Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 09.02.1982 - 18 UF 357/81 VA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1408, 1587c
Versorgungsausgleich; Unwirksamkeit eines vertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches bei einem im Ehevertrag ausgeschlossenen Versorgungsausgleich; Differenzierung zwischen begründetem und unbegründetem Scheidungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oberndorf/Neckar, 10.09.1981 - F 91/80
- OLG Stuttgart, 09.02.1982 - 18 UF 357/81 VA
Papierfundstellen
- NJW 1983, 458
- FamRZ 1982, 614
- DAVorm 1982, 792 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.1982 - 18 UF 357/81
Dieser besteht vor allem darin, den Ehegatten zu schützen, der sich ahnungslos in Unkenntnis der Scheidungsabsicht des anderen Ehegatten auf einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs zugunsten des sonst ausgleichspflichtigen Ehegatten einläßt (BGH FamRZ 1979, 477, 481 = BGHF 1, 399; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 799; OLG München FamRZ 1981, 465; Rechtsanwenderbroschüre S. 127;… Soergel/Gaul, aaO). - OLG München, 19.02.1981 - 4 UF 2/81
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.1982 - 18 UF 357/81
Dieser besteht vor allem darin, den Ehegatten zu schützen, der sich ahnungslos in Unkenntnis der Scheidungsabsicht des anderen Ehegatten auf einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs zugunsten des sonst ausgleichspflichtigen Ehegatten einläßt (BGH FamRZ 1979, 477, 481 = BGHF 1, 399; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 799; OLG München FamRZ 1981, 465; Rechtsanwenderbroschüre S. 127;… Soergel/Gaul, aaO).
- OLG Bamberg, 01.03.1984 - 2 UF 191/83
Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Ausschluß des Versorgungsausgleichs
Denn nach jedenfalls herrschender Auffassung wird auch dann der Ausschluß des Versorgungsausgleichs unwirksam (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1982, 614 m.w.N.).Außerdem soll er auch den Ehegatten schützen, der sich ahnungslos in Unkenntnis der Scheidungsabsicht des anderen Ehegatten auf einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs zugunsten des sonst ausgleichspflichtigen Ehegatten einläßt (BGH FamRZ 1979, 477, 481; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 614 m.w.N.).
- OLG Hamm, 03.03.2006 - 11 UF 235/05
Unwirksamkeit eines im Ehevertrag vereinbarten Ausschlusses des …
Darüber hinaus würde man praktisch als zusätzliches Tatbestandsmerkmal die Erforderlichkeit des Schutzes vor Missbrauch in den Tatbestand des § 1408 Abs. 2 BGB hineinlesen, obwohl nach dessen Wortlaut kein Zweifel sein kann, dass diese Vorschrift auch dann eingreift, wenn der Scheidungsantrag von dem durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten gestellt wird, ein Fall des auszuschließenden Missbrauchs ehevertraglicher Vereinbarungen durch den begünstigten Ehegatten im Vorfeld der Scheidung also gerade nicht vorliegt (OLG Stuttgart, NJW 1983, S. 458). - BGH, 17.10.1984 - IVb ZB 153/82
Antragstellung durch Zustellung des Scheidungsantrags
Schließlich sollte es einem insgeheim bereits zur Scheidung entschlossenen Ehegatten verwehrt werden, aus eigennützigen Motiven den noch ahnungslosen ausgleichsberechtigten Ehegatten zu einem Verzicht zu überreden (vgl. zur Entstehungsgeschichte die BT-Drucks. 7/4694 S. 12 bis 14 und 7/4992; BVerfGE 60, 329 sowie BGHZ 74, 38, 42 ff., 81; OLG München FamRZ 1981, 465; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 614;… aus der Literatur: Soergel/Gaul BGB, 11. Aufl. § 1408 Rdn. 22 ff., Hillermeier FamRZ 1976, 577 und D. Schwab, DNotZ 1977, Sonderheft S. 51, 59). - BGH, 17.10.1984 - IVb ZR 153/82
Zivilprozeß - Klage - Anhängigkeit - Klageeinreichung - Scheidungssache - …
Schließlich so llte es einem insgeheim b ereits zur Scheidung entschlossenen Ehegatten verwehrt werden, aus eigennützigen Motiven den noch ahnungslosen ausgleichsberechtigten Ehegatten zu einem Verzicht zu überreden (vgl. zur Entstehungsgeschichte die BT-Drucks. 7/4694 S. 12 bis 14 und 7/4992; BVerfGE 60, 329 sowie BGHZ 74, 38, 42 f f . , 81; OLG München FamRZ 1981, 465; OLG S tu ttg art FamRZ 1982, 614;… aus der Literatur: Soergel/Gaul BGB, 11. Aufl. § 1408 Rdn. 22 f f ., Hillermeier FamRZ 1976, 577 und D. SChwab, DNotZ 1977, Sonderheft S. 51, 59). - LG Landau/Pfalz, 26.02.1982 - 4 T 19/82
Zur Notwendigkeit einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Änderung der …
(Leitsatz nicht amtlich) OLG Stuttgart, Beschluß vom 9.2.1982 - 18 UF 357/81 VA - Aus dem Tatbestand: Die Parteien haben am 2.4.1959 die Ehe geschlossen; aus ihr sind zwei Kinder hervorgegangen.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.11.1981 - 17 WF 341/81 UK |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 403, 412, 1601 ff; ZPO §§ 418, 727; BSHG § 90; UVG § 7
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Voraussetzun-gen des Anspruchsübergangs nach dem Unterhaltsvorschußgesetz auf den Sozialhilfeträger; An-spruch des Rechtsnachfolgers auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAVorm 1982, 792
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1981 - 17 WF 341/81
Auch nach der Überleitung seines Unterhaltsanspruchs gemäß § 90 BSHG kann der Unterhaltsberechtigte für die Zukunft Zahlung an sich selbst verlangen, und darf der Schuldner für die Zukunft mit befreiender Wirkung an den Unterhaltsberechtigten selbst zahlen (BGH FamRZ 1982, 23 = BGHF 2, 813; BVerwGE 50, 64). - BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1981 - 17 WF 341/81
Für § 90 BSHG entspricht es jedoch der ganz überwiegenden, auch von dem Senat geteilten Meinung in Rechtsprechung und Literatur, daß selbst die Überleitungsanzeige, die dort der Bewilligung der Sozialhilfe folgt, den Übergang künftiger Ansprüche auf den Sozialhilfeträger lediglich unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Zahlung bewirkt (BGHZ 20, 127; BVerwGE 42, 198; OLG Stuttgart [8. - BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1981 - 17 WF 341/81
Auch nach der Überleitung seines Unterhaltsanspruchs gemäß § 90 BSHG kann der Unterhaltsberechtigte für die Zukunft Zahlung an sich selbst verlangen, und darf der Schuldner für die Zukunft mit befreiender Wirkung an den Unterhaltsberechtigten selbst zahlen (BGH FamRZ 1982, 23 = BGHF 2, 813; BVerwGE 50, 64).
- BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55
Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1981 - 17 WF 341/81
Für § 90 BSHG entspricht es jedoch der ganz überwiegenden, auch von dem Senat geteilten Meinung in Rechtsprechung und Literatur, daß selbst die Überleitungsanzeige, die dort der Bewilligung der Sozialhilfe folgt, den Übergang künftiger Ansprüche auf den Sozialhilfeträger lediglich unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Zahlung bewirkt (BGHZ 20, 127; BVerwGE 42, 198; OLG Stuttgart [8. - OLG Stuttgart, 11.02.1981 - 8 W 557/80
Umschreibung einer Vollstreckungsklausel auf einen Sozialhilfeträger nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1981 - 17 WF 341/81
ZS] FamRZ 1981, 696, sowie der angeführte Beschluß vom 27. August 1981 mwN). - OLG Hamburg, 20.07.1981 - 15 WF 140/81
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1981 - 17 WF 341/81
Entgegen der Auffassung der Beschwerde sind die Voraussetzungen des Anspruchsübergangs nicht schon mit dem Ergehen des Bewilligungsbescheides erfüllt (was gemäß § 417 ZPO durch Vorlage des Bescheides bewiesen werden kann); der Anspruch geht vielmehr erst dann auf das Land über, wenn die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschußgesetz tatsächlich an den Berechtigten erbracht wird (ebenso 15. ZS, Beschluß vom 27. August 1981 - 15 WF 140/81 - n.v.; OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 721). - OLG Karlsruhe, 15.01.1981 - 16 WF 129/80
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1981 - 17 WF 341/81
Das von dem Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1981, 387) und dem angefochtenen Beschluß erhobene Bedenken gegen die Überleitung des Anspruchs nach dem Unterhaltsvorschußgesetz auf den Sozialhilfeträger wegen der Gewährung von Sozialhilfe, die Verlagerung der Kostenlast von einem öffentlichen Leistungsträger auf einen anderen widerspreche dem Sinn der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschußgesetz, wird von dem Senat nicht geteilt.
- KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84 Dieses Ergebnis kann nicht allein deshalb in Kauf genommen werden, weil andernfalls die praktische Bedeutung des in § 7 Abs. 1 UVG geregelten gesetzlichen Forderungsübergangs nur gering wäre (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg FamRZ 1982, 953; OLG Stuttgart DAVorm 1982, 792).
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