Rechtsprechung
| BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 67; BGB § 181
Befreiung der Liquidatoren vom Verbot des Selbstkontrahierens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung eines Geschäftsführers einer GmbH von dem Verbot des Selbstkontrahierens durch einfachen Beschluss der Gesellschafterversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 27.06.1995 - HKT 755/95
- BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 611
- MDR 1996, 158
- BB 1995, 2544
- DB 1995, 2516
- Rpfleger 1996, 114
- BayObLGZ 1995 Nr. 64
- BayObLGZ 1995, 335
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 09.12.1988 - 16 U 52/88
Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
Es gibt auch keinen allgemeinen Grundsatz, daß die für den Geschäftsführer bestehende Regelung über die Vertretungsverhältnisse ohne weiteres auch für den Liquidator gelten müsse (BayObLG a.a.O., OLG Düsseldorf GmbHR 1989, 465 ).3 Z 41/85">DNotZ 1986, 170 = MittRhNotK 1985, 182 ) und der Meinung des OLG Düsseldorf ( GmbHR 1989, 465 ).
- BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81
Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen …
Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
Sie hat allein aus sich heraus nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich zu erfolgen und darf Umstände nicht berücksichtigen, die für Außenstehende weder aus der Satzung selbst noch aus den anderen zum Handelsregister eingereichten Unterlagen erkennbar sind (BGH NJW 1983, 1910 ;… BayObLG a.a.O.;… Baumbach/Hueck, § 2 GmbHG , Rn. 27). - BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53
GmbH - Recht
Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
Die Auslegung derartiger Bestimmungen ist vom Rechtsbeschwerdegericht unbeschränkt nachprüfbar ( RGZ 137, 305, 309; BGHZ 14, 25, 36 = DNotZ 1954, 538 ; BayObLG DB 1979, 1075 ;… Scholz/Emmerich, a.a.O., § 2 GmbHG , Rn. 39;… Lutter/Hommelhoff, 14. Aufl., § 2 GmbHG, Rn. 11). - RG, 11.10.1932 - II 482/31
1. Kann durch die Satzung einer Gesellschaft mbH. die Gesellschafterversammlung …
Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
Die Auslegung derartiger Bestimmungen ist vom Rechtsbeschwerdegericht unbeschränkt nachprüfbar ( RGZ 137, 305, 309; BGHZ 14, 25, 36 = DNotZ 1954, 538 ; BayObLG DB 1979, 1075 ;… Scholz/Emmerich, a.a.O., § 2 GmbHG , Rn. 39;… Lutter/Hommelhoff, 14. Aufl., § 2 GmbHG, Rn. 11). - BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85
Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB
Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
1. Das LG hat ausgeführt, nach der Entscheidung des Senats ( Rpfleger 1985, 301 = DNotZ 1986, 170 = MittRhNotK 1985, 182) könne der Geschäftsführer einer GmbH nicht durch einfachen Beschluß der Gesellschafterversammlung vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit werden, hierzu bedürfe es einer Regelung in der Satzung.
- OLG Frankfurt, 21.05.2019 - 20 W 87/18
Zur Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB
Es entspricht - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass jedenfalls eine einem Geschäftsführer konkret erteilte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - sei es unmittelbar im Gesellschaftsvertrag oder aber mit Gesellschafterbeschlusses aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag enthaltenen entsprechenden Ermächtigung - nicht für den Geschäftsführer als (geborener) Liquidator fortgilt (vgl. u.a. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.10.1995, Az. 3Z BR 218/95, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 19.06.1998, Az. 3 W 90/98, und vom 06.07.2011, Az. 3 W 62/11, jeweils zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 27 W 20/16, zitiert nach juris).3 Z 41/85">3 Z 41/85, zitiert nach juris, und vom 19.10.1995, a.a.O.; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 15 Wx 281/09, zitiert nach juris).
Allerdings haben das Oberlandesgericht Zweibrücken (…in seinen Beschlüssen vom 19.06.1998 und 06.07.2011, jeweils a.a.O.), das Bayerische Oberste Landesgericht (in seinem Beschluss vom 19.10.1995, a.a.O.) sowie das Oberlandesgericht Hamm (…in seinem Beschluss vom 25.02.2016, a.a.O.) jedenfalls für den Fall, dass es sich bei dem Liquidator um den zuvor tätigen Geschäftsführer-Liquidator handelt) die Auffassung vertreten, dass eine bislang in einem Gesellschaftsvertrag für die werbende Gesellschaft enthaltene Ermächtigung zur Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB regelmäßig objektiv nach Sinn und Zweck der Ermächtigung dahingehend auszulegen sei, dass sie zugleich auch die Gestattung enthalte, eine entsprechende Befreiung von Liquidatoren vorzunehmen.
- BFH, 12.07.2001 - VII R 19/00
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Notwendiger Inhalt
Nach der insoweit einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, wonach die für die Geschäftsführer einer GmbH bestehenden Vertretungsregelungen, insbesondere eine für einen Geschäftsführer vorgenommene Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, fortgelten, wenn die betreffende Gesellschaft in das Liquidationsstadium getreten ist und der betreffende Geschäftsführer daher zum (geborenen) Liquidator geworden ist (vgl. Entscheidungen des Thüringer OLG vom 31. Mai 2000 2 U 1586/99, OLG-Rechtsprechung Neue Länder für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, 2000, 168 --Leitsatz--; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 19. Oktober 1995 3 Z BR 218/95, Betriebs-Berater --BB-- 1995, 2544; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 14. Mai 1985 BReg … - OLG Frankfurt, 13.10.2011 - 20 W 95/11
Befreiung des Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB
Rn. 27 Der Senat folgt insoweit zur Frage der Befreiung eines Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB der Ansicht, dass eine solche einer satzungsmäßigen Grundlage bedarf, mithin ein ohne diese Grundlage gefasster einfacher Gesellschafterbeschluss - selbst wenn er einstimmig gefasst ist - nicht ausreichend ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.06.1998, Az. 3 W 90/98, BayObLG, Beschluss vom 19.10.1995, Az. 3Z BR 218/95, jeweils zitiert nach juris;.
- OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 Wx 281/09
Erstreckung einer gesellschaftlichen Regelung über die Befreiung der …
Dies gilt nach ebenfalls h.A. jedoch nicht für die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die vorbehaltlich einer abweichender Regelung im Gesellschaftsvertrag nur in Form einer Satzungsänderung zulässig ist (Senat FGPrax 1997, 111; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; OLG Zweibrücken Pfleger 1998, 476; OLG Rostock NJW-RR 2004, 1109; Scholz/ Schmidt, GmbHG,10.Aufl., § 68 Rdn.5a; Hachenburg/Hohner, GmbHG, 8.Aufl., § 68 Rdn.9; Ulmer/Paura, GmbHG, 2008, § 68 Rdn.9; im Grundsatz ebenso Heybrock, Praxiskomm. GmbHR, 2008, § 68 Rdn.6). - OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11
Auflösung einer Gesellschaft: Befreiung eines Liquidators vom Verbot des …
Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann jedoch, für Geschäftsführer wie für Liquidatoren, nur in der Satzung der Gesellschaft selbst oder aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Ermächtigung durch Gesellschafterbeschluss erfolgen (OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; Senat, RPfleger 1998, 476). - OLG Brandenburg, 11.12.2019 - 4 U 203/15
Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunfterteilung und Unterlagenherausgabe …
Es besteht auch keine Vermutung dahingehend, dass eine Kompetenzkontinuität des geborenen Liquidators regelmäßig dem Willen der Gesellschafter entspreche, weil dem die Wertung des § 68 Abs. 1 S. 2 GmbHG sowie die Änderung des Gesellschaftszwecks im Zuge der Auflösung entgegensteht (BGH…, Urteil vom 27.10.2008 - II ZR 255/07, Rn. 11, juris; OLG Frankfurt/Main…, Beschluss vom 13.10.2011 - 20 W 95/11, Rn. 19 ff., juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 06.07.2011 - 3 W 62/11, Rn. 8 f., juris; OLG Rostock…, Urteil vom 06.10.2003 - 3 U 188/03, Rn. 32, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 06.07.2010 - 15 Wx 281/09, juris Rn. 11 f.;BayObLG, Beschluss vom 19.10.1995 - 3 Z BR 218/95, Rn. 14, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 09.12.1988 - 16 U 52/88, Rn. 10, juris). - OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 11 U 48/11
Anwaltshaftung: Fehlender Hinweis auf Unwirksamkeit einer Urkunde wegen …
Dies hätte durch Einsicht in das Handelsregister geschehen können, in welchem der Umfang der durch Satzung vorgesehenen Befreiung konkret zu verlautbaren ist [für die GmbH-Geschäftsführer: BGHZ 87, 60; BayObLG NJW-RR 1996, 611; KG a.a.O.].Insoweit verfängt auch der Hinweis des Beklagten auf die unterschiedliche Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte zu der Frage eines automatischen Fortgeltung der Befreiung bei Bestellung des Geschäftsführers zum Liquidator nicht, da in jedem Fall eine satzungsmäßige Grundlage erforderlich ist [vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 611; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 38].
- OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03
Befreiung des Liquidators einer GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens; …
Vielmehr bedarf es einer eigenen Befreiung des Liquidators entweder durch die Satzung der Gesellschaft oder durch Gesellschafterbeschluss, wobei dem Gesellschafterbeschluss eine entsprechende Ermächtigung in der Satzung der GmbH zugrundeliegen muss (vgl. BayObLGZ 1995, 335 [337]). - BayObLG, 24.10.1996 - 3Z BR 262/96
Einzelvertretungsbefugnis des geborenen Liquidators
Die Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB geht aber, auch wenn sie geborene Liquidatoren sind, im Zweifel nicht auf diese über (BayObLGZ 1995, 335/337; BayObLG …Da Satzungsbestimmungen, die die Art und Weise der Vertretung der Gesellschaft regeln, körperschaftsrechtliche Fragen betreffen, hat ihre Auslegung allein aus sich heraus nach objektiven Gesichtspunkten zu erfolgen (BGH NJW 1987, 1890/1891; BayObLGZ 1995, 335/337;… OLG Düsseldorf aaO S.466).
- OLG Köln, 11.10.1995 - 2 U 159/94
Keine Satzungsänderung oder Satzungsdurchbrechung durch langjährige Übung
6. GesellschaftsrechtfAllgemeines - Befreiung der Liquidatoren vom Verbot des Selbstkontrahierens (BayObLG, Beschluß vom 19.10.1995 - 3Z BR 218/95 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Dem harter, München) GmbHG § 67 BGB § 181 Die in der Satzung einer GmbH enthaltene Ermächtigung der Gesellschafterversammlung zur Befreiung der Geschäftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens gilt auch für die Befreiung der Liquidatoren von diesem Verbot, wenn der Satzung nichts Gegenteiliges zu entnehmen ist. - OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98
Eintragung der Gesellschaftsvertretung in das Handelsregister; Bedenken des …
- LG Regensburg, 06.11.1996 - 16 AR 367/96
Genehmigungspflichtigkeit des Gegenstands der deutschen Zweigniederlassung einer …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 02.11.1995 - 3Z BR 67/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
§ 26 BRAGebO, § 118 BRAGebO, § 306 AktG
- anwaltsblatt-datenbank.de
§ 26 BRAGebO, § 118 BRAGebO, § 306 AktG
- Wolters Kluwer
Vergütung der gemeinsamen Vertreter der nichtantragstellenden, außenstehenden Aktionäre für den Ausgleich und die Abfindung; Maßgebende Kriterien für die Festsetzung der Vergütung von Vertretern einer Gesellschaft in der Beschwerdeinstanz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AktG § 306 Abs. 4 Satz 7
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 1 HKO 4468/85
- BayObLG, 31.05.1995 - 3Z BR 67/89
- BayObLG, 02.11.1995 - 3Z BR 67/89
Papierfundstellen
- DB 1995, 2516
- AnwBl 1996, 346
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 1/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
Spruchverfahren nach einem Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung; Vergütung des …
Dies ist im Verfahren der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht (vgl. BayObLG AG 1996, 183). - OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06
Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …
Die Festsetzung erfolgt durch das Landgericht (§ 306 Abs. 4 Satz 7 AktG a.F.), in der zweiten Instanz durch das Beschwerdegericht (vgl. BayObLG AG 1996, 183). - BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00
Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender …
Der letztgenannte Faktor kann in der Regel dadurch erfasst werden, dass von einem fiktiven Gegenstandswert für den Zuzahlungsanspruch der nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre ausgegangen wird (vgl. BayObLG AG 1996, 183; FGPrax 2001, 84/85).
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden …
Auszugehen ist von der Gesamtleistung, die der gemeinsame Vertreter erbracht hat, und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die nicht antragstellenden, außenstehenden Aktionäre (vgl. BayObLG AG 1996, 183). - OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 66/05
Heranziehung des Börsenkurses bei einer Marktenge für die Bemessung der …
Dies ist im Verfahren der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht (vgl. BayObLG AG 1996, 183). - BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 59/02
Vergütung der Vertreter außenstehender Aktionäre
Der letztgenannte Faktor kann in der Regel dadurch erfasst werden, dass von einem fiktiven Gegenstandswert für den Barabfindungs- und Ausgleichsanspruch der nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre ausgegangen wird (vgl. BayObLG AG 1996, 183; FGPrax 2001, 84/85). - BayObLG, 05.05.2004 - 3Z BR 101/99
Vergütungsfestsetzung im aktienrechtlichen Spruchverfahren
Die Festsetzung erfolgt im Beschwerdeverfahren durch das Beschwerdegericht (vgl. BayObLG AG 1996, 183 ; MünchKomm-AktG/Bilda 2.Aufl. § 306 Rn.99). - LG München I, 14.10.2004 - 5 HKO 20089/97
Beherrschungsvertrag SCA Hygiene AG
306 Abs. 4 Satz 6 und 7 AktG a. F. Ausschlaggebend ist dabei die Gesamtleistung der gemeinsamen Vertreter, nachdem der Gesetzgeber das Gericht imRahmen von § 306 Abs. 4 Satz 7 AktG a. F. nicht an irgendwelche Wertvorschriften gebunden hat (vgl. BayObLG DB 1995, 2516). - BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 17/90
Vergütung des gemeinsamen Vertreters im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren
Demgegenüber hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 2.8.1979 (JurBüro 1980, 60) darauf hingewiesen, dass die Höhe der Vergütung des gemeinsamen Vertreters nicht von einem bestimmten Geschäftswert, der für das gerichtliche Verfahren festgesetzt wird, abhängig sein kann und später bestätigt, dass die Gebühren nach § 118 BRAGO lediglich ein Anhalt für die angemessene Vergütung sein können (BayObLGZ 1992, 91, 93 m.w.N.; BayObLG, DB 1995, 2516 ). - BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 60/02
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag; Gemeinsamer Vertreter nicht …
Der letztgenannte Faktor kann in der Regel dadurch erfasst werden, dass von einem fiktiven Gegenstandswert für den Barabfindungs- und Ausgleichsanspruch der nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre ausgegangen wird (vgl. BayObLG AG 1996, 183; FGPrax 2001, 84/85).
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