Rechtsprechung
| EuGH, 15.07.2020 - C-808/19, C-809/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Volkswagen
Streichung
- Europäischer Gerichtshof
Volkswagen
Streichung
Kurzfassungen/Presse
- Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung (Prof. Dr. Michael Heese) (Rechtsprechungsübersicht)
Europarecht und EuGH-Vorabentscheidungsverfahren
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Volkswagen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Volkswagen
Verfahrensgang
- LG Gera, 25.10.2019 - 7 O 2201/18
- LG Gera, 25.10.2019 - 7 O 2203/18
- EuGH, 15.07.2020 - C-808/19, C-809/19
Wird zitiert von ... (10)
- LG Erfurt, 20.04.2021 - 8 O 1045/18
Rechtsmissbräuchliches Vorgehen der beklagten Partei zur Verhinderung einer …
- OLG Bamberg, 07.09.2022 - 10 U 56/22
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtshängigkeit, Vorabentscheidungsersuchen, …
Rn. 15 Der Senat gibt zu bedenken, dass es in der Vergangenheit wiederholt Vorabentscheidungsverfahren, insbesondere auch im Zusammenhang mit Klagen vor deutschen Gerichten, gegeben hat, die ohne eine für das erkennende Gericht gegebenenfalls maßgebliche Entscheidung des Gerichtshofs beendet worden sind (vgl. EuGH, Bes. v. 18.05.2020 - C-759/19; EuGH, Bes. v. 15.07.2020 - C-808/19, C-809/19). - OLG Bamberg, 01.08.2022 - 10 U 62/22
Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit …
Rn. 39 Der Senat gibt zu bedenken, dass es in der Vergangenheit wiederholt Vorabentscheidungsverfahren, insbesondere auch im Zusammenhang mit Klagen vor deutschen Gerichten gegen die hiesige Beklagte, gegeben hat, die ohne eine für das erkennende Gericht gegebenenfalls maßgebliche Entscheidung des Gerichtshofs beendet worden sind (vgl. EuGH, Bes. v. 18.05.2020 - C-759/19; EuGH, Bes. v. 15.07.2020 - C-808/19, C-809/19).
- OLG Bamberg, 22.02.2023 - 10 U 119/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs
Rn. 6 Der Senat gibt zu bedenken, dass es in der Vergangenheit wiederholt Vorabentscheidungsverfahren, insbesondere auch im Zusammenhang mit Klagen vor deutschen Gerichten, gegeben hat, die ohne eine für das erkennende Gericht gegebenenfalls maßgebliche Entscheidung des Gerichtshofs beendet worden sind (vgl. EuGH, Bes. v. 18.05.2020 - C-759/19; EuGH, Bes. v. 15.07.2020 - C-808/19, C-809/19). - OLG Bamberg, 29.08.2022 - 10 U 65/22
Keine Schadensersatzansprüche für Diesel-Fahrzeug mit Thermofenster
Rn. 6 Der Senat gibt zu bedenken, dass es in der Vergangenheit wiederholt Vorabentscheidungsverfahren, insbesondere auch im Zusammenhang mit Klagen vor deutschen Gerichten, gegeben hat, die ohne eine für das erkennende Gericht gegebenenfalls maßgebliche Entscheidung des Gerichtshofs beendet worden sind (vgl. EuGH, Bes. v. 18.05.2020 - C-759/19; EuGH, Bes. v. 15.07.2020 - C-808/19, C-809/19). - OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 19 U 198/21
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im November 2017 erworbenen gebrauchten Audi …
Dass im Hinblick auf den Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 S. 2 lit. a VO (EG) 715/2007 im hier relevanten Zeitraum Unklarheiten und Wertungsspielräume bestanden, zeigt sich aus daran, dass nationale Gerichte den Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens angerufen und diesem Fragen zur Auslegung der Begriffe der "Abschalteinrichtung", des "Emissionskontrollsystems" und der "Notwendigkeit" im Sinne von Art. 3, 5 VO (EG) 715/2007 vorgelegt haben (vgl. v.a. EuGH, Az. C-693/18, Mitteilungsdatum 05.03.3019; Az.: C-873/19, Mitteilungsdatum 10.03.2020; zum Schutzzweck von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 Az. C-808/19, Mitteilungsdatum 13.02.2020). - OLG Bamberg, 14.09.2022 - 10 U 68/22
Sittenwidrige Schädigung, Prüfstandserkennung, Abgasmanipulation, Annahmeverzug, …
Rn. 15 Der Senat gibt zu bedenken, dass es in der Vergangenheit wiederholt Vorabentscheidungsverfahren, insbesondere auch im Zusammenhang mit Klagen vor deutschen Gerichten, gegeben hat, die ohne eine für das erkennende Gericht gegebenenfalls maßgebliche Entscheidung des Gerichtshofs beendet worden sind (vgl. EuGH, Bes. v. 18.05.2020 - C-759/19; EuGH, Bes. v. 15.07.2020 - C-808/19, C-809/19). - OLG Bamberg, 05.09.2022 - 10 U 42/22
Berufungszurückweisung, Sittenwidrige Schädigung, Prüfstandserkennung, …
Rn. 11 Der Senat gibt zu bedenken, dass es in der Vergangenheit wiederholt Vorabentscheidungsverfahren, insbesondere auch im Zusammenhang mit Klagen vor deutschen Gerichten, gegeben hat, die ohne eine für das erkennende Gericht gegebenenfalls maßgebliche Entscheidung des Gerichtshofs beendet worden sind (vgl. EuGH, Bes. v. 18.05.2020 - C-759/19; EuGH, Bes. v. 15.07.2020 - C-808/19, C-809/19). - OLG Bamberg, 25.07.2022 - 10 U 32/22
Keine Aussetzung von Diesel-Fällen
Rn. 3 Der Senat gibt weiterhin zu bedenken, dass es in der Vergangenheit wiederholt Vorabentscheidungsverfahren im Zusammenhang mit Klagen vor deutschen Gerichten gegen die hiesige Beklagte gegeben hat, die ohne eine für das erkennende Gericht gegebenenfalls maßgebliche Entscheidung des Gerichtshofs beendet worden sind (vgl. EuGH, Bes. v. 15.07.2020 - C-808/19, C-809/19; EuGH, Bes. v. 18.05.2020 - C-759/19). - LG Frankfurt/Main, 24.11.2021 - 34 O 92/20 Dass im Hinblick auf den Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 S. 2 lit. a der Verordnung (EG) 715/2007 Unklarheiten und Wertungsspielräume bestanden, zeigt sich auch daran, dass nationale Gerichte den Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens angerufen und diesem Fragen zur Auslegung der Begriffe der "Abschalteinrichtung", des "Emissionskontrollsystems" und der "Notwendigkeit" im Sinne von Art. 3, 5 der Verordnung (EG) 715/2007 vorgelegt haben (vgl. v.a. EuGH, Az. C-693/18, Mitteilungsdatum 05.03.3019; Az.: C-873/19, Mitteilungsdatum 10.03.2020; zum Schutzzweck von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 715/2007 Az. C-808/19, Mitteilungsdatum 13.02.2020).
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