Rechtsprechung
| EuGH, 06.10.2021 - C-668/19 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Italien () und traitement des eaux urbaines résiduaires)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - Richtlinie 91/271/EWG - Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser - Art. 3 bis 5 und 10 - Fehlende Kanalisation in einigen Gemeinden - Fehlende Zweitbehandlung oder gleichwertige Behandlung von kommunalem ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission/ Italien () und traitement des eaux urbaines résiduaires)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Italien
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 07.12.2023 - C-587/22
Kommission/ Ungarn (Collecte des eaux urbaines résiduaires) - Vertragsverletzung …
Rn. 32 Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Verpflichtung, die Art. 10 der Richtlinie 91/271 den Mitgliedstaaten in Bezug auf Abwasserbehandlungsanlagen auferlegt, voraussetzt, dass die in den Art. 4 bis 7 dieser Richtlinie für die Behandlung von Abwasser vorgesehenen Anforderungen erfüllt sind, so dass diese Verpflichtung nicht als eingehalten angesehen werden kann, wenn diese Vorbedingungen nicht erfüllt worden sind (…Urteile vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien, C-565/10, EU:C:2012:476, Rn. 41 bis 44, und vom 6. Oktober 2021, Kommission/Italien [Kanalisation und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-668/19, EU:C:2021:815, Rn. 94).Rn. 49 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, verpflichten diese Bestimmungen die Mitgliedstaaten, sich zu vergewissern, dass das gesamte in Kanalisationen eingeleitete kommunale Abwasser einer Zweitbehandlung oder einer gleichwertigen Behandlung (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 2009, Kommission/Portugal, C-530/07, EU:C:2009:292, Rn. 53 und 56) und in empfindlichen Gebieten einer weitergehenden Behandlung als dieser Zweitbehandlung oder gleichwertigen Behandlung unterzogen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2021, Kommission/Italien [Kanalisation und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-668/19, EU:C:2021:815, Rn. 63).
- EuGH, 27.03.2025 - C-515/23
Behandlung von kommunalem Abwasser: Der Gerichtshof verhängt gegen Italien wegen …
Rn. 21 Als Drittes weist die Kommission darauf hin, dass ein Verstoß gegen Art. 4 oder Art. 5 der Richtlinie 91/271 automatisch auch einen Verstoß gegen deren Art. 10 darstelle (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2021, Kommission/Italien [Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-668/19, EU:C:2021:815, Rn. 94 bis 96). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-144/24
Kommission/ Ungarn (Redevance minière supplémentaire) - Vertragsverletzung eines …
{FN:46} Vgl. Urteile vom 6. Oktober 2021, Kommission/Italien (System zur Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser) (C-668/19, EU:C:2021:815, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 29. Juli 2024, Kommission/Portugal (Bauingenieure) (…C-768/22, EU:C:2024:643, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
Kommission/ Irland (Trihalométhanes dans l'eau potable) - Vertragsverletzung …
Allein auf der Grundlage verwaltungstechnischer Änderungen der innerstaatlichen irischen Ordnung, die nach dem Aufforderungsschreiben der Kommission eingetreten sind und zum Rückbau eines öffentlichen Wasserversorgungssystems, das die Anforderungen der durch die Richtlinie 98/83 festgelegten Höchstwerte nicht erfüllt, sowie zum Anschluss des zuvor von ihm bedienten Gebiets an ein neues öffentliches Wasserversorgungsgebiet führen, kann somit nicht der Schluss gezogen werden, dass deswegen das Vertragsverletzungsverfahren wegen einer die Anforderungen nicht erfüllenden Wasserversorgung gegenstandslos ist (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Oktober 2021, Kommission/Italien [Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-668/19, EU:C:2021:815, Rn. 40 und 41).
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