Rechtsprechung
| EuGH, 22.02.2024 - C-660/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ente Cambiano società cooperativa per azioni
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Richtlinie 2008/7/EG - Genossenschaftsbanken, deren Nettovermögen einen gewissen Schwellenwert übersteigt - Nationale Regelung, wonach die Übertragung des Bankgeschäfts dieser Banken auf eine ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Richtlinie 2008/7/EG - Genossenschaftsbanken, deren Nettovermögen einen gewissen Schwellenwert übersteigt - Nationale Regelung, wonach die Übertragung des Bankgeschäfts dieser Banken auf eine ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ente Cambiano società cooperativa per azioni
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ente Cambiano società cooperativa per azioni
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
Rn. 20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.11.2016 - C-268/15
Ullens de Schooten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 49, …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
In einer solchen Situation ist es Sache des vorlegenden Gerichts, dem Gerichtshof den Anforderungen von Art. 94 der Verfahrensordnung entsprechend anzugeben, inwieweit der bei ihm anhängige Rechtsstreit trotz seines rein innerstaatlichen Charakters einen Anknüpfungspunkt bezüglich der unionsrechtlichen Vorschriften über die Grundfreiheiten aufweist, der die Auslegung im Wege der Vorabentscheidung, um die ersucht wird, für die Entscheidung dieses Rechtsstreits erforderlich macht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 47 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.09.2021 - C-570/19
Der Gerichtshof erläutert einige Bestimmungen der Verordnung über die …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass dieses Recht gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, 1rish Ferries, C-570/19, EU:C:2021:664, Rn. 134 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH - C-563/18 (anhängig)
Prokuratura Okregowa w Plocku
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
Rn. 20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.09.2021 - C-208/20
Toplofikatsia Sofia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 Abs. 2 Buchst. …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
Rn. 23 Diese kumulativen Anforderungen an den Inhalt einer Vorlageentscheidung sind ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführt, von dem das vorlegende Gericht im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen Zusammenarbeit Kenntnis haben sollte und den es sorgfältig zu beachten hat (…Beschluss vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 21, und Urteil vom 9. September 2021, Toplofikatsia Sofia u. a., C-208/20 und C-256/20, EU:C:2021:719, Rn. 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.09.2019 - C-676/17
Călin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
Rn. 35 Es bleibt dem vorlegenden Gericht jedoch unbenommen, ein neues Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen und dem Gerichtshof dabei alle Angaben zu liefern, die ihm eine Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2019, Călin, C-676/17, EU:C:2019:700, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.06.2020 - C-430/19
C.F. (Steuerprüfung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
Rn. 21 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage dieses Verfahrens dient, hat das nationale Gericht in dieser Entscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits darzulegen und die erforderlichen Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Vorschriften des Unionsrechts, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang zu geben, den es zwischen diesen Vorschriften und der auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Regelung herstellt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 4. Juni 2020, C. F. [Steuerprüfung], C-430/19, EU:C:2020:429, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
Talasca - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
Rn. 23 Diese kumulativen Anforderungen an den Inhalt einer Vorlageentscheidung sind ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführt, von dem das vorlegende Gericht im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen Zusammenarbeit Kenntnis haben sollte und den es sorgfältig zu beachten hat (Beschluss vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 21, …und Urteil vom 9. September 2021, Toplofikatsia Sofia u. a., C-208/20 und C-256/20, EU:C:2021:719, Rn. 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.09.2018 - C-343/17
Fremoluc - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 21, 45, 49 und …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
Das vorlegende Gericht macht jedoch keine konkreten Angaben, die die Feststellung eines Interesses von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten an der Inanspruchnahme des Rechts auf den freien Kapitalverkehr in der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Situation ermöglichen würde (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2018, Fremoluc, C-343/17, EU:C:2018:754, Rn. 30). - EuGH, 02.03.2023 - C-394/21
Bursa Română de Mărfuri - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-660/22
Rn. 28 Konkret folgt aus diesen Anforderungen, dass für die Annahme einer solchen Verbindung aus dem Vorabentscheidungsersuchen die konkreten Umstände hervorgehen müssen, d. h. nicht hypothetische, sondern sichere Indizien, die die positive Bestimmung dieser Verbindung ermöglichen, wobei das vorlegende Gericht sich nicht darauf beschränken kann, dem Gerichtshof Angaben vorzulegen, anhand deren sich eine solche Verbindung nicht ausschließen lässt oder die - abstrakt betrachtet - dafür sprechen könnten, sondern vielmehr objektive und übereinstimmende Angaben vorlegen muss, die es dem Gerichtshof ermöglichen, das Bestehen dieser Verbindung zu überprüfen (Urteil vom 2. März 2023, Bursa Română de Mărfuri, C-394/21, EU:C:2023:146, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.10.2025 - C-718/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - …
Rn. 27 Was als Zweites die Zulässigkeit der vierten Frage in den Rechtssachen C-718/23, C-719/23, C-721/23 und C-60/24 sowie der zweiten Frage in der Rechtssache C-720/23 betrifft, die mit der Begründung bestritten wird, dass zum einen die Antwort auf diese Fragen für die Entscheidung der Ausgangsrechtsstreitigkeiten nicht zweckdienlich wäre und zum anderen das vorlegende Gericht keine näheren Angaben zu den Bestimmungen des nationalen Rechts, die für auf nationaler Ebene veranstaltete Lotterien und Wetten gelten, und zu den für "öffentliche Glücksspieleinrichtungen" geltenden Rechtsvorschriften mache, so ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass dieses Recht gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Auf diese Anforderungen wird auch in den Nrn. 13, 15 und 16 der Empfehlungen des Gerichtshofs der Europäischen Union an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen (…ABl. 2019, C 380, S. 1) hingewiesen (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.09.2024 - C-548/22
Presidenza del Consiglio dei ministri u. a. (Rétribution des magistrats …
Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung ist das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 27 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage dieses Verfahrens dient, hat das nationale Gericht in dieser Entscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits darzulegen und die erforderlichen Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Vorschriften des Unionsrechts, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang zu geben, den es zwischen diesen Vorschriften und der auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Regelung herstellt (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass dieses Recht gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Auf diese Anforderungen wird auch in den Rn. 13, 15 und 16 der Empfehlungen des Gerichtshofs der Europäischen Union an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen (…ABl. 2019, C 380, S. 1) hingewiesen (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Es bleibt dem vorlegenden Gericht jedoch unbenommen, ein neues Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen und dem Gerichtshof dabei alle Angaben zu liefern, die ihm eine Entscheidung ermöglichen (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 35).
- EuGH, 10.07.2025 - C-294/24
Zadzhova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …
Rn. 17 Nach ständiger Rechtsprechung ist das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 18 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage dieses Verfahrens dient, hat das nationale Gericht in dieser Entscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits darzulegen und die erforderlichen Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Vorschriften des Unionsrechts, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang zu geben, den es zwischen diesen Vorschriften und der auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Regelung herstellt (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 24 Es bleibt dem vorlegenden Gericht jedoch unbenommen, ein neues Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen und dem Gerichtshof dabei alle Angaben zu liefern, die ihm eine Entscheidung ermöglichen (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.05.2025 - C-460/24
Schoger - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der …
Rn. 25 Die Annahme eines Zusammenhangs zwischen dem beim vorlegenden Gericht anhängigen konkreten Rechtsstreit und den Vorschriften des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht wird, setzt jedoch voraus, dass aus der Vorlageentscheidung die konkreten Umstände hervorgehen müssen, d. h. nicht hypothetische, sondern sichere Indizien, die die positive Bestimmung dieses Zusammenhangs ermöglichen, wobei das vorlegende Gericht sich nicht darauf beschränken kann, dem Gerichtshof Angaben vorzulegen, anhand deren sich eines solchen Zusammenhangs nicht ausschließen lässt oder die - abstrakt betrachtet - dafür sprechen könnten, sondern vielmehr objektive und übereinstimmende Angaben vorlegen muss, die es dem Gerichtshof ermöglichen, das Bestehen dieses Zusammenhangs zu überprüfen (…Urteile vom 2. März 2023, Bursa Română de Mărfuri, C-394/21, EU:C:2023:146, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 28). - EuGH, 23.09.2024 - C-265/24
Stadtgemeinde Rattenberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und …
Rn. 32 Es bleibt dem vorlegenden Gericht jedoch unbenommen, ein neues Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen und dem Gerichtshof dabei alle Angaben zu liefern, die ihm eine Entscheidung ermöglichen (Urteil vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.01.2026 - C-439/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - …
Somit kann sich das vorlegende Gericht im Kontext eines rein innerstaatlichen Falls nicht darauf beschränken, dem Gerichtshof Angaben vorzulegen, anhand deren sich eine solche Verbindung nicht ausschließen lässt, sondern es muss vielmehr objektive und übereinstimmende Angaben vorlegen, die es dem Gerichtshof ermöglichen, das Bestehen dieses Anknüpfungspunkts zu überprüfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. März 2023, Bursa Română de Mărfuri, C-394/21, EU:C:2023:146, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 22. Februar 2024, Ente Cambiano società cooperativa per azioni, C-660/22, EU:C:2024:152, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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