Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- RA Kotz
MPU-Anordnung bei 15 Punkten im Verkehrszentralregister
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus Verkehrsverstößen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Grundsätzlich keine MPU vor Erreichen von 18 Punkten zulässig
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 24.03.2009 - 3 L 210/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09.OVG
Papierfundstellen
- DAR 2009, 478
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (9)
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04
Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
§§ 39, 45 VwVfG finden, weil kein Verwaltungsakt vorliegt, keine Anwendung so dass die Fahrerlaubnisbehörde die maßgeblichen Gründe auch nicht nachträglich geben kann, sondern allenfalls mit einer neuen Begründung eine neue Untersuchungsaufforderung erlassen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -, juris). - OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 M 4307/99
Keine Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis anläßlich einer isolierten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Dass der Normgeber bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 50 km/h außerorts oder über 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften lediglich 4 Punkte vergibt und es dabei auch belässt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch um einen erheblich höheren Wert überschritten wird, beeinflusst auch die Gewichtung der Geschwindigkeitsüberschreitung im Fahrerlaubnisrecht in der Weise, dass allein an die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bereits die Würdigung geknüpft werden kann, der Fahrerlaubnisinhaber sei deswegen in charakterlicher Hinsicht zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet oder habe zumindest an seiner Eignung gewichtige Zweifel begründet, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999, NJW 2000, 685, 686). - OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06
Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei Nds. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (…vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).
- VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743
Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Aus dem Punktsystem ergibt sich aber auch, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister" in Kauf genommen und die Entziehung der Fahrerlaubnis von der zuvor eingeräumten Möglichkeit, Angebote und Hilfestellungen wahrzunehmen, abhängig gemacht hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, juris). - OVG Niedersachsen, 15.10.2008 - 12 ME 254/08
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Nichtbeibringens eines geforderten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei Nds. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (…vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 19 B 1886/99
Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers über 14 oder 18 Punkten
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 - und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, beide juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03
Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 - und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, beide juris). - VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08
Entziehung der Fahrerlaubnis trotz positivem medizinisch-psychologischem …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Es spricht viel dafür, dass sie in diesem Fall nicht gleichzeitig wegen des selben Sachverhalts außerhalb des Punktsystems Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen ergreifen kann - seien es unmittelbar Gefahr beseitigende oder erst vorbereitende Maßnahmen wie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gemäß § 2 Abs. 8 StVG, 11 Abs. 3 FeV (zu dieser Differenzierung im Hinblick auf § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 3 L 416/08.NW. -, juris) Denn, wie ausgeführt, findet das Punktsystem insgesamt keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen ergibt. - OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 10 B 10092/09
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei Nds. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (…vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).
- VG Düsseldorf, 01.09.2022 - 6 K 4721/21
Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten
Rn. 43 Vgl. auch BT-Drucks. 17/12636 S. 38; OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10, NJW 2011, 1242; OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09, juris Rn. 5 (zur alten Rechtslage); VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 B 256/19, juris Rn. 10; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 4 StVG Rn. 33. - OVG Saarland, 21.06.2023 - 1 B 18/23
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung außerhalb des …
Aus dem Punktesystem ergibt sich aber auch, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister" in Kauf genommen hat; auch diesen soll die Fahrerlaubnis im Regelfall nicht entzogen werden, bevor ihnen die gesetzlich vorgesehenen Angebote und Hilfestellungen unterbreitet worden sind.[st. Rspr., vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 4 f. m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 25 ff. m.w.N.][st. Rspr., vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 4 f. m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 25 ff. m.w.N.].Durch das Punktesystem hat der Gesetzgeber nämlich deutlich gemacht, dass mit Punkten bewertete Verkehrsverstöße grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung auslösen sollen, sondern in der Regel das Instrumentarium des § 4 StVG anzuwenden ist.[st. Rspr., vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 5 m.w.N.][st. Rspr., vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 5 m.w.N.].
Die Fahrerlaubnisbehörde muss hier im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände sehr präzise begründen, warum sie es aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall anderer "Punktesünder" abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsordnungswidrigkeiten etwa - wie hier - für unerlässlich hält, die Fahreignungsbedenken sofort durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 Abs. 5 StVG wahrzunehmen.[vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.5.2014 - 10 S 705/14 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 28, und vom 2.6.2003 - 11 CS 03.743 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.][vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.5.2014 - 10 S 705/14 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 28, und vom 2.6.2003 - 11 CS 03.743 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.].
Für eine vergleichbare Bewertung reichen die tatsächlichen Erkenntnisse im vorliegenden Fall bei weitem nicht aus.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 41 f.; vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 13.6.2019 - 2 L 1320/19.KS -, juris Rn. 30 ff. m.w.N.; Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 90][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 41 f.; vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 13.6.2019 - 2 L 1320/19.KS -, juris Rn. 30 ff. m.w.N.; Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 90].
Vielmehr erscheint zwar jedenfalls ein Verstoß erheblich, die Verstöße stellen sich aber keineswegs als so außergewöhnlich dar, dass es aussichtslos erschiene, auf sie mit den (weiteren) Maßnahmen des Punktesystems zu reagieren.[vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 18 ff.; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 8.1.2015 - 11 CS 14.2389 -, juris Rn. 12 f. ("Neigung zur Rohheit")][vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 18 ff.; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 8.1.2015 - 11 CS 14.2389 -, juris Rn. 12 f. ("Neigung zur Rohheit")] Der Antragsteller befindet sich auch nicht etwa im sog. "zweiten Durchgang" des Vorgehens nach § 4 StVG, in dem eine Gutachtenanordnung unter den entsprechenden Voraussetzungen eher naheliegen kann.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.5.2014 - 10 S 705/14 -, juris Ls. 2 und Rn. 8 f. m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 29][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.5.2014 - 10 S 705/14 -, juris Ls. 2 und Rn. 8 f. m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 29] Fallbezogen lässt die Anordnung des Antragsgegners vom 18.1.2023 insbesondere nicht erkennen, warum er es aus besonderen Gründen im Einzelfall und wegen einer erheblichen Abweichung vom Normalfall anderer "Punktesünder" aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsordnungswidrigkeiten für unerlässlich hält, die Fahreignungsbedenken sofort durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ohne diesem die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen.[vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.][vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.] Vielmehr setzt er sich mit diesen gesetzlich vorgesehenen Alternativen in keiner Weise argumentativ auseinander, ja erwähnt sie nicht einmal.
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10
Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und …
Einer diesbezüglichen näheren Erörterung, ob die rechtlichen Anforderungen an eine solche Abweichung vom Reaktionskatalog des Punktsystems und an deren Begründung gegeben sind, bedarf es hier nicht (vgl. dazu aber OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, NJW 2011, 1242 mit Anmerkung Dauer; Senatsbeschluss vom 18.03.2010 - 10 S 2234/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2009 - 10 B 10387/09 -, DAR 2009, 478).
- VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung …
Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW -, juris sowie zum früheren Punktesystem: OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009, a.a.O.;… VG Neustadt a. d. Weinstraße, a.a.O.).
Ein Verlassen des Fahreignungs-Bewertungssystems auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG muss auf eng begrenzte, besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt sein (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, a.a.O. und zum früheren Punktesystem OVG RP, Beschlüsse vom 27. Mai 2009, a.a.O. und vom 11. Februar 2011 - 10 B 11338/10.OVG, juris).
Die Fahrerlaubnisbehörde muss hier Zurückhaltung üben und im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände sehr präzise begründen, warum sie es aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall anderer "Punktesünder" abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsordnungswidrigkeiten für unerlässlich hält, die Fahreignungsbedenken sofort durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor das allerdings unter der Geltung des Fahreignungs-Bewertungssystems stark reduzierte Hilfsangebot des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 4 Rn. 33 sowie OVG RP, Beschlüsse vom 27. Mai 2009, a.a.O. …und vom 11. Februar 2011, a.a.O.).
§§ 39, 45 VwVfG finden, weil kein Verwaltungsakt vorliegt, keine Anwendung, sodass die Fahrerlaubnisbehörde die maßgeblichen Gründe auch nicht nachträglich geben kann, sondern allenfalls mit einer neuen Begründung eine neue Untersuchungsaufforderung erlassen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009, a.a.O;… Hentschel/König/Dauer, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14
Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen …
Allerdings ist die Annahme einer solchen Notwendigkeit im Einzelfall besonders begründungspflichtig, soll nicht das auf einheitlich abgestufte Sanktionierungen typisierter Verkehrsverstöße abzielende Punktsystem in seiner vom Gesetzgeber intendierten Bedeutung zu stark relativiert werden (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 - NJW 2011, 1247; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2009 - 10 B 10387/09 -DAR 2009, 478; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.06.2007 - OVG 1 S 55.07 - juris; Senatsbeschluss vom 19.07.2012 - 10 S 1112/12 -).Durch das Punktsystem hat der Gesetzgeber nämlich deutlich gemacht, dass mit Punkten bewertete Verkehrsverstöße grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung auslösen sollen, sondern in der Regel das Instrumentarium des § 4 StVG anzuwenden ist (vgl. m.w.N. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2009 - 10 B 10387/09 - a.a.O.).
- VG Neustadt, 21.03.2017 - 3 L 293/17
Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen
Rn. 9 Das Ergreifen anderer Maßnahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber wegen Eignungszweifeln, die sich aus den im Fahreignungs-Bewertungssystem erfassten Verkehrsverstößen ergeben, muss - wie dargelegt - auf eng begrenzte, besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt sein (so auch OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09.OVG - (juris) und vom 11. Februar 2011 - 10 B 11338/10.OVG -).Rn. 17 Dass der Normgeber Geschwindigkeitsüberschreitungen mit maximal zwei Punkten ahndet und zwar auch dann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um einen erheblichen Wert - hier: 56 km/h - überschritten wird, beeinflusst auch die Gewichtung der Geschwindigkeitsüberschreitung im Fahrerlaubnisrecht in der Weise, dass allein an die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bereits die Würdigung geknüpft werden kann, der Fahrerlaubnisinhaber sei deswegen in charakterlicher Hinsicht zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet oder habe zumindest an seiner Eignung gewichtige Zweifel begründet, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 -, [NJW 2000, 685, 686] und OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09.OVG -, juris).
- VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - jeweils zitiert nach juris). - VGH Bayern, 10.02.2021 - 11 ZB 20.2642
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Anhaltspunkten für ein hohes …
Auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münchens vom 14. Juli 2010 - M 6a S 10.2707 - und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Mai 2019 - 10 B 10387/09 - werde Bezug genommen.Hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen an die Ermessenserwägungen unterscheidet sich die Rechtsprechung des Senats nicht von der in der vom Kläger angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (B.v. 27.5.2019 - 10 B 10387/09 - DAR 2009, 478 = juris Rn. 8).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2026 - 4 LB 3/25
Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen …
Rn. 71 Die - gerichtlich voll überprüfbare - Annahme einer solchen Notwendigkeit für ein Abweichen von dem Fahreignungs-Bewertungssystems erfordert das Vorliegen besonderer Gründe (vgl. zum aktuellen Fahreignungs-Bewertungssystem VGH Mannheim…, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. August 2018 - OVG 1 S 54.18 -, juris Rn. 19 f.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 4. Januar 2023 - 5 LA 200/20 -, juris Rn. 9 ; vgl. zum früheren Mehrfachtäter-Punktesystem OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 -, juris Rn. 8; OVG Koblenz, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 5; OVG Münster…, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 9 ff.; VGH München…, Beschluss vom 7. November 2013 - 11 CS 13.1779 -, juris Rn. 12 f.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 705/14 -, juris Rn. 7;… vgl. insgesamt auch Koehl, in: Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, StVG § 4 Rn. 33).Rn. 74 Ein medizinisch-psychologisches Gutachten darf in einem solchen Fall nur aus besonderen, auf den Einzelfall bezogenen Gründen angeordnet werden, die in der Anordnung selbst darzulegen sind (…vgl. Koehl, in: Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, StVG § 4 Rn. 34, und Derpa, ebenda, FeV § 11 Rn. 21a; zum früheren Mehrfachtäter-Punktesystem OVG Koblenz, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 8 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 15; VGH München…, Beschluss vom 7. November 2013 - 11 CS 13.1779 -, juris Rn. 13; VGH Mannheim…, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 705/14 -, juris Ls. 1 und Rn. 7 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 16 B 1392/10
Zulässigkeit der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen …
Rn. 15 Vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, DAR 2009, 478 (…= juris Rdn. 5); OVG Nds., Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313 (…= juris Rdn. 5); BayVGH, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 -, juris Rdn. 15; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 -, juris Rdn. 3. - VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 6 K 4483/18
Mehrfachtäter Punkte Abweichung Ausnahme Gutachten
- VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
Fahrerlaubnismaßnahme bei erheblich über der höchsten im Bußgeldkatalog …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - 16 A 2820/12
Erneutes Durchlaufen des Punktesystems bzw. des Punktekatalogs nach …
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2015 - 9 K 3467/15
Fahrerlaubnis Entziehung Punkte Fahreignungs-Bewertungssystem Verwarnung Hinweis …
- VG Neustadt, 18.12.2012 - 1 L 986/12
Keine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107
Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte …
- VG Cottbus, 21.10.2019 - 1 L 496/19
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15
Bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische …
- VG Karlsruhe, 19.12.2024 - 10 K 2948/24
Fahrerlaubnisentziehung; Anforderung eines MPU-Gutachtens nach fünf …
- VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 6 L 1668/15
Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund des Punktestandes im …
- VG Würzburg, 23.01.2014 - W 6 S 13.1279
Entziehung der Fahrerlaubnis nach 18 Punkten
- VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotenzials; Verhältnis zu …
- VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem angeordneten …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.01.2023 - 5 LA 200/20
Forderung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei …
- VG München, 02.11.2011 - M 1 S 11.4297
Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens außerhalb des …
- VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288
Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG München, 06.12.2023 - M 19 K 23.4166
Erfolglose Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach deren vorangegangener …
- VG Düsseldorf, 12.10.2015 - 6 L 2765/15
- VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
MPU-Anordnung bei Verkehrsverstößen statt Anwendung des Punktesystems
- VG Köln, 25.03.2014 - 23 L 263/14
Verhältnis von Punktesystem und Anordnung eines medizinisch-psychologischen …
- VG München, 14.07.2010 - M 6a S 10.2707
Entzug der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegtem Gutachten
- VG Augsburg, 17.12.2012 - Au 7 S 12.1483
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG München, 19.05.2010 - M 6b S 10.1909
Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen; BAK 2,94; negatives …
- VG Arnsberg, 01.02.2011 - 6 L 25/11
Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 20 Punkten
- VG Köln, 12.07.2010 - 11 L 866/10
Entziehung der Fahrerlaubnis; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen eine …
- VG München, 22.06.2012 - M 6a S 12.2166
Entziehung der Fahrerlaubnis; negatives psychologisches Gutachten; hohes …
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