Rechtsprechung
| EuGH, 04.09.2025 - C-726/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Arcomet Towercranes
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Begriff "Dienstleistungen gegen Entgelt" - Innerhalb desselben Konzerns erbrachte gewerbliche ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Begriff 'Dienstleistungen gegen Entgelt' - Innerhalb desselben Konzerns erbrachte gewerbliche ...
- IWW
Art. 168, 178 der Richtlinie 2006/112/EG, Richtlinie 2010/45/EU, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. ... 168 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 178 Buchst. a und f der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 199 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie, 178 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 167 ff. der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 178 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 168 der Mehrwertsteuerrichtlinie
- Betriebs-Berater
Begriff "Dienstleistungen gegen Entgelt" - innerhalb desselben Konzerns erbrachte gewerbliche Dienstleistungen - Verrechnungspreis - Art. 168 und 178 - Recht auf Vorsteuerabzug - Belege (rumänisches Vorabentscheidungsersuchen)
- datenbank.nwb.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Begriff 'Dienstleistungen gegen Entgelt' - Innerhalb desselben Konzerns erbrachte gewerbliche ...
Sonstiges (4)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c ; EGRL 112/2006 Art 168 ; EGRL 112/2006 Art 178
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 168, EGRL 112/2006 Art 178
Betriebsgesellschaft; Dienstleistung; Gewinn; Mehrwertsteuer; Verbundene Gesellschaft; Vorsteuerabzug; Wirtschaftliche Tätigkeit - Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Arcomet Towercranes
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Arcomet Towercranes
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
- EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Papierfundstellen
- EuZW 2026, 368
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 12.12.2024 - C-527/23
Weatherford Atlas Gip - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Apple and Pear Development Council, 102/86, EU:C:1988:120, Rn. 12, und vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip, C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 23).Rn. 55 Was zweitens die materiellen Bedingungen betrifft, geht aus Art. 168 der Mehrwertsteuerrichtlinie hervor, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn zum einen der Betroffene ein "Steuerpflichtiger" im Sinne dieser Richtlinie ist und zum anderen die zur Begründung dieses Rechts angeführten Gegenstände oder Dienstleistungen vom Steuerpflichtigen auf einer nachfolgenden Umsatzstufe für die Zwecke seiner eigenen besteuerten Umsätze verwendet werden und auf einer vorausgehenden Umsatzstufe von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert bzw. erbracht werden (Urteil vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip, C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Gerichtshof hat nämlich bereits klargestellt, dass die Mehrwertsteuerrichtlinie die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug nicht von einem Kriterium der wirtschaftlichen Rentabilität des Eingangsumsatzes abhängig macht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip, C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 59 Was als Zweites die dem Steuerpflichtigen obliegende Beweislast betrifft, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass ein Steuerpflichtiger, der einen Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nachweisen muss, dass er die hierfür vorgesehenen Bedingungen erfüllt (Urteil vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip, C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.03.1994 - C-16/93
Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Rn. 46 Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Ungewissheit des Vorliegens einer Vergütung geeignet ist, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der dem Empfänger erbrachten Dienstleistung und der gegebenenfalls erhaltenen Vergütung aufzuheben (Urteile vom 3. März 1994, Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 19, …und vom 9. Februar 2023, Finanzamt X [Leistungen des Inhabers eines Stalls], C-713/21, EU:C:2023:80, Rn. 32).Die Vergütung wird jedoch weder aus freien Stücken gewährt, noch ist sie vom Zufall abhängig, schwer zu quantifizieren oder ungewiss im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 1994, Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 19, …und vom 10. November 2016, Baštová, C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 35 und 37).
- EuGH, 09.02.2023 - C-713/21
Finanzamt X (Prestations du propriétaire d'une écurie) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Rn. 46 Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Ungewissheit des Vorliegens einer Vergütung geeignet ist, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der dem Empfänger erbrachten Dienstleistung und der gegebenenfalls erhaltenen Vergütung aufzuheben (…Urteile vom 3. März 1994, Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 19, und vom 9. Februar 2023, Finanzamt X [Leistungen des Inhabers eines Stalls], C-713/21, EU:C:2023:80, Rn. 32).Wie der Generalanwalt in Nr. 46 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, sind nämlich die Modalitäten der Vergütung in diesem Vertrag im Voraus und nach genauen Kriterien festgelegt, so dass die Vergütung als solche frei von Unwägbarkeiten ist (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Februar 2023, Finanzamt X [Leistungen des Inhabers eines Stalls], C-713/21, EU:C:2023:80, Rn. 46, 48 und 50).
- EuGH, 11.11.2021 - C-281/20
Ferimet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Zu den betreffenden Nachweisen können u. a. Unterlagen gehören, die sich im Besitz des Dienstleistungserbringers befinden, von dem der Steuerpflichtige die Dienstleistungen, für die er Mehrwertsteuer entrichtet hat, bezogen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2021, Ferimet, C-281/20, EU:C:2021:910, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 25.05.2023 - C-114/22
Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (TVA - Acquisition fictive) - …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Rn. 57 Nach der Rechtsprechung kann ohne tatsächliche Bewirkung der Dienstleistungen auf einer vorausgehenden Umsatzstufe durch einen anderen Steuerpflichtigen kein Recht auf Vorsteuerabzug entstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Mai 2023, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie [Mehrwertsteuer - Fiktiver Erwerb], C-114/22, EU:C:2023:430, Rn. 31 und 37). - EuGH, 16.07.2015 - C-108/14
Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Rn. 43 Der Gerichtshof hat allerdings entschieden, dass etwas anderes gilt, wenn die Beteiligung - unbeschadet der Rechte, die dem Anteilseigner als Aktionär oder Gesellschafter zustehen - mit unmittelbaren oder mittelbaren Eingriffen in die Verwaltung der Gesellschaften einhergeht, an denen die Beteiligungen erworben wurden (Urteil vom 16. Juli 2015, Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt, C-108/14 und C-109/14, EU:C:2015:496, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.09.2016 - C-516/14
Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Rn. 54 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass die Steuerverwaltung das Recht auf Vorsteuerabzug nicht allein deshalb versagen darf, weil eine Rechnung bestimmte Formerfordernisse der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht erfüllt, wenn sie über sämtliche Daten verfügt, um zu prüfen, ob die für dieses Recht geltenden materiellen Bedingungen erfüllt sind (vgl. entsprechend Urteil vom 15. September 2016, Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos, C-516/14, EU:C:2016:690, Rn. 43). - EuGH, 10.11.2016 - C-432/15
Baštová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Die Vergütung wird jedoch weder aus freien Stücken gewährt, noch ist sie vom Zufall abhängig, schwer zu quantifizieren oder ungewiss im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 1994, Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 19, und vom 10. November 2016, Baštová, C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 35 und 37). - EuGH, 05.07.2018 - C-320/17
Marle Participations - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Nach der Rechtsprechung sind nämlich der bloße Erwerb und das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen nicht als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie anzusehen und bewirken deshalb keine nach ihrem Art. 2 der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätze (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 1991, Polysar Investments Netherlands, C-60/90, EU:C:1991:268, Rn. 16, und vom 5. Juli 2018, Marle Participations, C-320/17, EU:C:2018:537, Rn. 27 und 28). - EuGH, 20.01.2022 - C-90/20
Apcoa Parking Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Rn. 40 Das Vorliegen einer Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände festzustellen, die den betreffenden Umsatz konkret kennzeichnen, darunter insbesondere ihre wirtschaftliche und geschäftliche Realität, die ein grundlegendes Kriterium für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark, C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.06.1991 - C-60/90
Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
- EuGH, 08.03.1988 - 102/86
Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-603/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
{FN:3} Urteil vom 4. September 2025 (C-726/23, EU:C:2025:646).{FN:9} Urteil vom 4. September 2025 (C-726/23, EU:C:2025:646).
{FN:10} Schlussanträge in der Rechtssache Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:244, Nr. 38).
{FN:11} Schlussanträge in der Rechtssache Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:244, Nr. 32).
{FN:12} Siehe dazu Urteil vom 4. September 2025 (C-726/23, EU:C:2025:646).
{FN:15} Urteil vom 4. September 2025, Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:646, Rn. 35 und 36).
{FN:16} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:244, Nrn. 41 ff.).
{FN:17} Anders möglicherweise Urteil vom 4. September 2025, Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:646, Rn. 48), und Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:244, Nr. 48), die sich allerdings mit dem dagegenstehenden Argument aufgrund des konkreten Sachverhalts nicht auseinandergesetzt haben.
{FN:25} Urteil vom 4. September 2025 (C-726/23, EU:C:2025:646).
- EuGH, 13.05.2026 - C-603/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden dieser Umsätze empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2020, Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, C-528/19, EU:C:2020:712, Rn. 43, vgl. entsprechend Urteile vom 4. Juli 2024, Latvijas Informācijas un komunikācijas tehnolo&gcedil;ijas asociācija, C-87/23, EU:C:2024:570, Rn. 26, und vom 4. September 2025, Arcomet Towercranes, C-726/23, EU:C:2025:646, Rn. 33).Rn. 42 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Ungewissheit des Vorliegens einer Vergütung geeignet ist, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der dem Empfänger erbrachten Dienstleistung und der gegebenenfalls erhaltenen Vergütung aufzuheben (Urteil vom 4. September 2025, Arcomet Towercranes, C-726/23, EU:C:2025:646, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Damit ein solcher Zusammenhang festgestellt werden kann, darf diese Vergütung daher weder aus freien Stücken gewährt werden, noch vom Zufall abhängig oder schwer zu quantifizieren sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2025, Arcomet Towercranes, C-726/23, EU:C:2025:646, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- FG Münster, 11.12.2025 - 5 K 1900/23
Umsatzsteuer - Ordnungsgemäße Rechnung, Handel mit sog. "Mixpaletten", …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es den nationalen Steuerverwaltungen sogar möglich ist, von einem Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug geltend macht, zum Nachweis des Bestehens der in einer Rechnung aufgeführten Leistungen und ihrer Verwendung für Unternehmenszwecke die Vorlage anderer Dokumente als der Rechnung zu verlangen, sofern die Vorlage dieser Nachweise für diese Zwecke erforderlich und verhältnismäßig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C-726/23, Acromet Towercranes, UR 2025, 729), die Rechnung also alleine diesen Nachweis nicht erbringen kann.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Arcomet Towercranes
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Innergemeinschaftliche Umsätze zwischen verbundenen Unternehmen - Verrechnungspreis - Erwerb konzernintern erbrachter Verwaltungsdienstleistungen - ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Innergemeinschaftliche Umsätze zwischen verbundenen Unternehmen - Verrechnungspreis - Erwerb konzernintern erbrachter Verwaltungsdienstleistungen - ...
- IWW
Art. 398 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 168, 178 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 168 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art.... 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG, Richtlinie 2010/45/EU, 178 der Richtlinie 2006/112, Richtlinie 2010/45
- Betriebs-Berater
Recht auf Vorsteuerabzug - Erwerb konzernintern erbrachter Verwaltungsdienstleistungen - Versagung des Vorsteuerabzugsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Innergemeinschaftliche Umsätze zwischen verbundenen Unternehmen - Verrechnungspreis - Erwerb konzernintern erbrachter Verwaltungsdienstleistungen - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Innergemeinschaftliche Umsätze zwischen verbundenen Unternehmen - Verrechnungspreis - Erwerb konzernintern erbrachter Verwaltungsdienstleistungen - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
- EuGH, 04.09.2025 - C-726/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- EuGH, 12.12.2024 - C-527/23
Weatherford Atlas Gip - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
{FN:31} Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip (C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 23).{FN:42} Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip (C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:43} Vgl. Urteile vom 7. März 2024, Feudi di San Gregorio Aziende Agricole (…C-341/22, EU:C:2024:210, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip (C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:44} Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip (C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 29).
{FN:48} Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip (C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:50} Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip (C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.02.2023 - C-713/21
Finanzamt X (Prestations du propriétaire d'une écurie) - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
{FN:38} Vgl. Urteil vom 9. Februar 2023, Finanzamt X (Leistungen des Inhabers eines Stalls) (C-713/21, EU:C:2023:80, Rn. 49).{FN:39} Vgl. Urteil vom 9. Februar 2023, Finanzamt X (Leistungen des Inhabers eines Stalls) (C-713/21, EU:C:2023:80, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:40} Vgl. Urteil vom 9. Februar 2023, Finanzamt X (Leistungen des Inhabers eines Stalls) (C-713/21, EU:C:2023:80, Rn. 46 und 48).
{FN:41} Vgl. Urteil vom 9. Februar 2023, Finanzamt X (Leistungen des Inhabers eines Stalls) (C-713/21, EU:C:2023:80, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.05.2024 - C-746/22
Slovenské Energetické Strojárne - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
{FN:46} Vgl. Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne (C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 36).{FN:47} Vgl. Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne (C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 37).
- EuGH, 20.01.2022 - C-90/20
Apcoa Parking Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- EuGH, 14.10.2021 - C-45/20
Finanzamt N (Communication de l'affectation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
{FN:51} Vgl. Urteil vom 14. Oktober 2021, Finanzamt N und Finanzamt G (Mitteilung der Zuordnungsentscheidung) (C-45/20 und C-46/20, EU:C:2021:852, Rn. 62). - EuGH, 08.09.2022 - C-98/21
Finanzamt R (Déduction de TVA liée à une contribution d'associé) - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
{FN:45} Vgl. Urteil vom 8. September 2022, Finanzamt R (Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem Gesellschafterbeitrag) (C-98/21, EU:C:2022:645, Rn. 47). - EuGH, 17.10.2019 - C-653/18
Unitel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
{FN:52} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 2019, Unitel (C-653/18, EU:C:2019:876, Rn. 27). - EuGH, 11.11.2021 - C-281/20
Ferimet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
{FN:49} Vgl. Urteil vom 11. November 2021, Ferimet (C-281/20, EU:C:2021:910, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.03.2024 - C-341/22
Feudi di San Gregorio Aziende Agricole - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
{FN:43} Vgl. Urteile vom 7. März 2024, Feudi di San Gregorio Aziende Agricole (C-341/22, EU:C:2024:210, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 12. Dezember 2024, Weatherford Atlas Gip (…C-527/23, EU:C:2024:1024, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 23.03.2006 - C-210/04
FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 und 9 - Feste …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23
{FN:15} Vgl. Urteil vom 23. März 2006, FCE Bank (C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 39). - EuGH, 15.04.2021 - C-846/19
Die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener stellt …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-603/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
{FN:10} Schlussanträge in der Rechtssache Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:244, Nr. 38).{FN:11} Schlussanträge in der Rechtssache Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:244, Nr. 32).
{FN:16} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:244, Nrn. 41 ff.).
{FN:17} Anders möglicherweise Urteil vom 4. September 2025, Arcomet Towercranes (…C-726/23, EU:C:2025:646, Rn. 48), und Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Arcomet Towercranes (C-726/23, EU:C:2025:244, Nr. 48), die sich allerdings mit dem dagegenstehenden Argument aufgrund des konkreten Sachverhalts nicht auseinandergesetzt haben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".