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Rechtsprechung
   KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1651
KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82 (https://dejure.org/1982,1651)
KG, Entscheidung vom 13.12.1982 - 12 U 2001/82 (https://dejure.org/1982,1651)
KG, Entscheidung vom 13. Dezember 1982 - 12 U 2001/82 (https://dejure.org/1982,1651)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Beleuchtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 8 § 17 Abs. 1; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei Dunkelheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeug; Führen; Nachts; Dunkel; Beleuchtungsanlage; Haftung; Verkehrsunfall; Licht

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 839
  • DAR 1983, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach …

    Auszug aus KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82
    Zwar ist es richtig, daß beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zweier Straßen die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins zu Lasten des Wartepflichtigen in Betracht kommen (…Sprenger aaO S. 16f. zu III. 3; BGH VersR 1982, 903 = DAR 82, 326f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1974 - 12 U 21/73
    Auszug aus KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82
    Denn der Bekl. zu (2) hatte trotz Dunkelheit entgegen § 17 Abs. 1 StVO die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs der Bekl. zu (1) nicht eingeschaltet, was nach der Lebenserfahrung dafür spricht, daß hierdurch der Unfall verursacht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1975, 143 (144);… Jagusch, Straßenverkehrsrecht 25. Aufl. § 17 StVO Rdnr. 38).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …

    Bei Unfällen, die auf dem Verstoß eines Verkehrsteilnehmers gegen die Beleuchtungspflicht beruhen, wird daher vielfach dessen alleinige oder doch überwiegende Haftung bejaht (vgl. KG, DAR 1983, 82; OLG Hamm, Schaden-Praxis 1996, 339 f.; VersR 1999, 898, 900; PVR 2002, 19 f.; OLG Köln, VersR 1988, 751; OLG Stuttgart, Schaden-Praxis 1996, 272 f.).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer …

    Bei Unfällen, die auf dem Verstoß eines Verkehrsteilnehmers gegen die Beleuchtungspflicht beruht, wird daher vielfach dessen alleinige oder doch überwiegende Haftung bejaht (KG DAR 1983, 82; OLG Hamm Schaden-Praxis 1996, 339; VersR 1999, 898/900; OLG Köln VersR 1988, 751; OLG Stuttgart Schaden-Praxis 1996, 272).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2006 - 9 U 118/00

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitwirkende Betriebsgefahr eines …

    Die Voraussetzungen für einen atypischen Fall, bei dem der erste Anschein entgegen dem Üblichen für eine Unfallverursachung durch den Vorfahrtsberechtigten - hier den Kläger - spricht (vgl. KG Berlin DAR 1983, 82), haben die Beklagten nicht beweisen können.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Verkehrsunfall mit einem unbeleuchteten …

    Denn es gehört zu den ganz typischen Folgen der Nichtbenutzung notwendiger Beleuchtungseinrichtungen, dass ein Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen wird und es ist der offensichtliche Zweck der Vorschriften über die Ausrüstung mit und die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen, die Sichtbarkeit von Zweirädern gerade in der Dämmerung und Dunkelheit zu gewährleisten (BGH NJW 2005, 1351-1354; OLGR Frankfurt 2005, 383 f; KG Berlin, VersR 1983, 839).
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