Weitere Entscheidung unten: LG Rostock, 25.01.2001

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 24.01.2001 - 12 S 130/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14112
LG Koblenz, 24.01.2001 - 12 S 130/00 (https://dejure.org/2001,14112)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2001 - 12 S 130/00 (https://dejure.org/2001,14112)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 12 S 130/00 (https://dejure.org/2001,14112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kleine Tiere als zwingender Grund für starkes Abbremsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein vor einem Tier reflexartig bremsendes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haus-verwalter.de (Kurzinformation)

    Im Notfall darf auch für Katzen gebremst werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 227
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Rechtsprechung
   LG Rostock, 25.01.2001 - 1 S 184/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18189
LG Rostock, 25.01.2001 - 1 S 184/00 (https://dejure.org/2001,18189)
LG Rostock, Entscheidung vom 25.01.2001 - 1 S 184/00 (https://dejure.org/2001,18189)
LG Rostock, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 1 S 184/00 (https://dejure.org/2001,18189)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 8 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigtem Abbiegevorgang des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsrechtverletzung im

    Zwar ist derjenige, der der abknickenden Vorfahrtsstraße weiter folgen will, verpflichtet, seine Fahrtrichtungsänderung durch Setzen des Blinkers anzuzeigen (BGH NJW 1966, S. 108, OLG Hamm VRS 51, S. 141; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 8 StVO, Rn. 43), ein Verstoß hiergegen begründet jedoch - im Regelfall - allein eine Mithaftung des grundsätzlich weiterhin Vorfahrtberechtigten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1977, S. 841; OLG Stuttgart VersR 1980, S. 342; Hentschel/ König/Dauer, a. a. O.; bereits nicht vergleichbar mit der vorliegenden Fallgestaltung ist die der Entscheidung des LG Rostock in DAR 2001, S. 227 zugrunde liegende Konstellation; dort hatte der Vorfahrtberechtigte eine Fahrtrichtungsänderung angezeigt, war aber gleichwohl geradeaus weitergefahren; der Unfallgegner durfte in diesem Fall davon ausgehen, dass der Vorfahrtberechtigte den späteren Kollisionspunkt überhaupt nicht erreichen werde; beim Unterlassen des Blinkens hat der Unfallgegner jedoch immer in Rechnung zu stellen, dass dieses verspätet nachgeholt wird oder auch einfach vergessen wurde).
  • AG Borken, 26.11.2003 - 14 C 106/03

    Rechtsprechung zur Haftungsverteilung bei Zusammenstößen zwischen

    Der Vorfahrtberechtigte, der trotz Fortsetzen der Geradeausfahrt nach rechts blinkt und dadurch den Eindruck erweckt, er werde nach rechts abbiegen, trägt einen Mitverursachungsbeitrag, wenn es zur Kollision mit einem wartepflichtigen Kraftfahrzeug kommt, dessen Fahrer auf das rechte Blinklicht vertraut hat, soweit weitere Umstände vorliegen, die dieses Vertrauen rechtfertigen (OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 263; OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128; LG Rostock, DAR 2001, 227; LG Limburg, ZfSch 1998, 203; LG Chemnitz, Schaden-Praxis 1997, 4; OLG Dresden, VersR 1995, 234; LG Köln, Schaden-Praxis 1994, 403; OLG Köln, Schaden-Praxis 1992, 169; OLG Oldenburg, NVZ 1992, 454).
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