Rechtsprechung
BayObLG, 27.09.1990 - BReg. 2 Z 47/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsbefugnis der einzelnen Mitglieder einer BGB-Gesellschaft; Antragsbefugnis eines Mitgesellschafters bezüglich der Geltendmachung der Ungültigkeit von Eigentümerbeschlüssen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 709
Wohnungseigentum einer BGB-Gesellschaft: Grundsätzlich keine Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch einzelnen Gesellschafter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 625/88
- LG München I, 23.03.1990 - 1 T 73/89
- BayObLG, 27.09.1990 - BReg. 2 Z 47/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 215
- MDR 1991, 158
- BB 1991, 84
- DB 1990, 2468
- BayObLGZ 1990, 260
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86
Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61
Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 18.05.1973 - 1 W 2135/72
Prozeßvergleich; Protokollinhalt; Durchsicht; Kostenfestsetzung; Titel; …
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- BGH, 04.05.1955 - IV ZR 185/54
Prozeßvertretung der offenen Handelsgesellschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.06.1955 - II ZR 233/53
Klage wegen Gesellschaftsforderung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75
Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50
Verlust des Beschwerderechts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 98/87
Nutzungsrecht von Räumen im gemeinsamen Wohnungseigentum einer …
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- BGH, 26.06.2018 - II ZR 205/16
Notgeschäftsführungsrecht bei Maßnahmen zur Erhaltung eines bestimmten …
Das Notgeschäftsführungsrecht analog § 744 Abs. 2 BGB erfasst bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts über diesen Wortlaut hinaus nicht nur Maßnahmen zur Erhaltung eines bestimmten Gegenstandes des Gesamthandvermögens sondern greift auch dann ein, wenn der Gesellschaft selbst eine akute Gefahr droht und zu ihrer Abwendung rasches Handeln erforderlich ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. September 2014 - II ZB 4/14, NJW 2014, 3779, Rn. 15; BGH, Urteil vom 4. Mai 1955 - IV ZR 185/54, BGHZ 17, 181, 183; BayObLG DB 1990, 2468, 2469). - KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der …
Das Anfechtungsrecht eines jeden Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 WEG in Verbindung mit §§ 1011, 744 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1975, 201/203; NJW-RR 1991, 215, 216;… Weitnauer, WEG 7. Auflage, § 23 Rdnr. 7;… Bährmann/Pick/Merle, WEG 6. Auflage, § 23 Rdnr. 39; Ziege NJW 1973, 2185/2188;… Palandt-Bassenge, BGB 52. Auflage, WEG § 43 Rdnr. 2).Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang, ob sich rechtlich etwas anderes ergibt, wenn die Untergemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darstellt (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1991, 215; kritisch Sauren WE 1992, 40 unter Hinweis auf die vom BGH anerkannte Einzelklagebefugnis eines Gesellschafters).
- BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98
Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die …
Im Übrigen wäre dann noch zu entscheiden, ob aus dem gemeinschaftlichen Stimmrecht für jeden der Berechtigten ein selbständiges Anfechtungsrecht folgte (…vgl. F. Schmidt aaO S. 68; BGH NJW 1989, 2694/2696 f.; BayObLGZ 1990, 260/263).
- AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05
Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes …
Es spricht viel dafür, daß sich dies im Bereich des Anfechtungsrechts in der Gestalt fortsetzt, daß die Anfechtung von Beschlüssen auch nur durch alle Berechtigten - und nicht alleine durch einen - durchgeführt werden kann (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1991, 215;… a.A. Wenzel , in: Sonderausgabe des Staudinger zum WEG, 1997, Vor § 43 Rz. 80 und § 43 Rz. 43). - BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98
Eintreten von Hauptsacheerledigung bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
Der Senat hat am 27.9.1990 entschieden, daß dann, wenn ein Wohnungseigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört, der einzelne Gesellschafter grundsätzlich nicht berechtigt ist, einen Eigentümerbeschluß anzufechten (BayObLGZ 1990, 260). - AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05
Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der …
Es spricht viel dafür, daß sich dies im Bereich des Anfechtungsrechts in der Gestalt fortsetzt, daß die Anfechtung von Beschlüssen auch nur durch alle Berechtigten - und nicht alleine durch einen - durchgeführt werden kann (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1991, 215;… a.A. Wenzel , in: Sonderausgabe des Staudinger zum WEG, 1997, Vor § 43 Rz. 80 und § 43 Rz. 43).