/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …

    {FN:7} Urteil vom 5. Oktober 2023, Deco Proteste - Editores (C-505/22, EU:C:2023:731, Rn. 25 und 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht