Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässig werden eines in der Durchführung befindlichen Vertragshilfeverfahrens - Anwendbarkeit des Lastenausgleichsgesetzes - Rechte von Vertriebenen im Rahmen der Enteignung von Grundstücken
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1971, 2211
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70
Wird dagegen nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt, so handelt es sich um die sog. unechte Rückwirkung (BVerfGE 11, 139, 145 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 14, 288, 297 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57] ; 15, 313, 324) [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] .Denn es ist auch in Fällen der unechten Rückwirkung durchaus denkbar, daß der Vertrauensschutz verletzt wird, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen, den er also bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57] ; 27, 231, 238) [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 560/65] .
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70
Jedoch können zwingende Gründe im Interesse der Allgemeinheit eine Rückwirkungsanordnung rechtfertigen (BVerfGE 13, 215, 223 [BVerfG 14.11.1961 - 2 BvR 345/60] ; 13, 261, 270 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] /272; 19, 187, 197). - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70
Wird dagegen nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt, so handelt es sich um die sog. unechte Rückwirkung (BVerfGE 11, 139, 145 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 14, 288, 297 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57] ; 15, 313, 324) [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] .
- BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Rückwirkende Gewerbesteuer
Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70
Wird dagegen nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt, so handelt es sich um die sog. unechte Rückwirkung (BVerfGE 11, 139, 145 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 14, 288, 297 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57] ; 15, 313, 324) [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] . - BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …
Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70
Jedoch können zwingende Gründe im Interesse der Allgemeinheit eine Rückwirkungsanordnung rechtfertigen (BVerfGE 13, 215, 223 [BVerfG 14.11.1961 - 2 BvR 345/60] ; 13, 261, 270 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] /272; 19, 187, 197). - BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvR 345/60
Vertrauensschutz im Recht des Lastenausgleichs
Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70
Jedoch können zwingende Gründe im Interesse der Allgemeinheit eine Rückwirkungsanordnung rechtfertigen (BVerfGE 13, 215, 223 [BVerfG 14.11.1961 - 2 BvR 345/60] ; 13, 261, 270 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] /272; 19, 187, 197). - BGH, 21.01.1965 - II ZR 120/62
Zentralkasse Sudetendeutscher Genossenschaften
Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70
Wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 43, 51, 60 f [BGH 21.01.1965 - II ZR 120/62] ür den Fall einer Genossenschaft ausgeführt hat, können Kreditinstitute, die nicht unter Treuhandschaft gestellt worden sind, nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsrechts abgewickelt werden. - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65
Verfassungsmäßigkeit des § 43a Bundesrückerstattungsgesetz
Auszug aus BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70
Denn es ist auch in Fällen der unechten Rückwirkung durchaus denkbar, daß der Vertrauensschutz verletzt wird, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen, den er also bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57] ; 27, 231, 238) [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 560/65] .
- VG Berlin, 16.11.1979 - 13 A 92.79
Freistellung von Wohnungen von den Bindungen des sozialen Wohnungsbaus; …
Rückwirkende Rechtsänderungen sind jedoch dann zulässig, wenn das Vertrauen des Bürgers auf den unveränderten Fortbestand der Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt ist (BVerfGE 18, 135, 144; BGH DB 1971, 2211; BGH NJW 1978, 45, 47) [BGH 06.06.1977 - III ZR 63/75] .
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Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1971 - V ZR 86/69 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 08.10.1969 - V ZR 86/69
- BGH, 22.10.1971 - V ZR 86/69
Papierfundstellen
- NJW 1972, 44
- MDR 1972, 35
- DNotZ 1972, 232
- DB 1971, 2211
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.01.2021 - V ZR 12/19
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit …
Der berechtigte Nachbar wäre bei Zulassung eines solchen Zurückbehaltungsrechts unter Umständen gezwungen, auf unabsehbare Zeit eine Beeinträchtigung der Nachbarwand hinzunehmen, vor der ihn § 922 Satz 3 BGB gerade bewahren will (vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 1971 - V ZR 86/69, NJW 1971, 44 zu einem Anspruch auf öffentliche Beglaubigung einer Abtretungserklärung). - BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 330/96
Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil über Verpflichtung zur öffentlichen …
Gemäß § 129 Abs. 1 Satz BGB ist eine Erklärung dann als öffentlich beglaubigt anzusehen wenn die Unterschrift beglaubigt worden ist (vgl. BGH NJW 1972, 44/45;… Huhn/von Schuckmann BeurkG 3. Aufl. § 40 Rn. 3).Ist der bisherige Gläubiger verurteilt, die Abtretungserklärung öffentlich beglaubigen zu lassen, erschöpft sich das Urteil nach seinem Inhalt (vgl. BayObLG JW 1934, 2247) nicht in der Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung, d.h. der Anerkennung der bereits geleisteten Unterschrift (vgl. BGH NJW 1972, 44/45), sondern begründet darüber hinaus die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung, die darin besteht, daß der Notar aufgesucht und veranlaßt wird, den Beglaubigungsvermerk unter die Unterschrift zu setzen (…vgl. BayObLG aaO).
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