Rechtsprechung
| BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81 (Berlin) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Mitbestimmung bei Datensichtgeräten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bildschirmarbeitsplätze - Betriebsratsmitbestimmung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.07.1980 - 31 BV 3/79
- LAG Berlin, 31.03.1981 - 8 TaBV 5/80
- BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81 (Berlin)
Papierfundstellen
- BAGE 44, 285
- NJW 1984, 1476
- NZA 1984, 47 (Ls.)
- VersR 1984, 560
- BB 1984, 850
- DB 1984, 775
- JR 1985, 264
Wird zitiert von ... (86) Zitiert selbst (7)
- BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines …
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Er hat in seiner Entscheidung vom 9. September 1975 (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) dazu ausgesprochen, daß die Überwachung nicht erst mit der Auswertung der durch die technischen Geräte ermittelten und aufgezeichneten Informationen beginne.Der Senat hat § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in seiner bisherigen Rechtsprechung stets dahin verstanden, daß es trotz des Wortes "bestimmt" nicht auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ankomme, sondern allein entscheidend sei, ob die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, d.h. Verhaltens- und Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
Diese Rechtsprechung hat durchweg Zustimmung gefunden (Hinz in Anm. AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Nickel in Anm. zur Entscheidung vom 9. September 1975 in AuR 1976, 93 f.;… Dietz/Richardi, aaO, § 87 Rz 327;… Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 145;… Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 87 Rz 36 c;… GK-Wiese, aaO, § 87 Rz 205;… Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 87 Rz 117;… Denck, aaO, RdA 1982, 296 f.; Kilian, Bildschirmarbeitsplätze und Mitbestimmung, NJW 1981, 2545, 2549;… Ehmann, aaO, S. 108;… Klinkhammer, aaO, AuR 1983, 323; anderer Ansicht Buchner, SAE 1975, 152; Peterek, SAE 1976, 191;… Stege/Weinspach, aaO, § 87 Rz 107).
So werden etwa die durch einen Fahrtenschreiber aufgezeichneten Daten einem Arbeitnehmer erst dadurch zugeordnet, daß festgestellt wird, welcher Arbeitnehmer das Fahrzeug während des Aufzeichnungszeitraumes gefahren hat (Beschluß vom 9. September 1975 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
- BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78
Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Auch aus seiner Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) folgt nichts anderes.Der Senat hat § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in seiner bisherigen Rechtsprechung stets dahin verstanden, daß es trotz des Wortes "bestimmt" nicht auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ankomme, sondern allein entscheidend sei, ob die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, d.h. Verhaltens- und Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
- BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79
Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit - …
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1981 (BAG 36, 138 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit) ausgesprochen und entspricht der einhelligen Ansicht in der Literatur (…Dietz/ Richardi, aaO, § 87 Rz 346, 349;… Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 154, 155;… GK-Wiese, aaO, § 87 Rz 220;… Fitting/Auffarth/ Kaiser, aaO, vor § 89 Rz 24 f.;… Stege/Weinspach, aaO, § 87 Rz 122, 123;… Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 87 Rz 125;… Ehmann, aaO, S. 76;… Denck, aaO, ZfA 1976, 447 ff.; Kohte, Mitbestimmung und Gesundheitsschutz, AiB 1983, 51, 52).Die hier angesprochenen Pausen, bei deren Lage der Betriebsrat mitzubestimmen hat, sind Ruhepausen, durch die die Arbeitszeit unterbrochen wird, die also selbst nicht zur Arbeitszeit gehören und deshalb auch nicht vergütet werden (Beschluß des Senats vom 28. Juli 1981 - BAG 36, 138 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).
- BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81
Mitbestimmung bei Rufbereitschaft
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates entfallen nicht deswegen, weil ein von einer mitbestimmten Regelung bezweckter Schutz der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freiwillig zugestanden wird (vgl. Beschluß des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 14/81 - AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77
Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Sie beschränkt nicht danach bestehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (vgl. Beschluß des Senats vom 10. April 1979 - BAG 31, 357 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit). - BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80
Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Der Senat hat daher auch entschieden, daß vom erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG eine Regelung nicht gedeckt ist, die dem Betriebsrat ein weitergehendes Mitbestimmungsrecht, etwa bei der Bestellung des jeweiligen Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme einzelner Verbesserungsvorschläge oder bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie einräumen soll (Beschluß vom 16. März 1982 - BAG 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen). - BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75
Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Als eine Annexregelung, die ebenfalls dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterfällt, kann nur eine Regelung verstanden werden, die sich nicht von der Regelung der an sich mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit trennen läßt, weil beide notwendigerweise miteinander verbunden sind und die eine Regelung nicht ohne die andere getroffen werden kann (Beschluß vom 8. März 1977 - BAG 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02
Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung
b) Der Sinn des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG besteht darin, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - BAGE 27, 256; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285). - BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03
Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …
aa) "Überwachung" im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist ein Vorgang, durch den Informationen über das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers erhoben und - jedenfalls in der Regel - irgendwie aufgezeichnet werden, um sie auch späterer Wahrnehmung zugänglich zu machen (vgl. BAG 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285, 310 = AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7 = EzA BetrVG § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 7, zu C V 2 der Gründe).Zur Überwachung "bestimmt" sind technische Einrichtungen dann, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - aaO).
- LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
Hieraus könnten unmittelbar Erkenntnisse über das Arbeitsverhalten des betroffenen Mitarbeiters gewonnen werden (vgl. nur BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, RZ. 179, juris; BAG v. 26.07.1994 - 1 ABR 6/94, juris).Das Erfassen der Leistung oder des Verhaltens einer ganzen Abteilung oder Gruppe reicht nicht aus (BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, Rz. 179, juris).
Eine Ausnahme sei nur dann denkbar, wenn erfasste Verhaltens- und Leistungsdaten nur einer Gruppe von Arbeitnehmern zugeordnet werden können, die als Gruppe auch für eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Verhalten gemeinschaftlich verantwortlich ist (BAG v. 26.07.1994 - 1 ABR 6/94, juris; BAG v. 18.02.1986 - 1 ABR 21/84, juris; BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, RZ. 179, juris).
So werden etwa die durch einen Fahrtenschreiber aufgezeichneten Daten einem Arbeitnehmer erst dadurch zugeordnet, dass festgestellt wird, welcher Arbeitnehmer das Fahrzeug während des Aufzeichnungszeitraumes gefahren hat (BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, Rz. 179, juris).
- BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit
Solcherart auf einzelne Regelungsgegenstände bezogene Feststellungsanträge sind zulässig (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 der Gründe).Die Literatur ist dem fast einhellig gefolgt (vgl. BAGE 44, 285, 290 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I der Gründe;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 76 Rz 93;… Kreutz, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 76 Rz 94, jeweils m.w.N.).
aa) Die vom Gesamtbetriebsrat in diesem Zusammenhang angeführten "Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich" (ZH l/618) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sind keine gesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und auch keine Unfallverhütungsvorschriften (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 a der Gründe).
Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher ausdrücklich offengelassen (BAGE 44, 285, 299 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 a der Gründe).
(1) Allerdings ist der Senat in seinem bereits zitierten Beschluß vom 6. Dezember 1983 (BAGE 44, 285, 300 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 b der Gründe) davon ausgegangen, daß Arbeitsunterbrechungen nicht zum Regelungsgegenstand von § 120 a GewO gehörten.
aa) In seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 ist der Senat davon ausgegangen, daß derartige Untersuchungen nicht zum Regelungsgegenstand des § 120 a GewO gehörten (BAGE 44, 285, 306 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C IV 1 der Gründe;… insoweit zustimmend Richardi, Anm. zu AP, aaO, unter III 4).
c) Wie der Senat in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 (BAGE 44, 285, 306 ff. = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C IV 2 bis 4 der Gründe) im einzelnen ausgeführt hat, ergibt sich auch aus anderen arbeitsschutzrechtlichen Rahmenvorschriften keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Bildschirmarbeitnehmern die hier streitigen Untersuchungen anzubieten.
- BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Der Senat hat diese Frage in seiner Bildschirm-Entscheidung vom 6. Dezember 1983 (- 1 ABR 43/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausdrücklich offengelassen. - LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Einsichtnahme in die …
Die (manuelle) Weitergabe stellt einen Annex zur Überwachung dar, der ebenfalls dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterfällt, weil er die Überwachungsmaßnahme verlängert (zur Annexzuständigkeit BAG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 -, BAGE 44, 285-323, Rn. 199). - BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83
Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von …
Als "Gestaltung" von Arbeitsplätzen im Sinne des § 79 Abs. 3 Nr. 12 LPVG BW ist nicht nur die Umgestaltung bereits vorhandener Arbeitsplätze, sondern auch die Errichtung und Ausgestaltung neuer Arbeitsplätze anzusehen (im Ergebnis ebenso für den Anwendungsbereich des § 91 BetrVG: Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 -). - BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz
Der Senat hat schon in seiner Bildschirmentscheidung (Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) ausgesprochen, daß der Betriebsrat vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu unterrichten ist über die jeweiligen Programme und deren Arbeitsweise. - BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung
Damit hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung eines Telefondatenerfassungssystems der vorliegenden Art nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht (Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung). - BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats läßt dies ein rechtliches Interesse an der gesonderten Feststellung der Reichweite des Mitbestimmungsrechts nicht entfallen (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 355, zu B II 1 a der Gründe; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285, 290, zu B I der Gründe mwN).Dementsprechend hat der Senat weder bezahlte Lärmpausen noch bezahlte Unterbrechungen der Arbeit an Bildschirmgeräten als Pausen iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG angesehen, deren Einführung der Betriebsrat verlangen könnte (BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 65/79 - BAGE 36, 138, 143 f., zu II 1 a der Gründe; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Bildschirmarbeitsplatz Nr. 1, zu C II 3 der Gründe).
- BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des …
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86
Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter
- BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien
- BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84
Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber
- BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem …
- BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14
Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers
- LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
Mitbestimmung bei der Verwendung von "Google Maps"
- BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung
- BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung
- BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins - …
- BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90
Vorlage von Unterlagen an den Wirtschaftsausschuß
- BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer …
- LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22
Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische …
- BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84
Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden
- LAG Köln, 09.01.2026 - 9 TaBV 22/25
Gesamtbetriebsvereinbarung; Personalmanagementsystem; Arbeitszeiterfassung; …
- BAG, 16.06.1987 - 1 ABR 41/85
Betriebsänderung und Betriebsübergang
- LAG Baden-Württemberg, 08.12.1987 - 14 TaBV 18/87
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; …
- BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung
- LAG München, 10.08.2021 - 3 TaBV 31/21
Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, Mitbestimmung, Zeiterfassung
- LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 131/07
Mitbestimmung des Betriebsrats; Feststellungsinteresse; Beginn und Ende der …
- BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von …
- LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14
Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer …
- BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 78/83
Anspruch des Betriebsrats auf Aufstellung eines Sozialplans anlässlich der …
- ArbG Hamburg, 07.11.1985 - 1 GaBV 8/85
Anspruch auf Unterlassung der Inbetriebnahme eines EDV-Systems durch einstweilige …
- BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines …
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit …
- BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82
Mitbestimmung bei Provisionen
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2013 - 17 TaBV 222/13
Überwachungseinrichtungen - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
- ArbG Stuttgart, 25.07.2013 - 17 BV 37/13
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Vernetzung via VPN
- LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
Bestellung - Einigungsstelle
- VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3992/87
Personalvertretung: Einführung einer Telefongebührenerfassung
- BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld - …
- LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12
Einsetzung einer Einigungsstelle
- BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden …
- LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95
Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung …
- BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 11/89
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Überwachung eines betrieblichen Alkoholverbots
- BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85
Berechtigung der Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger
- ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
Durchführung einer Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - …
- ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats bei der Erstellung und Durchführung …
- LAG Hessen, 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05
Anforderungen an die Bestellung einer Einigungsstelle - Luftfahrtunternehmen
- VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3572/87
Personalvertretung: Einführung der EDV
- LAG Hamburg, 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06
Einsetzung einer Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - …
- LAG Hamburg, 20.01.2015 - 2 TaBVGa 1/15
Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung beim …
- ArbG Oldenburg, 06.01.2011 - 7 BV 8/10
Arbeitsverhalten; Beisitzer; Einigungsstelle; Einsetzung; Mitbestimmungsrecht; …
- LAG Düsseldorf, 29.09.2009 - 17 TaBV 107/09
Einigungsstelle zur Einführung und Ausgestaltung des betrieblichen …
- LAG Berlin, 30.07.1985 - 3 TaBV 6/85
Sachverständiger; Betriebsrat; Mitbestimmung; Rechenanlage
- ArbG Hamburg, 14.07.2015 - 9 BV 30/14
Betriebliche Mitbestimmung: Gesundheitsschutz - Mitarbeiterbefragung
- VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2675/90
Mitbestimmungsrecht bei Einführung einer EDV-gestützten Parkerlaubnisverwaltung
- LAG Hamburg, 09.04.2009 - 8 TaBV 10/08
ERA Hamburg - Zeitpunkt des Inkrafttretens - Nachwirkung bei Verbandsaustritt - …
- BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82
Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat
- LAG Baden-Württemberg, 24.01.2005 - 15 TaBV 10/04
Im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG sind auch Vorfragen wie die …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 5 TaBV 14/06
Einigungsstelle
- LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99
Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Beschwerden von Arbeitnehmern
- ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14
Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte; …
- LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08
Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen; …
- BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG : Einführung der …
- LAG Hessen, 11.09.2012 - 4 TaBV 192/12
Bestimmter Antrag - Regelungsgegenstand - Bestellung einer Einigungsstelle; …
- BAG, 27.11.1986 - 6 ABR 63/83
Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.11.1986 - 18 L 6/85
Erstattung von Kosten für ein Gutachten; Aufgaben des Personalrats; …
- BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 35/84
Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung - Gerichtliche Feststellung der …
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 452/89
Initiativrecht des Personalrats zum Abschluß einer Dienstvereinbarung
- BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 33/84
- BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 72/82
- LAG Hessen, 03.06.2014 - 4 TaBV 61/14
Zulässigkeit der nachträglichen Änderung des Gegenstandes der Einigungsstelle
- LAG Hessen, 18.03.1993 - 12 TaBV 106/93
Betriebsvereinbarung: Überwachung der Durchführung
- BAG, 06.11.1984 - 1 ABR 61/81
Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Rechtsbeschwerdeverfahren - …
- BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 18/86
Zustimmung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Überwachungssysteme in …
- BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe - …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 TaBV 8/19
Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit …
- OVG Bremen, 29.10.1985 - PV-B 9/85
Verlust von Briefsendungen und Päckchensendungen bei einem Postamt; Einbau einer …
- BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 32/87
Verfahren auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts - Gegenstand eines …
- BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 41/84
- BVerwG, 15.11.1984 - 6 PB 20.84
Rechtsmittel
- BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 30/83
- LAG Schleswig-Holstein, 06.11.1986 - 2 TaBV 33/86
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats für die Durchführung einer Zeitmeßstudie ; …
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Rechtsprechung
| BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitszeitmessung durch manuelle Stoppuhr als technische Überwachung - Mitbestimmung des Betriebsrates bei Messung des Zeitaufwandes mittels einer Stoppuhr
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 1
Mitbestimmung bei Zeitmessungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebsverfassung; Mitbestimmung bei Arbeitszeitmessung mit Stoppuhr
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 27.10.1993 - 3a BV 47/93
- LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1994 - 4 TaBV 42/93
- BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1476
- NZA 1984, 47
- NZA 1995, 313
- BB 1984, 850
- BB 1994, 2348
- BB 1995, 517
- DB 1984, 775
- DB 1994, 2351
- DB 1995, 783
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fällt unter den Begriff der technischen Überwachung nur ein Vorgang, bei dem zumindest die Erhebung von Daten oder deren Auswertung auf technischem Wege erfolgt (BAGE 46, 367, 377 ff. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B V der Gründe; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II der Gründe).Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.
- BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84
Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Insoweit unterscheiden sich die hier zu beurteilenden Zeitmessungen grundlegend von einer technischen Datenerhebung z.B. durch Fahrtenschreiber oder sog. Kienzle-Schreiber, die der Senat als eine technische Überwachung und damit als mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG angesehen hat (Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAGE 51, 143 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.
- BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins - …
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fällt unter den Begriff der technischen Überwachung nur ein Vorgang, bei dem zumindest die Erhebung von Daten oder deren Auswertung auf technischem Wege erfolgt (BAGE 46, 367, 377 ff. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B V der Gründe; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II der Gründe).
- BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85
Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung - …
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann. - BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Sie selbst bewirkt aber keine Überwachung, worauf der Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1992 (- 1 ABR 24/92 - CR 1994, 111, 113) hingewiesen hat. - BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78
Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Insoweit unterscheiden sich die hier zu beurteilenden Zeitmessungen grundlegend von einer technischen Datenerhebung z.B. durch Fahrtenschreiber oder sog. Kienzle-Schreiber, die der Senat als eine technische Überwachung und damit als mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG angesehen hat (Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAGE 51, 143 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Durch die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll gerade auch der Gefahr begegnet werden, dass der Arbeitnehmer zum Objekt einer Überwachungstechnik wird und sein Wissen darum zu erhöhter Abhängigkeit und zur Behinderung der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit führt (BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 21/84 - BAGE 51, 143, 149 = AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 14, zu B II 3 b der Gründe; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 20, zu B I1 der Gründe). - BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03
Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …
Sinn der Vorschrift ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 24. November 1981 - 1 ABR 108/79 - BAGE 37, 112, 118 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 7, zu B 2 der Gründe; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 20, zu B I 1 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).
- BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu …
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe).Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe).
- BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 16/23
Technische Überwachungseinrichtung - Headset-System - betriebliche Mitbestimmung …
Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigen (…BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - aaO; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe).Die Einbindung in eine solche - nicht beeinflussbare - Überwachungstechnik führt zu einer erhöhten Abhängigkeit der betroffenen Arbeitnehmer und beeinträchtigt damit die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (…vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 27; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe).
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17
Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der …
Obergerichtlich entschiedene Konstellationen, in denen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Im Hinblick auf getroffene Regelungen zum Arbeitsverhalten fehlte, sind z.B. die Folgenden: Erfassung der Arbeitszeit von Redakteuren zum Zwecke des Nachweises von Überstunden (BAG…, Beschluss vom 04.08.1981 - 1 ABR 54/78 -Juris Rn. 63); Ausfüllen von Tätigkeitsberichten (LAG München, Beschluss vom 26.02.1982 - 8 TaBV 37/81 - Amtsblatt BY 1982, C29-C30 und Juris); Erfassung der Arbeitszeit für bestimmte Projekte zwecks Abrechnung und Kalkulation (BAG…, Beschluss vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - Juris, Rn. 13 ff) unter Hinweis darauf, dass allein die Möglichkeit einer Leistungskontrolle durch die manuelle Erfassung nicht maßgeblich sei; Registrierung von Arbeitsabläufen (BAG, Beschluss vom 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 - Juris Rn. 21); Führen von An- und Abwesenheitslisten zur Ermittlung von Fehltagen (LAG München…, Beschluss vom 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13 - Juris Rn. 43 ff). - KAG Augsburg, 16.06.2015 - 2 MV 21/14 Eine technische Einrichtung stellt jedes optische, mechanische, akustische oder elektronische Gerät dar (vgl. etwa Kania in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Aufl. 2015, § 87 BetrVG, Rn. 48, mit Hinweis auf BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1ABR 20/94 = NZA 1995, 313 = AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
Das Zustimmungsrecht nach § 36 Abs. 1 Nr. 9 MAVO setzt daher ebenso wie das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (vgl. den eine "Facebook"-Seite des Arbeitgebers betreffenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14, gegen den Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht - 1ABR 7/15 - eingelegt worden ist; vgl. auch BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1ABR 20/94 = NZA 1995, 313 = AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG, Beschl. v. 10.12.2013 - 1ABR 43/12 = NZA 2014, 439 = AP Nr. 45 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung - jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einführung von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht - Erzwingungüber einen Spruch der Einigungsstelle
- Techniker Krankenkasse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 3
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 16.03.1983 - 2 BV 59/82
- LAG Niedersachsen, 24.01.1984 - 8 TaBV 5/83
- BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
Papierfundstellen
- BAGE 51, 187
- NJW 1987, 1844
- NZA 1986, 224
- NZA 1986, 432
- BB 1984, 850
- BB 1986, 1641
- BB 1986, 524
- DB 1984, 775
- DB 1986, 1395
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (6)
- BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten …
Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
Er hat daran in seiner Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) festgehalten.Der Senat hat jedoch in seiner schon genannten Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) ausgesprochen, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht unter dem allgemeinen Vorbehalt stehen, daß durch sie nicht in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingegriffen werden dürfe.
Der Senat hat in der schon genannten Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) ausführlich begründet, daß durch das Betriebsverfassungsgesetz begründete Mitbestimmungsrechte nicht deswegen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, weil durch ihre Wahrnehmung Daten gesetzt werden, die die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, seinen Betrieb nicht, nicht so oder auf andere Weise zu ändern, beschränken.
- BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77
Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast - …
Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
Diese Rechtsprechung geht dahin, daß bei einer betriebsbedingten Kündigung das Arbeitsgericht die organisatorischen oder technischen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Einsparung von Arbeitsplätzen nicht auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen habe, diese Maßnahmen vielmehr nur einer Mißbrauchskontrolle unterliegen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83
Betriebsrat: Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, daß damit Grundrechte des Arbeitgebers nicht verletzt werden (Beschluß vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - DB 1986, 486).
- BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76
Betrieb - Begriff - Zweckrichtung - Arbeitsausfall
Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
Dient damit Kurzarbeit trotz der damit verbundenen Lohnminderung auch dem Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze (vgl. auch BSGE 46, 218), so kann der Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit nicht lediglich auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Entgeltminderungen beschränkt sein. - BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73
Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts
Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
a) Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 14. November 1974 (- 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich auch ein Initiativrecht des Betriebsrats einschließt. - BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55
Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
Diese Rechtsprechung geht dahin, daß bei einer betriebsbedingten Kündigung das Arbeitsgericht die organisatorischen oder technischen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Einsparung von Arbeitsplätzen nicht auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen habe, diese Maßnahmen vielmehr nur einer Mißbrauchskontrolle unterliegen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs. …
Das damit grundsätzlich zu bejahende Initiativrecht des Betriebsrats wird jedoch durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (Beschluß des Senats vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit). - BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93
Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder
Sein Mitbestimmungsrecht betrifft danach die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (vgl. Senatsbeschluß vom 5. März 1974, BAGE 26, 60 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1980, BAGE 34, 331, 349 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit). - BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88
Betriebsrat: Initiativrecht - Einkleidung der betrieblichen Praxis in eine …
Eine Grenze für das Initiativrecht kann sich nur aus einer Begrenzung des Mitbestimmungsrechts selbst ergeben (so zuletzt Beschluß des Senats vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
- LAG Nürnberg, 05.05.1992 - 6 TaBV 10/91
Klage eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung der einseitigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 25.90
Initiativrecht des Personalrats - Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit und …
Diese Rechtsauffassung stimmt mit derjenigen überein, die das Bundesarbeitsgericht zum Initiativrecht des Betriebsrats vertritt (BAG, Beschluß vom 4. März 1986 - 1 ABR 15/84 - BAGE 51, 187; Beschluß vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - Betriebsberater 1990, 1062). - LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89
Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Kurzarbeit; Vergütung; Kurzarbeitergeld; …
Vielmehr soll die mit ihr nach nahezu einhelliger Auffassung (BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 1 ABR 67/76 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 "Arbeitszeit", Bl. 1115; BAG, Beschl. v. 22.12.1980 - 1 ABR 2/79 -,AP Nr. 70 zu Art. 9 GG "Arbeitskampf", Bl. 587 f; = EzA, BGB § 615 - Betriebsrisiko - Nr. 7; BAG, Beschl. v. 04.03.1986 1 ABR 15/84 -, EzA, BetrVG 1972, § 87 - Arbeitszeit - Nr. 17; Hess/ Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., 1986, § 87 Rdnr. 173; Galperin/ Löwisch, BetrVG , Bd. 11, 6. - BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 66/90
Mitbestimmung bei Einteilung des Verkaufsgebiets
Dies hat der Senat mehrmals entschieden (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit, mit Anm. Wiese). - LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01
Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit …
Vielmehr kann sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung eine Einschränkung des Initiativrechts ergeben, insbesondere wenn sich aus der Konzeption und Auslegung des Gesetzes ergibt, dass das Mitbestimmungsrecht auf eine Abwehr von Maßnahmen des Arbeitgebers beschränkt ist (vgl. etwa BAG vom 25.10.1977 - 1 AZR 452/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit bezüglich Wegfalls von Überstunden; BAG vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 17 unter B.II.3.e. und f. der Gründe bezüglich Einführung von Kurzarbeit; BAG vom 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 18 bezüglich Wegfalls von Kontrolleinrichtungen; BAG vom 25.02.1997 - 1 AZR 642/96 - ZTR 97, 574; BAG vom 21.10.1997 - 1 AZR 102/97 - ZTR 1998, 269 bezüglich Wegfalls von Überstunden;… GK-Wiese, a.a.O., § 87 RdNrn.Ein allgemeiner Regelungsvorbehalt, dass die unternehmerische Freiheit überhaupt nicht tangiert werden dürfte, besteht jedenfalls nicht (so ausdrücklich BAG vom 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 -
und vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Nrn. 13 und 17). - BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel - …
Zwischenzeitlich hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß vom 4. März 1986 (- 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 17, zu II 3 g der Gründe) entschieden, das Arbeitsgericht könne im Kündigungsschutzprozeß nicht überprüfen, ob eine ausgesprochene Kündigung durch die Anordnung von Kurzarbeit hätte vermieden werden können. - BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 28/91
Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit
Der Senat hat in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber den Kern der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit dadurch berücksichtigt hat, daß er je nach der Intensität des Eingriffs die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sehr unterschiedlich ausgestaltet hat (vgl. BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit). - BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld - …
- LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01
Beschränkte gerichtliche Nachprüfung einer Unternehmerentscheidung
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …
- LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97
Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute …
- LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 1/14
Einigungsstelle für Kurzarbeit
- LAG Baden-Württemberg, 10.11.1987 - 8 TaBV 3/87
Anspruch auf ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und Initiativrecht bei der …
- ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09
Darlegungspflichten für eine betriebliche Kündigung i.R.e. behaupteten …
- LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95
Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung …
- BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund eines dringend betrieblichen Erfordernisses …
- LAG Hamm, 30.01.2003 - 4 Sa 1277/02
Fehlerhafte Betriebsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung
- LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 1817/01
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei …
- LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit
- OVG Berlin, 14.06.1990 - PV Bln 2.90
Recht zur Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Anordnung von Mehrarbeit …
- LAG Hessen, 08.09.1988 - 12 TaBV 61/88
Initiativberechtigung und Zuständigkeit des Betriebsrates für Vereinbarung von …
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.1988 - 8 TaBV 4/88
Zuständigkeit der Einigungsstelle für die Festlegung der Ausgangspunkte im …
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