Rechtsprechung
| EuGH, 18.01.2017 - C-623/15 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Toshiba / Kommission
(fremdsprachig)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. 101 AEUV
Bestimmender Einfluss durch Vetorecht: EuGH bestätigt Geldbuße im Bildröhren-Kartell
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Der Gerichtshof bestätigt die gegen Toshiba und Panasonic/MTPD wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell für Röhren für Fernsehgeräte gesamtschuldnerisch verhängte Geldbuße in Höhe von 82 Millionen Euro
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Toshiba / Kommission
Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung sowie der Produktionsbeschränkung - Begriff ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuGH bestätigt gemeinschaftliche Geldbuße gegen Toshiba und Panasonic wegen Bildröhren-Kartells - EuGH bestätigt gemeinschaftliche Geldbuße gegen Toshiba und Panasonic wegen Bildröhren-Kartells
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Toshiba / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung sowie der Produktionsbeschränkung - Begriff ...
Verfahrensgang
- EuG, 09.09.2015 - T-104/13
- EuGH, 18.01.2017 - C-623/15 P
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1808
- EuZW 2017, 280
Wird zitiert von ... (13)
- EuGH, 25.03.2021 - C-152/19
Die von der Slovak Telekom a.s. und der Deutschen Telekom AG gegen die Urteile …
Das Urteil vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission (C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21), auf das sich das Gericht im angefochtenen Urteil und die Kommission in der Rechtsmittelbeantwortung beriefen, gebe für den vorliegenden Fall nichts her.74 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann die Muttergesellschaft für das Verhalten der Tochtergesellschaft verantwortlich gemacht werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht eigenständig bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (…vgl. u. a. Urteile vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 58…, vom 10. April 2014, Areva u. a./Kommission, C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 30, sowie vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 45).
75 Bei der Prüfung der Frage, ob die Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Marktverhalten ihrer Tochtergesellschaft ausüben kann, sind sämtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Hinblick auf die wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft relevant sind, d. h., es ist auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen (…Urteile vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 76, sowie vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 46).
Die tatsächliche Ausübung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf das Verhalten der Tochtergesellschaft kann auch aus einem Bündel übereinstimmender Umstände hergeleitet werden, auch wenn keiner dieser Umstände für sich allein genügt, um die Existenz eines solchen Einflusses zu belegen (…Urteile vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 77, sowie vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 47).
- EuGH, 27.01.2021 - C-595/18
The Goldman Sachs Group/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
Rn. 49 Die Befugnis des Gerichtshofs zur Kontrolle der Tatsachenfeststellungen des Gerichts erstreckt sich indes u. a. darauf, ob die Vorschriften über die Beweislast und das Beweisverfahren eingehalten wurden (Urteile vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 39, …und vom 14. Juni 2018, Makhlouf/Rat, C-458/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:441, Rn. 57).Im Übrigen kann die tatsächliche Ausübung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf das Verhalten der Tochtergesellschaft aus einem Bündel übereinstimmender Umstände hergeleitet werden, auch wenn keiner dieser Umstände für sich allein genügt, um die Existenz eines solchen Einflusses zu belegen (Urteil vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 46 und 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 13.12.2018 - T-827/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …
Rn. 227 Nach ständiger Rechtsprechung kann einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Beziehungen, die zwischen den beiden Rechtssubjekten bestehen (…vgl. Urteile vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 58 und 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 229 Bei der Prüfung der Frage, ob die Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Marktverhalten ihrer Tochtergesellschaft ausüben kann, müssen sämtliche Gesichtspunkte, die im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Beziehungen, die zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft bestehen, relevant sind, und damit die wirtschaftliche Realität berücksichtigt werden (…vgl. Urteile vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 231 Die tatsächliche Ausübung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf das Verhalten der Tochtergesellschaft kann aus einem Bündel übereinstimmender Umstände hergeleitet werden, auch wenn keiner dieser Umstände für sich allein genügt, um das Bestehen eines solchen Einflusses zu belegen (…Urteile vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 65…, vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 77, und vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 47).
Rn. 496 Einer Muttergesellschaft kann das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft jedoch insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht selbständig bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Beziehungen, die zwischen den beiden Rechtssubjekten bestehen (…vgl. Urteile vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 58 und 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.03.2021 - C-591/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können im Bereich der Verantwortlichkeit für eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln die tatsächlichen Gesichtspunkte, auf die sich eine Partei beruft, die andere Partei nämlich zu einer Erläuterung oder Rechtfertigung zwingen, da sonst der Schluss zulässig ist, dass den Anforderungen an die Beweislast genügt wurde (…Urteile vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 80, und vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission (C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 52). - Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19
Deutsche Telekom/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
{FN:42} Vgl. u. a. Urteile vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (…C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 76), sowie vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission (C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 46).{FN:44} Vgl. u. a. Urteile vom 26. September 2013, EI du Pont de Nemours/Kommission (…C-172/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:601, Rn. 47), vom 26. September 2013, The Dow Chemical Company/Kommission (…C-179/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:605, Rn. 67), und vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission (C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 48).
{FN:45} Vgl. u. a. Urteile vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (…C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 77), sowie vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission (C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 47).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19
Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
{FN:42} Vgl. u. a. Urteile vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (…C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 76), sowie vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission (C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 46).{FN:44} Vgl. u. a. Urteile vom 26. September 2013, EI du Pont de Nemours/Kommission (…C-172/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:601, Rn. 47), vom 26. September 2013, The Dow Chemical Company/Kommission (…C-179/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:605, Rn. 67), und vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission (C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 48).
{FN:45} Vgl. u. a. Urteile vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (…C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 77), sowie vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission (C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 47).
- EuGH, 02.03.2021 - C-425/19
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des …
Die Kontrollbefugnis des Gerichtshofs erstreckt sich insbesondere darauf, ob die Vorschriften über die Beweislast und die Beweisaufnahme eingehalten wurden und ob das Gericht bei seiner Tatsachen- und Beweiswürdigung die richtigen rechtlichen Kriterien angewandt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.05.2017 - C-44/16
Dyson/ Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2010/30/EU - Angabe des Verbrauchs …
Diese Würdigung ist daher, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.12.2017 - C-101/17
Verus/ EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - …
Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 30 Zum Vortrag zur Verfälschung bestimmter Beweismittel oder Tatsachen ist darauf hinzuweisen, dass es - damit der Gerichtshof entscheiden kann - dem Rechtsmittelführer obliegt, genau anzugeben, welche Beweismittel das Gericht verfälscht haben soll, und die Beurteilungsfehler darzulegen, die es seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben (Urteil vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 41 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.11.2018 - C-248/17
Bank Tejarat/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
Die Befugnis des Gerichtshofs zur Kontrolle der Tatsachenfeststellungen des Gerichts erstreckt sich indes u. a. darauf, ob die Vorschriften über die Beweislast und das Beweisverfahren eingehalten wurden (Urteile vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 39, …und vom 14. Juni 2018, Makhlouf/Rat, C-458/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:441, Rn. 57). - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
Servier u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-425/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist das Rechtsmittel der Kommission …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-746/21
Altice Group Lux/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von …
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