Rechtsprechung
| EuGH, 19.09.2019 - C-527/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Europäischer Gerichtshof
Gesamtverband Autoteile-Handel
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - Pflichten des Herstellers gegenüber unabhängigen Marktteilnehmern - Uneingeschränkter Zugang zu ...
- Europäischer Gerichtshof
Gesamtverband Autoteile-Handel
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - Pflichten des Herstellers gegenüber unabhängigen Marktteilnehmern - Uneingeschränkter Zugang zu ...
- Europäischer Gerichtshof
Gesamtverband Autoteile-Handel
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - Pflichten des Herstellers gegenüber unabhängigen Marktteilnehmern - Uneingeschränkter Zugang zu ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - Pflichten des Herstellers gegenüber unabhängigen Marktteilnehmern - Uneingeschränkter Zugang zu ...
- Betriebs-Berater
Automobilhersteller müssen unabhängigen Werkstätten und Händlern vorläufig keinen freien Zugang auf Ersatzteil-Datenbanken gewähren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - Pflichten des Herstellers gegenüber unabhängigen Marktteilnehmern - Uneingeschränkter Zugang zu ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Gesamtverband Autoteile-Handel e. V./KIA Motors Corporation
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Autohersteller in elektronisch weiterzuverarbeitender Form ("Gesamtverband Autoteile-Handel")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Benachteiligung freier Händler beim Ersatzteil-Geschäft?
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Automobilhersteller müssen freien Werkstätten und Händlern keinen freien Zugang auf Ersatzteil-Datenbanken gewähren - vorläufig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Benachteiligung freier Händler beim Ersatzteil-Geschäft
- vogel.de (Pressemitteilung)
Zugang zu Daten: Klage freier Händler gegen Kia abgewiesen - Keine Diskriminierung
- vogel.de (Kurzinformation)
Zugang zu Daten: Klage freier Händler gegen Kia abgewiesen - Richter sehen keine Diskriminierung
- juve.de (Kurzinformation)
Autohersteller muss den freien Ersatzteilhändlern vorerst keine angereicherten Daten zur Verfügung stellen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 2162
- GRUR 2019, 1196
- EuZW 2019, 902
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.04.2018 - C-414/16
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer …
Auszug aus EuGH, 19.09.2019 - C-527/18
Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
Auszug aus EuGH, 19.09.2019 - C-527/18
Auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.11.2023 - C-319/22
Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren …
Rn. 36 Bereits aus dem Wortlaut dieser Nr. 6.1 Abs. 3 ergibt sich, dass die Hersteller hinsichtlich der Informationen über Teile, die durch Ersatzteile ersetzt werden können, verpflichtet sind, eine Datenbank zu erstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2019, Gesamtverband Autoteile-Handel, C-527/18, EU:C:2019:762, Rn. 32), die es ermöglicht, Suchen nicht nur anhand der FIN, sondern auch anhand der in dieser Bestimmung vorgesehenen "zusätzlichen Merkmale" durchzuführen. - BGH, 30.01.2020 - I ZR 40/17
Ersatzteilinformation II - Bereitstellung der unabhängigen Marktteilnehmern zu …
Rn. 6 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 19. September 2019 - C-527/18, GRUR 2019, 1196 = WRP 2019, 1557 - Gesamtverband Autoteile-Handel/KIA):.Aus der Bezugnahme auf das OASIS-Format geht jedoch nicht hervor, dass die Hersteller den Zugang zu den Informationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form gewähren müssen (EuGH, GRUR 2019, 1196 Rn. 27 - Gesamtverband Autoteile-Handel/KIA).
Die im Streitfall erfolgende Bereitstellung durch einen bloßen Lesezugriff stellt daher keine Beschränkung des Zugriffs im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1196 Rn. 28 - Gesamtverband Autoteile-Handel/KIA).
Rn. 22 (3) Das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorgesehene Erfordernis, die Reparatur- und Wartungsinformationen auf leicht und unverzüglich zugängliche Weise bereitzustellen, ist ebenfalls nicht dahin zu verstehen, dass die Informationen in elektronisch weiterverarbeitbarer Form zur Verfügung gestellt werden müssen (EuGH, GRUR 2019, 1196 Rn. 29 bis 36 - Gesamtverband Autoteile-Handel/KIA).
Rn. 23 (4) Aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 folgt mithin keine Verpflichtung der Automobilhersteller, unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren (EuGH, GRUR 2019, 1196 Rn. 37 - Gesamtverband Autoteile-Handel/KIA).
Rn. 27 Das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 geregelte Erfordernis des diskriminierungsfreien Zugangs ist dahin zu verstehen, dass autorisierte Händler und Reparaturbetriebe sowohl hinsichtlich des Inhalts der bereitgestellten Informationen als auch hinsichtlich der Modalitäten des Zugangs zu ihnen nicht in eine gegenüber unabhängigen Marktteilnehmern vorteilhaftere Lage versetzt werden dürfen (EuGH, GRUR 2019, 1196 Rn. 39 - Gesamtverband Autoteile-Handel/KIA).
Diese Vorschrift ist dahin auszulegen, dass, wenn ein Automobilhersteller durch Einschaltung eines Informationsdienstleisters zugunsten von autorisierten Händlern und Reparaturbetrieben einen weiteren Informationskanal für den Vertrieb von Original-Ersatzteilen eröffnet, darin kein Zugang unabhängiger Marktteilnehmer liegt, der gegenüber dem Zugang der autorisierten Händler und Reparaturbetriebe diskriminierend im Sinne dieser Bestimmung ist, sofern die unabhängigen Marktteilnehmer im Übrigen über einen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge verfügen, der gegenüber dem Zugang der autorisierten Händler und Reparaturbetriebe und der diesen gewährten Informationsbereitstellung nicht diskriminierend ist (EuGH, GRUR 2019, 1196 Rn. 41 - Gesamtverband Autoteile-Handel/KIA).
Rn. 28 Der Umstand, dass unabhängige Reparaturbetriebe, die auf der Website "p. " des Unternehmens L. eine Recherche durchführen, in Bezug auf die für Fahrzeuge der Marke der Beklagten zu verwendenden Ersatzteile nur Original-Ersatzteile der von der Beklagten autorisierten Händler finden können, stellt danach keine Diskriminierung in Bezug auf den Zugang zu Informationen von einerseits unabhängigen Marktteilnehmern und andererseits autorisierten Händlern und Reparaturbetrieben im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dar (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1196 Rn. 40 - Gesamtverband Autoteile-Handel/KIA).
- EuGH, 05.10.2023 - C-296/22
A.T.U. Auto-Teile-Unger und Carglass - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung …
Unter Berufung auf Rn. 28 des Urteils vom 19. September 2019, Gesamtverband Autoteile-Handel (C-527/18, EU:C:2019:762), weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass sich die Verpflichtung, einen "uneingeschränkten" Zugang zu gewähren, der nach der Regelung gelte, die vor Erlass dieser Verordnung in Kraft gewesen sei, auf den Inhalt der Informationen und nicht auf die Modalitäten ihrer Bereitstellung bezogen habe.Während nämlich die frühere Regelung - die zwischen dem Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen einerseits und dem Format, in dem dieser Zugang zu gewähren war, andererseits unterschied - nur in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen Einschränkungen ausschloss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2019, Gesamtverband Autoteile-Handel, C-527/18, EU:C:2019:762, Rn. 28), verpflichtet Art. 61 Abs. 1 der Verordnung den Hersteller nicht nur dazu, uneingeschränkten Zugang zu den in dieser Bestimmung genannten Informationen zu gewähren, sondern auch, diese Angaben "leicht zugänglich " zu übermitteln.
Rn. 34 Daraus folgt, dass die - erst während des Gesetzgebungsverfahrens zu dieser Verordnung eingeführte - Verpflichtung der Automobilhersteller gemäß Art. 61 Abs. 1 der Verordnung 2018/858, unabhängigen Wirtschaftsakteuren Zugang zu den in dieser Bestimmung genannten Informationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren, über die Verpflichtung hinausgeht, einen bloßen Lesezugriff zu gewähren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2019, Gesamtverband Autoteile-Handel, C-527/18, EU:C:2019:762, Rn. 26 und 34).
- LG Köln, 10.06.2021 - 81 O 93/19 In Bezug auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 hat der Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt, dass der Hersteller nicht verpflichtet ist, den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren (EuGH Urt. v. 19.09.2019 - C-527/18 - ECLI:EU:C:2019:762, Rn. 37, 24 ff.).
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte sich mit dieser Frage bisher lediglich unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten zu befassen (EuGH Urt. v. 19.09.2019 - C-527/18 - ECLI:EU:C:2019:762).
Der Gerichtshof befasste sich mit dieser Thematik bisher nicht tiefergehend (EuGH Urt. v. 19.09.2019 - C-527/18 - ECLI:EU:C:2019:762, Rn. 31).
Er führt lediglich aus, dass die einzige Pflicht des Herstellers die Erstellung einer Datenbank sei (EuGH Urt. v. 19.09.2019 - C-527/18 - ECLI:EU:C:2019:762, Rn. 32).
Diese Zweckrichtung hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt (EuGH Urt. v. 19.09.2019 - C-527/18 - ECLI:EU:C:2019:762, Rn. 35).
Allerdings hat der Gerichtshof selbst ausgeführt, dass die Verwirklichung der Verordnungsziele nicht einseitig zu Lasten der Hersteller zu erreichen sei (EuGH Urt. v. 19.09.2019 - C-527/18 - ECLI:EU:C:2019:762, Rn. 36).
- EuGH, 27.10.2022 - C-390/21
ADPA und Gesamtverband Autoteile-Handel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Markt …
Hinzuzufügen ist, dass diese Pflicht der Fahrzeughersteller erst während des Gesetzgebungsverfahrens zur Verordnung 2018/858 eingeführt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2019, Gesamtverband Autoteile-Handel, C-527/18, EU:C:2019:762, Rn. 34). - OLG Köln, 17.01.2025 - 6 U 58/24
Ausgestaltung des Zugangs unabhängiger Reparaturwerkstätten und -dienstleister zu …
Art. 6 Abs. 1 S. 1 VO (EG) 715/2007 (in der Fassung bis 31.08.2020, im Folgenden auch a.F.) regelte den Zugang zum OBD nicht, sondern betraf allein die Zurverfügungstellung von RMI über das Internet; er erlaubte in der Auslegung des EuGH (GRUR 2019, 1196 - Gesamtverband Autoteile-Handel e. V./KIA Motors Corporation) eine Differenzierung zwischen dem von Beschränkungen freizuhaltenden Inhalt der Information einerseits und der Modalitäten von deren Bereitstellung andererseits, weshalb diese Informationen nicht zwingend in einer bestimmten weiterverarbeitbaren Form zu erteilen waren (…EuGH, a.a.O., Rn. 27 f.). - LG Köln, 27.04.2022 - 84 O 221/20
Pflicht zur Bereitstellung des direkten Fahrzeugdatenstroms durch Kfz-Hersteller …
Rn. 82 Demgegenüber hat der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 19.09.2019 - Rs. C-527/18 - ZIP 2019, 2162 ff., Rn. 28) zur früheren Norm des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ausgeführt:. - LG Köln, 15.05.2024 - 84 O 221/20 Das Merkmal des uneingeschränkten Zugangs im Sinne des Art. 61 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/858 beziehe sich ausschließlich auf den Inhalt der bereitzustellenden Informationen, wie der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 19.09.2019 - Rs. C-527/18 - ZIP 2019, 2162 ff., Rn. 28) sowie ihm folgend der Bundesgerichtshof (…Urteil vom 30.01.2020 - I ZR 40/17 -, ZIP 2020, 630, Rn. 21) bereits zur früheren Norm des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 715/2007 entschieden hätten.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-319/22
Gesamtverband Autoteile-Handel (Accès aux informations sur les véhicules) - …
{FN:4} Urteile vom 19. September 2019, Gesamtverband Autoteile-Handel (C-527/18, EU:C:2019:762), und vom 27. Oktober 2022, ADPA und Gesamtverband Autoteile-Handel (C-390/21, EU:C:2022:837). - Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-767/22
1Dream u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
{FN:17} Urteil vom 19. September 2019, Gesamtverband Autoteile-Handel (C-527/18, EU:C:2019:762, Rn. 30). - EuGH, 22.01.2020 - C-814/18
Ursa Major Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Fischereipolitik …
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