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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,884
VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03 (https://dejure.org/2003,884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.03.2003 - 10 S 323/03 (https://dejure.org/2003,884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. März 2003 - 10 S 323/03 (https://dejure.org/2003,884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 7; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV Anlage 4

  • archive.org

    Drogen - Rechtmäßigkeit der Entziehung entsprechend Anlage 4 Nr. 9.2.2 bei gelegentlichem Konsum und dem Unvermögen Konsum und Fahren zu trennen.

  • blutalkohol PDF, S. 367
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisentziehung, Fahreignung, Cannabis, Gelegentlicher Konsum, Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabis allgemein - Cannabis Konsumgrade - THC-COOH

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

  • 123recht.net (Kurzinformation, 29.7.2003)

    Bekifft am Steuer - Führerschein weg // Führerscheinentzug auch ohne vorherige Begutachtung rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen gelegentlichem Konsum von Cannabis; Führen eines Kraftfahrzeuges unter akuter Beeinflussung von Cannabis; Zulässigkeit der unmittelbaren Entziehung einer Fahrerlaubnis; Fehlende vorherige Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens über die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 358
  • DÖV 2003, 557
  • DAR 2004, 170
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03
    Aber auch das Bundesverfassungsgericht geht in dem genannten Beschluss (S. 19 des Abdrucks unter Berufung auf zahlreiche Gutachten; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994, BVerfGE 90, 145, 181) davon aus, dass die Fahrtüchtigkeit einer Person im akuten Cannabisrausch und während der Dauer einer mehrstündigen Abklingphase aufgehoben ist.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03
    Der vom Verwaltungsgericht herangezogene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002 (1 BvR 2062/96;… im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78) befasst sich in erster Linie mit dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit der Anforderung eines Gutachtens bei einmaligem oder gelegentlichem Konsum von Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03
    Der vom Verwaltungsgericht herangezogene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002 (1 BvR 2062/96; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78) befasst sich in erster Linie mit dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit der Anforderung eines Gutachtens bei einmaligem oder gelegentlichem Konsum von Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03
    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren obliegt es grundsätzlich dem Fahrerlaubnisinhaber, das Bestehen solcher atypischen Umstände in seiner Person substantiiert darzulegen (vgl. Beschl. des Senats v. 24.05.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23 = NZV 2002, 475).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1989 - 11 S 3283/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Abänderung bei falscher eidesstattlicher Versicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03
    Auch wenn in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht davon ausgegangen wird, ein Antragsteller könne in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 2. Alt. VwGO, vergleichbar der für die einstweilige Anordnung geltenden Rechtslage (§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 und § 294 Abs. 1 ZPO), zur Bekräftigung seiner Sachverhaltsdarstellung eine eidesstattliche Versicherung abgeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.1999 - 11 S 3283/89 - VBlBW 1990, 179;… in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80, Rn. 279), so schließt deren Vorlage, wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 294 Abs. 1 ZPO ergibt, die Heranziehung anderer Beweismittel durch das Gericht, hier die Verwertung eines von der Behörde in Auftrag gegebenen Gutachtens, zur Klärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts nicht aus.
  • VG Stuttgart, 20.12.2002 - 3 K 5371/02

    Kraftfahreignung bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2002 - 3 K 5371/02 - geändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen …

    Durch diese Bestimmung hat der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass eine Begutachtung nur bei Eignungszweifeln in Betracht kommt, nicht jedoch, wenn, wie hier, die mangelnde Eignung bereits fest steht und ohne Hinzuziehung eines Gutachters über sie entschieden werden kann (…vgl. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BR-Drucks. 443/98, S. 257; Senatsbeschl. v. 07.03.2003 - 10 S 323/03 -, DAR 2003, 236).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung; …

    Im Übrigen - worauf der VGH Bad.-Württ. (Beschluss vom 7.3.2003 - 10 S 323/03 -, DAR 2003, 236) in einem Parallelfall zutreffend hinweist - geht auch das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - (NJW 2002, 2378, 2379) davon aus, dass die Fahrtüchtigkeit einer Person im akuten Cannabisrausch und während der Dauer einer mehrstündigen Abklingphase aufgehoben ist.
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2003 - 12 ME 172/03

    Amphetamin; Droge; Drogenkonsum; Ecstasy; Eignung; einmaliger Konsum; Entziehung; …

    Es entspricht sogar der Rechtsprechung, dass einem gelegentlichen Cannabis-Konsumenten, der unter Beeinflussung von Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, die Fahrerlaubnis unmittelbar - ohne vorherige Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens über die Fahreignung - entzogen werden kann (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.3.2003 - 10 S 323/03 - , DAR 2003, 236 = zfs 2003, 266).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1202
VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03 (https://dejure.org/2003,1202)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 (https://dejure.org/2003,1202)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2003 - 10 S 2048/03 (https://dejure.org/2003,1202)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum

  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 7; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV Anlage 4 Nr. 9.2.1; ; FeV Anlage 4 Nr. 9.3

  • blutalkohol PDF, S. 437

    Voraussetzung für die Annahme gelegentlichen Cannabis-Konsums

  • archive.org

    Drogen - Zur Definition des regelmäßigen Konsums

  • rechtsportal.de

    Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisentziehung, Fahreignung, Cannabis, Regelmäßige Einnahme von Cannabis, Gelegentliche Einnahme von Cannabis, Abhängigkeit, Psychische Störung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Begriff des regelmäßigen Konsums

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Regelmässige Einnahme von Cannabis - Unmittelbare Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unmittelbare Fahrlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsum; Mangelnde Fahreignung bei gelegentlichem Haschischkonsum; Regelmäßiger Cannabiskonsum bei täglicher Einnahme; Beurteilung der Fahrfähigkeiten im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; Wiedererlangung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 170
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2003 - 10 S 1907/02

    Fahreignung und regelmäßiger Konsum von Drogen, hier: Cannabis.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03
    Regelmäßige Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung setzt einen täglichen oder nahezu täglichen Konsum voraus (in Ergänzung zu Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -).

    Die Auswertung der hierzu vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten ergibt, dass der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen hat, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (Bay VGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082 - OVG NRW, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187, 188; vgl. auch Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -, DAR 2003, 481 = VBlBW 2003, 397; v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -).

  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03
    Denn dieser versteht unter einer regelmäßigen Einnahme eines Betäubungsmittels auch einen in gleichen Abständen erfolgenden Konsum - z.B. Konsum an jedem zweiten Sonntag -, ohne dass zugleich die Häufigkeit der Einnahme bestimmt wird, die für die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Fahreignung in erster Linie ausschlaggebend ist (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082).

    Die Auswertung der hierzu vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten ergibt, dass der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen hat, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (Bay VGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082 - OVG NRW, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187, 188; vgl. auch Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -, DAR 2003, 481 = VBlBW 2003, 397; v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03
    Berghaus weist in seinem vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 2062/96 eingeholten Gutachten zwar darauf hin, dass weder mit experimentellen noch mit Hilfe anderer Studien ein exakter "Grenzwert", d.h. ein bestimmtes Konsummuster, definiert werden kann, ab dem die ausreichende Leistungsfähigkeit, das Erkennen der Verminderung der Leistungsfähigkeit und die Trennung von Konsum und Fahren sicher nicht mehr gewährleistet sein werden (Gutachten S. 8 f.).
  • BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches der maßgebliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03
    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verfügung die im Zeitpunkt der Bekanntgabe der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 22.01.2001 - 3 B 144.00 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03
    Die Auswertung der hierzu vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten ergibt, dass der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen hat, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (Bay VGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082 - OVG NRW, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187, 188; vgl. auch Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -, DAR 2003, 481 = VBlBW 2003, 397; v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03

    Cannabiskonsum - regelmäßiger Konsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03
    Die Auswertung der hierzu vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten ergibt, dass der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen hat, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (Bay VGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082 - OVG NRW, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187, 188; vgl. auch Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -, DAR 2003, 481 = VBlBW 2003, 397; v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum; …

    Diese in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung geteilte Einschätzung (so auch bereits VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2003 - 10 S 2048/03 - DAR 2004, 170 m.w.N.; ebenso VGH München, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304 , Beschlüsse vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 - ZfSch 2003, 429 und vom 8. Februar 2008 - 11 CS 07.3017 - [...]; OVG Münster, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 19 B 1249/02 - DAR 2003, 187) stützt sich auf verschiedene wissenschaftliche Studien (vgl. u.a. Prof. Dr. Berghaus, Gutachterliche Äußerung für das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren 1 BvR 2062/96 und 1 BvR 1143/98, im Internet abrufbar unter www.medizin.uni-koeln.de/institute/rechtsmedizin/ga bvg shtml; Prof. Dr. Kannheiser, Gutachten für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vgl. dazu Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304, sowie Kannheiser, Mögliche verkehrsrelevante Auswirkungen von gewohnheitsmäßigem Cannabiskonsum, NZV 2000, 57) und entspricht der sachverständigen Bewertung in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, der - wie ausgeführt - besonderes Gewicht zukommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen …

    Nach den vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten (Berghaus, Gutachten in den Verfahren des BVerfG - 1 BvR 2062/98 und 1 BvR 1143/98 - Kannheiser, Gutachten v. 26.03.1999 im Verfahren BayVGH - 11 B 98.1093 - ders., NZV 2000, 57 ff.; Bundesanstalt für Straßenwesen, Expertengespräch vom 18.03.1998 zum Thema "Fahreignung bei chronischem Cannabiskonsum", Protokoll über das Expertengespräch, Bundesanstalt für Straßenwesen, S. 9) hat der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -, DAR 2003, 481 = VBlBW 2003, 397; v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -, NJW 2003, 3004; Beschl. v. 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; BayVGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082 -, Blutalkohol 2004, 97;… Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, juris, Rn. 25; OVG NW, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 13 S 1559/25

    Fahrerlaubnisentziehung bei Nichtvorlage eines wegen Verdachts auf …

    Das Abhängigkeitssyndrom umfasst nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ICD-10 Kapitel V, F10 - F19 (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 - juris Rn. 7) eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln.

    Rn. 20 Ein solches Verständnis des Begriffs der Cannabisabhängigkeit lag auch der Fahrerlaubnis-Verordnung in der Fassung vor Inkrafttreten des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) vom 27.04.2024 zu Grunde, wenn sie in ihrer Anlage 4 zwischen regelmäßiger Einnahme von Cannabis (Nummer 9.2.1), unter der die tägliche oder fast tägliche Einnahme von Cannabis zu verstehen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26.02.2009 - 3 C 1.80 - juris Rn. 19 …und vom 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 - juris Rn. 3;… Derpa a. a. O. § 2 StVG Rn. 54), und Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (Nummer 9.3), zu denen bis zum Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 01.04.2024 auch Cannabis zählte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 08.01.2025 - 3 B 2.24 - juris Rn. 18), unterschied.

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