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   BFH, 01.12.2005 - IV R 26/04   

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https://dejure.org/2005,1718
BFH, 01.12.2005 - IV R 26/04 (https://dejure.org/2005,1718)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2005 - IV R 26/04 (https://dejure.org/2005,1718)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - IV R 26/04 (https://dejure.org/2005,1718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1 § 18 Abs. 1
    Zur betrieblichen Veranlassung unfallbedingter Schadensersatzleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Veranlassung unfallbedingter Schadensersatzleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Flugzeugabsturz auf einer Vortragsreise ? Mitnahme weiterer Passagiere aus Gefälligkeit ? Steuerliche Behandlung von Schadensersatzansprüchen der Erben ? Doppelte Veranlassung einer Reise denkbar ? Mitnahme aus Gefälligkeit löst keine Betriebsausgaben aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Veranlassung unfallbedingter Schadensersatzleistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Veranlassung unfallbedingter Schadensersatzleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Einordnung von Unfallschäden als betrieblich veranlasst; Steuerliche Bewertung einer Reise mit doppelter Veranlassung; Verursachung erheblicher Unfallkosten durch den privat veranlassten Teil der Reise; Abzugsfähigkeit der Schadensersatzkosten als ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Veranlassung für einen Flug bei Unfall mit tödlichem Ausgang

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit dem Flugzeug abgestürzt - Witwe will Schadenersatzleistungen an andere Hinterbliebene als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzzahlungen für Reiseunfall als Betriebsausgaben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur betrieblichen Veranlassung unfallbedingter Schadensersatzleistungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
    Betriebsausgabe; Flugzeug; Privat; Schadensersatz; Unfallkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 346
  • NJW 2006, 799
  • BB 2006, 193
  • DB 2006, 132
  • BStBl II 2006, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83

    Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - IV R 26/04
    Dabei gilt zwar der Grundsatz, dass Unfallschäden steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt oder Reise teilen, auf der sie entstanden sind (BFH-Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 227/83, BFHE 147, 161, BStBl II 1986, 771).

    Auf einer betrieblichen Reise eingetretene Schäden können jedoch dann nicht zu Betriebsausgaben führen, wenn der Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zu lose und entfernt ist, als dass er eine betriebliche Veranlassung begründen könnte (BFH-Urteil in BFHE 147, 161, BStBl II 1986, 771).

  • BFH, 17.04.1980 - IV R 207/75

    Aufwendungen eines Röntgenarztes zur Heilung oder Linderung genetischer

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - IV R 26/04
    Vielmehr muss das die Schadensersatzpflicht auslösende Ereignis im Wesentlichen unmittelbare Folge der betrieblichen oder beruflichen Betätigung sein (vgl. Senatsurteile vom 17. April 1980 IV R 207/75, BFHE 130, 491, BStBl II 1980, 639, und vom 19. März 1987 IV R 140/84, BFH/NV 1987, 577; s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1981 VI R 30/77, BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362 zum Werbungskostenabzug von Schadensersatzzahlungen).
  • BFH, 06.02.1981 - VI R 30/77

    Arbeitnehmer - Verstoß gegen die Dienstvorschriften - Schadensersatzzahlung -

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - IV R 26/04
    Vielmehr muss das die Schadensersatzpflicht auslösende Ereignis im Wesentlichen unmittelbare Folge der betrieblichen oder beruflichen Betätigung sein (vgl. Senatsurteile vom 17. April 1980 IV R 207/75, BFHE 130, 491, BStBl II 1980, 639, und vom 19. März 1987 IV R 140/84, BFH/NV 1987, 577; s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1981 VI R 30/77, BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362 zum Werbungskostenabzug von Schadensersatzzahlungen).
  • BFH, 19.03.1987 - IV R 140/84

    Betriebsausgabeneigenschaft bei Zahlung von Schadenseratz

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - IV R 26/04
    Vielmehr muss das die Schadensersatzpflicht auslösende Ereignis im Wesentlichen unmittelbare Folge der betrieblichen oder beruflichen Betätigung sein (vgl. Senatsurteile vom 17. April 1980 IV R 207/75, BFHE 130, 491, BStBl II 1980, 639, und vom 19. März 1987 IV R 140/84, BFH/NV 1987, 577; s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1981 VI R 30/77, BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362 zum Werbungskostenabzug von Schadensersatzzahlungen).
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - IV R 26/04
    Dies beurteilt sich danach, ob die den Schadensersatz verursachende Handlung noch im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung lag oder aber auf privaten, den betrieblichen Zusammenhang aufhebenden Vorgängen beruhte (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 01.12.2005 - IV R 26/04
    Ein steuerrechtlich anzuerkennender wirtschaftlicher Zusammenhang der Schadensersatzleistungen mit den Einkünften des V aus selbständiger Arbeit wäre danach zu bejahen, wenn der Flugzeugabsturz als "auslösendes Moment" zu Aufwendungen geführt hat, die der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuweisen wären (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 zu C.II.2.b bb).
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