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Rechtsprechung
   EuGH, 09.03.2023 - C-752/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4004
EuGH, 09.03.2023 - C-752/21 (https://dejure.org/2023,4004)
EuGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - C-752/21 (https://dejure.org/2023,4004)
EuGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - C-752/21 (https://dejure.org/2023,4004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Otdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane"

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Zollkodex der Union - Rechtsbehelfe - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2005/212/JI - Zollschmuggel - Vermögensgegenstände eines Dritten, die im Rahmen eines ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Zollkodex der Union - Rechtsbehelfe - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2005/212/JI - Zollschmuggel - Vermögensgegenstände eines Dritten, die im Rahmen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Zollkodex der Union - Rechtsbehelfe - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2005/212/JI - Zollschmuggel - Vermögensgegenstände eines Dritten, die im Rahmen eines ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Otdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane"

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EUV 952/2013 Art 44 Abs 1 ; EUGrdRCh Art 47 ; MRK Art 13 ; EUV 952/2013 Art 22 Abs 7 ; EUV 952/2013 Art 29 ; EGRaBes 215/2005 Art 4

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Otdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane"

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.03.2020 - C-234/18

    Das Unionsrecht hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, unabhängig von der …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-752/21
    Rn. 40 Aus dem Wortlaut dieses Artikels ergibt sich, dass der materielle Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses, wie sich auch aus seinem Titel und seinem ersten Erwägungsgrund ergibt, in denen auf die "Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten" bzw. die "organisierte Kriminalität" Bezug genommen wird, auf Straftaten beschränkt ist, so dass dieser Rahmenbeschluss auf eine Entscheidung, die nicht in einem oder im Anschluss an ein Verfahren ergeht, das eine Straftat oder mehrere Straftaten betrifft, nicht anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2020, "Agro In 2001", C-234/18, EU:C:2020:221, Rn. 61).
  • EuGH, 10.11.2022 - C-203/21

    DELTA STROY 2003 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-752/21
    Rn. 42 Was den Begriff "Einziehung" angeht, ist nicht auf die Definition in Art. 1 vierter Gedankenstrich des Rahmenbeschlusses 2005/212 abzustellen, sondern auf die Definition in Art. 2 Nr. 4 der Richtlinie 2014/42, da diese Richtlinie nach ihrem Art. 14 Abs. 1 u. a. Art. 1 Gedankenstriche 1 bis 4 dieses Rahmenbeschlusses ersetzt hat (Urteil vom 10. November 2022, DELTA STROY 2003, C-203/21, EU:C:2022:865, Rn. 30).
  • EuGH, 19.12.2024 - C-717/22

    Sistem Lux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EU) Nr. …

    Rn. 71 Aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergibt sich, dass der materielle Anwendungsbereich dieses Rahmenbeschlusses, wie sich auch aus seinem Titel und seinem ersten Erwägungsgrund ergibt, in denen auf die "Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten" bzw. die "organisierte Kriminalität" Bezug genommen wird, auf Straftaten beschränkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2023, 0tdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane", C-752/21, EU:C:2023:179, Rn. 40).

    Rn. 72 Außerdem werden von diesen Vorschriften nur Straftaten von bestimmter Schwere erfasst, nämlich solche, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2023, 0tdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane", C-752/21, EU:C:2023:179, Rn. 41).

    Rn. 73 Was den Begriff "Einziehung" anbelangt, ist gemäß Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2014/42 auf den Wortlaut von deren Art. 2 Nr. 4 abzustellen, wonach die Einziehung "eine von einem Gericht in Bezug auf eine Straftat angeordnete endgültige Entziehung von Vermögensgegenständen" darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2023, 0tdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane", C-752/21, EU:C:2023:179, Rn. 42 und 43).

    Rn. 77 Der Rahmenbeschluss 2005/212 ist aber nicht anwendbar, wenn die Einziehungsentscheidung von einer Zollbehörde im Anschluss an ein Verfahren erlassen wird, das sich nicht auf eine Straftat bezieht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2020, "Agro in 2001", C-234/18, EU:C:2020:221, Rn. 61, und vom 9. März 2023, 0tdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane", C-752/21, EU:C:2023:179, Rn. 46).

    Rn. 78 Da der Anwendungsbereich dieses Rahmenbeschlusses klar umgrenzt ist und dieser erlassen wurde, um gemeinsame Mindestregelungen in einem genau abgegrenzten Bereich einzuführen, der im Übrigen die Zusammenarbeit in Strafsachen betrifft, kann dieser Rahmenbeschluss auch in materieller Hinsicht nicht analog auf eine Situation wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende anwendbar sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2023, 0tdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane", C-752/21, EU:C:2023:179, Rn. 47).

  • EuGH, 04.10.2024 - C-767/22

    1Dream u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 78 Zweitens hat der Gerichtshof entschieden, dass eine nationale Regelung über die Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus illegalen Tätigkeiten, die von einem Gericht eines Mitgliedstaats in einem oder im Anschluss an ein Verfahren angeordnet wird, das nicht die Feststellung einer oder mehrerer Straftaten betrifft, nicht unter die Mindestvorschriften des Rahmenbeschlusses 2005/212 und der Richtlinie 2014/42 fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2020, "Agro In 2001", C-234/18, EU:C:2020:221, Rn. 57 und 62…, vom 28. Oktober 2021, Komisia za protivodeystvie na koruptsiyata i za otnemane na nezakonno pridobitoto imushtestvo, C-319/19, EU:C:2021:883, Rn. 37, 39 und 41, sowie vom 9. März 2023, 0tdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane", C-752/21, EU:C:2023:179, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-767/22

    1Dream u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    {FN:11} Urteil vom 9. März 2023, 0tdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane" (C-752/21, EU:C:2023:179, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2024 - C-717/22

    Sistem Lux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und freier Warenverkehr - …

    Vgl. Urteil vom 9. März 2023, 0tdel "Mitnichesko razsledvane i razuznavane" (C-752/21, EU:C:2023:179, Rn. 42 bis 48 und Tenor).
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