Rechtsprechung
| BFH, 08.08.1979 - I R 186/78 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
GewStG § 2; GewStDV § 1
Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit - Simons & Moll-Simons
GewStG § 2 Abs. 1; GewStDV § 1 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Gewerbliche Betätigung - Bau von Eigentumswohnungen - Verkauf von Eigentumswohnungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 129, 177
- DB 1980, 380
- BStBl II 1980, 106
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (9)
- BFH, 17.01.1973 - I R 191/72
Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung …
Auszug aus BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Die Urteile des BFH vom 2. November 1971 VIII R 1/71 (BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360), I R 49/70 und vom 17. Januar 1973 I R 191/72 (BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260) könnten in diesem Fall nicht zum Vergleich herangezogen werden, weil die Bauherren und Verkäufer in diesen Fällen Bauunternehmer und Architekten gewesen seien.Die Gewinnabsicht des Klägers wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß er durch Krankheit oder Finanzierungsschwierigkeiten zum Verkauf veranlaßt worden ist (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279, und I R 191/72).
Der Kläger hat sich schließlich durch diese Betätigung und dadurch, daß er sich über einen Makler mit seinen Verkaufsabsichten an den Grundstücksmarkt gewandt hat (vgl. BFH- Urteil I R 191/72), am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt.
Gleichwohl wäre eine gewerbliche Tätigkeit zu verneinen, wenn sich der Verkauf der Wohnungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung hielte (BFH-Beschluß vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63, und BFH-Urteile VIII R 1/71 und I R 191/72).
Sie stellt eine entscheidende objektive Verbindung zwischen diesen Handlungen her, die es gebietet, sie auch im Zusammenhang zu beurteilen (BFH-Urteile I R 153/71 und I R 191/72).
- BFH, 15.12.1971 - I R 49/70
Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere …
Auszug aus BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Insbesondere sei sie nachhaltig, d. h. auf Wiederholung angelegt gewesen; zum Verkauf der vier Eigentumswohnungen habe es mehrerer Handlungen bedurft (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291, und vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279).Die Urteile des BFH vom 2. November 1971 VIII R 1/71 (BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360), I R 49/70 und vom 17. Januar 1973 I R 191/72 (BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260) könnten in diesem Fall nicht zum Vergleich herangezogen werden, weil die Bauherren und Verkäufer in diesen Fällen Bauunternehmer und Architekten gewesen seien.
Die Tätigkeit des Klägers ist insbesondere auch nachhaltig, d. h. auf Wiederholung angelegt (BFH-Urteil I R 49/70).
Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist infolgedessen zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen ohne Wiederholungsabsicht vorgenommenen Handlung (BFH- Urteile I R 49/70 und vom 14. November 1963 IV 6/60 U, BFHE 78, 358, BStBl III 1964, 139).
Der erkennende Senat hat bei vier Verkaufshandlungen die Nachhaltigkeit ohne Rücksicht auf die sonstige berufliche Tätigkeit der Steuerpflichtigen (Bauunternehmer, Architekt) bejaht (Urteile I R 49/70 und vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661).
- BFH, 29.03.1973 - I R 153/71
Bauunternehmer - Bebauung von Grundstücken - Zeitraum - Veräußerung - Private …
Auszug aus BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Der erkennende Senat hat bei vier Verkaufshandlungen die Nachhaltigkeit ohne Rücksicht auf die sonstige berufliche Tätigkeit der Steuerpflichtigen (Bauunternehmer, Architekt) bejaht (Urteile I R 49/70 und vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661).Sie kann bejaht werden, solange sich die Tätigkeit noch als Nutzung von Grundbesitz durch Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte nicht entscheidend in den Vordergrund tritt (Urteile des erkennenden Senats I R 919/72 und I R 153/71).
Sie stellt eine entscheidende objektive Verbindung zwischen diesen Handlungen her, die es gebietet, sie auch im Zusammenhang zu beurteilen (BFH-Urteile I R 153/71 und I R 191/72).
- BFH, 02.11.1971 - VIII R 1/71
Erstellung und Veräußerung von Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Die Urteile des BFH vom 2. November 1971 VIII R 1/71 (BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360), I R 49/70 und vom 17. Januar 1973 I R 191/72 (BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260) könnten in diesem Fall nicht zum Vergleich herangezogen werden, weil die Bauherren und Verkäufer in diesen Fällen Bauunternehmer und Architekten gewesen seien.Gleichwohl wäre eine gewerbliche Tätigkeit zu verneinen, wenn sich der Verkauf der Wohnungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung hielte (BFH-Beschluß vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63, und BFH-Urteile VIII R 1/71 und I R 191/72).
- BFH, 15.12.1971 - I R 179/68
Wohnanlage - Eigentumswohnungen - Veräußerung an verschiedene Erwerber - …
Auszug aus BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Insbesondere sei sie nachhaltig, d. h. auf Wiederholung angelegt gewesen; zum Verkauf der vier Eigentumswohnungen habe es mehrerer Handlungen bedurft (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291, und vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279).Die Gewinnabsicht des Klägers wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß er durch Krankheit oder Finanzierungsschwierigkeiten zum Verkauf veranlaßt worden ist (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279, und I R 191/72).
- BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71
Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung …
Auszug aus BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Gleichwohl wäre eine gewerbliche Tätigkeit zu verneinen, wenn sich der Verkauf der Wohnungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung hielte (BFH-Beschluß vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63, und BFH-Urteile VIII R 1/71 und I R 191/72). - BFH, 14.11.1963 - IV 6/60 U
Gewerbesteuerpflichtigkeit bei einer gewerblichen Betätigung durch Herstellen …
Auszug aus BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist infolgedessen zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen ohne Wiederholungsabsicht vorgenommenen Handlung (BFH- Urteile I R 49/70 und vom 14. November 1963 IV 6/60 U, BFHE 78, 358, BStBl III 1964, 139). - BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72
Gewerbliche Grundstücksverkäufe - Parzellierung - Erschließung - …
Auszug aus BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Sie ist selbständig, d. h. auf Rechnung und Verantwortung des Klägers ausgeführt, auch wenn sein Schwiegersohn für ihn tätig geworden ist (BFH-Urteil vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239). - BFH, 25.03.1977 - V R 113/74
Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch - Abstellung auf Zeit …
Auszug aus BFH, 08.08.1979 - I R 186/78
Abgesehen davon, daß der Erlaß lediglich davon ausgeht, daß im allgemeinen ein Grundstückshandel zu verneinen sei, wenn nicht mehr als sechs Objekte veräußert werden, können Verwaltungsanweisungen das FG und den BFH grundsätzlich nicht binden (BFH-Urteile vom 25. März 1977 VR 113/74, BFHE 122, 173, BStBl II 1977, 708, mit weiteren Nachweisen, und vom 21. September 1977 I R 39-40/74, BFHE 123, 464, BStBl II 1978, 67).
- LG Göttingen, 21.10.1986 - 6 T 264/86
Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar
In 1q75 ten Wohnungen verkauft (BFH-Urt. vom 8.8. 1979 - f R 186/ ten Wohnungen verkauft (BFH-Urt. vom 8.8. 1979 äEUR r R 186/ erlitt er zunachst eineerhebliche Einkommensminderung, weil sein Arerlitt er zunächst eine erhebliche Einkommensminderung, weil sein Ar78, BFHE 129, 177 = BStBl. 111980, 106).78, BFHE 129, 177 =BStBI.
II 1972, 672) dahin zu verstehen, dao ein von den zur Geschäftsführung berufenen Gesell-daß ein von den zur Gesch討tsfUhrung berufenen GesellHeft Nr. 4 *M1ttRhNOtK ãƒ" 1987 April1987 Heft Nr. 4ãƒ" MittR hNo/K April b) Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist zu bejahen bei einer b) Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung ( BFHE 129, 177 =BStBI. 1980, 106 mit weiteren Handlung ( BFHE 129, 177 = BStBl. 1980, 106 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
vorgeiragen hat äEUR er zum ã�rkauf der Wohnungen gezwungen vorgetragen hat - er zum Verkauf der Wohnungen gezwungen worden sei, weil er bei Baubeginn arbeitslos geworden sei und worden sei, weil er bei Baubeginn arbeitslos geworden sei und demzufolge die Zins- und Tilgungsleistungen habe nicht mehr demzufolge die Zins- und Tilgungsleistungen habe nicht mehr aufbringen können (vgl. BFHE 129, 177 = BStBI. II 1980, 106).
aufbringen k6nnen (vgl. BFHE 129, 177 äEURBStBl. II 1980, 106).
II 1973, 260, und in BFHE 129, 177 äEURBStBl.
Eine private 260, und in BFHE 129, 177 = BStBI.
Eine private ã�rm6gensverwaltung ist zu bejahen, solange sich die zu beurVermögensverwaltung ist zu bejahen, solange sich die zu beurteilende Tätigkeit noch als Nutzung von Grundbesitz durch teilende Tatigkeit noch als Nutzung von Grundbesitz durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt und die Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt und die Ausnutzung substantieller ã�rm6genswerte nicht entschei-Ausnutzung substantieller Vermögenswerte nicht entscheidend in den Vordergrund tritt ( BFHE 108, 190 = BStBl. El 1973, dend in den Vordergrund tritt( BFHE 108, 190 äEUR BS1B!. II 1973, 260, und BFHE 129, 177 = BStBI. II 1980, 106).
Dabei versteht 260, und BFHE 129, 177 äEURBStBl.
- BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82
Gewerblicher Grundstückshandel
a) Die Eheleute S haben eine selbständige Tätigkeit ausgeübt; denn sie haben auf eigene Rechnung und Verantwortung das Grundstück B-Weg 8-8c gekauft, bebaut und drei der errichteten Wohnungen verkauft (BFH-Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).b) Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung (BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
c) Der Gewinnabsicht steht nicht entgegen, daß - wie der Kläger vorgetragen hat - er zum Verkauf der Wohnungen gezwungen worden sei, weil er bei Baubeginn arbeitslos geworden sei und demzufolge die Zins- und Tilgungsleistungen habe nicht mehr aufbringen können (vgl. BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).
e) Gleichwohl ist eine gewerbliche Tätigkeit zu verneinen, weil sich der Verkauf der Wohnungen im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung gehalten hat (vgl. BFH-Beschluß vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63; BFH- Urteile vom 2. November 1971 VIII R 1/71, BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360; vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260, und in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).
Eine private Vermögensverwaltung ist zu bejahen, solange sich die zu beurteilende Tätigkeit noch als Nutzung von Grundbesitz durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte nicht entscheidend in den Vordergrund tritt (BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260, und BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).
- BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …
An die Widerlegung der Vermutung, daß Anschaffung und Veräußerung zusammenhängen, sind strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).
- BFH, 06.04.1990 - III R 28/87
Veräußerungsabsicht bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Erwerb und …
Die Zahl der Wohnungsverkäufe durch die Kläger ist schließlich deutlich höher als die Zahl von vier Wohnungen, ab der nach der Rechtsprechung des BFH gewerblicher Grundstückshandel beginnen kann (Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106;… vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14, und in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293, sowie in BFH/NV 1988, 561). - BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
1. Nachhaltigkeit bei Veräußerung mehrerer Grundstücke in einem Rechtsgeschäft - …
aa) Danach liegt die Grenze, ab der gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist, beim Verkauf von vier Wohnungen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293;… vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561, und vom 6. April 1990 III R 28/87, BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057; ferner Urteile des BFH vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106;… vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14; in BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621, …und vom 19. Dezember 1990 X R 165/87, BFH/NV 1991, 381).Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist folglich in der Regel zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung (BFH-Urteile in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244;… Urteile des erkennenden Senats in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293, und in BFH/NV 1988, 561).
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem …
a) Die Kläger haben eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, denn sie haben auf eigene Rechnung und Verantwortung das Grundstück gekauft und in Form von 11 Miteigentumsanteilen an Bauherren von Eigentumswohnungen im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft verkauft (BFH-Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).Die Gewinnabsicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß - wie die Kläger vorgetragen haben - der Verkauf der Miteigentumsanteile an Interessenten von Eigentumswohnungen nur deshalb erfolgt sei, weil sich das zwischenzeitlich geplante "ausflugsorientierte" Restaurant mit Tagungsräumen und Übernachtungsmöglichkeiten wegen Finanzierungsschwierigkeiten nicht realisieren ließ (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279; in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).
d) Die Kläger haben auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen, indem sie sich über einen Makler mit ihren Verkaufsabsichten an den Grundstücksmarkt gewandt haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).
An die Widerlegung der Vermutung, daß Anschaffung und Veräußerung zusammenhängen, sind bei kurzen Zeitabständen sehr strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).
- BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen …
Die Klägerin hat eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, weil sie auf eigene Rechnung das Grundstück X-Straße 53 gekauft, die Eigentumswohnungen errichtet und zum Teil verkauft hat (vgl. BFH- Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist folglich in der Regel zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung (Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480).
Andererseits hatte der BFH bereits vorher entschieden, daß die Veräußerung von vier selbsterrichteten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen Gewerbebetrieb sein kann (Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106;… Urteil vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14).
- BFH, 10.08.1983 - I R 120/80
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung
Werden in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, so hat der BFH stets die Eigentumswohnungen als selbständige Verkaufsobjekte gewertet (vgl. z. B. Urteile vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279; vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106). - BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84
Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen …
Der Kläger hat eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, weil er auf eigene Rechnung das Gebäude A-Straße 10 errichtet, die Wohnungen zunächst vermietet, dann in acht Eigentumswohnungen aufgeteilt und schließlich verkauft hat (BFH-Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, m. w. N.; in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137; in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260; vom 2. November 1971 VIII R 1/71, BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360) wird bei der Errichtung und dem Verkauf von Eigentumswohnungen der Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt.
Der I. Senat des BFH hat mit Urteilen in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106, und vom 23. Januar 1985 I R 284/81 (BFH /NV 1985, 14) festgestellt, daß die Veräußerung von vier selbst errichteten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen Gewerbebetrieb sein kann.
Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Zeitspanne zwischen Bau und Veräußerung der Wohnungen nicht mehr als fünf Jahre beträgt (Urteile in BFH / NV 1988, 561; in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293; in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; in BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661; in BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260).
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94
Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel
Sie sagen im allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (…BFH/NV 1994, 94, 95; BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839, 840, betreffend langfristiger Vermögensanlage zwecks Alterssicherung;vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106, m.w.N., betreffend Erkrankung und Finanzierungsschwierigkeiten, ständige Rechtsprechung). - BFH, 16.10.2002 - X R 74/99
Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel
- BGH, 26.05.1994 - IX ZR 57/93
Beginn der Verjährung der Haftung eines Steuerberaters
- BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus …
- BFH, 03.06.1987 - III R 209/83
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 8 K 8008/21
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Überschreiten der sog. …
- BFH, 11.12.1991 - III R 59/89
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
Anfall von Gewerbesteuer für das Betreiben eines gewerblichen Grundstückshandels …
- BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der …
- BFH, 20.08.1986 - I R 148/83
Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit - Steuerliche …
- BFH, 23.01.1985 - I R 284/81
Zulässigkeit der Einordnung eines Nichtveranlagungsbescheides als Steuerbescheid …
- BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88
Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs …
- BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95
Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks
- BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92
Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel
- FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07
Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem …
- BFH, 02.03.1990 - III R 75/85
Bei Verpflichtung zur Neuberechnung der Steuer gem. Art. 3 § 4 VGFGEntlG darf …
- BFH, 02.07.1998 - X B 67/98
Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76
Verkauf von Eigentumswohnungen - Tod des Veräußerers - Erbe - Eigentumswohnung
- BFH, 19.02.1991 - VIII R 65/89
Vom Gesellschafter einer Personengesellschaft für Bauherrenmodell überlassenen …
- BFH, 28.04.1988 - IV R 102/86
Die Abgrenzung zwischen einer privaten Vermögensverwaltung und einem …
- FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung beim Handel …
- FG Münster, 06.05.1997 - 11 K 2727/95
- BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95
Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 07.12.1995 - III R 24/92
Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim …
- FG Düsseldorf, 27.05.1986 - XV 356/82
Anforderungen an die Erstellung einer Einkommensteuererklärung; Anforderungen an …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 2359/98
Gewerblicher Grundstückshandel:Gescheiterte Verkäufe bei der Drei-Objekt-Grenze …
- BFH, 09.10.1992 - III R 9/89
Wertpapiergeschäfte als gewerbliche Tätigkeit - Beteiligung am allgemeinen …
- FG Nürnberg, 19.10.2000 - IV 384/98
- BFH, 21.08.2002 - X B 193/01
Keine Berufung auf Vertrauensschutz bei rückwirkender Änderung der Grundsätze …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98
Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der …
- FG Brandenburg, 18.09.1997 - 5 K 315/96
Erzielung negativer Einkünfte im Zusammenhang mit dem Erwerb eines …
- BFH, 10.04.1986 - IV R 200/83
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Unterhaltung eines Gewerbebetriebes - …
- FG Schleswig-Holstein, 09.02.2000 - IV 1256/96
Zur Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - V 972/97
Anspruch auf Feststellung der für eine Grundstücksgemeinschaft erklärten …
- BFH, 16.06.2000 - VIII B 93/99
Zwangsverkauf - Abwendung eines drohenden Konkurses - Bedingte …
- FG Hessen, 03.12.2002 - 8 K 1025/91
Gewerblicher Grundstückshandel; Private Vermögensverwaltung; Gesellschaft; …
- BFH, 16.06.2000 - VIII R 93/99
- FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 234/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung einer Vielzahl von Grundstücken …
- FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
- FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2000 - 11 K 79/97
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Rechtsprechung
| BFH, 22.06.1979 - III R 17/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
BewG 1965 § 75 Abs. 5 und 6
- Wolters Kluwer
Zweckbestimmung von Räumen als Wohnung - Nutzung von Räumen als Wohnung - Mehrheit von Räumen als Wohnung
- datenbank.nwb.de
Zu den Merkmalen, die im Bewertungsrecht für den Begriff "Wohnung" mindestens erfüllt sein müssen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
BewG (1965) § 75 Abs. 5, 6
Papierfundstellen
- BFHE 129, 65
- DB 1980, 380
- BStBl II 1980, 175
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.03.1974 - III R 11/73
Mehrheit von Räumen - Wohnung - Voraussetzungen - Ausgestaltung zu Kochzwecken - …
Auszug aus BFH, 22.06.1979 - III R 17/77
Nach der Verkehrsauffassung bilden in der Regel nur solche Räume eine selbständige Wohnung, die gegenüber anderen Wohnungen oder Wohnräumen baulich abgeschlossen sind und einen selbständigen Zugang haben (vgl. zum Bewertungsgesetz in der vor dem Bewertungsgesetz 1965 geltenden Fassung BFH-Urteil vom 15. März 1974 III R 11/73, BFHE 112, 198, BStBl II 1974, 403).Zumindest ist erforderlich, daß sich die Zusammenfassung mehrerer Räume zu einer Wohnung aus der Lage dieser Räume zueinander, aus ihrer Zweckbestimmung und der dieser Zweckbestimmung entsprechenden tatsächlichen Nutzung ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1970 III R 3/69, BFHE 101, 266, BStBl II 1971, 230, und III R 11/73).
- BFH, 02.07.1976 - III R 54/75
Bewertung einesWohngebäudes mit zwei Wohnungen und einer Rechtsanwaltspraxis als …
Auszug aus BFH, 22.06.1979 - III R 17/77
In Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung dieser Frage aufgestellt hat (vgl. z. B. Urteile vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188), hat das FG eine solche wesentliche Beeinträchtigung zu Recht verneint.Eine besonders intensive freiberufliche Nutzung, die trotz der flächenmäßigen Unterordnung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Einfamilienhauscharakters führen könnte (vgl. BFH-Urteil III R 54/75), liegt im Streitfall ebenfalls nicht vor.
- BFH, 24.11.1978 - III R 81/76
Zum Begriff der Wohnung i. S. des Bewertungsrechts
Auszug aus BFH, 22.06.1979 - III R 17/77
Ob im Einzelfall eine Mehrheit von Räumen als Wohnung anzusehen ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung, d. h. nach der gerichtsbekannten Anschauung, die urteilsfähige und unvoreingenommene Bürger von einer Sache haben oder gewinnen, wenn sie mit ihr befaßt werden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 24. November 1978 III R 81/76, BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255). - BFH, 23.09.1977 - III R 18/77
Zur Frage, wann eine freiberufliche Mitbenutzung die Eigenart als Einfamilienhaus …
Auszug aus BFH, 22.06.1979 - III R 17/77
In Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung dieser Frage aufgestellt hat (vgl. z. B. Urteile vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188), hat das FG eine solche wesentliche Beeinträchtigung zu Recht verneint. - BFH, 09.12.1970 - III R 3/69
Wohnungsbegriff - Kriegsverhältnisse - Wohnungsnot
Auszug aus BFH, 22.06.1979 - III R 17/77
Zumindest ist erforderlich, daß sich die Zusammenfassung mehrerer Räume zu einer Wohnung aus der Lage dieser Räume zueinander, aus ihrer Zweckbestimmung und der dieser Zweckbestimmung entsprechenden tatsächlichen Nutzung ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1970 III R 3/69, BFHE 101, 266, BStBl II 1971, 230, und III R 11/73).
- BFH, 05.10.1984 - III R 192/83
Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die …
Daran fehlt es, wenn die Trennung ohne besonderen Aufwand aufgehoben und wieder vorgenommen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1979 III R 17/77, BFHE 129, 65, BStBl II 1980, 175).Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß jedenfalls hinsichtlich der Bestimmung des Wohnungsbegriffs eine sachliche Änderung durch die Neufassung nicht eingetreten ist (vgl. BFHE 129, 65, 67, BStBl II 1980, 175).
- FG Hamburg, 20.06.1995 - V 147/91
Besteuerung des Nutzungswertes einer insgesamt selbstgenutzten Eigentumswohnung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.07.2000 - II R 31/99
Fortschreibung der festgestellten Grundstücksart
In der Regel sollten nur solche Räume eine selbstständige Wohnung bilden, die gegenüber anderen Wohnungen oder Wohnräumen baulich abgeschlossen waren und einen selbstständigen Zugang hatten (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 1979 III R 17/77, BFHE 129, 65, BStBl II 1980, 175, und vom 15. März 1974 III R 11/73, BFHE 112, 198, BStBl II 1974, 403).Die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs wurden aber auch in den Fällen trotz fehlender baulicher Abgeschlossenheit noch als erfüllt angesehen, in denen sich die Zusammenfassung mehrerer Räume zu einer Wohnung aus der Lage dieser Räume zueinander, aus ihrer Zweckbestimmung und der dieser Zweckbestimmung entsprechenden tatsächlichen Nutzung ergab (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1970 III R 3/69, BFHE 101, 266, BStBl II 1971, 230; in BFHE 112, 198, BStBl II 1974, 403, und in BFHE 129, 65, BStBl II 1980, 175).
- BFH, 24.04.1991 - II R 2/89
Eine Wohnung muß in der Regel baurechtlich zum dauernden Aufenthalt von Menschen …
Außerdem kann bisher nicht beurteilt werden, ob die doppelte Rigipswand im Keller ausreicht, um die Wohnräume im Kellergeschoß gegenüber der Hauptwohnung baulich abzuschließen (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 22. Juni 1979 III R 17/77, BFHE 129, 65, BStBl II 1980, 175, und vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151).Vielfach reichen solche Leichtbauwände nicht aus (vgl. BFHE 129, 65).
- BFH, 22.02.1985 - III R 78/81
Freiberuflich genutzte Räumlichkeiten dienen nicht Wohnzwecken; zur Abgrenzung …
Ausgehend von der inneren baulichen Gestaltung versteht der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung unter einer Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, daß die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1970 III R 3/69, BFHE 101, 266, BStBl II 1971, 230; vom 22. Juni 1979 III R 17/77, BFHE 129, 65, BStBl II 1980, 175).Daß der erkennende Senat bisher bei der Bestimmung der Merkmale des Wohnungsbegriffs nur in Fällen der zweifelhaften baulichen Gestaltung ausdrücklich die tatsächliche Nutzung zu Wohnzwecken verlangt hat (vgl. Urteil in BFHE 129, 65, BStBl II 1980, 175), kann nicht dahin verstanden werden, daß die Art der Nutzung bei eindeutiger baulicher Gestaltung unerheblich sei (vgl. Urteil vom 19. Juni 1964 III 323/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965, 152).
- BFH, 09.11.1988 - II B 109/88
Bewertung einer Einliegerwohnung als Einfamilienhaus
Nach dem BFH-Urteil vom 22. Juni 1979 III R 17/67 (BFHE 129, 65, BStBl II 1980, 175) reichte aber ein leicht zu beseitigender baulicher Abschluß nicht aus.Bei fehlendem baulichen Abschluß kommt es daher darauf an, ob die genannte Raumeinheit am Bewertungsstichtag tatsächlich als besondere Wohnung genutzt wurde (BFHE 129, 65).
- FG Niedersachsen, 08.02.2005 - 1 K 433/02
Anzahl der auf einem Grundstück vorhandenen Wohnungen als Kriterium für die …
Im Hinblick auf die Wohnungsnot in der Nachkriegszeit und die seinerzeit vorherrschenden Wohngepflogenheiten hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Mehrheit von Räumen schon dann als Wohnung anerkannt, wenn sich ihre Zusammenfassung zu einer Wohnung aus der Lage dieser Räume zueinander, aus ihrer Zweckbestimmung und der dieser Zweckbestimmung entsprechenden tatsächlichen Nutzung ergab (vgl. zu dieser sogenannten älteren Rechtsprechung z.B. BFH-Urteil vom 22. Juni 1979 III R 17/77, BStBl II 1990, 175). - BFH, 25.10.1985 - III R 31/81
Zur Abgrenzung Ein-/Zweifamilienhaus; Anwendung der neuen Rechtsprechung nur auf …
Für die Annahme einer Wohnung reicht es in derartigen Fällen aus, daß sich die Zusammenfassung mehrerer Räume zu einer Wohnung aus der Lage dieser Räume zueinander, aus ihrer Zweckbestimmung und der dieser Zweckbestimmung entsprechenden tatsächlichen Nutzung ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1979 III R 17/77, BFHE 129, 65, BStBl II 1980, 175). - BFH, 25.10.1985 - III R 67/82
Zur Abgrenzung Ein-/Zweifamilienhaus; Anwendung der neuen Rechtsprechung nur auf …
Für die Annahme einer Wohnung reicht es in derartigen Fällen aus, daß sich die Zusammenfassung mehrerer Räume zu einer Wohnung aus der Lage dieser Räume zueinander, aus ihrer Zweckbestimmung und der dieser Zweckbestimmung entsprechenden tatsächlichen Nutzung ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1979 III R 17/77, BFHE 129, 65, BStBl II 1980, 175). - FG Düsseldorf, 27.04.1999 - 11 K 9454/98
Einheitsbewertung; Artfortschreibung; Wohnungsbegriff; selbständiger Zugang; …
Da die Dachgeschossräume keinen selbständigen, von den übrigen Wohnungen getrennten Zugang hatten und sich die Toilette im Erdgeschoss und somit weit entfernt von den übrigen Räumen befand, ist die tatsächliche Nutzung der Dachgeschossräume zum 01.01.1964 entscheidend für die Anerkennung als Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 22.06.1979 III R 17/77, BFHE 129, 65 , BStBl. II 1980, 175 und vom 09.12.1970 III R 3/69, BFHE 101, 206, BStBl. II 1971, 230). - BFH, 22.10.1984 - III R 2/82
Zum bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff; Abgrenzung Einfamilienhaus / …
- BFH, 16.09.1987 - II R 237/84
Die in einem Einheitswertbescheid über ein Grundstück getroffenen Feststellungen …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.02.1995 - 3 K 1788/94
Zulässigkeit einer Artfortschreibung; Änderung in der Höhe des Wertes des …
- BFH, 03.03.1993 - II R 34/91
Bewertungsrechtliche Abgrenzung der Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhaus
- BFH, 13.11.1991 - II R 92/89
Steuerliche Neubewertung eines Grundstücks
- BFH, 07.06.1989 - II R 177/87
Ergeben der Zusammenfassung mehrerer Räume zu einer Wohnung in Fälen …
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2000 - 3 K 184/96
Keine Änderung nach § 173 AO 1977 bei Rechtsirrtum; Grundstücksart nach baulichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 1048/99
- BFH, 28.09.1982 - III S 2/82
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