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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 04.06.2015 - C-543/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12328
EuGH, 04.06.2015 - C-543/13 (https://dejure.org/2015,12328)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2015 - C-543/13 (https://dejure.org/2015,12328)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - C-543/13 (https://dejure.org/2015,12328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fischer-Lintjens

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 27 - Anhang VI Abschnitt R Abs. 1 Buchst. a und b - Begriff "nach den Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ... zum Bezug von Renten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fischer-Lintjens

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 27 - Anhang VI Abschnitt R Abs. 1 Buchst. a und b - Begriff "nach den Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ... zum Bezug von Renten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Gewährung einer niederländischen Altersrente nach Bezug einer Witwenrente in Deutschland bei Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung in den Niederlanden zulasten des zuständigen deutschen Trägers und Rücknahme der Bescheinigung über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Fischer-Lintjens

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Centrale Raad van Beroep - Auslegung der Art. 27, 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-543/13
    Rn. 37 Die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71, nach denen sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmen, bilden insoweit ein geschlossenes System von Kollisionsnormen, das den nationalen Gesetzgebern die Befugnis nimmt, in diesem Bereich den Geltungsbereich und die Anwendungsvoraussetzungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick darauf zu bestimmen, welche Personen ihnen unterliegen und in welchem Gebiet sie ihre Wirkung entfalten sollen (vgl. u. a. Urteil van Delft u. a., C-345/09, EU:C:2010:610, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Anwendung der Kollisionsnormen dieser Verordnung hängt nämlich nur von der objektiven Lage ab, in der sich der betroffene Arbeitnehmer befindet (vgl. in diesem Sinne Urteil van Delft u. a., C-345/09, EU:C:2010:610, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist eine Verpflichtung, wegen eines Leistungsanspruchs Beiträge zu zahlen, selbst wenn die Leistungen nicht tatsächlich in Anspruch genommen werden, dem in den nationalen Sozialversicherungssystemen umgesetzten Solidaritätsgrundsatz immanent, da die Betroffenen ohne eine solche Verpflichtung versucht sein könnten, den Eintritt des Versicherungsfalls abzuwarten, bevor sie zur Finanzierung dieses Systems beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteil van Delft u. a., C-345/09, EU:C:2010:610, Rn. 75).

  • EuGH, 10.05.2001 - C-389/99

    Rundgren - "Soziale Sicherheit - Versicherungsbeiträge von Rentnern, die sich in …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-543/13
    Zweck dieses Artikels in Verbindung mit Art. 28 dieser Verordnung ist es, zum einen den Träger, der dem Rentner Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft gewährt, und zum anderen den Träger, zu dessen Lasten dies geschieht, zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Rundgren, C-389/99, EU:C:2001:264, Rn. 43 und 44).

    Folglich ist mit der Bezugnahme auf einen Rentenanspruch in Art. 27 der Verordnung Nr. 1408/71 wie auch in deren Art. 28 eine dem Betroffenen tatsächlich gewährte Rente gemeint (vgl. in diesem Sinne Urteil Rundgren, C-389/99, EU:C:2001:264, Rn. 47).

  • EuGH, 17.01.2012 - C-347/10

    Arbeitnehmer, die auf Gasbohrplattformen beschäftigt sind, die sich im Meer auf …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-543/13
    Rn. 49 Jedoch müssen die Voraussetzungen für den Beitritt zu den Systemen der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten, für deren Ausgestaltung diese zuständig sind, das Unionsrecht beachten und dürfen nicht bewirken, dass Personen, auf die nach der Verordnung Nr. 1408/71 eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende anwendbar ist, vom Anwendungsbereich dieser Regelung ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kits van Heijningen, C-2/89, EU:C:1990:183, Rn. 20, und Salemink, C-347/10, EU:C:2012:17, Rn. 38 bis 40).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-275/96

    Kuusijärvi / Riksförsäkringsverket - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-543/13
    Rn. 52 Nach der in Rn. 39 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung darf aber einem Versicherten wie Frau Fischer-Lintjens, der in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fällt, der Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit nicht vorenthalten werden, weil keine nationalen Rechtsvorschriften auf ihn anwendbar sind (vgl. entsprechend Urteil Kuusijärvi, C-275/96, EU:C:1998:279, Rn. 28).
  • EuGH, 03.05.1990 - C-2/89

    Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank / Kits van Heijningen

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-543/13
    Rn. 49 Jedoch müssen die Voraussetzungen für den Beitritt zu den Systemen der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten, für deren Ausgestaltung diese zuständig sind, das Unionsrecht beachten und dürfen nicht bewirken, dass Personen, auf die nach der Verordnung Nr. 1408/71 eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende anwendbar ist, vom Anwendungsbereich dieser Regelung ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kits van Heijningen, C-2/89, EU:C:1990:183, Rn. 20, und Salemink, C-347/10, EU:C:2012:17, Rn. 38 bis 40).
  • EuGH, 18.04.2013 - C-548/11

    Mulders - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 1 Buchst. r - …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-543/13
    Rn. 39 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs mit den Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71, nach denen sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmen, nicht nur die gleichzeitige Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden sollen, sondern auch verhindert werden soll, dass Personen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, der Schutz im Bereich der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Mulders, C-548/11, EU:C:2013:249, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-610/18

    Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist das …

    Rn. 54 Sodann ist zum Regelungszusammenhang der in Rn. 48 des vorliegenden Urteils genannten Begriffe zunächst darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des Systems von Kollisionsnormen, das durch die Verordnungen, in denen diese Begriffe enthalten sind, geschaffen wird, nur von der objektiven Lage abhängt, in der sich der betroffene Arbeitnehmer befindet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, Fischer-Lintjens, C-543/13, EU:C:2015:359, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.09.2022 - C-3/21

    Chief Appeals Officer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit …

    Diese Voraussetzungen müssen jedoch das Unionsrecht beachten und dürfen nicht bewirken, dass Personen, auf die nach der Verordnung Nr. 883/2004 eine nationale Regelung anwendbar ist, vom Anwendungsbereich dieser Regelung ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, Fischer-Lintjens, C-543/13, EU:C:2015:359, Rn. 49).

    Rn. 43 Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Verletzung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Informationspflicht gemäß Art. 76 Abs. 5 dieser Verordnung nur angemessene Maßnahmen nach dem nationalen Recht nach sich ziehen kann, die zum einen denjenigen entsprechen müssen, die für vergleichbare Tatbestände der nationalen Rechtsordnung gelten (Äquivalenzgrundsatz), und zum anderen die Ausübung der den Antragstellern durch die Verordnung eingeräumten Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, Fischer-Lintjens, C-543/13, EU:C:2015:359, Rn. 57).

  • BSG, 05.03.2026 - B 12 KR 7/24 R

    Soziale Sicherheit - LKW-Fahrer im Straßengütertransport - Ausübung der Tätigkeit …

    Dieses wird nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zwingend durch die einschlägigen europäischen Regeln zur Koordinierung des Rechts der sozialen Sicherheit bestimmt und hängt nicht von der freien Entscheidung des Arbeitnehmers, der Unternehmen oder der zuständigen nationalen Behörden ab, sondern von der objektiven Situation, in der sich der Arbeitnehmer befindet (zB EuGH Urteil vom 13.7.2017 - C-89/16 - RdNr 42; EuGH Urteil vom 11.12.2025 - C-743/23 - RdNr 51; vgl zur Vorgängerverordnung VO (EWG) Nr. 1408/71 zB EuGH Urteil vom 14.10.2010 - C-345/09 - Slg 2010, I-9879 RdNr 52 mwN; EuGH Urteil vom 4.6.2015 - C-543/13 - RdNr 38).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-543/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1599
Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-543/13 (https://dejure.org/2015,1599)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - C-543/13 (https://dejure.org/2015,1599)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - C-543/13 (https://dejure.org/2015,1599)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Fischer-Lintjens

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Krankenversicherung - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 27 - Begriff "nach den Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ... zum Bezug von Renten berechtigt" - Rückwirkende Gewährung einer Rente im Wohnmitgliedstaat - ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.05.2001 - C-389/99

    Rundgren - "Soziale Sicherheit - Versicherungsbeiträge von Rentnern, die sich in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-543/13
    Unter Berufung auf das Urteil Rundgren (C-389/99, EU:C:2001:264) tragen die Beteiligten im Wesentlichen vor, der Umstand, dass die Rente rückwirkend gewährt werde, habe auf die Wirksamkeit des Rentenanspruchs keinen Einfluss.

    Rn. 31 Aufgrund einer systematischen Auslegung der Verordnung Nr. 1408/71 hat der Gerichtshof im Urteil Rundgren (C-389/99, EU:C:2001:264) festgestellt, dass bezüglich insbesondere Art. 27 der Verordnung Nr. 1408/71 die Abhängigkeit der Übernahme der Kosten der Sachleistungen von der tatsächlichen Zuständigkeit für Renten, auf die ich bereits hingewiesen habe, bedeutete, dass diese Kostenübernahme nicht zulasten des Trägers eines Mitgliedstaats gehen könne, der nur eventuell für Renten zuständig sei.

    Anders gesagt, das Urteil Rundgren (C-389/99, EU:C:2001:264) ist ein guter Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen, die für die Beantwortung der ersten Vorlagefrage des vorlegenden Gerichts anzustellen sind, doch reicht es nicht aus, um eine abschließende Antwort zu geben.

    Das Urteil Rundgren (C-389/99, EU:C:2001:264) hat im Wesentlichen klargestellt, dass eine Person "zum Bezug [einer Rente nur] berechtigt" ist, wenn sie zunächst vom zuständigen Träger eines Mitgliedstaats, gegebenenfalls aufgrund eines entsprechenden Antrags, bewilligt wurde und sodann von diesem Träger tatsächlich gewährt wurde.

    {FN:8} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Rundgren (C-389/99, EU:C:2001:264, Rn. 46 und 47) und van der Helder und Farrington (…C-321/12, EU:C:2013:648, Rn. 44 und 47).

    {FN:9} - Urteil Rundgren (C-389/99, EU:C:2001:264, Rn. 47).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-543/13
    Rn. 60 Dieser Auffassung stehen die Feststellungen des Gerichtshofs in Rn. 76 des Urteils van Delft u. a. (C-345/09, EU:C:2010:610) nicht entgegen, wonach die Solidarität innerhalb eines nationalen Systems der sozialen Sicherheit (es handelte sich ebenfalls um das niederländische System) zwingend von allen dem System angeschlossenen Sozialversicherten gewahrt werden müsse, unabhängig davon, zu welchem individuellen Verhalten sich jeder Einzelne von ihnen aufgrund persönlicher Parameter entschließen möge.

    {FN:10} - Vgl. u. a. Urteile van Delft u. a. (C-345/09, EU:C:2010:610, Rn. 52) und Somova (…C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 55).

    {FN:13} - Vgl. Urteil van Delft u. a. (C-345/09, EU:C:2010:610, Rn. 62).

    Zum anderen verpflichtet das niederländische Pflichtversicherungssystem, wie Generalanwalt Jääskinen in Fn. 22 seiner Schlussanträge in der Rechtssache van Delft u. a. (C-345/09, EU:C:2010:438) ausgeführt hat, den Betroffenen, sich gegen bestimmte Risiken zu versichern, und die privaten Versicherungsunternehmen, standardisierte Verträge zur Deckung der Basisleistungen ohne individuelle Risikoprüfung anzubieten.

  • EuGH, 05.11.2014 - C-103/13

    Somova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-543/13
    {FN:10} - Vgl. u. a. Urteile van Delft u. a. (…C-345/09, EU:C:2010:610, Rn. 52) und Somova (C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 55).

    {FN:11} - Vgl. entsprechend zu Art. 28 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 Urteil Somova (C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 55 und 56).

    {FN:12} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Somova (C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 54 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.06.1998 - C-275/96

    Kuusijärvi / Riksförsäkringsverket - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-543/13
    {FN:14} - Vgl. entsprechend insbesondere Urteil Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1998:279, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-543/13
    Zum anderen verpflichtet das niederländische Pflichtversicherungssystem, wie Generalanwalt Jääskinen in Fn. 22 seiner Schlussanträge in der Rechtssache van Delft u. a. (C-345/09, EU:C:2010:438) ausgeführt hat, den Betroffenen, sich gegen bestimmte Risiken zu versichern, und die privaten Versicherungsunternehmen, standardisierte Verträge zur Deckung der Basisleistungen ohne individuelle Risikoprüfung anzubieten.
  • EuGH, 10.10.2013 - C-321/12

    van der Helder und Farrington - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-543/13
    {FN:8} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Rundgren (…C-389/99, EU:C:2001:264, Rn. 46 und 47) und van der Helder und Farrington (C-321/12, EU:C:2013:648, Rn. 44 und 47).
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