Rechtsprechung
| EuGH, 29.04.2021 - C-704/19 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Spanien (TNT en Castille-La Manche)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger urbanisierten Gebieten der Comunidad Autónoma de Castilla-La Mancha (Autonome Gemeinschaft Kastilien-La Mancha, ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission/ Spanien (TNT en Castille-La Manche)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 23.09.2010 - C-24/10
Europäische Kommission gegen Hellenische Republik.
Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-704/19
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 288 Abs. 4 AEUV und den Art. 3 und 4 des Beschlusses (EU) 2016/1385 der Kommission vom 1. Oktober 2014 zu der von den Behörden von Kastilien-La Mancha gewährten staatlichen Beihilfe SA.27408 (C 24/10) (ex NN 37/10, ex CP 19/09) für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten verstoßen, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um die in Art. 1 dieses Beschlusses für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte staatliche Beihilfe von der Telecom Castilla-La Mancha SA zurückzufordern, nicht dargetan hat, dass alle ausstehenden Zahlungen für die Beihilfe eingestellt wurden, und der Europäischen Kommission nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Maßnahmen mitgeteilt hat, die ergriffen wurden, um dem Beschluss nachzukommen.
- EuG, 21.09.2022 - T-95/21
Portugal/ Kommission (Zone Franche de Madère) - Staatliche Beihilfen - Freizone …
Die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats, eine von der Kommission als mit dem Binnenmarkt unvereinbar angesehene Beihilfe aufzuheben, dient nämlich der Wiederherstellung der früheren Lage, wodurch der Empfänger den Vorteil verliert, den er auf dem Markt gegenüber seinen Mitbewerbern tatsächlich besessen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2021, Kommission/Spanien [DVB-T in Kastilien-La Mancha], C-704/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:342, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 227 Außerdem trägt die Portugiesische Republik nichts vor, was belegen könnte, dass die portugiesischen Behörden versucht hätten, redlich mit der Kommission zusammenzuwirken, um diese vorhersehbaren Schwierigkeiten unter voller Beachtung der Bestimmungen des AEU-Vertrags zu überwinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2021, Kommission/Spanien [DVB-T in Kastilien-La Mancha], C-704/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:342, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Kommission/ Bulgarien (Échanges de terrains forestiers II) - Vertragsverletzung …
Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung für die Anwendung von Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV auf jenen Zeitpunkt abzustellen, der in dem Beschluss genannt ist, dessen Nichtumsetzung beanstandet wird, oder gegebenenfalls auf jenen Zeitpunkt, der von der Kommission später festgesetzt wurde (…Urteile vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich, C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 55 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. April 2021, Kommission/Spanien [DVB-T in Kastilien-La Mancha], C-704/19, EU:C:2021:342, Rn. 50).Die Rechtswidrigkeit eines solchen Unionsrechtsakts ist in einem anderen Verfahren - dem einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV - geltend zu machen (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich, C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie, in diesem Sinne, vom 29. April 2021, Kommission/Spanien [DVB-T in Kastilien-La Mancha], C-704/19, EU:C:2021:342, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-545/24
Utiledulci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Portugal angewandte …
{FN:23} Vgl. Urteile vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich (…C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 55 und 56), und vom 29. April 2021, Kommission/Spanien (TNT in Kastilien-La Mancha) (C-704/19, EU:C:2021:342, Rn. 50). - EuG, 14.09.2022 - T-603/19
Helsingin Bussiliikenne/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Verkehr mit …
Rn. 38 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der verfügende Teil eines Beihilfebeschlusses nicht von seiner Begründung getrennt werden kann, so dass er, wenn dies erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen ist, die zu seinem Erlass geführt haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission, C-355/95 P, EU:C:1997:241, Rn. 21, und vom 29. April 2021, Kommission/Spanien [DVB-T in Kastilien-La Mancha], C-704/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:342, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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