Rechtsprechung
| BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückwirkende Steuerschuld
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 233a AO
Abgabenordnung; Vollverzinsung bei nachträglicher Kaufpreiserhöhung für wesentliche Beteiligung
Papierfundstellen
- BFHE 175, 516
- BB 1995, 345
- BB 1995, 86
- DB 1995, 79
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (9)
- BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92
Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …
Auszug aus BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Nachträgliche Änderungen des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung wirken auf den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung zurück (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 und --zum Veräußerungsgewinn i.S. von § 16 des Einkommensteuergesetzes ( EStG )-- Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66 , BStBl II 1993, 897 ).Das gilt für die nachträgliche Uneinbringlichkeit (vgl. dazu BFH in BFHE 172, 66 , BStBl II 1993, 897 ) oder die nachträgliche Minderung eines Kaufpreises (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85 , BStBl II 1989, 41) ebenso wie für die Stornierung des Kaufpreises nach Aufhebung des Kaufvertrags (BFH-Urteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 ).
Diese Vorschrift ist regelmäßig als Rechtsgrundlage für die Änderung von Steuerbescheiden heranzuziehen, wenn sich ein Veräußerungsgewinn durch ein späteres Ereignis nachträglich ändert (BFH in BFHE 172, 66 , BStBl II 1993, 897 ).
- BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88
Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den …
Auszug aus BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Nachträgliche Änderungen des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung wirken auf den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung zurück (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 und --zum Veräußerungsgewinn i.S. von § 16 des Einkommensteuergesetzes ( EStG )-- Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66 , BStBl II 1993, 897 ).Das gilt für die nachträgliche Uneinbringlichkeit (vgl. dazu BFH in BFHE 172, 66 , BStBl II 1993, 897 ) oder die nachträgliche Minderung eines Kaufpreises (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85 , BStBl II 1989, 41) ebenso wie für die Stornierung des Kaufpreises nach Aufhebung des Kaufvertrags (BFH-Urteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 ).
- BFH, 08.09.1993 - I R 30/93
Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die …
Auszug aus BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Entscheidend ist deshalb, ob der Schuldner der Steuernachforderung Zins- oder Liquiditätsvorteile erlangt hat (BTDrucks 11/2157 S. 194 und 8/1410 Tz. 4; BFH-Urteil vom 8. September 1993 I R 30/93, BFHE 172, 304 , BStBl II 1994, 81 ;… Tipke/Kruse, aaO., § 233a AO 1977 Tz. 3) oder doch zumindest erlangen konnte bzw. anderweitige Zinsbelastungen vermeiden konnte.Die Liquiditätsvorteile sollten durch § 233a AO 1977 aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung abgeschöpft werden (BFH in BFHE 172, 304 , BStBl II 1994, 81 m.w.N.).
- BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83
Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat, …
Auszug aus BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Das ist auch schon bisher für den Fall angenommen worden, daß die Vertragsparteien im Zeitpunkt der (Betriebs-)Übertragung noch keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488 , BStBl II 1984, 786 , und vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103 , BStBl II 1989, 563 unter 3.c der Gründe m.w.N.;… Schmidt, aaO., § 16 Anm. 58 c m.w.N.). - BFH, 20.07.1990 - III B 144/89
- Keine Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe …
Auszug aus BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die eine Unentschiedenheit oder eine Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage bewirken; es ist nicht erforderlich, daß die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFH/NV 1990, 774, …und vom 14. November 1989 VII B 124/89, BFH/NV 1990, 279 jeweils m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung , 3.Aufl., § 69 Anm. 77 m.w.N.). - BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns
Auszug aus BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Das ist auch schon bisher für den Fall angenommen worden, daß die Vertragsparteien im Zeitpunkt der (Betriebs-)Übertragung noch keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488 , BStBl II 1984, 786 , und vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103 , BStBl II 1989, 563 unter 3.c der Gründe m.w.N.;… Schmidt, aaO., § 16 Anm. 58 c m.w.N.). - BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89
Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens
Auszug aus BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die eine Unentschiedenheit oder eine Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage bewirken; es ist nicht erforderlich, daß die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (…ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFH/NV 1990, 774, und vom 14. November 1989 VII B 124/89, BFH/NV 1990, 279 jeweils m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung , 3.Aufl., § 69 Anm. 77 m.w.N.). - BFH, 23.06.1988 - IV R 84/86
Nachträgliche Herabsetzung des Veräußerungspreises als rückwirkendes Ereignis
Auszug aus BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Das gilt für die nachträgliche Uneinbringlichkeit (vgl. dazu BFH in BFHE 172, 66 , BStBl II 1993, 897 ) oder die nachträgliche Minderung eines Kaufpreises (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85 , BStBl II 1989, 41) ebenso wie für die Stornierung des Kaufpreises nach Aufhebung des Kaufvertrags (BFH-Urteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 ). - BFH, 01.12.1993 - I R 56/93
Nichtberücksichtigung freiwilliger Vorauszahlungen bei einer Steuernachforderung
Auszug aus BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Das Tatbestandsmerkmal "Steuernachforderung" i.S. von § 233a AO 1977 ist deshalb im Sinne von "Steuerschuld" zu verstehen (zur Auslegungsbedürftigkeit dieses Tatbestandsmerkmals s. BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1993 I R 56/93, BFH/NV 1994, 445).
- BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96
Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung
Es ist überdies nicht erforderlich, daß die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516, 517, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung). - FG Köln, 14.03.2024 - 7 V 10/24
Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite …
Es ist überdies nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschluss vom 27.09.1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516, 517 m.w.N.). - BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen …
bb) Die Festsetzung von Zinsen nach § 233 a AO 1977 ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat oder zumindest erlangen bzw. anderweitige Zinsbelastungen vermeiden konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516).
- BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt, …
Das gilt für die nachträgliche Uneinbringlichkeit oder die nachträgliche Minderung des Kaufpreises ebenso wie für die nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises und insbesondere auch für den Fall, dass die Vertragsparteien im Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung noch keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben oder die Höhe des Kaufpreises von der künftigen Entwicklung des Unternehmens abhängig sein soll (BFH-Beschluss vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516). - BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts
Die Zinsen nach § 233a AO 1977 sind weder Sanktion noch Druckmittel oder Strafe, sondern laufzeitabhängige Gegenleistungen für eine mögliche Kapitalnutzung (BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516). - BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04
Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer …
Das gilt für die nachträgliche Uneinbringlichkeit oder die nachträgliche Minderung des Kaufpreises ebenso wie für die nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises und insbesondere auch für den Fall, dass die Vertragsparteien im Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung noch keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben oder die Höhe des Kaufpreises von der künftigen Entwicklung des Unternehmens abhängen soll (BFH-Beschluss vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516). - BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97
Erlass von Nachforderungszinsen
Dabei kann die Steuer in einem Erstbescheid oder --wie hier-- in einem Änderungsbescheid festgesetzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516). - BFH, 15.03.1995 - I R 56/93
Keine Steuernachforderung i. S. des § 233a Abs. 1 AO, wenn das Finanzamt …
Mit seiner Entscheidung weicht der Senat nicht von den BFH-Beschlüssen vom 9. Mai 1994 VI B 97/93 (BFHE 174, 214, BStBl II 1994, 556) und vom 27. September 1994 VIII B 21/94 (BFHE 175, 516) ab.Der Beschluß in BFHE 175, 516 betrifft nur eine Aussetzung der Vollziehung.
- BFH, 09.04.2025 - X R 12/21
Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte …
Vielmehr sei die Sonderregelung des § 233a Abs. 2a AO eingeführt worden, um den Bedenken des VIII. Senats des BFH Rechnung zu tragen, der zuvor Zweifel an der uneingeschränkten Anwendung des § 233a AO bei rückwirkenden Ereignissen geäußert habe (BTDrucks 13/5952, S. 56, unter Verweis auf BFH-Beschluss vom 27.09.1994 - VIII B 21/94, BFHE 175, 516, unter 3.).Der Beschluss des VIII. Senats habe sich wiederum auf die Überlegung gestützt, dass in Fällen rückwirkender Ereignisse eine frühere Steuerfestsetzung stets ausgeschlossen sei, so dass von einem Liquiditätsvorteil des Steuerschuldners beziehungsweise Liquiditätsnachteil des Steuergläubigers nicht die Rede sein könne (BFH-Beschluss vom 27.09.1994 - VIII B 21/94, BFHE 175, 516, unter 3.b aa und bb).
Rn. 11 Ungeachtet dessen, dass der VIII. Senat des BFH an der im Beschluss vom 27.09.1994 - VIII B 21/94 (BFHE 175, 516) geäußerten Rechtsauffassung später nicht mehr festgehalten habe (vgl. Urteil vom 27.01.1998 - VIII R 47/96, BFHE 185, 563, BStBl II 1998, 498, unter II., unter Bezugnahme auf die abweichende Entscheidung des I. Senats im Urteil vom 02.07.1997 - I R 25/96, BFHE 183, 33, BStBl II 1997, 714, unter II.2.), lasse sich diese Überlegung jedenfalls auf Fälle, in denen ein Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid bestehe, nicht übertragen.
- BFH, 18.05.1999 - I R 60/98
Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung
Anlaß für die Änderung und Ergänzung der bisherigen Regelungen war letztlich der Beschluß des BFH vom 27. September 1994 VIII B 21/94 (BFHE 175, 516), wonach es ernstlich zweifelhaft sei, ob bei Eintritt eines steuererhöhenden rückwirkenden Ereignisses der Unterschiedsbetrag zwischen der ursprünglichen und der rückwirkend entstehenden Steuerschuld nach § 233a AO 1977 zu verzinsen ist.Daß es solcher Änderungen womöglich nicht bedurft hätte (vgl. Senatsurteil in BFHE 183, 33, BStBl II 1997, 714; BFH-Urteil vom 27. Januar 1998 VIII R 47/96, BFHE 185, 563, BStBl II 1998, 498, dort unter ausdrücklicher Aufgabe der noch im Beschluß in BFHE 175, 516 geäußerten Rechtsauffassung), ist demgegenüber im Ergebnis unbeachtlich.
- BFH, 02.07.1997 - I R 25/96
Vollverzinsung bei nachträglichem Ausschüttungsbeschluß
- BFH, 24.07.1996 - X R 119/92
Beginnt der Zinslauf am 1. April und endet er (mit Fälligkeit der …
- FG München, 05.06.1996 - 1 K 2516/95
- FG Baden-Württemberg, 01.02.1996 - 6 K 186/95
Erlass festgesetzter Zinsen aus sachlicher Unbilligkeit; Änderung einer …
- FG Düsseldorf, 19.05.2021 - 4 K 2381/20
Kein Erlass der Zinsen eines Einkommenssteuerbescheids wegen langer Ungewissheit …
- FG München, 17.03.2011 - 10 K 2394/09
Nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung in einem …
- FG München, 01.02.1995 - 1 K 2252/93
Erhebung von Nachzahlungszinsen bei zu einer Steuernachforderung führenden …
- FG Köln, 13.08.1998 - 2 K 2926/98
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Minderung der …
- FG Köln, 13.10.2022 - 14 K 642/21
Rechtmäßigkeit von Aufhebungs- und Abrechnungsbescheiden infolge der …
- BFH, 18.11.1997 - VIII R 65/95
Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem Gewinnfeststellungsbescheid - …
- FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an einer GmbH im Wege vorweggenommener …
- BFH, 30.01.2001 - V S 24/00
AdV; Vorauszahlungsbescheid-USt-Jahresbescheid
- BFH, 04.11.1996 - I B 67/96
Geltendmachung und Durchsetzung von Zinsansprüchen unter Beachtung des …
- FG Münster, 11.10.2017 - 11 K 1978/15
Wesentliche Beteiligung - Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG
- BFH, 27.01.1998 - VIII R 47/96
Vollverzinsung: rückwirkend erhöhte Kaufpreisforderung
- FG Schleswig-Holstein, 19.03.1998 - I 1598/97
Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung
- BFH, 14.10.2002 - V B 60/02
USt; Sale-and-lease-back-Geschäft
- BFH, 09.07.1997 - VIII B 40/97
- FG Hessen, 09.02.1995 - 4 V 2648/94
Sinn und Zweck der Regelung des § 233a Abs. 3 AO (Abgabenordnung); Erfordernis …
- FG Münster, 21.06.2004 - 4 K 5737/02
Veräußerungsgewinn bei Überlassung eines Geschäftsanteils zur Übernahme
- BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
Internationale Sprach- und Studienreise - Pauschalpreis - Highschool- Programm - …
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 202/01
Umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen; Entgegenstehen von …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
Kein Halbabzugsverbot für um Erlös aus Anteilsverkauf geminderten …
- FG München, 23.07.2002 - 2 K 4280/00
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen nach § 163 AO 11977 wegen schweren …
- FG Köln, 11.11.2009 - 9 K 2926/09
Erlass von rechtskräftig festgesetzten Aussetzungszinsen zur Schenkungsteuer im …
- BFH, 06.08.1996 - V B 51/95
Verzinsung bei unrichtigem Umsatzsteuerausweis
- FG Köln, 20.07.2005 - 15 V 2441/05
Geltung des Halbabzugsverbots von § 3c Abs. 2 EStG auch schon für das Jahr 2001?
- FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 3 K 66/94
Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen; Finanzgerichtliche …
- FG Hessen, 23.04.1998 - 4 V 6274/97
Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung
- FG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - II 87/99
Anwendbarkeit des § 233a Abs. 2 a AO bei der
- FG Hamburg, 21.10.1998 - VI 112/98
Anforderungen an die Festsetzung von Zinsen zur Körperschaftsteuer ; …
- FG München, 14.02.1997 - 15 K 3788/95
Sukzessive Verrechnung von Gewinnausschüttungen ; Erhöhung der …
- FG Köln, 12.08.2008 - 9 K 1039/06
Festsetzung von Zinsen wegen einer antragsgemäß gewährten Aussetzung der …
- FG Baden-Württemberg, 19.11.1998 - 10 K 394/97
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 233a Abs. 2a AO 1977
- FG Niedersachsen, 23.12.1997 - VII 465/96
Erlass von Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer; Sachliche Unbilligkeit der …
- FG Hessen, 28.04.1997 - 4 K 2354/93
Begriff der Steuer; Steuerentstehung bei einem Verlustrücktrag aus einem …
- FG Thüringen, 14.01.1997 - I 116/96
- FG Saarland, 27.02.1996 - 1 K 295/94
Abgabenordnung; Vollverzinsung und der Grundsatz von Treu und Glauben
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Rechtsprechung
| BFH, 20.09.1994 - VII R 29/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
KraftStG 1979 § 12 a; AO 1977 § 167 Abs. 1 Satz 2, § 92
- Wolters Kluwer
Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren - Zeichenzwang
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 12a KraftStG 1979
Kraftfahrzeugsteuer; Nachweis der Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren
Papierfundstellen
- BFHE 175, 456
- BB 1995, 34
- DB 1995, 79
- BStBl II 1995, 79
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BSG, 16.07.1974 - 1 RA 183/73
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Wertersatz - Rentenversicherung - …
Auszug aus BFH, 20.09.1994 - VII R 29/94
Der strikten Beweisfunktion des Steuerzeichens entspricht es im übrigen, daß ein Erlaß oder eine Erstattung der Steuer, wenn überhaupt, nur bei amtlich beaufsichtigter Vernichtung oder Ungültigmachung des Zeichens in Betracht kommt (so für das Tabaksteuerrecht § 22 Abs. 2 des Tabaksteuergesetzes - TabStG - i. d. F. vom 21. Dezember 1992, BGBl I 1992, 2150; hinsichtlich der Steuerzeichenschuld auch bei Rückgabe: § 22 Abs. 3 TabStG), nicht dagegen, wenn ein Verlust des Steuerzeichens geltend gemacht und ggf. nachgewiesen ist (vgl. hierzu Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 1974 1 RA 183/73, Neue Juristische Wochenschrift 1975, 359, das den Ersatz von Beitragsmarken der Rentenversicherung betrifft, aber auch auf die Rechtslage hinsichtlich der Steuermarken eingeht). - FG Thüringen, 15.12.1993 - I K 48/93
Auszug aus BFH, 20.09.1994 - VII R 29/94
Dagegen nimmt das Thüringer FG eine mit dem Markenverfahren geschaffene beweisrechtliche Regelung dergestalt an, daß der Nachweis der Besteuerung im Markenverfahren grundsätzlich allein durch die Vorlage der Steuerkarte mit den Steuermarken zu führen ist (Urteil vom 15. Dezember 1993 I K 48/93, EFG 1994, 413;… ebenso Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, 1994, § 12 a Rz. 11, unter Hinweis auf einen entsprechend lautenden Verwaltungserlaß). - FG Brandenburg, 16.02.1994 - 1 K 411/93
Kraftfahrzeugsteuer; Nichtvorlage der Kraftfahrzeug-Steuerkarte im Original
Auszug aus BFH, 20.09.1994 - VII R 29/94
Nach Anhörung des Zeugen A. T. zu der Frage, ob dieser bei der Ummeldung des Fahrzeugs in B der dortigen Zulassungsstelle die Steuerkarte im Original übergeben habe, hob das Finanzgericht (FG) durch Urteil vom 16. Februar 1994 1 K 411/93 Kfz die angefochtenen Bescheide mit der in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1994, 539 wiedergegebenen Begründung auf. - RFH, 06.05.1932 - IV A 226/31
Auszug aus BFH, 20.09.1994 - VII R 29/94
Steuerzeichen (Wertzeichen im steuerstrafrechtlichen Sinne; vgl. § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977) haben die doppelte Funktion der Tilgung der Steuerschuld - hier: Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (§ 12 a Abs. 1 Satz 1 KraftStG 1979) - und des Beweises für diese Tilgung (so schon - für Tabaksteuerzeichen - Reichsfinanzhof, Urteil vom 6. Mai 1932 IV A 226/31, RFHE 31, 31, 33).
- BFH, 19.03.1996 - VII B 219/95
Nachweis der Kraftfahrzeugsteuerentrichtumg im Markenverfahren für im …
Das Finanzgericht (FG) entschied -- im Anschluß an das Senatsurteil vom 20. September 1994 VII R 29/94 (BFHE 175, 456 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94], BStBl II 1995, 79) --, die Kraftfahrzeugsteuer sei gemäß § 12 a Abs. 4 Satz 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG 1979) festzusetzen gewesen, da eine nur durch die Steuerkarte mit den Steuermarken nachweisbare Steuerentrichtung im Markenverfahren nicht erfolgt sei.In BFHE 175, 456, 459 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94] sei ausdrücklich offengelassen worden, ob bei unverschuldetem Verlust der Karte ausnahmsweise -- aus Rechtsgründen -- ein anderweitiger Nachweis anzuerkennen sei.
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im Beitrittsgebiet zugelassene Kraftfahrzeuge nur durch Vorlage der mit den entsprechenden Steuermarken -- Steuerzeichen -- versehenen amtlichen Steuerkarte im Original nachgewiesen werden kann (Zeichenzwang; anschließend an BFHE 175, 456 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94];… Urteil vom 6. Dezember 1994 VII R 81/94, BFH/NV 1995, 733; nicht veröffentlichte Urteile vom 6. Dezember 1994 VII R 43/94, 45/94, 50/94, 52/94, 62/94; vom 2. Februar 1995 VII R 94/94, und vom 16. März 1995 VII R 96/94).
Noch nicht höchstrichterlich entschieden ist freilich, ob aus Rechtsgründen von einer Festsetzung abzusehen ist, wenn die Steuerentrichtung anderweitig belegt ist und den Halter kein irgendgeartetes Verschulden an dem Verlust der mit Steuerzeichen versehenen Steuerkarte trifft (BFHE 175, 456, 459 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94] mit Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 150;… bejahend das a. a. O. angeführte Urteil des Thüringer FG; ebenso neuerdings FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 16. August 1995 3 K 320/94 Kfz, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 198).
- BFH, 26.11.1996 - VII R 64/96
Nachweis der Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren ausnahmsweise auch …
Dies genüge bei unverschuldetem Verlust der Original-Steuerkarte, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. September 1994 VII R 29/94 (BFHE 175, 456, BStBl II 1995, 79) offengelassen habe.Zutreffend ist das FG von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, der erkannt hat (grundlegend BFHE 175, 456; ständige Rechtsprechung), daß die Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im Beitrittsgebiet zugelassene Kraftfahrzeuge nur durch Vorlage der mit entsprechenden Steuermarken - Steuerzeichen - versehenen amtlichen Steuerkarte im Original nachgewiesen werden kann (Zeichenzwang).
Der Senat hat jedoch die Frage unentschieden gelassen, ob bei Fehlen der mit Steuerzeichen versehenen Steuerkarte aus Rechtsgründen von einer Festsetzung abzusehen ist, wenn die Entrichtung anderweitig belegt ist und - zusätzlich - den Halter kein irgendgeartetes Verschulden an dem Verlust der Karte trifft (BFHE 175, 456, 459 a. E.; vgl. Anmerkung hierzu in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 150; Senat…, Beschluß vom 19. März 1996 VII B 219/95, BFH/NV 1996, 709).
- BFH, 09.01.1997 - VII R 32/96
Nachweis einer Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im …
Die Vorentscheidung weiche im übrigen von dem Senatsurteil vom 20. September 1994 VII R 29/94 (BFHE 175, 456 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94], BStBl II 1995, 79) ab, nach dem es allein auf die Original-Steuerkarte ankomme.Richtig ist allerdings, daß die Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im Beitrittsgebiet zugelassene Kraftfahrzeuge nur durch Vorlage der mit entsprechenden Steuermarken versehenen amtlichen Steuerkarte im Original nachgewiesen werden kann (BFHE 175, 456 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94], BStBl II 1995, 79; vgl. aber auch BFHE 175, 456, 459 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94], a. E.).
Nach dem zuvor im Beitrittsgebiet geltenden Kraftfahrzeugsteuerrecht (der DDR) war, wie vom FG näher ausgeführt (vgl. auch Wittkowski, Deutsches Autorecht 1995, 118, Anm. zu BFHE 175, 456 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94]), bei einem Eigentumswechsel die Karte dem neuen Fahrzeughalter zu übergeben; ein entsprechender Hinweis (Nr. 6) war auf der Steuerkarte enthalten.
- FG Brandenburg, 19.12.1995 - 3 K 1188/95
Steuerrechtliche Folgen der Nichtvorlage einer Original-Kraftfahrzeugsteuerkarte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Brandenburg, 16.08.1995 - 3 K 116/95
Diebstahl einer Steuerkarte; Fehlen oder Fehlerhaftigkeit einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.12.1994 - VII R 81/94
Steuerfestsetzung bei Fehlen der Steuerkarte
Wie der Senat in seinem Urteil vom 20. September 1994 VII R 29/94 (BFHE 175, 456 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94], BStBl II 1995, 79) erkannt hat, konnte die Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren -- 1991/1992 -- für im Beitrittsgebiet zugelassene Kraftfahrzeuge (§ 12 a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes -- KraftStG -- 1979) nur durch Vorlage der mit entsprechenden Steuermarken -- Steuerzeichen (§ 167 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung) -- versehenen amtlichen Steuerkarte im Original nachgewiesen werden (Zeichenzwang); wird dieser Nachweis nicht geführt, so liegt eine Nichtentrichtung der Steuer "im Markenverfahren" vor, mit der Folge, daß die Kraftfahrzeugsteuer durch Bescheid festzusetzen ist (§ 12 a Abs. 4 Satz 3 KraftStG 1979).Ein unverschuldeter Verlust der Steuerkarte, der allenfalls die (vom Senat in VII R 29/94 offengelassene) Frage aufwerfen könnte, ob ausnahmsweise -- aus Rechtsgründen -- ein anderweitiger Nachweis anzuerkennen ist, ist nach den festgestellten Umständen -- Zurücklassung der Steuerkarte im Fahrzeug -- nicht gegeben (vgl. hierzu die zutreffenden Ausführungen im Urteil des Thüringer FG vom 15. Dezember 1993 I K 48/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 413 f.).
- FG Brandenburg, 16.08.1995 - 3 K 320/94
Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer durch Steuermarken; Rechtmäßigkeit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.11.1995 - VII R 22/95
Begriffsbestimmung "Zigaretten"
Dieser Bescheid, der wegen der Rechtswirkung der Steueranmeldung (§ 168 S. 1 AO 1977) für die Festsetzung der Steuerzeichenschuld nicht erforderlich war, enthält zugleich die Ablehnung der von der Klägerin erstrebten günstigeren Festsetzung (…vgl. Kühn/Hofmann, AO/FGO, 17. Aufl. 1995, § 167 AO 1977 Bem. 4), mittelbar die der begehrten Erstattung (§ 22 Abs. 3 und 2 TabStG; zu diesen Vorschriften allgemein Senatsurteil vom 20. September 1994 VII R 29/94, BFHE 175, 456, 458, BStBl II 1995, 79). - BFH, 31.10.1996 - VII B 129/96
Verschulden beim Verlust einer Originalsteuerkarte mit Steuermarken
Der rechtliche Ausgangspunkt des FG entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Urteil vom 20. September 1994 VII R 29/94, BFHE 175, 456 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94], BStBl II 1995, 79), an der festzuhalten ist. - FG Brandenburg, 23.05.1996 - 4 K 547/95
Nachweis der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer im Markenverfahren; Vorlage der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Brandenburg, 05.12.1995 - 3 K 604/95
Nachweis der Steuerzahlung durch Vorlage der Originalsteuerkarte; Entrichtung der …
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