Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 13.02.2025 - C-612/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2260
EuGH, 13.02.2025 - C-612/23 (https://dejure.org/2025,2260)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.2025 - C-612/23 (https://dejure.org/2025,2260)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2025 - C-612/23 (https://dejure.org/2025,2260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,2260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Verbraucherzentrale Berlin (Notion de durée d'engagement initiale)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Universaldienst und Nutzerrechte - Verbraucherschutz - Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen, die elektronische ...

  • Betriebs-Berater

    Telekommunikationsverträge - Sowohl bei Erst- als auch bei Folgevertrag keine Mindestvertragslaufzeit mehr als 24 Monate

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Universaldienst und Nutzerrechte - Verbraucherschutz - Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen, die elektronische ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telekommunikationsrecht: Verbraucherzentrale Berlin/Vodafone

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Maximale Vertragsdauer von 24 Monaten gilt nicht nur für den Erstvertrag sondern auch für den Folgevertrag zwischen Mobilfunkanbieter und Verbraucher

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag (inkl. Folge-Verträge) darf maximal 24 Monate laufen

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2305
  • GRUR 2025, 1528
  • EuZW 2025, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.12.2023 - C-807/21

    Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-612/23
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.01.2023 - C-632/20

    Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Beteiligung des …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-612/23
    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Bestimmungen des Unionsrechts indessen im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden; weichen diese verschiedenen Fassungen voneinander ab, muss die fragliche Bestimmung nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 17. Januar 2023, Spanien/Kommission, C-632/20 P, EU:C:2023:28, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.03.2022 - C-609/21

    IP u.a. (Établissement de la matérialité des faits au principal) - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2025 - C-612/23
    Rn. 28 Insoweit genügt der Hinweis, dass es allein Sache der nationalen Gerichte ist, den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihnen vorgelegten Fragen einfügen, festzulegen (Beschluss vom 25. März 2022, 1P u. a. [Feststellung des Vorliegens des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens], C-609/21, EU:C:2022:232, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 10.07.2025 - III ZR 61/24

    BGH erklärt Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus für unzulässig

    Rn. 17 Nach der jüngst ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 30 Abs. 5 der Universaldienstrichtlinie dahin auszulegen, dass sich der Begriff "anfängliche Mindestvertragslaufzeit" in dieser Bestimmung sowohl auf die Laufzeit des Erstvertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste als auch auf die Laufzeit eines Folgevertrages zwischen denselben Parteien bezieht, so dass dieser Folgevertrag keine Mindestvertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten beinhalten darf, und zwar auch dann nicht, wenn er vor Ablauf des Erstvertrages unterzeichnet und in Vollzug gesetzt wurde (EuGH, Urteil vom 13. Februar 2025 - C-612/23, EuZW 2025, 425).

    Das ist mit dem Zweck von § 43b Satz 1 TKG aF und dem zugrunde liegenden Art. 30 Abs. 5 der Universaldienstrichtlinie, Verbrauchern den Anbieterwechsel zu erleichtern (EuGH, Urteil vom 13. Februar 2025, EuZW 2025, 425 Rn. 33), nicht zu vereinbaren.

  • EuGH, 18.12.2025 - C-422/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …

    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung müssen nämlich die Bestimmungen des Unionsrechts im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Europäischen Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden; weichen diese verschiedenen Fassungen voneinander ab, muss die fragliche Bestimmung nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 13. Februar 2025, Verbraucherzentrale Berlin [Begriff der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit], C-612/23, EU:C:2025:82, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25

    Beseitigungsanspruch und datenschutzkonforme Auskunft bei unzulässiger …

    Zudem verkenne der BGH in der vom Landgericht zur Begründung herangezogenen Entscheidung vom 10.07.2025 (III ZR 61/24), dass der EuGH in der dem Urteil des BGH zugrunde liegenden Entscheidung vom 13.02.2025 (C-612/23) gerade nicht die vom BGH festgestellte Annahme treffe, dass der neue Vertrag ab dem Vertragsabschluss zu laufen beginne, sondern vielmehr ausdrücklich zwischen Vertragsschluss und In-Vollzug-Setzen des Vertrags unterscheide.

    Rn. 22 "Es wird darauf hingewiesen, dass nach Vorberatung des Senats die Berufung in Bezug auf die Anträge zu 1, 2, 4 und 5 aufgrund der insoweit eindeutigen neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf der EuGH-Entscheidung vom 13.02.2025 (C-612/23) beruht, keine Erfolgsaussicht haben dürfte.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 13.02.2025 (Az.: C-612/23) sei zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung zu differenzieren, so dass kein Verstoß gegen § 56 Abs. 1 TKG vorliege, da die 24-Monatsfrist erst ab Beginn der Leistungserbringung aus dem Folgevertrag zu berechnen sei.

    Das gilt nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BGH auch für Vertragsverlängerungen, wobei die Laufzeit vom Zeitpunkt des Abschlusses des Verlängerungsvertrages an berechnet wird; also nicht erst ab einem für später vereinbarten Laufzeitbeginn, ab dem die Leistungen tatsächlich erst erbracht werden sollen (vgl. EuGH, Urteil vom 13.02.2025 - C-612/23, juris Rn. 38; BGH, Urteil vom 10.07.2025 - III ZR 61/24, juris 25).

    Vielmehr dürfte die von ihr in Bezug genommene überwiegende Auffassung in der Literatur, die von einer Verlängerung nicht ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ausgeht, durch die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 13.02.2025, Rs. C-612/23, juris) und des BGH (…Urteil vom 10.07.2025 - III ZR 61/24, juris Rn. 40 sowie nachfolgend Urteil vom 08.01.2026 - III ZR 8/25, juris Rn. 24) überholt sein.

    So betont der EuGH in seinem Urteil vom 13.02.2025 (Az. C-612/23, juris Rn. 33 f.), dass das Hauptziel der dem § 56 TKG zugrunde liegenden Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG darin bestehe, es den Verbrauchern zu erleichtern, in voller Sachkenntnis den Anbieter zu wechseln, wenn dies in ihrem Interesse sei, und dass der Verbraucher durch lange Vertragslaufzeiten daran gehindert werde.

    Denn der EuGH hat in dem Urteil vom 13.02.2025 (aaO, juris Rn. 38) festgestellt, dass ein Folgevertrag auch dann keine Laufzeit von mehr als 24 Monaten beinhalten darf, wenn er bereits vor Ablauf des Erstvertrags unterzeichnet und in Vollzug gesetzt wurde.

  • KG, 22.05.2024 - 23 UKl 1/24

    Vertragsverlängerung für bestehenden Telekommunikationsvertrag; Beurteilung einer …

    Unabhängig von der Frage, ob sich aus den genannten Richtlinien eine zwingende Auslegung des § 309 Nr. 9 lit. a) BGB ergibt, und unabhängig davon, wie der EuGH die ihm zwischenzeitlich vom OLG Düsseldorf vorgelegten Fragen (vgl. EuGH, Gerichtsinformation vom 06.10.2023, Rechtssache C-612/23) beantwortet, ist die Revision in jedem Falle wegen der Divergenz zur Rspr. des OLG Köln gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO zuzulassen.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2025 - 20 U 71/21

    Laufzeit auch eines Verlängerungsvertrages bei Änderungen des Vertragsinhalts …

    Der EuGH hat durch Urteil vom 13. Februar 2025 (C-612/23) wie folgt geantwortet:.

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 13. Februar 2025 (C-612/23) entschieden hat, darf nach dieser Vorschrift die Laufzeit auch eines Verlängerungsvertrages - jedenfalls bei Änderungen des Vertragsinhalts - 24 Monate nicht überschreiten.

    Es verstößt gegen § 56 TKG n.F. Die Vorschrift des Art. 105 RL(EU) 2018/1972 ist erst recht im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 13. Februar 2025 (C-612/23) auszulegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-416/24

    On Air Media Professionals - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen …

    {FN:21} Urteile vom 28. November 2024, Másdi (…C-169/23, EU:C:2024:988, Rn. 42), und vom 13. Februar 2025, Verbraucherzentrale Berlin (Begriff der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit) (C-612/23, EU:C:2025:82, Rn. 31).

    {FN:27} Urteile vom 28. November 2024, Másdi (…C-169/23, EU:C:2024:988, Rn. 42), und vom 13. Februar 2025, Verbraucherzentrale Berlin (Begriff der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit) (C-612/23, EU:C:2025:82, Rn. 31).

  • EuGH, 18.12.2025 - C-168/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 12 Abs. 2 …

    Rn. 30 Daher kann nach der ständigen Rechtsprechung, nach der die Bestimmungen des Unionsrechts im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Europäischen Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden müssen (Urteil vom 13. Februar 2025, Verbraucherzentrale Berlin [Begriff der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit], C-612/23, EU:C:2025:82, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht davon ausgegangen werden, dass die oben in Rn. 27 dargestellte Änderung von Art. 20 Buchst. b der Richtlinie 2015/2436 in der französischen Sprachfassung auf eine Absicht des Unionsgesetzgebers, das Kriterium des Grades der Wahrscheinlichkeit der Irreführung des Publikums zu ändern, hindeutet.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-447/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

    {FN:31} Vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (…30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14), und vom 13. Februar 2025, Verbraucherzentrale Berlin (Begriff der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit) (C-612/23, EU:C:2025:82, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Berlin II, 16.12.2024 - 52 O 195/23

    Voxenergie darf Mobilfunk-Kunden nicht mehr als 24 Monate binden

    Das Verfahren wird ferner nicht gemäß § 148 ZPO analog ausgesetzt im Hinblick auf das beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängige Vorabentscheidungsersuchen C-612/23.
  • LG Berlin II, 16.12.2024 - 25 O 195/23

    Voxenergie darf Mobilfunk-Kunden nicht mehr als 24 Monate binden

    Das Verfahren wird ferner nicht gemäß § 148 ZPO analog ausgesetzt im Hinblick auf das beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängige Vorabentscheidungsersuchen C-612/23.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht