Rechtsprechung
| KG, 24.07.1997 - 16 U 2086/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhere tatsächliche Gesamtfahrleistung eines Kraftfahrzeugs als die zugesicherte Fahrleistung; Beschaffenheitsbeschreibung oder Zusicherung; Einschub "soweit bekannt" als überraschende Klausel; Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.02.1997 - 33 O 482/96
- KG, 24.07.1997 - 16 U 2086/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1296 (Ls.)
- NJW-RR 1998, 131
- DAR 1998, 69
Wird zitiert von ...
- LG Zweibrücken, 17.11.1998 - 3 S 105/98 Jedenfalls beim Privatgeschäft ist der formularmäßige Einschub "soweit ihm bekannt«, in Nr. 1.4 des vom ADAC herausgegebenen Kaufvertragsformulars für gebrauchte Kfz weder eine überraschende Klausel i. S. des § 3 AGBG noch eine widersprüchliche und unklare Klausel i. S. des § 5 AGBG (Abgrenzung zu BGH, NJW 1998, 2207, und zu KG, NJW-RR 1998, 131 = DAR 1998, 69).
Allerdings wird in der Rechtsprechung gerade zur Wirksamkeit dieser die Zusicherung einschränkenden "Wissenserklärung« in dem vom ADAC herausgegebenen Vertragsformular teilweise die Auffassung vertreten, der Bestandteil der Klausel, "soweit ihm bekannt«, sei entweder überraschend i. S. des § 3 AGBG und deshalb unwirksam (so KG, NJW-RR 1998, 131 = DAR 1998, 69) oder widersprüchlich und unklar und deshalb nach § 5 AGBG im Ergebnis unbeachtlich (so BGH, NJW 1998, 2207; a. A. dagegen OLG Hamburg, DAR 1998, 72).
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