Rechtsprechung
| EuGH, 03.02.2021 - C-92/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Rottendorf Pharma
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 239 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich - Erstattung rechtmäßig erhobener Zölle - Besonderer Fall - Erteilung einer Bewilligung zur Überführung in den zollrechtlich ...
- Europäischer Gerichtshof
Rottendorf Pharma
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 239 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich - Erstattung rechtmäßig erhobener Zölle - Besonderer Fall - Erteilung einer Bewilligung zur Überführung in den zollrechtlich ...
- Europäischer Gerichtshof
Rottendorf Pharma
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 239 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich - Erstattung rechtmäßig erhobener Zölle - Besonderer Fall - Erteilung einer Bewilligung zur Überführung in den zollrechtlich ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (4)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
ZK Art 239 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 239 Abs 1, ZK Art 203 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 203 Abs 1
Nichtgemeinschaftswaren, Ein- und Ausfuhr, Zollschuld, Fahrlässigkeit - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rottendorf Pharma
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
ZK Art 239 Abs 1 ; EWGV 2913/92 Art 239 Abs 1 ; ZK Art 203 Abs 1 ; EWGV 2913/92 Art 203 Abs 1
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rottendorf Pharma
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 05.02.2020 - 4 K 3554/18
- EuGH, 03.02.2021 - C-92/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.02.2004 - C-337/01
Hamann International
Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-92/20
Rn. 19 Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts könnten im vorliegenden Fall in Anbetracht des im Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Hamann International (C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 34 und 35), gewählten Ansatzes solche Umstände vorliegen.Rn. 35 Hinsichtlich des Verweises des vorlegenden Gerichts auf das Urteil vom 12. Februar 2004, Hamann International (C-337/01, EU:C:2004:90), genügt die Feststellung, dass abgesehen davon, dass der Gerichtshof in Rn. 35 dieses Urteils lediglich festgestellt hat, dass das vorlegende Gericht zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen einer Erstattung der betreffenden Zölle gemäß Art. 239 des Zollkodex in jener Rechtssache erfüllt waren, das genannte Urteil eine Situation betraf, die sich nicht mit der des Ausgangsrechtsstreits vergleichen lässt.
- EuGH, 01.10.2019 - C-673/17
Planet49 - Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers - …
Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-92/20
Unter diesen Umständen braucht der Gerichtshof diese Frage nicht zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2019, Planet49, C-673/17, EU:C:2019:801, Rn. 64). - EuGH, 04.07.2019 - C-624/17
Tronex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verbringung - …
Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-92/20
Jedoch ist es Aufgabe des Gerichtshofs, dem vorlegenden Gericht alle für die Entscheidung über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit sachdienlichen Hinweise zu geben (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 4. Juli 2019, Tronex, C-624/17, EU:C:2019:564, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.02.2011 - C-494/09
Bolton Alimentari - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Zollrecht - …
Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-92/20
Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung setzt ein solcher "besonderer Fall" voraus, dass sich der Abgabenpflichtige im Vergleich zu anderen Wirtschaftsteilnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Lage befindet (Urteil vom 17. Februar 2011, Bolton Alimentari, C-494/09, EU:C:2011:87, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
Prenatal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einfuhr von Textilwaren, als deren …
Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-92/20
Rn. 27 Art. 239 des Zollkodex stellt eine allgemeine Billigkeitsklausel dar, die zum Erlass von Einfuhrzöllen führt, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich wenn ein besonderer Fall gegeben ist und keine offensichtliche Fahrlässigkeit oder betrügerische Absicht seitens des Abgabenpflichtigen vorliegt (Urteil vom 29. Juli 2019, Prenatal, C-589/17, EU:C:2019:631, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- FG Düsseldorf, 13.09.2021 - 4 K 1573/21
Voraussetzungen für den Erlass der Einfuhrumsatzsteuer
Rn. 117 Besondere Umstände im Sinne dieser Vorschriften, die zum Teil auch als besonderer Fall bezeichnet werden, sind anzunehmen, wenn sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer Lage befindet, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich ist (…ständige Rechtsprechung, s. EuGH Urteile v. 29.04.2004, C-222/01, Rz. 65;… v. 22.03.2012, C-506/09 P, Rz. 65; v. 03.02.2021 C-92/20, Rz. 30).
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