Weitere Entscheidung unten: BAG, 13.11.1986

Rechtsprechung
   BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,449
BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 (https://dejure.org/1986,449)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 (https://dejure.org/1986,449)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 (https://dejure.org/1986,449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ArbGG § 46; BUrlG § 7 Abs. 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 63
  • NZA 1987, 379
  • BB 1987, 1044
  • DB 1987, 1362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84

    Tarifvertrag - Urlaubsanspruch - Anspruch auf Urlaub - Befristung - Rechtsverlust

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84
    Insoweit bedarf es auch keiner Erwägung des Senats darüber, ob während der Zeit vom 1. bis 21. Dezember 1983 mit Rücksicht auf die Regelung in Nr. 85 MTN der Urlaubsanspruch tatsächlich noch bestanden hat oder ob er bereits vorher untergegangen war (vgl. hierzu die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 und vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 - BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84]).
  • BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84
    Insoweit bedarf es auch keiner Erwägung des Senats darüber, ob während der Zeit vom 1. bis 21. Dezember 1983 mit Rücksicht auf die Regelung in Nr. 85 MTN der Urlaubsanspruch tatsächlich noch bestanden hat oder ob er bereits vorher untergegangen war (vgl. hierzu die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 und vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 - BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84]).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18

    Zusammenhängender Urlaub - halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

    Der Arbeitgeber ist zur gewünschten Urlaubsgewährung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 -).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02

    Einführung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber; Die Urlaubswünsche der

    Auch wenn die Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer nicht im Ermessen des Arbeitgebers gemäß § 315 Abs. 1 BGB steht (seit BAG 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG), kann der Arbeitgeber in einem betriebsratslosen Betrieb Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (früher schon BAG 12.10.1961 - 5 AZR 423/60 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).

    Der Arbeitgeber erfüllt den Urlaubsanspruch nur, wenn er bei der Erteilung den Wünschen des Arbeitnehmers nachkommt, es sei denn, er habe ein Leistungsverweigerungsrecht aus den in § 7 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 BUrlG genannten Gründen (BAG 18.12.1986 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 282/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung bei Selbstbeurlaubung durch Arbeitnehmer

    Die Revision rügt zu Recht, das Berufungsgericht berücksichtige die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 - BAGE 54, 63 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG) nicht, wonach die Bestimmung des Urlaubszeitpunktes nicht etwa dem billigen Ermessen des Arbeitgebers im Sinne von § 315 BGB unterliege, sondern, daß der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs verpflichtet sei, nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

    Wie der Senat bereits im Zulassungsbeschluß vom 9. März 1995 - 2 AZN 57/95 - ausgeführt hat, weicht das angefochtene Urteil mit dem Rechtssatz, die Urlaubsgewährung erfolge nach § 7 BUrlG allein durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts, wobei er dieses im Rahmen von § 315 Abs. 1 BGB auszuüben habe, von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 18. Dezember 1986 (- 8 AZR 502/84 - BAGE 54, 63, 65 f. = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG, zu I 1 der Gründe) ab.

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91

    Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen

    Die Gewährung des vom Kläger begehrten Sonderurlaubs für die Zeit vom 1. Oktober 1990 bis zur mündlichen Verhandlung am 7. Dezember 1993 ist durch Zeitablauf unmöglich geworden (vgl. BAGE 54, 63 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 39/97

    Gleichbehandlung bei "Job-Ticket"

    Diese Klage ist spätestens mit Ablauf des Jahres 1996 unzulässig geworden, weil sie auf unmögliche Leistung gerichtet ist (BAG Urteil vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 - BAGE 54, 63 ff. = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
  • LAG Köln, 08.07.2015 - 11 SaGa 11/15

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Die Bestimmung des Urlaubszeitpunkts obliegt nicht dem billigen Ermessen des Arbeitgebers i.S.v. § 315 BGB, sondern der Arbeitgeber ist als Schuldner des Urlaubsanspruchs verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und daher auch den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Termin festzusetzen, wenn die Leistungsverweigerungsvoraussetzungen des § 7 Abs. Satz 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht vorliegen (BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 - m.w.N.).
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

    Kommen für die vom Arbeitnehmer begehrte Freistellung von der Arbeitspflicht unterschiedliche Urlaubsansprüche in Betracht, hat der Arbeitgeber nach Prüfung der gesetzlichen oder tariflichen Anspruchsvoraussetzungen nicht nur zu entscheiden, ob er dem Freistellungsantrag entspricht, sondern auch zu bestimmen, welchen Anspruch des Arbeitnehmers er erfüllen will (vgl. BAGE 54, 63, 66 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94

    Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats obliegt es dem Arbeitgeber als Schuldner des Freistellungsanspruches zu bestimmen, welchen Freistellungsanspruch er erfüllen will (BAGE 68, 308, 312 = AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG, zu II 1 b der Gründe; BAGE 54, 63, 66 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92

    Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99

    Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen

    Einem darauf zielenden Antrag fehlt ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BAG vom 18.12.1996 - 8 AZR 502/84).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2010 - 6 Sa 447/09

    Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit der Klage, Leistung, Unmöglichkeit,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2016 - 6 Ta 1089/16

    Einstweilige Verfügung - zeitliche Lage des Urlaubs

  • ArbG Köln, 02.07.2014 - 14 Ga 65/14

    Anspruch eines angestellten Omnibusfahrers auf Gewährung eines Erholungsurlaubs

  • BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90

    Beförderungsanspruch - Eignungsbeurteilung

  • LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats;

  • LAG Berlin, 18.06.1990 - 9 Sa 36/90

    Leistungsklage ; Urlaubsgewährung; Willenserklärung ; Zusatzurlaub;

  • BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 503/88

    Urlaub während der Erkrankung - Erfordernis des Rechtsschutzinteresses für die

  • BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 328/91

    Entstehung eines tariflichen Urlaubsgeldanspruchs - Einheitliche Behandlung von

  • KG, 26.01.2017 - 8 U 127/16

    Gewerberaummiete: Einheitlichkeit des Vertrages bei separater Vermietung von

  • LAG Hamburg, 15.09.1989 - 3 Ta 17/89

    Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung; Dringende betriebliche Gründe zur

  • ArbG Hanau, 10.07.1997 - 2 Ga 8/97

    Einstweiliges Verügungsverfahren über die Gewährung von Urlaub; Grundsätze zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1773
BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 (https://dejure.org/1986,1773)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 (https://dejure.org/1986,1773)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 (https://dejure.org/1986,1773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 322
  • NZA 1987, 426
  • BB 1987, 903
  • DB 1987, 1362
  • JR 1987, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Es entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; zuletzt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - BAGE 52, 305 = DB 1986, 2394), daß der Urlaubsanspruch ein durch Gesetz bzw. durch Tarifvertrag bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehenden Arbeitspflichten ist.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Für die Auslegung von Tarifverträgen ist zwar - ausgehend vom Tarifwortlaut - auch der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, dies aber nur dann, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen enthalten sind (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Damit ist ausgeschlossen, daß ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit Urlaub nimmt, weil die Erfüllung des Urlaubsanspruchs während dieser Zeit unmöglich ist (vgl. dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67).
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Dies hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1983 (- 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung) dargelegt.
  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Es entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; zuletzt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - BAGE 52, 305 = DB 1986, 2394), daß der Urlaubsanspruch ein durch Gesetz bzw. durch Tarifvertrag bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehenden Arbeitspflichten ist.
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Ein Anspruchserhalt über das Ende der Befristung hinaus ist durch § 8 d MuSchG gesetzlich nicht gewährleistet (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - BAGE 52, 63).
  • BAG, 24.04.1986 - 8 AZR 326/82

    Auslegung tarifvertraglicher Urlaubsbestimmungen - Anspruch auf Gewährung von

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß die Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub den Arbeitgeber berechtigt, nach § 8 d MuSchG (für den Rechtszustand ab 1. Januar 1986 vgl. § 17 Abs. 1 BErzGG) den Urlaub zu kürzen, gleichgültig, ob es sich um tariflichen oder gesetzlichen Urlaub handelt (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 24. April 1986 - 8 AZR 326/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

    Der erkennende Senat ist dieser Auffassung gefolgt (vgl. die Urteile vom 13. November 1986, BAGE 53, 322 = AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG und vom 22. Oktober 1987, BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 13 Sa 17/95

    Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Mitberücksichtigung der Besitzstandszulage

    Es kommt deshalb in erster Linie auf den Wortlaut und den systematischen Zusammenhang der jeweiligen Bestimmungen an (ständige Rechtsprechung des BAG, u.a. vom 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 -, AP Nr. 28 zu § 13BUG- umter 6. der Gründe; vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 135 zu § 1 TVG/Auslegung).
  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86

    Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem

    Im Ergebnis gilt hier das gleiche wie bei der Abgeltung von verfallenem Urlaub im fortbestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG, zu 4 der Gründe, mit weiteren Nachweisen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 13 Sa 162/95

    Vergütungssicherung nach demTarifvertragüber den Rationalisierungsschutz für

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Stade, 14.11.1988 - 2 Ca 302/88
    Mit dem 8. Senat des BAG (Urteil vom 13.11.1986 -- 8 AZR 68/83, DB 1987 S. 1362 = NZA 1987 S. 426) ist deshalb davon auszugehen, daß der Arbeitgeber nach § 47 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT nicht Urlaub zu gewähren, sondern das während des Urlaubs weiterzuzahlende Arbeitsentgelt -- allerdings unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auch in seiner Freistellungskomponente -- zu zahlen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht