Rechtsprechung
| EuGH, 16.07.2020 - C-686/19, SIA |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Soho Group
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Begriff "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" - Mit der Verlängerung des Kredits verbundene Kosten
- Europäischer Gerichtshof
Soho Group
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Begriff "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" - Mit der Verlängerung des Kredits verbundene Kosten
- Europäischer Gerichtshof
Soho Group
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Begriff "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" - Mit der Verlängerung des Kredits verbundene Kosten
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Verbraucherschutz; Verbraucherkreditverträge; Richtlinie 2008/48/EG; Begriff Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher; Mit der Verlängerung des Kredits verbundene Kosten
- Betriebs-Berater
Verbraucherkreditvertrag - Auslegung des Begriffs "Gesamtkosten des Kredits fr den Verbraucher"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verbraucherkreditverträge: Was sind die "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher"? ...
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur Begrifflichkeit Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Soho Group
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soho Group
Papierfundstellen
- WM 2020, 1484
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 21.04.2016 - C-377/14
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-686/19
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind unter diesen Kosten sämtliche Kosten zu verstehen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen hat und die dem Kreditgeber bekannt sind (Urteile vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová, C-377/14, EU:C:2016:283, Rn. 84, …und vom 8. Dezember 2016, Verein für Konsumenteninformation, C-127/15, EU:C:2016:934, Rn. 34), einschließlich der Provisionen, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber zu zahlen hat (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 65).Rn. 42 Da der Begriff "vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag" in Art. 3 Buchst. h der Richtlinie 2008/48 als "die Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" definiert wird, folgt daraus, dass die Begriffe "Gesamtkreditbetrag" und "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" einander ausschließen und mithin im Gesamtkreditbetrag keiner der Beträge enthalten sein kann, die unter die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher fallen (Urteil vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová, C-377/14, EU:C:2016:283, Rn. 85).
- EuGH, 26.03.2020 - C-779/18
Mikrokasa und Revenue Niestandaryzowany Sekurytyzacyjny Fundusz Inwestycyjny …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-686/19
Im Übrigen wird, wie alle Parteien des Ausgangsverfahrens geltend gemacht haben, die Frage der maximal zulässigen Kreditkosten in der Richtlinie nicht geregelt, so dass die Mitgliedstaaten für die Festlegung dieser Kosten zuständig bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Mikrokasa und Revenue Niestandaryzowany Sekurytyzacyjny Fundusz inwestycyjny Zamknięty, C-779/18, EU:C:2020:236, Rn. 40 und 48).Rn. 31 Somit hat der Unionsgesetzgeber zur Gewährleistung eines umfassenden Schutzes der Verbraucher den Begriff "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" in Art. 3 Buchst. g der Richtlinie 2008/48 weit definiert (Urteil vom 26. März 2020, Mikrokasa und Revenue Niestandaryzowany Sekurytyzacyjny Fundusz Inwestycyjny Zamknięty, C-779/18, EU:C:2020:236, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.09.2019 - C-383/18
Lexitor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-686/19
Rn. 32 Nicht nur enthält die Bestimmung des Begriffs "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" keine Beschränkung hinsichtlich der Laufzeit des Kreditvertrags, sondern vor allem fallen die Kosten und ihre Aufschlüsselung über die Laufzeit dieses Vertrags unter diesen Begriff (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2019, Lexitor, C-383/18, EU:C:2019:702, Rn. 23 und 31 bis 33).
- EuGH, 08.12.2016 - C-127/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-686/19
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind unter diesen Kosten sämtliche Kosten zu verstehen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen hat und die dem Kreditgeber bekannt sind (…Urteile vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová, C-377/14, EU:C:2016:283, Rn. 84, und vom 8. Dezember 2016, Verein für Konsumenteninformation, C-127/15, EU:C:2016:934, Rn. 34), einschließlich der Provisionen, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber zu zahlen hat (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 65). - EuGH, 12.07.2012 - C-602/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-686/19
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind unter diesen Kosten sämtliche Kosten zu verstehen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen hat und die dem Kreditgeber bekannt sind (…Urteile vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová, C-377/14, EU:C:2016:283, Rn. 84, …und vom 8. Dezember 2016, Verein für Konsumenteninformation, C-127/15, EU:C:2016:934, Rn. 34), einschließlich der Provisionen, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber zu zahlen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 65). - EuGH, 05.03.2020 - C-679/18
OPR-Finance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-686/19
Diese Verpflichtung soll nach dem 26. Erwägungsgrund der Richtlinie dafür sorgen, dass der Kreditgeber verantwortungsvoll handelt, und verhindern, dass er Verbrauchern, die nicht kreditwürdig sind, einen Kredit gewährt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2020, 0PR-Finance, C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 20). - EuGH, 19.12.2019 - C-290/19
Home Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-686/19
Nach ihrem 19. Erwägungsgrund soll diese Richtlinie insbesondere gewährleisten, dass der Verbraucher vor Abschluss des Kreditvertrags ausreichende Informationen u. a. über den effektiven Jahreszins in der gesamten Union erhält, die ihm einen Vergleich der angewendeten Zinssätze ermöglichen (Urteil vom 19. Dezember 2019, Home Credit Slovakia, C-290/19, EU:C:2019:1130, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.11.2019 - C-255/18
State Street Bank International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-686/19
Rn. 39 Da in Art. 3 der Richtlinie 2008/48 für diese Begriffe nicht auf das nationale Recht verwiesen wird, ist jeder dieser Begriffe als autonomer Begriff des Unionsrechts anzusehen, der in der Union einheitlich auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2019, State Street Bank International, C-255/18, EU:C:2019:967, Rn. 33).
- EuGH, 23.04.2026 - C-744/24
Verbraucherkredit: Eine Bank darf keine Zinsen auf Beträge erheben, die zur …
Rn. 49 Wie sich aus den Begriffsbestimmungen in Art. 3 der Richtlinie ergibt, hängt der Begriff "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" im Hinblick auf die Berechnung des effektiven Jahreszinses mit den Begriffen "Gesamtkreditbetrag" und "vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag" zusammen (Urteil vom 16. Juli 2020, Soho Group, C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 38).Rn. 50 Da in Art. 3 der Richtlinie für diese Begriffe nicht auf das nationale Recht verwiesen wird, ist jeder dieser Begriffe als autonomer Begriff des Unionsrechts anzusehen, der in der Union einheitlich auszulegen ist (Urteil vom 16. Juli 2020, Soho Group, C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 53 Da der Begriff "vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag" in Art. 3 Buchst. h der Richtlinie 2008/48 als "die Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" definiert wird, folgt schließlich daraus, dass die Begriffe "Gesamtkreditbetrag" und "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" einander ausschließen und mithin im Gesamtkreditbetrag keiner der Beträge enthalten sein kann, die unter die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher fallen (…Urteile vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová, C-377/14, EU:C:2016:283, Rn. 85, und vom 16. Juli 2020, Soho Group, C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 42).
Rn. 54 So enthält die Richtlinie 2008/48 ein vollständiges Konzept der Aufschlüsselung der mit Verbraucherkreditverträgen verbundenen Beträge (Urteil vom 16. Juli 2020, Soho Group, C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 43).
Rn. 59 Diese sich aus den Urteilen vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová (C-377/14, EU:C:2016:283), vom 26. März 2020, Mikrokasa und Revenue Niestandaryzowany Sekurytyzacyjny Fundusz Inwestycyjny Zamknięty (C-779/18, EU:C:2020:236), und vom 16. Juli 2020, Soho Group (C-686/19, EU:C:2020:582), ergebende Lösung hat nicht zur Folge, dass die Arten von Kosten oder Gebühren, die dem Verbraucher vom Kreditgeber im Rahmen eines Verbraucherkreditvertrags auferlegt werden können, beschränkt werden.
Nach ihrem 19. Erwägungsgrund soll die Richtlinie insbesondere gewährleisten, dass der Verbraucher vor Abschluss des Kreditvertrags ausreichende Informationen u. a. über den effektiven Jahreszins in der gesamten Union erhält, die ihm einen Vergleich der angewandten Zinssätze ermöglichen (Urteil vom 16. Juli 2020, Soho Group, C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.03.2024 - C-714/22
Profi Credit Bulgaria (Services accessoires au contrat de crédit) - Vorlage zur …
Rn. 40 Der Unionsgesetzgeber hat zur Gewährleistung eines umfassenden Schutzes der Verbraucher den Begriff "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" weit definiert (Urteil vom 16. Juli 2020, Soho Group, C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung): Er bezeichnet sämtliche Kosten, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen hat und die dem Kreditgeber bekannt sind (…Urteil vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová, C-377/14, EU:C:2016:283, Rn. 84). - Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-555/21
UniCredit Bank Austria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
{FN:9} U. a. in den Urteilen vom 26. Februar 2015, Matei (C-143/13, EU:C:2015:127), vom 3. September 2020, Profi Credit Polska (C-84/19, C-222/19 und C-252/19, EU:C:2020:631), und vom 16. Juli 2020, Soho Group (C-686/19, EU:C:2020:582).Zum Verhältnis zwischen diesen Begriffen vgl. die Urteile vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová (…C-377/14, EU:C:2016:283, Rn. 85 und 86), und vom 16. Juli 2020, Soho Group (C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 38 und 42).
{FN:37} In Bezug auf die Richtlinie 2008/48 vgl. die Urteile vom 26. März 2020, Mikrokasa und Revenue Niestandaryzowany Sekurytyzacyjny Fundusz Inwestycyjny Zamknięty (…C-779/18, EU:C:2020:236, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 16. Juli 2020, Soho Group (C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 31).
- EuGH, 23.01.2025 - C-677/23
Slovenská sporiteľňa (Informations dans les contrats de crédit …
Rn. 57 Die Nennung der verschiedenen in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließenden Annahmen im vorvertraglichen Stadium ermöglicht es, das in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 genannte Ziel zu erreichen, das die Information betrifft, die der Verbraucher benötigt, um verschiedene Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung darüber treffen zu können, ob er einen Kreditvertrag schließen will, wobei es möglich sein muss, diesen Vergleich unter Berücksichtigung des effektiven Jahreszinses je nach den verschiedenen Laufzeiten der ihm unterbreiteten Angebote vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Soho Group, C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-143/23
Mercedes-Benz Bank und Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:4} Vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2020, Soho Group (C-686/19, EU:C:2020:582, Rn. 49): [D]ie Richtlinie 2008/48 [wurde] mit dem doppelten Ziel erlassen …, allen Verbrauchern in der Union ein hohes und vergleichbares Maß an Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten und die Entwicklung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts bei Verbraucherkrediten zu erleichtern".
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".