Rechtsprechung
BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Leistungsklage - Recht auf Urlaub - Urlaubsgewährung - Zeitpunkt der Klageerhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 25.11.1983 - 13 Ca 328/83
- LAG Hamburg, 29.05.1984 - 3 Sa 5/84
- BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84
Papierfundstellen
- BAGE 54, 63
- NZA 1987, 379
- BB 1987, 1044
- DB 1987, 1362
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84
Tarifvertrag - Urlaubsanspruch - Anspruch auf Urlaub - Befristung - Rechtsverlust …
Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84
Insoweit bedarf es auch keiner Erwägung des Senats darüber, ob während der Zeit vom 1. bis 21. Dezember 1983 mit Rücksicht auf die Regelung in Nr. 85 MTN der Urlaubsanspruch tatsächlich noch bestanden hat oder ob er bereits vorher untergegangen war (vgl. hierzu die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 und vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 - BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84]). - BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des …
Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84
Insoweit bedarf es auch keiner Erwägung des Senats darüber, ob während der Zeit vom 1. bis 21. Dezember 1983 mit Rücksicht auf die Regelung in Nr. 85 MTN der Urlaubsanspruch tatsächlich noch bestanden hat oder ob er bereits vorher untergegangen war (vgl. hierzu die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 und vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 - BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84]).
- LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
Zusammenhängender Urlaub - halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen
Der Arbeitgeber ist zur gewünschten Urlaubsgewährung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 -). - LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
Einführung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber; Die Urlaubswünsche der …
Auch wenn die Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer nicht im Ermessen des Arbeitgebers gemäß § 315 Abs. 1 BGB steht (seit BAG 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG), kann der Arbeitgeber in einem betriebsratslosen Betrieb Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (früher schon BAG 12.10.1961 - 5 AZR 423/60 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).Der Arbeitgeber erfüllt den Urlaubsanspruch nur, wenn er bei der Erteilung den Wünschen des Arbeitnehmers nachkommt, es sei denn, er habe ein Leistungsverweigerungsrecht aus den in § 7 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 BUrlG genannten Gründen (BAG 18.12.1986 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 282/95
Kündigung: ordentliche Kündigung bei Selbstbeurlaubung durch Arbeitnehmer
Die Revision rügt zu Recht, das Berufungsgericht berücksichtige die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 - BAGE 54, 63 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG) nicht, wonach die Bestimmung des Urlaubszeitpunktes nicht etwa dem billigen Ermessen des Arbeitgebers im Sinne von § 315 BGB unterliege, sondern, daß der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs verpflichtet sei, nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.Wie der Senat bereits im Zulassungsbeschluß vom 9. März 1995 - 2 AZN 57/95 - ausgeführt hat, weicht das angefochtene Urteil mit dem Rechtssatz, die Urlaubsgewährung erfolge nach § 7 BUrlG allein durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts, wobei er dieses im Rahmen von § 315 Abs. 1 BGB auszuüben habe, von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 18. Dezember 1986 (- 8 AZR 502/84 - BAGE 54, 63, 65 f. = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG, zu I 1 der Gründe) ab.
- BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91
Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen …
Die Gewährung des vom Kläger begehrten Sonderurlaubs für die Zeit vom 1. Oktober 1990 bis zur mündlichen Verhandlung am 7. Dezember 1993 ist durch Zeitablauf unmöglich geworden (vgl. BAGE 54, 63 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG). - BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 39/97
Gleichbehandlung bei "Job-Ticket"
Diese Klage ist spätestens mit Ablauf des Jahres 1996 unzulässig geworden, weil sie auf unmögliche Leistung gerichtet ist (BAG Urteil vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 - BAGE 54, 63 ff. = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG). - LAG Köln, 08.07.2015 - 11 SaGa 11/15
Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung
Die Bestimmung des Urlaubszeitpunkts obliegt nicht dem billigen Ermessen des Arbeitgebers i.S.v. § 315 BGB, sondern der Arbeitgeber ist als Schuldner des Urlaubsanspruchs verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und daher auch den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Termin festzusetzen, wenn die Leistungsverweigerungsvoraussetzungen des § 7 Abs. Satz 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht vorliegen (BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 - m.w.N.). - BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90
Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung
Kommen für die vom Arbeitnehmer begehrte Freistellung von der Arbeitspflicht unterschiedliche Urlaubsansprüche in Betracht, hat der Arbeitgeber nach Prüfung der gesetzlichen oder tariflichen Anspruchsvoraussetzungen nicht nur zu entscheiden, ob er dem Freistellungsantrag entspricht, sondern auch zu bestimmen, welchen Anspruch des Arbeitnehmers er erfüllen will (vgl. BAGE 54, 63, 66 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG). - BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94
Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats obliegt es dem Arbeitgeber als Schuldner des Freistellungsanspruches zu bestimmen, welchen Freistellungsanspruch er erfüllen will (BAGE 68, 308, 312 = AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG, zu II 1 b der Gründe; BAGE 54, 63, 66 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG, zu I 1 der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92
Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99
Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen …
Einem darauf zielenden Antrag fehlt ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BAG vom 18.12.1996 - 8 AZR 502/84). - LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2010 - 6 Sa 447/09
Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit der Klage, Leistung, Unmöglichkeit, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2016 - 6 Ta 1089/16
Einstweilige Verfügung - zeitliche Lage des Urlaubs
- ArbG Köln, 02.07.2014 - 14 Ga 65/14
Anspruch eines angestellten Omnibusfahrers auf Gewährung eines Erholungsurlaubs …
- BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90
Beförderungsanspruch - Eignungsbeurteilung
- LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats; …
- LAG Berlin, 18.06.1990 - 9 Sa 36/90
Leistungsklage ; Urlaubsgewährung; Willenserklärung ; Zusatzurlaub; …
- BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 503/88
Urlaub während der Erkrankung - Erfordernis des Rechtsschutzinteresses für die …
- BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 328/91
Entstehung eines tariflichen Urlaubsgeldanspruchs - Einheitliche Behandlung von …
- KG, 26.01.2017 - 8 U 127/16
Gewerberaummiete: Einheitlichkeit des Vertrages bei separater Vermietung von …
- LAG Hamburg, 15.09.1989 - 3 Ta 17/89
Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung; Dringende betriebliche Gründe zur …
- ArbG Hanau, 10.07.1997 - 2 Ga 8/97
Einstweiliges Verügungsverfahren über die Gewährung von Urlaub; Grundsätze zur …
Rechtsprechung
BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Fortbestehende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsabgeltungsregelung - Mutterschaftsurlaub - Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 04.08.1982 - 11 Ca 703/81
- LAG Hamburg, 01.12.1982 - 4 Sa 129/82
- BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Papierfundstellen
- BAGE 53, 322
- NZA 1987, 426
- BB 1987, 903
- DB 1987, 1362
- JR 1987, 308
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Es entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; zuletzt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - BAGE 52, 305 = DB 1986, 2394), daß der Urlaubsanspruch ein durch Gesetz bzw. durch Tarifvertrag bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehenden Arbeitspflichten ist. - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Für die Auslegung von Tarifverträgen ist zwar - ausgehend vom Tarifwortlaut - auch der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, dies aber nur dann, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen enthalten sind (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Damit ist ausgeschlossen, daß ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit Urlaub nimmt, weil die Erfüllung des Urlaubsanspruchs während dieser Zeit unmöglich ist (vgl. dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67).
- BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Dies hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1983 (- 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung) dargelegt. - BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84
Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung - …
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Es entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; zuletzt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - BAGE 52, 305 = DB 1986, 2394), daß der Urlaubsanspruch ein durch Gesetz bzw. durch Tarifvertrag bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehenden Arbeitspflichten ist. - BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84
Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs - …
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Ein Anspruchserhalt über das Ende der Befristung hinaus ist durch § 8 d MuSchG gesetzlich nicht gewährleistet (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - BAGE 52, 63). - BAG, 24.04.1986 - 8 AZR 326/82
Auslegung tarifvertraglicher Urlaubsbestimmungen - Anspruch auf Gewährung von …
Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß die Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub den Arbeitgeber berechtigt, nach § 8 d MuSchG (für den Rechtszustand ab 1. Januar 1986 vgl. § 17 Abs. 1 BErzGG) den Urlaub zu kürzen, gleichgültig, ob es sich um tariflichen oder gesetzlichen Urlaub handelt (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 24. April 1986 - 8 AZR 326/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
- BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis
Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355). - BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 72/94
Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung
Denn ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl hierzu BAGE 44, 75, 79; BAG AP Nrn 2 und 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zu zulässigen tariflichen Abweichungen vgl BAG AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 53, 322, 325; 77, 291, 294 ff). - BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 331/91
Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis
Er tritt an die Stelle des durch Fristablauf erloschenen Urlaubsanspruchs und wird mit diesem Zeitpunkt fällig (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322 = AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG; BAG Urteil vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - AP Nr. 47 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 25. April 1991 - 8 AZR 277/90 - n. v.).
- BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum
Der erkennende Senat ist dieser Auffassung gefolgt (vgl. die Urteile vom 13. November 1986, BAGE 53, 322 = AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG und vom 22. Oktober 1987, BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - LAG Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 13 Sa 17/95
Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Mitberücksichtigung der Besitzstandszulage
Es kommt deshalb in erster Linie auf den Wortlaut und den systematischen Zusammenhang der jeweiligen Bestimmungen an (ständige Rechtsprechung des BAG, u.a. vom 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 -, AP Nr. 28 zu § 13BUG- umter 6. der Gründe; vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 135 zu § 1 TVG/Auslegung). - BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem …
Im Ergebnis gilt hier das gleiche wie bei der Abgeltung von verfallenem Urlaub im fortbestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG, zu 4 der Gründe, mit weiteren Nachweisen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 13 Sa 162/95
Vergütungssicherung nach demTarifvertragüber den Rationalisierungsschutz für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Stade, 14.11.1988 - 2 Ca 302/88 Mit dem 8. Senat des BAG (Urteil vom 13.11.1986 -- 8 AZR 68/83, DB 1987 S. 1362 = NZA 1987 S. 426) ist deshalb davon auszugehen, daß der Arbeitgeber nach § 47 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT nicht Urlaub zu gewähren, sondern das während des Urlaubs weiterzuzahlende Arbeitsentgelt -- allerdings unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auch in seiner Freistellungskomponente -- zu zahlen hat.