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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 2-7 O 324/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40684
LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 2-7 O 324/12 (https://dejure.org/2015,40684)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.07.2015 - 2-7 O 324/12 (https://dejure.org/2015,40684)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 2-7 O 324/12 (https://dejure.org/2015,40684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Beweislast für den Schadensumfangs bei erneuten Unfall in einem vorgeschädigten Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2016, 30
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12
    Steht die Kollision - wie hier - in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel, so spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsler gelten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22. April 2015 - 11 U 154/14 m. w. N.).

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22. April 2015 - 11 U 154/14 m. w. N.).

    Unstreitig stand dem Kläger im relevanten Zeitraum ein weiterer PKW ... zur Verfügung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22. April 2015 - I-11 U 154/14).

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12
    Diese zumindest fahrlässige Fehlinformation des vorprozessual beauftragten Sachverständigen muss sich kostenmäßig zu Lasten des Klägers auswirken (vgl. OLG Köln VersR 2012, 1008).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifel Schweigen gebietet (vgl. BGH NJW 2008, 2845 m. w. N.).
  • OLG Köln, 18.10.2010 - 4 U 11/10

    Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden an einem unfallgeschädigten Fahrzeug

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12
    Erst wenn der Kläger seiner Darlegungs- und Beweislast für die fachgerechte Behebung eines (nicht unerheblichen) Vorschadens an seinem Fahrzeug nachkommt, kann er den bei dem streitgegenständlichen Unfall entstandenen Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 4 U 11/10 m. w. N.).
  • LG Bonn, 06.05.2009 - 13 O 286/05

    Kriterien für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe für eine nicht dilozierte …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12
    Im Rahmen der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Halter und Fahrer der beteiligten Fahrzeuge und der Berücksichtigung der von beiden Kraftfahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr sind neben unstreitigen und zugestandenen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. LG Bonn, Urt. v. 6.5.2009 - Az. 13 O 286/05 - zitiert nach juris - m. w. N.).
  • LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11

    Verkehrsunfall - Fortfall des Deckungsanspruchs gegen die Pflichtversicherung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12
    Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Beklagte zu 1), wenn er im hiesigen Verfahren zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt würde, später versuchen wird, sich im Rahmen eines Regresses bei der Beklagten zu 2) schadlos zu halten (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 08. Juni 2012 - 5 O 198/11).
  • LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 S 26/13

    Quotenbildung bei Schadensersatzanspruch aus Verkehrsunfall nur eingeschränkt …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12
    Ebenso kann der Kläger An- und Abmeldekosten in Höhe von 65, 00 EUR verlangen, da insoweit eine fiktive Abrechnung, ebenso wie bei den Kosten einer Reparatur, anzuerkennen ist (vgl. LG Wiesbaden, Urteil vom 12. Juni 2014 - 9 S 26/13), und die Beklagten gegen die Angemessenheit dieses Betrages nichts Erhebliches eingewandt haben.
  • OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 119/19

    Wirksamkeit eines Urteils im Streitgenossenprozess wegen eines angeblich …

    Ist eine zuverlässige Ermittlung des unfallbedingten Teilschadens aufgrund von Vorschäden nicht möglich, kann die unfallbedingte Schadenshöhe nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (KG NJOZ 2011, 592; NZV 2010, 579; OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 06714; LG Dortmund jurisPR-VerkR 20/2016 Anm. 2; LG Frankfurt a. M. DAR 2016, 30; LG Kleve jurisPR-VerkR 12/2016 Anm. 4).
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