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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 20.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,782
OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02 (https://dejure.org/2002,782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02 (https://dejure.org/2002,782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02 (https://dejure.org/2002,782)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unter Benutzung im Sinne des § 23 I a StVO ist jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen, sei es als Telefon, als Organisator oder auch als Internetzugang

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Am Steuer SMS lesen - Geldbuße

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Handygebrauch im Straßenverkehr

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Zur Benutzung eines Mobiltelefons

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Auto Notiz vom Handy abgelesen - Auch das kann eine "unbefugte Benutzung des Mobiltelefons" sein

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fahreignungsregister (FAER) - Handy am Steuer - das wird teuer

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nicht nur Telefonieren gilt als Handynutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Das Halten eines Handys zum Ablesen einer Notiz während des Autofahrens stellt Ordnungswidrigkeit dar - Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO liegt vor

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Autotelefon; Benutzung eines Mobiltelefon beim Fahrzeugführen; Begriff der Benutzung; Organisator; Internetzugang; Differenzierung; In-der-Hand-Halten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mobiltelefon - Nutzung des Mobiltelefons beim Autofahren als"Organisator"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 912
  • NZV 2003, 98
  • DAR 2003, 473
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des …

    Rn. 9 Bis zu dieser Fassungsänderung war obergerichtlich hinreichend geklärt, dass unter "Benutzung" im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02, NJW 2003, 912 f.;… vom 1. Dezember 2012 - 5 RBs 4/12, juris Rn. 8; OLG Bamberg…, Beschluss vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07, juris Rn. 8 f.;… Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rn. 1983, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 23 Rn. 2a).
  • OLG Hamm, 18.02.2013 - 5 RBs 11/13

    Autofahrer aufgepasst: Verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons als …

    Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Gerät in der Hand gehalten wird oder nicht (vgl. bereits OLG Hamm, NZV 2003, 98) und die Handhabung des Geräts einen Bezug zu einer bestimmungsgemäßen Funktion desselben aufweist.
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Darüber hinaus kann unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisatorfunktionen, Diktier-, Kamera- u. Spielefunktionen) verstanden werden (vgl. dazu OLG Hamm NJW 2003, 912 = VRS 104, 222 = NZV 2003, 98 = VM 2003, 45 (Nr. 45) = DAR 2003, 473; OLG Hamm NJW 2005, 2469 [Ablesen der Uhrzeit vom Display]; ferner DAR 2001, 145).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4444
OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01 (https://dejure.org/2003,4444)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.05.2003 - 2 Ss 216/01 (https://dejure.org/2003,4444)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 2 Ss 216/01 (https://dejure.org/2003,4444)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Abgrenzung zwischen Teilnahme am fließenden Straßenverkehr und Halten bzw. Parken

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme am fließenden Verkehr bei einem nicht verkehrsbedingtem Halt durch einen Kfz-Fahrer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Verkehrsteilnehmer überholt, wenn er von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage oder auf Grund einer Anordnung anhält

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Überholen - Vorbeifahren an wartender Kolonne trotz Überholverbot

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 493
  • DAR 2003, 473
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01
    Das gilt auch, wenn die Fahrbahn für eine Richtung mehrere Fahrstreifen aufweist und sich auf einem oder beiden Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben (BGHSt 25, 293 ff = VRS 47, 218 ff; BGHSt 26, 73 ff = VRS 48, 381 ff (betreffend das Überholverbot vor einer Rotlicht zeigenden Ampel); OLG Hamburg VRS 65, 393 ff;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl. § 5 StVO Rdn. 16).

    Demnach "hält" nicht, wer vor Rot einer Lichtzeichenanlage stehen bleibt (BGHSt 26, 73).

    Denn der Verkehrsteilnehmer muss jedenfalls auch ein aus seiner Sicht unzweckmäßiges Verbotszeichen beachten, solange es nicht durch die zuständige Behörde oder das Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist (BGHSt 26, 73 ff, 79).

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1982 - 5 Ss OWi 634/81

    Gegenverkehr; Abbiegeverkehr; Fahrstreifenbegrenzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01
    Ein Verkehrsteilnehmer überholt, wenn er von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage oder auf Grund einer Anordnung anhält (OLG Düsseldorf VRS 63, 60 ff).

    Wer nicht verkehrsbedingt hält, insbesondere parkt oder sonstwie zum Stillstand gekommen ist, wird nicht überholt; er verlässt die Stellung eines Teilnehmers am fließenden Verkehr und scheidet vorübergehend aus ihm aus (BGH VRS 6, 155 f; BayObLG VRS 9, 151 ff; VRS 58, 450 f; OLG Düsseldorf VRS 63, 60 f;… Heß in Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 17. Aufl. § 5 StVO Rdn. 2a, § 12 Rdnrn. 3 f); an ihm wird lediglich vorbeigefahren (…Hentschel aaO § 5 StVO Rdn. 18).

  • BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74

    Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01
    Das gilt auch, wenn die Fahrbahn für eine Richtung mehrere Fahrstreifen aufweist und sich auf einem oder beiden Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben (BGHSt 25, 293 ff = VRS 47, 218 ff; BGHSt 26, 73 ff = VRS 48, 381 ff (betreffend das Überholverbot vor einer Rotlicht zeigenden Ampel); OLG Hamburg VRS 65, 393 ff;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl. § 5 StVO Rdn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.1988 - 2 Ss OWi 386/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01
    Demgegenüber stellt bloß verkehrsbedingtes, durch Anordnung oder Panne erzwungenes, vorübergehendes Stehenbleiben kein "Halten", sondern "Warten" dar und wird dem unterbrochenen Verkehrsvorgang des fließenden Verkehrs zugerechnet (BGHSt 14, 149; OLG Düsseldorf NZV 1989, 81 f;… Heß aaO § 12 Rdn. 3 f;… Hentschel aaO § 12 Rdn. 42).
  • BGH, 19.02.1960 - 4 StR 600/59
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01
    Demgegenüber stellt bloß verkehrsbedingtes, durch Anordnung oder Panne erzwungenes, vorübergehendes Stehenbleiben kein "Halten", sondern "Warten" dar und wird dem unterbrochenen Verkehrsvorgang des fließenden Verkehrs zugerechnet (BGHSt 14, 149; OLG Düsseldorf NZV 1989, 81 f;… Heß aaO § 12 Rdn. 3 f;… Hentschel aaO § 12 Rdn. 42).
  • BayObLG, 13.02.1980 - 2 St 9/80

    Kurve; Unübersichtlich; Kfz; Halten; Vorbeifahren; Gegenfahrbahn; Vorsicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01
    Wer nicht verkehrsbedingt hält, insbesondere parkt oder sonstwie zum Stillstand gekommen ist, wird nicht überholt; er verlässt die Stellung eines Teilnehmers am fließenden Verkehr und scheidet vorübergehend aus ihm aus (BGH VRS 6, 155 f; BayObLG VRS 9, 151 ff; VRS 58, 450 f; OLG Düsseldorf VRS 63, 60 f;… Heß in Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 17. Aufl. § 5 StVO Rdn. 2a, § 12 Rdnrn. 3 f); an ihm wird lediglich vorbeigefahren (…Hentschel aaO § 5 StVO Rdn. 18).
  • BayObLG, 17.10.1980 - RReg. 1 St 272/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01
    Hierzu ist das längerfristige Warten von Fahrzeugen vor einer Grenzabfertigungslage in Zeiten, zu denen keine Abfertigung stattfindet, zu rechnen (BayObLGSt 1980, 106 ff = VRS 60, 146 ff;… Hentschel aaO § 12 StVO Rdn. 19;… Heß aaO § 12 StVO Rdn. 4).
  • OLG Frankfurt, 09.03.1976 - 2 Ws 62/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01
    Gleiches gilt, wenn die Schlange, an der vorbeigefahren wird, aus anderem durch die Verkehrslage bedingtem Grund zum Halten gekommen ist (OLG Frankfurt Beschluss vom 09.03.1976 - 2 Ws 62/76 - in JURIS).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15

    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall zwischen einem unvorhersehbar …

    Rn. 46 In Übereinstimmung damit ist nach h. M. in Rechtsprechung und Schrifttum Überholen der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt, d. h. auf Grund einer Weisung oder Anordnung, eines Lichtzeichen oder der Verkehrslage, in der Regel in Fahrstellung, wartet (BGHSt 25, 293 = BGH NJW 1974, 1205; BGHSt 26, 73 = BGH NJW 1975, 1330, 1331; OLG Karlsruhe NZV 2003, 493;… Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 156;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl. § 5 StVO Rn. 16).

    Außerdem wird vorbeigefahren - und damit: nicht überholt - an den nicht verkehrsbedingt, also in der Regel nicht in Fahrstellung haltenden Verkehrsteilnehmern, also an haltenden, parkenden, liegen gebliebenen oder sonst wie zum Stillstand gekommenen Fahrzeugen (OLG Karlsruhe NZV 2003, 493;… Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 24. Aufl. § 5 StVO Rn. 2a;… Helle in Freymann/Wellner, aaO § 5 StVO Rn. 17;… MünchKomm-StVR/Bender, 1. Aufl. § 5 StVO Rn. 6).

  • LG Saarbrücken, 20.01.2023 - 13 S 74/22

    Haftungsabwägung bei einer Kollision von zwei Fahrzeugen beim Vorbeifahren an …

    Rechtlich lag damit ein Vorbeifahren der Klägerin gemäß § 6 StVO vor, weil stehende Fahrzeuge nur dann im Sinne von § 5 Abs. 1 StVO überholt werden, wenn sie verkehrsbedingt angehalten haben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 2 Ss 216/01 -, juris, Rn. 3).
  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Während im fließenden Verkehr notwendig ist, dass das Verkehrszeichen schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfasst werden kann (…st. Rspr., vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 16, 20), genügt es grundsätzlich im ruhenden Verkehr, das heißt Halten und Parken im Sinne des § 12 StVO (vgl. zur Abgrenzung zum fließenden Verkehr: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 2 Ss 216/01 -, NZV 2003, 493), dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer das Verkehrszeichen während der Fahrt oder im Rahmen einer einfachen Umschau nach dem Verlassen des Fahrzeugs wahrnehmen kann (…BVerwG, a.a.O., Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 03.07.2026 - 3 U 51/25

    Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie beim Vorbeifahren an einem haltenden …

    Denn der Kraftfahrer, der sein Fahrzeug am rechten Straßenrand anhält, ohne dass es die Verkehrslage bedingt, wird nicht überholt; vielmehr wird an ihm im Sinne des § 6 StVO vorbeigefahren (…vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteile vom 1. Dezember 2016 - 4 U 109/15, Rn. 46 f., juris, …und vom 16. November 2017 - 4 U 100/16, Rn. 32, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 1982 - 5 Ss OWi 634/81 I, VRS 63, 60; OLG Frankfurt…, Urteil vom 9. September 2014 - 16 U 63/14, Rn. 27, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 2 Ss 216/01, Rn. 3, juris; LG Saarbrücken…, Urteil vom 20. Januar 2023 - 13 S 74/22, Rn. 11, juris;… König, in: Hentschel/König, 48. Aufl., § 5 StVO Rn. 18;… Jahnke, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, 29. Aufl., § 5 StVO Rn. 22).
  • AG Oberndorf/Neckar, 08.03.2023 - 10 C 265/22

    Verkehrsunfall - Mithaftung Überholer gegenüber Linksabbieger

    Denn ein Überholen im Rechtssinn liegt allein dann vor, wenn man von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung fortbewegt oder der nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (vgl. LG Saarbrücken…, Urteil vom 10. Februar 2017 - 13 S 140/16, Rn. 9; zu der identischen Definition im Strafrecht auch BGH…, Beschluss vom 03. Mai 1968 - 4 StR 242/67, Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74, Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74, Rn. 5; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 30. Dezember 1976 - 3 Ss (3) 970/76, Rn. 9; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 22. November 1978 - 2 Ob OWi 427/78, Rn. 6; OLG Hamm…, Beschluss vom 25. Oktober 1979 - 3 Ss Owi 1683/79, Rn. 7; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 20. Dezember 1979 - 1 Ob OWi 538/79, Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2003 ... 2 Ss 216/01, Rn. 2, jew. zit. nach juris).
  • LG Essen, 04.04.2019 - 10 S 3/19

    Nach außen zu öffnendes Tor eines Ladenlokals beschädigt Pkw. Wer haftet???

    Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt (§ 12 Abs. 2 StVO; OLG Karlsruhe DAR 2003, 473 [OLG Karlsruhe 20.05.2003 - 2 Ss 216/01]; OLG Düsseldorf DAR 1995, 499; OVG Nordrhein-Westfalen DAR 200'1, 183;… Hentschel/König/Dauer § 12 StVO, Rdnr. 42).
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