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Rechtsprechung
   BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81 (Berlin)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,149
BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81 (Berlin) (https://dejure.org/1983,149)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1983 - 1 ABR 43/81 (Berlin) (https://dejure.org/1983,149)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 (Berlin) (https://dejure.org/1983,149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bildschirmarbeitsplätze - Betriebsratsmitbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 285
  • NJW 1984, 1476
  • NZA 1984, 47 (Ls.)
  • VersR 1984, 560
  • BB 1984, 850
  • DB 1984, 775
  • JR 1985, 264
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines …

    Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
    Er hat in seiner Entscheidung vom 9. September 1975 (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) dazu ausgesprochen, daß die Überwachung nicht erst mit der Auswertung der durch die technischen Geräte ermittelten und aufgezeichneten Informationen beginne.

    Der Senat hat § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in seiner bisherigen Rechtsprechung stets dahin verstanden, daß es trotz des Wortes "bestimmt" nicht auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ankomme, sondern allein entscheidend sei, ob die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, d.h. Verhaltens- und Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Diese Rechtsprechung hat durchweg Zustimmung gefunden (Hinz in Anm. AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Nickel in Anm. zur Entscheidung vom 9. September 1975 in AuR 1976, 93 f.;… Dietz/Richardi, aaO, § 87 Rz 327;… Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 145;… Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 87 Rz 36 c;… GK-Wiese, aaO, § 87 Rz 205;… Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 87 Rz 117;… Denck, aaO, RdA 1982, 296 f.; Kilian, Bildschirmarbeitsplätze und Mitbestimmung, NJW 1981, 2545, 2549;… Ehmann, aaO, S. 108;… Klinkhammer, aaO, AuR 1983, 323; anderer Ansicht Buchner, SAE 1975, 152; Peterek, SAE 1976, 191;… Stege/Weinspach, aaO, § 87 Rz 107).

    So werden etwa die durch einen Fahrtenschreiber aufgezeichneten Daten einem Arbeitnehmer erst dadurch zugeordnet, daß festgestellt wird, welcher Arbeitnehmer das Fahrzeug während des Aufzeichnungszeitraumes gefahren hat (Beschluß vom 9. September 1975 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78

    Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

    Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
    Auch aus seiner Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) folgt nichts anderes.

    Der Senat hat § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in seiner bisherigen Rechtsprechung stets dahin verstanden, daß es trotz des Wortes "bestimmt" nicht auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ankomme, sondern allein entscheidend sei, ob die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, d.h. Verhaltens- und Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit - …

    Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1981 (BAG 36, 138 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit) ausgesprochen und entspricht der einhelligen Ansicht in der Literatur (…Dietz/ Richardi, aaO, § 87 Rz 346, 349;… Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 154, 155;… GK-Wiese, aaO, § 87 Rz 220;… Fitting/Auffarth/ Kaiser, aaO, vor § 89 Rz 24 f.;… Stege/Weinspach, aaO, § 87 Rz 122, 123;… Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 87 Rz 125;… Ehmann, aaO, S. 76;… Denck, aaO, ZfA 1976, 447 ff.; Kohte, Mitbestimmung und Gesundheitsschutz, AiB 1983, 51, 52).

    Die hier angesprochenen Pausen, bei deren Lage der Betriebsrat mitzubestimmen hat, sind Ruhepausen, durch die die Arbeitszeit unterbrochen wird, die also selbst nicht zur Arbeitszeit gehören und deshalb auch nicht vergütet werden (Beschluß des Senats vom 28. Juli 1981 - BAG 36, 138 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates entfallen nicht deswegen, weil ein von einer mitbestimmten Regelung bezweckter Schutz der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freiwillig zugestanden wird (vgl. Beschluß des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 14/81 - AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77

    Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG

    Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
    Sie beschränkt nicht danach bestehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (vgl. Beschluß des Senats vom 10. April 1979 - BAG 31, 357 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).
  • BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
    Der Senat hat daher auch entschieden, daß vom erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG eine Regelung nicht gedeckt ist, die dem Betriebsrat ein weitergehendes Mitbestimmungsrecht, etwa bei der Bestellung des jeweiligen Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme einzelner Verbesserungsvorschläge oder bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie einräumen soll (Beschluß vom 16. März 1982 - BAG 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
    Als eine Annexregelung, die ebenfalls dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterfällt, kann nur eine Regelung verstanden werden, die sich nicht von der Regelung der an sich mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit trennen läßt, weil beide notwendigerweise miteinander verbunden sind und die eine Regelung nicht ohne die andere getroffen werden kann (Beschluß vom 8. März 1977 - BAG 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    b) Der Sinn des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG besteht darin, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - BAGE 27, 256; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …

    aa) "Überwachung" im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist ein Vorgang, durch den Informationen über das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers erhoben und - jedenfalls in der Regel - irgendwie aufgezeichnet werden, um sie auch späterer Wahrnehmung zugänglich zu machen (vgl. BAG 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285, 310 = AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7 = EzA BetrVG § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 7, zu C V 2 der Gründe).

    Zur Überwachung "bestimmt" sind technische Einrichtungen dann, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung

    Hieraus könnten unmittelbar Erkenntnisse über das Arbeitsverhalten des betroffenen Mitarbeiters gewonnen werden (vgl. nur BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, RZ. 179, juris; BAG v. 26.07.1994 - 1 ABR 6/94, juris).

    Das Erfassen der Leistung oder des Verhaltens einer ganzen Abteilung oder Gruppe reicht nicht aus (BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, Rz. 179, juris).

    Eine Ausnahme sei nur dann denkbar, wenn erfasste Verhaltens- und Leistungsdaten nur einer Gruppe von Arbeitnehmern zugeordnet werden können, die als Gruppe auch für eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Verhalten gemeinschaftlich verantwortlich ist (BAG v. 26.07.1994 - 1 ABR 6/94, juris; BAG v. 18.02.1986 - 1 ABR 21/84, juris; BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, RZ. 179, juris).

    So werden etwa die durch einen Fahrtenschreiber aufgezeichneten Daten einem Arbeitnehmer erst dadurch zugeordnet, dass festgestellt wird, welcher Arbeitnehmer das Fahrzeug während des Aufzeichnungszeitraumes gefahren hat (BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, Rz. 179, juris).

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Rechtsprechung
   BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94   

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https://dejure.org/1994,1556
BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 (https://dejure.org/1994,1556)
BAG, Entscheidung vom 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 (https://dejure.org/1994,1556)
BAG, Entscheidung vom 08. November 1994 - 1 ABR 20/94 (https://dejure.org/1994,1556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsverfassung; Mitbestimmung bei Arbeitszeitmessung mit Stoppuhr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1476
  • NZA 1984, 47
  • NZA 1995, 313
  • BB 1984, 850
  • BB 1994, 2348
  • BB 1995, 517
  • DB 1984, 775
  • DB 1994, 2351
  • DB 1995, 783
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fällt unter den Begriff der technischen Überwachung nur ein Vorgang, bei dem zumindest die Erhebung von Daten oder deren Auswertung auf technischem Wege erfolgt (BAGE 46, 367, 377 ff. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B V der Gründe; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber

    Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
    Insoweit unterscheiden sich die hier zu beurteilenden Zeitmessungen grundlegend von einer technischen Datenerhebung z.B. durch Fahrtenschreiber oder sog. Kienzle-Schreiber, die der Senat als eine technische Überwachung und damit als mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG angesehen hat (Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAGE 51, 143 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81

    Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins - …

    Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fällt unter den Begriff der technischen Überwachung nur ein Vorgang, bei dem zumindest die Erhebung von Daten oder deren Auswertung auf technischem Wege erfolgt (BAGE 46, 367, 377 ff. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B V der Gründe; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II der Gründe).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung - …

    Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.
  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung

    Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
    Sie selbst bewirkt aber keine Überwachung, worauf der Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1992 (- 1 ABR 24/92 - CR 1994, 111, 113) hingewiesen hat.
  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78

    Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

    Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
    Insoweit unterscheiden sich die hier zu beurteilenden Zeitmessungen grundlegend von einer technischen Datenerhebung z.B. durch Fahrtenschreiber oder sog. Kienzle-Schreiber, die der Senat als eine technische Überwachung und damit als mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG angesehen hat (Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAGE 51, 143 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Durch die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll gerade auch der Gefahr begegnet werden, dass der Arbeitnehmer zum Objekt einer Überwachungstechnik wird und sein Wissen darum zu erhöhter Abhängigkeit und zur Behinderung der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit führt (BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 21/84 - BAGE 51, 143, 149 = AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 14, zu B II 3 b der Gründe; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 20, zu B I1 der Gründe).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …

    Sinn der Vorschrift ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 24. November 1981 - 1 ABR 108/79 - BAGE 37, 112, 118 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 7, zu B 2 der Gründe; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 20, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung

    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).

    Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu …

    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe).

    Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 16/23

    Technische Überwachungseinrichtung - Headset-System - betriebliche Mitbestimmung …

    Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigen (…BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - aaO; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe).

    Die Einbindung in eine solche - nicht beeinflussbare - Überwachungstechnik führt zu einer erhöhten Abhängigkeit der betroffenen Arbeitnehmer und beeinträchtigt damit die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (…vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 27; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der …

    Obergerichtlich entschiedene Konstellationen, in denen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Im Hinblick auf getroffene Regelungen zum Arbeitsverhalten fehlte, sind z.B. die Folgenden: Erfassung der Arbeitszeit von Redakteuren zum Zwecke des Nachweises von Überstunden (BAG…, Beschluss vom 04.08.1981 - 1 ABR 54/78 -Juris Rn. 63); Ausfüllen von Tätigkeitsberichten (LAG München, Beschluss vom 26.02.1982 - 8 TaBV 37/81 - Amtsblatt BY 1982, C29-C30 und Juris); Erfassung der Arbeitszeit für bestimmte Projekte zwecks Abrechnung und Kalkulation (BAG…, Beschluss vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - Juris, Rn. 13 ff) unter Hinweis darauf, dass allein die Möglichkeit einer Leistungskontrolle durch die manuelle Erfassung nicht maßgeblich sei; Registrierung von Arbeitsabläufen (BAG, Beschluss vom 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 - Juris Rn. 21); Führen von An- und Abwesenheitslisten zur Ermittlung von Fehltagen (LAG München…, Beschluss vom 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13 - Juris Rn. 43 ff).
  • KAG Augsburg, 16.06.2015 - 2 MV 21/14
    Eine technische Einrichtung stellt jedes optische, mechanische, akustische oder elektronische Gerät dar (vgl. etwa Kania in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Aufl. 2015, § 87 BetrVG, Rn. 48, mit Hinweis auf BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1ABR 20/94 = NZA 1995, 313 = AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Das Zustimmungsrecht nach § 36 Abs. 1 Nr. 9 MAVO setzt daher ebenso wie das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (vgl. den eine "Facebook"-Seite des Arbeitgebers betreffenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14, gegen den Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht - 1ABR 7/15 - eingelegt worden ist; vgl. auch BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1ABR 20/94 = NZA 1995, 313 = AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG, Beschl. v. 10.12.2013 - 1ABR 43/12 = NZA 2014, 439 = AP Nr. 45 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung - jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

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   BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84   

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BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 (https://dejure.org/1986,484)
BAG, Entscheidung vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 (https://dejure.org/1986,484)
BAG, Entscheidung vom 04. März 1986 - 1 ABR 15/84 (https://dejure.org/1986,484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 187
  • NJW 1987, 1844
  • NZA 1986, 224
  • NZA 1986, 432
  • BB 1984, 850
  • BB 1986, 1641
  • BB 1986, 524
  • DB 1984, 775
  • DB 1986, 1395
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten …

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Er hat daran in seiner Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) festgehalten.

    Der Senat hat jedoch in seiner schon genannten Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) ausgesprochen, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht unter dem allgemeinen Vorbehalt stehen, daß durch sie nicht in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingegriffen werden dürfe.

    Der Senat hat in der schon genannten Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) ausführlich begründet, daß durch das Betriebsverfassungsgesetz begründete Mitbestimmungsrechte nicht deswegen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, weil durch ihre Wahrnehmung Daten gesetzt werden, die die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, seinen Betrieb nicht, nicht so oder auf andere Weise zu ändern, beschränken.

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast - …

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Diese Rechtsprechung geht dahin, daß bei einer betriebsbedingten Kündigung das Arbeitsgericht die organisatorischen oder technischen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Einsparung von Arbeitsplätzen nicht auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen habe, diese Maßnahmen vielmehr nur einer Mißbrauchskontrolle unterliegen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, daß damit Grundrechte des Arbeitgebers nicht verletzt werden (Beschluß vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - DB 1986, 486).
  • BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76

    Betrieb - Begriff - Zweckrichtung - Arbeitsausfall

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Dient damit Kurzarbeit trotz der damit verbundenen Lohnminderung auch dem Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze (vgl. auch BSGE 46, 218), so kann der Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit nicht lediglich auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Entgeltminderungen beschränkt sein.
  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    a) Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 14. November 1974 (- 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich auch ein Initiativrecht des Betriebsrats einschließt.
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84
    Diese Rechtsprechung geht dahin, daß bei einer betriebsbedingten Kündigung das Arbeitsgericht die organisatorischen oder technischen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Einsparung von Arbeitsplätzen nicht auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen habe, diese Maßnahmen vielmehr nur einer Mißbrauchskontrolle unterliegen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs. …

    Das damit grundsätzlich zu bejahende Initiativrecht des Betriebsrats wird jedoch durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (Beschluß des Senats vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Sein Mitbestimmungsrecht betrifft danach die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (vgl. Senatsbeschluß vom 5. März 1974, BAGE 26, 60 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1980, BAGE 34, 331, 349 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88

    Betriebsrat: Initiativrecht - Einkleidung der betrieblichen Praxis in eine …

    Eine Grenze für das Initiativrecht kann sich nur aus einer Begrenzung des Mitbestimmungsrechts selbst ergeben (so zuletzt Beschluß des Senats vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • LAG Nürnberg, 05.05.1992 - 6 TaBV 10/91

    Klage eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung der einseitigen …

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  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 25.90

    Initiativrecht des Personalrats - Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit und …

    Diese Rechtsauffassung stimmt mit derjenigen überein, die das Bundesarbeitsgericht zum Initiativrecht des Betriebsrats vertritt (BAG, Beschluß vom 4. März 1986 - 1 ABR 15/84 - BAGE 51, 187; Beschluß vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - Betriebsberater 1990, 1062).
  • LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Kurzarbeit; Vergütung; Kurzarbeitergeld; …

    Vielmehr soll die mit ihr nach nahezu einhelliger Auffassung (BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 1 ABR 67/76 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 "Arbeitszeit", Bl. 1115; BAG, Beschl. v. 22.12.1980 - 1 ABR 2/79 -,AP Nr. 70 zu Art. 9 GG "Arbeitskampf", Bl. 587 f; = EzA, BGB § 615 - Betriebsrisiko - Nr. 7; BAG, Beschl. v. 04.03.1986 1 ABR 15/84 -, EzA, BetrVG 1972, § 87 - Arbeitszeit - Nr. 17; Hess/ Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., 1986, § 87 Rdnr. 173; Galperin/ Löwisch, BetrVG , Bd. 11, 6.
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 66/90

    Mitbestimmung bei Einteilung des Verkaufsgebiets

    Dies hat der Senat mehrmals entschieden (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit, mit Anm. Wiese).
  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit …

    Vielmehr kann sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung eine Einschränkung des Initiativrechts ergeben, insbesondere wenn sich aus der Konzeption und Auslegung des Gesetzes ergibt, dass das Mitbestimmungsrecht auf eine Abwehr von Maßnahmen des Arbeitgebers beschränkt ist (vgl. etwa BAG vom 25.10.1977 - 1 AZR 452/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit bezüglich Wegfalls von Überstunden; BAG vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 17 unter B.II.3.e. und f. der Gründe bezüglich Einführung von Kurzarbeit; BAG vom 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 18 bezüglich Wegfalls von Kontrolleinrichtungen; BAG vom 25.02.1997 - 1 AZR 642/96 - ZTR 97, 574; BAG vom 21.10.1997 - 1 AZR 102/97 - ZTR 1998, 269 bezüglich Wegfalls von Überstunden;… GK-Wiese, a.a.O., § 87 RdNrn.

    Ein allgemeiner Regelungsvorbehalt, dass die unternehmerische Freiheit überhaupt nicht tangiert werden dürfte, besteht jedenfalls nicht (so ausdrücklich BAG vom 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - und vom 04.03.1986 - 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Nrn. 13 und 17).

  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel - …

    Zwischenzeitlich hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß vom 4. März 1986 (- 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 17, zu II 3 g der Gründe) entschieden, das Arbeitsgericht könne im Kündigungsschutzprozeß nicht überprüfen, ob eine ausgesprochene Kündigung durch die Anordnung von Kurzarbeit hätte vermieden werden können.
  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 28/91

    Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit

    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber den Kern der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit dadurch berücksichtigt hat, daß er je nach der Intensität des Eingriffs die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sehr unterschiedlich ausgestaltet hat (vgl. BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld - …

  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01

    Beschränkte gerichtliche Nachprüfung einer Unternehmerentscheidung

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97

    Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute …

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 1/14

    Einigungsstelle für Kurzarbeit

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.1987 - 8 TaBV 3/87

    Anspruch auf ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und Initiativrecht bei der …

  • ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09

    Darlegungspflichten für eine betriebliche Kündigung i.R.e. behaupteten …

  • LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95

    Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung …

  • BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87

    Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund eines dringend betrieblichen Erfordernisses …

  • LAG Hamm, 30.01.2003 - 4 Sa 1277/02

    Fehlerhafte Betriebsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung

  • LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 1817/01

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei …

  • LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12

    Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit

  • OVG Berlin, 14.06.1990 - PV Bln 2.90

    Recht zur Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Anordnung von Mehrarbeit …

  • LAG Hessen, 08.09.1988 - 12 TaBV 61/88

    Initiativberechtigung und Zuständigkeit des Betriebsrates für Vereinbarung von …

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.1988 - 8 TaBV 4/88

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für die Festlegung der Ausgangspunkte im …

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