Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.04.2014 - I-1 U 57/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2
Umfang des Schadensersatzes bei gesundheitlicher Vorschädigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des Schadensersatzes bei gesundheitlicher Vorschädigung
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 17.04.2013 - 5 O 144/11
- OLG Düsseldorf, 01.04.2014 - I-1 U 57/13
Papierfundstellen
- DAR 2015, 330
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2014 - 1 U 57/13
Die hiernach erforderliche Überzeugung erfordert indes keine absolute oder unumstößliche Gewissheit oder an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, NJW 2003, 1116; VersR 2008, 1133 mit weiteren Nachweisen).Dem Gericht ist es bei seiner Beweiswürdigung nicht verwehrt, im Wege des Ausschlusses anderer Ursachen zu der Feststellung zu gelangen, dass als einzig realistische Ursache für die Beschwerden des Klägers der streitgegenständliche Unfall in Betracht kommt (BGH, NJW 2003, 1116).
- BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07
Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2014 - 1 U 57/13
Die hiernach erforderliche Überzeugung erfordert indes keine absolute oder unumstößliche Gewissheit oder an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, NJW 2003, 1116; VersR 2008, 1133 mit weiteren Nachweisen).Rn. 23 Soweit es nicht um die Glaubwürdigkeit des Klägers, sondern um die medizinische Plausibilität seiner Angaben und die daraus abzuleitenden Schlüsse auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer bestimmten Verletzung geht, hat sich der Tatrichter bei der Bewertung der vorstehenden Indizien der Hilfe eines fachmedizinischen Sachverständigen zu bedienen (vgl. BGH, VersR 2008, 1133).
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04
Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2014 - 1 U 57/13
Ergibt der Vergleich, dass nachher ein "Mehr" an Verletzungen oder Beschwerden vorlag, so lässt dies darauf schließen, dass die Verschlimmerung gegenüber dem Vorzustand durch den Unfall (mit-) verursacht worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 08.02.2011, Az. I-1 U 56/10, und vom 01.03.2011, Az. I-1 U 102/10, mit Hinweisen auf BGH, NJW-RR 2005, 897; Dannert, ZfS 2001, 50 ff.; Krücker: in Graf-Grill-Wedig, Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule, S. 361, 368).Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wäre der Betroffene gesund gewesen (Senat, Urteil vom 08.02.2011, Az. I-1 U 56/10, mit Hinweis auf BGH, NJW-RR 2005, 897).
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03
Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2014 - 1 U 57/13
Steht fest, dass es unfallbedingt zu einer Primärverletzung gekommen ist, kommen dem Geschädigten für die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität bezogen auf den Umfang der durch den Unfall entstandenen Schäden die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO zugute (BGH, NJW 2004, 2828). - BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2014 - 1 U 57/13
Rn. 18 Den Äußerungen des Klägers gegenüber den behandelnden Ärzten und Therapeuten sowie deren Beobachtungen und Einschätzungen ist im Rahmen der Beweiswürdigung ein erheblicher Stellenwert beizumessen, da anderenfalls einer Partei, die über nicht durch naturwissenschaftliche Methoden objektivierbare Beschwerden, wie es Schmerzzustände sein können, klagt, jede Möglichkeit genommen würde, ihren Vortrag zu beweisen (vgl. Senat, Urteil vom 08.02.2011, Az. I-1 U 56/10, mit Hinweis auf BGH, NJW 1986, 1541).
- LG Saarbrücken, 15.07.2016 - 13 S 51/16
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweis der unfallbedingten Verletzung bei …
technischer Beratung durch Sachverständige, deren tatsächliche Grundlagen rechtzeitig zu sichern sind (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 03.06.2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 f. und vom 08.07.2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1128; ebenso die Instanzrechtsprechung, vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2015, 330; OLG München, Schaden-Praxis 2012, 111; OLG Hamm, VersR 2002, 992; OLG Frankfurt, Zfs 2008, 266). - AG Essen, 01.03.2016 - 11 C 368/14 Hierbei hat das Gericht insbesondere folgende Umstände zu berücksichtigen (Burmann/Heß, NZV 2008, 481; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.04.2014 - 1 U 57/13):.
Davon zu unterscheiden ist jedoch der Fall, dass der Betroffene vor dem Unfall nachweislich beschwerdefrei war und nach dem Unfall nicht mehr bzw. ein deutliches Mehr an Beschwerden vorhanden ist (OLG München, Urteil vom 08.05.2015 - 10 U 4543/13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.04.2014 - 1 U 57/13; OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2000 - 13 U 197/99).
Auf Grund dessen kann das Gericht im Wege der Vergleichsbetrachtung nur dann den Schluss der Kausalität des Verkehrsunfalls für die von dem Betroffenen behaupteten Beschwerden ziehen, wenn der Verkehrsunfall die einzig realistische Ursache hierfür darstellt (OLG München, Urteil vom 08.05.2015 - 10 U 4543/13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.04.2014 - 1 U 57/13; OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2000 - 13 U 197/99).
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