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Weitere Entscheidung unten: BAG, 06.10.1976

Rechtsprechung
   BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,437
BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75 (https://dejure.org/1976,437)
BAG, Entscheidung vom 19.08.1976 - 3 AZR 512/75 (https://dejure.org/1976,437)
BAG, Entscheidung vom 19. August 1976 - 3 AZR 512/75 (https://dejure.org/1976,437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 245
  • NJW 1977, 351
  • DB 1977, 262
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.03.1968 - 1 AZR 413/67

    Fürsorgepflicht - Krankheit - Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75
    Da das Kündigungsschutzgesetz dem Arbeitnehmer jedoch einen besonderen Bestandsschutz für sein Arbeitsverhältnis einräumen will und dieser Schutz ihn auch im Krankheitsfall sichern soll, sind an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAGE 20, 545 [547, 549] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit).

    Vor allem ist auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung mit einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12. März 1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (BAGE 20, 545 [550] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit).

  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten …

    BAG 19.8.1976 - 3 AZR 312/76 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 = DB 1977, 262 [Leitsatz zu.
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, was nach herrschender Auffassung bei allen Kündigungsgründen festzustellen ist (vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe: hier wird wegen der Frage der Weiterbeschäftigung auf das Urteil des BAG vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung verwiesen; BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969;… Herschel, Festschrift Schnorr von Carolsfeld, S. 170;… Herschel/Löwisch, aaO, § 1 Rz 138).
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    Sie schließt zwar nicht grundsätzlich aus, dass der Arbeitgeber wegen Krankheit das Arbeitsverhältnis im Wege ordentlicher Kündigung beenden kann, stellt aber an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 [II.2.]: "Richtig ist, dass auch Krankheiten eine Kündigung sozial rechtfertigen können.

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: "Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".S. hierzu schon BAG 9, 12.1954 - 2 AZR 46/53 - BAGE 1, 237 = AP § 123 GewO Nr. 1 [2.]: "Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird auch übereinstimmend angenommen, dass es sich zwar nicht um eine dauernde Arbeitsunfähigkeit handeln brauche, aber doch im Zeitpunkte der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen müsse, die in absehbarer Zeit nicht wieder behoben werden könne, oder dass es eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer sein müsse"; 23.1.1958 - 2 AZR 206/55 - AP § 1 KSchG Nr. 50 [II.]: "Als Interessen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren in Betracht zu ziehen, dass der Kläger immerhin schon lange an Muskelschwund erkrankt war und von der Beklagten der Zeitpunkt seiner Wiederherstellung ebensowenig beurteilt werden konnte wie die Frage, ob der an Muskelschwund erkrankte Kläger nach einer etwaigen Genesung im Betrieb der Beklagten künftig überhaupt noch Verwendung finden könne"; 16.12.1960 - 1 AZR 429/58 - AP § 133 c GewO Nr. 3; 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792 ["Juris"-Rn- 10]: "Die Rechtsprechung des BAG zur Frage, ob wegen einer Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden kann, stimmt mit der Rechtslehre überein.

    Sie schließt zwar nicht grundsätzlich aus, dass der Arbeitgeber wegen Krankheit das Arbeitsverhältnis im Wege ordentlicher Kündigung beenden kann, stellt aber an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 [II.2.]: "Richtig ist, dass auch Krankheiten eine Kündigung sozial rechtfertigen können.

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: "Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

    Sie schließt zwar nicht grundsätzlich aus, dass der Arbeitgeber wegen Krankheit das Arbeitsverhältnis im Wege ordentlicher Kündigung beenden kann, stellt aber an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 [II.2.]: "Richtig ist, dass auch Krankheiten eine Kündigung sozial rechtfertigen können.

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: "Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Dem ist der Kläger nicht substantiiert entgegengetreten, wie es erforderlich gewesen wäre (vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Für die soziale Rechtfertigung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG) einer auf wiederholte erkrankungsbedingte Fehlzeiten gestützten Kündigung genügt es bei einem seit mehr als acht Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig nicht, als Grundlage eines Wahrscheinlichkeitsurteils über die künftige Entwicklung (sog. Negativprognose) lediglich Fehlzeiten aus den letzten beiden Jahren vor der Kündigung aufzuzeigen (wie LAG Berlin 1.11.2005 - 11 Sa 1315/05 - n.v.; s. im selben Sinne auch schon BAG 19.8.1976 - 3 AZR 312/76 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = DB 1977, 262 [Juris-Rn. 13]: "Demgegenüber reichen mehrfache kurze Erkrankungen des Arbeitnehmers in den letzten drei oder vier Jahren für sich genommen nicht aus, um eine Kündigung als sozial gerechtfertigt anzuerkennen").(Rn.26).

    BAG 12.3.1968 (Fn. 26) - Zitat Fn. 26: "scharfe Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = DB 1976, 2307 [II.2.

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an (...)".S. BAG 12.3.1968 (Fn. 26) - Zitat Fn. 26: "scharfe Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = DB 1976, 2307 [II.2.

    BAG 19.8.1976 - 3 AZR 312/76 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 = DB 1977, 262 [1.

    ... Demgegenüber reichen mehrfache kurze Erkrankungen des Arbeitnehmers in den letzten drei oder vier Jahren für sich genommen nicht aus, um eine Kündigung als sozial gerechtfertigt anzuerkennen".S. BAG 19.8.1976 - 3 AZR 312/76 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 = DB 1977, 262 [1.

    27) S. BAG 12.3.1968 (Fn. 26) - Zitat Fn. 26: "scharfe Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = DB 1976, 2307 [II.2.

    28) S. BAG 19.8.1976 - 3 AZR 312/76 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 = DB 1977, 262 [1.

  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 BV 16501/13

    Kündigung - Betriebsratsmitglied - häufige Kurzerkrankungen

    BAG 12.3.1968 (Fn. 34) - Zitat Fn. 34: "scharfe Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = DB 1976, 2307 [II.2.

    Da aber schon an eine ordentliche Kündigung wegen Erkrankung eines Arbeitnehmers ein strenger Maßstab anzulegen ist, kommt eine außerordentliche Kündigung nur in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen in Betracht (...)".S. BAG 12.3.1968 (Fn. 34) - Zitat Fn. 34: "scharfe Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = DB 1976, 2307 [II.2.

    BAG 19.8.1976 - 3 AZR 312/76 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 = DB 1977, 262 [1.

    ... Demgegenüber reichen mehrfache kurze Erkrankungen des Arbeitnehmers in den letzten drei oder vier Jahren für sich genommen nicht aus, um eine Kündigung als sozial gerechtfertigt anzuerkennen".S. BAG 19.8.1976 - 3 AZR 312/76 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 = DB 1977, 262 [1.

    35) S. BAG 12.3.1968 (Fn. 34) - Zitat Fn. 34: "scharfe Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = DB 1976, 2307 [II.2.

    36) S. BAG 19.8.1976 - 3 AZR 312/76 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 = DB 1977, 262 [1.

  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

    Sie schließt zwar nicht grundsätzlich aus, dass der Arbeitgeber wegen Krankheit das Arbeitsverhältnis im Wege ordentlicher Kündigung beenden kann, stellt aber an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 [II.2.]: "Richtig ist, dass auch Krankheiten eine Kündigung sozial rechtfertigen können.

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: " ... Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

    Sie schließt zwar nicht grundsätzlich aus, dass der Arbeitgeber wegen Krankheit das Arbeitsverhältnis im Wege ordentlicher Kündigung beenden kann, stellt aber an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 [II.2.]: "Richtig ist, dass auch Krankheiten eine Kündigung sozial rechtfertigen können.

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: " ... Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

    Sie schließt zwar nicht grundsätzlich aus, dass der Arbeitgeber wegen Krankheit das Arbeitsverhältnis im Wege ordentlicher Kündigung beenden kann, stellt aber an die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung strenge Anforderungen"; 5.8.1976 - 3 AZR 110/75 - AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 1 [II.2.]: "Richtig ist, dass auch Krankheiten eine Kündigung sozial rechtfertigen können.

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: " ... Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Voraussetzung für eine Kündigung aus Anlaß einer lang anhaltenden Krankheit ist, daß bei Zugang der Kündigung die Arbeitsunfähigkeit noch andauert, der Zeitpunkt der Wiederherstellung objektiv nicht absehbar ist und gerade diese Ungewißheit unzumutbare betriebliche Auswirkungen zur Folge hat (BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/73 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und BAG 33, 1).
  • LAG Hamm, 10.11.1988 - 17 Sa 605/88

    Weiterarbeit; Arbeitsunfähigkeit; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    Auch eine Kündigung aus Krankheitsgründen wäre sozialwidrig, wenn diese Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz für den Arbeitgeber bestünde (BAG, Urteil vom 05.08.1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 der Gründe;… Rost, Kündigung und Kündigungsschutz in der betrieblichen Praxis, 2. Aufl., III 2 g, S. 84 f).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - (AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 a der Gründe), allerdings ohne Auseinandersetzung mit der damit verbundenen Problematik, eine Versetzungspflicht des Arbeitgebers auch auf einen anderen Betrieb des Unternehmens erstreckt.
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" …

  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - …

  • LAG Hamm, 28.05.1998 - 4 Sa 1550/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Pflicht eines Arbeitnehmers zu …

  • LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99

    Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen …

  • LAG Hamm, 20.08.1992 - 4 Sa 94/92

    Kündigung; Krankheitsbedingte Kündigung; Mangelnde körperliche Eignung; …

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates - …

  • LAG Hessen, 08.12.1987 - 5 Sa 1363/87

    Lohnfortzahlung; Kündigung

  • OLG Bamberg, 12.02.1980 - 2 WF 18/80
  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der …

  • OLG Bamberg, 14.01.1980 - 7 WF 3/80
  • LAG Nürnberg, 28.07.1999 - 3 Sa 911/98

    Kündigung: Betriebsbedingte Kündigung im Konzern - Anspruch auf …

  • LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und …

  • BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung …

  • LAG Hamm, 18.09.1997 - 4 Sa 2244/96

    Rubrumsberichtigung in II. Instanz - Abgrenzung zum Parteiwechsel

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur …

  • LAG Hamm, 19.03.1993 - 10 (3) Sa 1532/92

    Berufsausbildung: Anwendbarkeit des BeschFG

  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit - …

  • LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89

    Kündigung; Krankheit; Personbedingte Kündigung; Kündigungsfrist; Wegfall der …

  • BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 1598/91

    Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung auf Grund mangelnder vorheriger Anhörung …

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines bei den britischen …

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 373/78
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 400/76
  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 1053/79
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Rechtsprechung
   BAG, 06.10.1976 - 5 AZR 503/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1049
BAG, 06.10.1976 - 5 AZR 503/75 (https://dejure.org/1976,1049)
BAG, Entscheidung vom 06.10.1976 - 5 AZR 503/75 (https://dejure.org/1976,1049)
BAG, Entscheidung vom 06. Oktober 1976 - 5 AZR 503/75 (https://dejure.org/1976,1049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kurzarbeit - Arbeitsunfähigkeit - Lohnfortzahlungsanspruch - Krankengeld - Gesetzliches Lohnausfallprinzip - Tarifliches Vorverdienstprinzip

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung während Kurzarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1977, 262
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 06.10.1976 - 5 AZR 503/75
    Dafür, daß ein kranker Arbeiter trotz Kurzarbeit den vollen - ungekürzten - Lohnanspruch erwerben soll, sprechen weder der Wortlaut des § 12 Nr. 2 MTV noch der Zusammenhang aller tariflichen Bestimmungen und der in ihnen zum Ausdruck gekommene Sinn und Zweck (vgl. hierzu BAG 18, 278 [282 f.] = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung [zu II der Gründe]; BAG AP Nr. 122 zu § 1 TVG Auslegung [Bl. 2 R] mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.07.1973 - 4 AZR 475/72

    Regelmäßige Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Kriterien - Gleichmäßigkeit - …

    Auszug aus BAG, 06.10.1976 - 5 AZR 503/75
    Dafür, daß ein kranker Arbeiter trotz Kurzarbeit den vollen - ungekürzten - Lohnanspruch erwerben soll, sprechen weder der Wortlaut des § 12 Nr. 2 MTV noch der Zusammenhang aller tariflichen Bestimmungen und der in ihnen zum Ausdruck gekommene Sinn und Zweck (vgl. hierzu BAG 18, 278 [282 f.] = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung [zu II der Gründe]; BAG AP Nr. 122 zu § 1 TVG Auslegung [Bl. 2 R] mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - persönliche Voraussetzung - Arbeitsunfähigkeit - …

    Beim Arbeitgeber ist zunächst zu beachten, dass sich die Höhe der Entgeltfortzahlung während der Kurzarbeit nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 EntgFG entsprechend der Arbeitszeitverkürzung mindert und bei Einstellung der Arbeit sogar völlig entfallen kann (vgl zur Vorgängerregelung BAG AP Nr. 6 zu § 2 LohnFG = DB 1977, 262).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 356/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Freischichten

    Er bezieht sich auf das gesetzliche konkrete Lohnausfallprinzip und macht hier Sinn, um dem Arbeitnehmer (nur) die Vergütung zu sichern, die er verdient hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig krank gewesen wäre (vgl. nur BAG 6. Oktober 1976 - 5 AZR 503/75 - AP LohnFG § 2 Nr. 6 = EzA LohnFG § 2 Nr. 10; 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - BAGE 46, 1, 3; 8. März 1989 - 5 AZR 116/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 17 = EzA LohnFG § 1 Nr. 103; 3. März 1993 - 5 AZR 132/92 - BAGE 72, 297, 300).
  • BAG, 08.03.1989 - 5 AZR 116/88

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit und …

    Die Tarifvertragsparteien können das gesetzliche Lohnausfallprinzip des § 2 Abs. 1 LFZG durch eine andere Berechnungsmethode ersetzen, die auf den täglichen Durchschnittslohn abstellt (Bestätigung von BAG AP Nr. 6 zu § 2 LohnFG).

    Gegen eine derartige tarifvertragliche Regelung bestehen keine Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1976 - 5 AZR 503/75 - AP Nr. 6 zu § 2 LohnFG, zu 2 a der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2000 - 11 Sa 1849/99

    Entgeltfortzahlung: Begriff der wöchentlichen Arbeitszeit nach BezMTV

    Nach diesem Prinzip bemisst sich das gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG fortzuzahlende Entgelt danach, welchen Durchschnittsverdienst der erkrankte Arbeitnehmer in einer der Arbeitsunfähigkeit vorausgegangenen Vergütungsperiode (Berechnungszeitraum) erzielt hat (BAG v. 06.10.1976 5 AZR 503/75 EzA § 2 LohnFG Nr. 10; BAG v. 16.03.1988 5 AZR 40/87 EzA § 1 LohnFG Nr. 93).
  • BSG, 22.06.1979 - 3 RK 71/77

    Anspruch auf Lohnfortzahlung - Krankengeld - Höhe - Schlechtwettergeld

    Zwar wird für solche Tage an arbeitsfähige Arbeiter "neben" dem Schlechtwettergeld kein Lohn gezahlt, demgemäß hat auch ein arbeitsunfähig Erkrankter keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (BAG, Urteil vom 6. Oktober 1976 - 5 AZR 503/75 - in USK 76141), der Grundgedanke des Gesetzes - den erkrankten Arbeiter dem gesunden gleichzustellen - gebietet es aber, den ihm zustehenden Anspruch auf Krankengeld auf die Höhe festzulegen, die das Schlechtwettergeld hat (so auch Pelikan in Soziale Sicherheit 1971, 105, 107; Geschwinder in ZfS 1976, 243;… Schmitz/Specke/Picard/Hungenberg, Arbeitsförderungsgesetz, 2. Auflage, Stand 1. Juli 1978, § 164 Anm. 2.2, S. 164-12).
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