Rechtsprechung
| EuGH, 06.12.2018 - C-629/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Europäischer Gerichtshof
J. Portugal Ramos Vinhos
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Markenrecht - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Ungültigkeitsgründe - Wortmarke, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer ...
- Europäischer Gerichtshof
J. Portugal Ramos Vinhos
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Markenrecht - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Ungültigkeitsgründe - Wortmarke, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer ...
- Europäischer Gerichtshof
J. Portugal Ramos Vinhos
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Markenrecht - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Ungültigkeitsgründe - Wortmarke, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer ...
- kanzlei.biz
Unzulässigkeit einer Wortmarke bei mehreren Bedeutungen des Begriffes
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 6. Dezember 2018. J. Portugal Ramos Vinhos SA gegen Adega Cooperativa de Borba CRL. Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal de Justiça. Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Markenrecht - Richtlinie ...
- ra.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: J. Portugal Ramos Vinhos/Adega Cooperativa de Borba
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
J. Portugal Ramos Vinhos
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Markenrecht - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Ungültigkeitsgründe - Wortmarke, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
J. Portugal Ramos Vinhos
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- GRUR 2019, 163
- GRUR Int. 2019, 393
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 10.07.2014 - C-126/13
BSH / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …
Auszug aus EuGH, 06.12.2018 - C-629/17
Rn. 18 Durch die Verwendung der Begriffe "Art, … Beschaffenheit, … Menge, … Bestimmung, … Wer[t], … geografisch[e] Herkunft oder … Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder … sonstig[e] Merkmale der Ware oder Dienstleistung" in Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95 hat der Unionsgesetzgeber indes zum einen vorgegeben, dass diese Begriffe allesamt als Merkmale der Waren oder Dienstleistungen anzusehen sind, und zum anderen klargestellt, dass diese Liste nicht abschließend ist und jedes andere Merkmal von Waren oder Dienstleistungen ebenfalls berücksichtigt werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 49, und vom 10. Juli 2014, BSH/HABM, C-126/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2065, Rn. 20).Rn. 19 Insoweit hebt die Wahl des Begriffs "Merkmal" durch den Unionsgesetzgeber den Umstand hervor, dass die von dieser Bestimmung erfassten Zeichen nur solche sind, die dazu dienen, eine leicht von den beteiligten Verkehrskreisen zu erkennende Eigenschaft der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, zu bezeichnen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 50, und vom 10. Juli 2014, BSH/HABM, C-126/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2065, Rn. 21).
Rn. 20 Folglich kann auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie Nr. 2008/95 die Eintragung eines Zeichens nur dann versagt werden, wenn vernünftigerweise abzusehen ist, dass es von den angesprochenen Verkehrskreisen tatsächlich als eine Beschreibung eines dieser Merkmale erkannt werden wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2014, BSH/HABM, C-126/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2065, Rn. 22).
- EuGH, 10.03.2011 - C-51/10
Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke …
Auszug aus EuGH, 06.12.2018 - C-629/17
Rn. 18 Durch die Verwendung der Begriffe "Art, … Beschaffenheit, … Menge, … Bestimmung, … Wer[t], … geografisch[e] Herkunft oder … Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder … sonstig[e] Merkmale der Ware oder Dienstleistung" in Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95 hat der Unionsgesetzgeber indes zum einen vorgegeben, dass diese Begriffe allesamt als Merkmale der Waren oder Dienstleistungen anzusehen sind, und zum anderen klargestellt, dass diese Liste nicht abschließend ist und jedes andere Merkmal von Waren oder Dienstleistungen ebenfalls berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 49, …und vom 10. Juli 2014, BSH/HABM, C-126/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2065, Rn. 20).Rn. 19 Insoweit hebt die Wahl des Begriffs "Merkmal" durch den Unionsgesetzgeber den Umstand hervor, dass die von dieser Bestimmung erfassten Zeichen nur solche sind, die dazu dienen, eine leicht von den beteiligten Verkehrskreisen zu erkennende Eigenschaft der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, zu bezeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 50, …und vom 10. Juli 2014, BSH/HABM, C-126/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2065, Rn. 21).
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Geographische …
Auszug aus EuGH, 06.12.2018 - C-629/17
Rn. 16 Der Gerichtshof hat bereits zur Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…ABl. 1989, L 40, S. 1) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie, dessen Wortlaut im Wesentlichen mit dem von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95 identisch ist, das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass Zeichen oder Angaben, die die Waren- oder Dienstleistungsgruppen beschreiben, für die die Eintragung beantragt wird, von allen frei verwendet werden können, und zwar auch als Kollektivmarken oder in Kombinationsmarken oder Bildmarken (Urteile vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee, C-108/97 und C-109/97, EU:C:1999:230, Rn. 25, …sowie vom 6. Mai 2003, Libertel, C-104/01, EU:C:2003:244, Rn. 52).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus EuGH, 06.12.2018 - C-629/17
Rn. 27 Zudem ist die Tatsache, dass ein zur Bezeichnung eines Herstellungsortes einer Ware oder einer Einrichtung, in der diese Ware hergestellt wird, dienender Begriff Teil der verschiedenen Wortbestandteile der Firma einer juristischen Person ist, für die Prüfung des beschreibenden Charakters dieses Begriffs unerheblich, da eine solche Prüfung zum einen in Bezug auf die Ware, für die die Eintragung der Marke beantragt worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise vorgenommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 75, …und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, EU:C:2012:460, Rn. 24). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel - "Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Markenfähige …
Auszug aus EuGH, 06.12.2018 - C-629/17
Rn. 16 Der Gerichtshof hat bereits zur Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…ABl. 1989, L 40, S. 1) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie, dessen Wortlaut im Wesentlichen mit dem von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95 identisch ist, das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass Zeichen oder Angaben, die die Waren- oder Dienstleistungsgruppen beschreiben, für die die Eintragung beantragt wird, von allen frei verwendet werden können, und zwar auch als Kollektivmarken oder in Kombinationsmarken oder Bildmarken (…Urteile vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee, C-108/97 und C-109/97, EU:C:1999:230, Rn. 25, sowie vom 6. Mai 2003, Libertel, C-104/01, EU:C:2003:244, Rn. 52). - EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
Procter & Gamble / HABM - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuGH, 06.12.2018 - C-629/17
Rn. 17 Der Gerichtshof hat auch Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (…ABl. 1994, L 11, S. 1), dessen Wortlaut mit dem von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95 ebenfalls im Wesentlichen identisch ist, dahin ausgelegt, dass unter diese Bestimmung damit nur solche Zeichen und Angaben fallen, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis des Verbrauchers die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch den Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, EU:C:2001:461, Rn. 39). - EuGH, 12.07.2012 - C-311/11
Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) …
Auszug aus EuGH, 06.12.2018 - C-629/17
Rn. 27 Zudem ist die Tatsache, dass ein zur Bezeichnung eines Herstellungsortes einer Ware oder einer Einrichtung, in der diese Ware hergestellt wird, dienender Begriff Teil der verschiedenen Wortbestandteile der Firma einer juristischen Person ist, für die Prüfung des beschreibenden Charakters dieses Begriffs unerheblich, da eine solche Prüfung zum einen in Bezug auf die Ware, für die die Eintragung der Marke beantragt worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise vorgenommen wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 75, und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, EU:C:2012:460, Rn. 24).
- EuG, 20.12.2023 - T-779/22
Transport Werk/ EUIPO - Haus & Grund Deutschland (Haus & Grund) - Unionsmarke - …
Rn. 64 Allerdings ist die Tatsache, dass ein Begriff Teil der verschiedenen Wortbestandteile der Firma einer juristischen Person ist, für die Prüfung des beschreibenden Charakters dieses Begriffs unerheblich, da diese Prüfung zum einen in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung der Marke beantragt worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise vorgenommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2018, J. Portugal Ramos Vinhos, C-629/17, EU:C:2018:988, Rn. 27). - EuG, 06.11.2024 - T-1100/23
IN tIME Express Logistik/ EUIPO (inTime AGILE LOGISTICS) - Unionsmarke - …
Rn. 70 Überdies ist festzustellen, dass die Eintragung des Ausdrucks "agile logistics" als Firma in den Vereinigten Staaten für die Prüfung seines beschreibenden Charakters unerheblich ist, da diese Prüfung zum einen in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung der Marke beantragt worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise vorgenommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2018, J. Portugal Ramos Vinhos, C-629/17, EU:C:2018:988, Rn. 27). - EuG, 19.12.2019 - T-69/19
Südwestdeutsche Salzwerke/ EUIPO (Bad Reichenhaller Alpensaline)
So kann auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 die Eintragung eines Zeichens nur dann verweigert werden, wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass es von den beteiligten Verkehrskreisen tatsächlich als eine Beschreibung eines dieser Merkmale erkannt werden wird (…vgl. Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. entsprechend Urteil vom 6. Dezember 2018, J. Portugal Ramos Vinhos, C-629/17, EU:C:2018:988, Rn. 19 und 20).
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