Rechtsprechung
| LAG Hamm, 13.08.1996 - 6 Sa 1638/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kapitalabfindung als betriebliche Altersversorgung; Satzungsmäßige Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Antragstellung bei der Versorgungseinrichtung ; Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrAVG § 1 Abs. 1, Abs. 3; BGB § 315 Abs. 1
Betriebliche Altersversorgung: Kapitalabfindung von Versorgungsleistungen
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 14.07.1995 - 4 Ca 501/95
- LAG Hamm, 13.08.1996 - 6 Sa 1638/95
Papierfundstellen
- BB 1996, 2412
- DB 1996, 1986
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71
Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 17.12.1991 - 6 Sa 1212/91
Wirksamkeit einer Versorgungsordnung; Versorgungsordnung; Witwenversorgung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 29.11.2000 - I R 90/99
Hinterbliebenenversorgung zugunsten der Lebensgefährtin des Geschäftsführers
Diese Situation kann namentlich bei Bestehen einer langjährigen Lebensgemeinschaft gegeben sein, aus der heraus der eine Partner sich moralisch verpflichtet fühlen kann, den anderen über den Tod hinaus zu versorgen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. November 1982 IVa ZR 83/81, Der Betrieb --DB-- 1983, 712; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 16. August 1983 3 AZR 34/81, DB 1984, 887; Landesarbeitsgericht --LAG-- Hamm, Urteil vom 13. August 1996 6 Sa 1638/95, DB 1996, 1986, 1987).Aus ähnlichen Gründen kann dort, wo eine betriebliche Versorgungsregelung sich nur auf überlebende Ehegatten bezieht, die betreffende Regelung nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auf nichteheliche Lebensgefährten erstreckt werden (LAG Hamm, Urteil vom 17. Dezember 1991 6 Sa 1212/91, DB 1992, 535;… Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Bd. I, ART Rz. 658; vgl. auch LAG Hamm, Urteil in DB 1996, 1986).
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