Rechtsprechung
| BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AO 1977 § 181 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Ablauf der Feststellungsfrist - Gesonderte Feststellung - Feststellungsbeteiligter - Festsetzungsverjährung - Änderung des Gewinnfeststellungsbescheides - Bilanzzusammenhang - Bisherige Gewinnverteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 181 Abs. 5
Gesonderte Feststellung nach Fristablauf - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewinnfeststellungsbescheid bei teilweiser Festsetzungsverjährung für Folgebescheide
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 20.05.1998 - 1 K 109/95
- BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Papierfundstellen
- BFHE 189, 351
- NVwZ 2000, 599
- BB 1999, 2550
- DB 1999, 2498
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (10)
- BFH, 10.12.1992 - IV R 118/90
Pensionszusage für Ehegatten eines beherrschenden Gesellschafters
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Offen bleibt, ob etwas anderes gilt, wenn der Erlaß oder die Änderung des Gewinnfeststellungsbescheides den Bilanzenzusammenhang betrifft oder zu einer Änderung der bisherigen Gewinnverteilung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 IV R 118/90, BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381).aa) Der Senat hat diese Frage in seinem Urteil vom 10. Dezember 1992 IV R 118/90 (BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381) verneint.
cc) Die Finanzverwaltung wendet das Senatsurteil in BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an (BMF-Schreiben vom 24. Mai 1994 IV A 4 -S 0362- 3/94, BStBl I 1994, 302).
ee) Allerdings beruft sich auch die u.a. im Senatsurteil in BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381 vertretene Gegenansicht auf die Gesetzesmaterialien.
c) Der Senat schränkt nach erneuter Prüfung die allgemein gehaltenen Erwägungen in seinem Urteil in BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381 ein.
Aus der Technik separater Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen sollen dem Steuerpflichtigen weder Vor- noch Nachteile entstehen (Senatsurteil in BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 181 AO 1977 Tz. 19).
Der Senat neigt demgegenüber dazu, in solchen Fällen an den im Urteil in BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381 aufgestellten Grundsätzen festzuhalten, zumal sich die steuerlichen Folgen im Laufe der Jahre ausgleichen.
- BFH, 27.08.1997 - XI R 72/96
Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
bb) Andere Senate des BFH haben demgegenüber die Auffassung vertreten, daß jedenfalls in den Fällen, in denen es nicht um die einheitliche und gesonderte Feststellung von Gewinneinkünften gehe, auch nach Ablauf der Feststellungsfrist der Eintritt der Festsetzungsverjährung bei einem Feststellungsbeteiligten dem Erlaß eines Feststellungsbescheides nicht entgegenstehe (BFH-Urteile vom 8. Juni 1995 V R 20/94, BFHE 178, 297, BStBl II 1995, 822 zu einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Umsatzsteuer, und vom 27. August 1997 XI R 72/96, BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750 zur Feststellung von Grundlagen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen).aa) Daß das Gesetz generell eine eingeschränkte gesonderte Feststellung zuläßt, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 181 Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz AO 1977, wonach eine gesonderte Feststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist "insoweit" erfolgen kann, "als ... (sie) für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen ist" (BFH-Urteile in BFHE 178, 297, BStBl II 1995, 822, und in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750).
Ob dieser Mangel über § 155 Abs. 2 AO 1977 beseitigt werden könnte, erscheint zweifelhaft, da dieser Tatbestand einer vorläufigen Regelung möglicherweise nur erfüllt ist, wenn ein Grundlagenbescheid noch erlassen werden kann (BFH-Urteil in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750).
- BFH, 08.06.1995 - V R 20/94
Feststellungsfrist - Gesonderte Feststellung
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
bb) Andere Senate des BFH haben demgegenüber die Auffassung vertreten, daß jedenfalls in den Fällen, in denen es nicht um die einheitliche und gesonderte Feststellung von Gewinneinkünften gehe, auch nach Ablauf der Feststellungsfrist der Eintritt der Festsetzungsverjährung bei einem Feststellungsbeteiligten dem Erlaß eines Feststellungsbescheides nicht entgegenstehe (BFH-Urteile vom 8. Juni 1995 V R 20/94, BFHE 178, 297, BStBl II 1995, 822 zu einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Umsatzsteuer, und vom 27. August 1997 XI R 72/96, BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750 zur Feststellung von Grundlagen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen).aa) Daß das Gesetz generell eine eingeschränkte gesonderte Feststellung zuläßt, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 181 Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz AO 1977, wonach eine gesonderte Feststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist "insoweit" erfolgen kann, "als ... (sie) für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen ist" (BFH-Urteile in BFHE 178, 297, BStBl II 1995, 822, und in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750).
- BFH, 10.12.1985 - VIII R 41/85
Bestimmung des Klägers - Einheitlichkeit der Entscheidung einer Gesellschaft …
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Geht es in einem Gewinnfeststellungsverfahren darum, ob bei einem Kommanditisten durch "Wegfall" seines negativen Kapitalkontos ein Gewinn entstanden ist, so ist damit die Erfassung eines gleich hohen Verlusts bei der Komplementär-GmbH verbunden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1980, 164; BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 41/85, BFH/NV 1986, 404).Der Beiladung der Komplementär-GmbH bedarf es allerdings nicht, wenn die GmbH aufgelöst und im Handelsregister gelöscht ist und die Entscheidung über die Gewinn- und Verlustzurechnung für die GmbH unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt, auch nicht dem eines Verlustabzugs in Folgejahren, steuerliche Folgen haben könnte (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 404;… vom 11. Dezember 1986 IV R 334/84, BFH/NV 1987, 312).
- BFH, 14.05.1991 - VIII R 31/88
Keine Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens bei der Ermittlung der Höhe des …
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Zum einen können die Motive und Vorstellungen der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Gesetz einen ausreichenden Niederschlag gefunden haben (BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 31/88, BFHE 164, 516, BStBl II 1992, 167, m.w.N.). - BFH, 18.03.1998 - II R 45/96
Ergänzung eines Grundlagenbescheids
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Das FG hat ferner zutreffend entschieden, daß der vom FA erteilte Hinweis gemäß § 181 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 45/96, BFHE 185, 348, BStBl II 1998, 426 unter Hinweis auf Niedersächsisches Finanzministerium, Erlaß vom 14. Februar 1996, Der Betrieb 1996, 506). - BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Geht es in einem Gewinnfeststellungsverfahren darum, ob bei einem Kommanditisten durch "Wegfall" seines negativen Kapitalkontos ein Gewinn entstanden ist, so ist damit die Erfassung eines gleich hohen Verlusts bei der Komplementär-GmbH verbunden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1980, 164;… BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 41/85, BFH/NV 1986, 404). - BFH, 16.10.1991 - II R 23/89
Verfahrensrechtliche Fragen, wenn anstelle einer wirtschaftlichen Einheit …
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Durch § 181 Abs. 5 AO 1977 soll verhindert werden, daß die rechtliche Verselbständigung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zu materiell unrichtigen Steuerfestsetzungen führt, obwohl die entsprechenden Steuern noch nicht verjährt sind (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1991 II R 23/89, BFHE 166, 168, BStBl II 1992, 454). - BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84
Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des …
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Der Beiladung der Komplementär-GmbH bedarf es allerdings nicht, wenn die GmbH aufgelöst und im Handelsregister gelöscht ist und die Entscheidung über die Gewinn- und Verlustzurechnung für die GmbH unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt, auch nicht dem eines Verlustabzugs in Folgejahren, steuerliche Folgen haben könnte (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 404; vom 11. Dezember 1986 IV R 334/84, BFH/NV 1987, 312). - FG Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 4 K 271/94
Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist
Auszug aus BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 30. April 1997 4 K 271/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 857) der Auffassung des erkennenden Senats auch für einen Fall angeschlossen, in dem es nicht um Fragen des Bilanzenzusammenhangs, sondern der Verlustverteilung ging.
- BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen
Demgemäß ist auch im anhängigen Verfahren gegen den Bescheid zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags über eine mitunternehmerische Verbindung zwischen der Klägerin und der K-GbR unabhängig davon zu befinden, ob die hieraus erzielten gewerblichen Einkünfte noch einheitlich und gesondert festgestellt werden könnten (…vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 14/90, BFH/NV 1992, 377; zur Gewinnfeststellung siehe BFH-Urteil vom 23. September 1999 IV R 56/98, BFHE 189, 351). - BFH, 29.06.2011 - IX R 38/10
Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der …
§ 181 Abs. 5 AO ist Ausdruck der dienenden Funktion des Feststellungsverfahrens (…BTDrucks VI/1982, S. 157) und will verhindern, dass die rechtliche Verselbständigung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zu materiell unrichtigen Steuerfestsetzungen führt, obschon die entsprechenden Steuern noch nicht verjährt sind (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1999 IV R 56/98, BFHE 189, 351). - BFH, 30.09.2020 - I R 12/17
Feststellung des Einlagekontos für BgA - sachlich-abstrakte Betrachtung
Hierdurch soll verhindert werden, dass die rechtliche Verselbständigung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zu materiell unrichtigen Steuerfestsetzungen führt, obwohl die entsprechenden Steuern (hier: Körperschaftsteuer 2012) noch nicht verjährt sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.09.1999 - IV R 56/98, BFHE 189, 351).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00
Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende - …
Dennoch können die Motive und Vorstellungen der Mitglieder gesetzgeberischer Körperschaften bei der Gesetzesauslegung jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie - wie hier - im Gesetz einen ausreichenden Niederschlag gefunden haben (BFH NVwZ 2000, 599). - BFH, 01.08.2013 - IV R 18/11
Keine Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns, soweit er auf Verkauf eines …
Zur Erläuterung des Bescheids wies das FA darauf hin, dass der Bescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist ergehe und deshalb nur Wirkungen für Festsetzungen entfalte, bei denen die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen sei (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1999 IV R 56/98, BFHE 189, 351). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10
Vertragsarztangelegenheiten
Hieran vermag eine etwaige Gesetzesbegründung nichts zu ändern (vgl. BFH, Urteil vom 23.09.1999 - IV R 56/98 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - m.w.N.).Wie Eingangs dargelegt, kommt es nicht darauf an, was der Gesetzgeber regeln wollte oder meint, geregelt zu haben, sondern auf den durch das Gericht im Wege der Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Gesetzes selbst, den "objektivierten Willen des Gesetzgebers", in dessen Bestimmung die Motive des Gesetzgebers allenfalls sekundär einfließen können (…Zippelius, Juristische Methodenlehre, 10. Auflage, 2006, S. 21 ff., 46 ff.;… Kramer, Juristische Methodenlehre, 2. Auflage, 2005, S. 113 ff.; vgl. auch BFH, Urteil vom 23.09.1999 - IV R 56/98 - und BSG, Urteil vom 20.02.1964 - 8 RV 649/62 - Senat, Beschluss vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -).
- BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Verhältnis AdV und NZB-Verfahren
Die Rechtsprechung des BFH in den Urteilen in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750, vom 23. September 1999 IV R 56/98 (BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254) und vom 29. August 2000 VIII R 33/98 (…BFH/NV 2001, 414), nach denen auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist bei einem Teil der Feststellungsbeteiligten eine einheitliche und gesonderte Feststellung mit Wirkung für die Feststellungsbeteiligten mit noch offener Festsetzungsfrist ergehen könne, werde im Schrifttum abgelehnt (…Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 20;… Söhn in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 123).Nach den Entscheidungen mehrerer Senate des BFH ist eine gesonderte und einheitliche Festsetzung auch dann durchzuführen, wenn bei einzelnen Feststellungsbeteiligten die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, sofern sich für diese Feststellungsbeteiligten durch die Feststellung keine Nachteile ergeben (BFH-Urteile in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750; in BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254, und in BFH/NV 2001, 414;… BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552).
Mit deren abweichenden Auffassungen hat sich der BFH in seinen Entscheidungen aber bereits auseinander gesetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10
Vertragsarztangelegenheiten
Hieran vermag eine etwaige Gesetzesbegründung nichts zu ändern (vgl. BFH, Urteil vom 23.09.1999 - IV R 56/98 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - m.w.N.).Wie Eingangs dargelegt, kommt es nicht darauf an, was der Gesetzgeber regeln wollte oder meint, geregelt zu haben, sondern auf den durch das Gericht im Wege der Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Gesetzes selbst, den "objektivierten Willen des Gesetzgebers", in dessen Bestimmung die Motive des Gesetzgebers allenfalls sekundär einfließen können (…Zippelius, a.a.O., S. 21 ff., 49 ff.; vgl. auch BFH, Urteil vom 23.09.1999 - IV R 56/98 - und BSG, Urteil vom 20.02.1964 - 8 RV 649/62 - Senat, Beschluss vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - L 11 KA 49/13 Der Wille des Gesetzgebers kann bei der Auslegung nur insoweit berücksichtigt werden, als er in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (BVerfG, Beschlüsse vom 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 -, vom 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82 - vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79, 1 BvR 1132/79, 1 BvR 1150/79, 1 BvR 1333/79, 1 BvR 1181/79 -) oder konkreter: Die Motive und Vorstellungen der Mitglieder der gesetzgebende Körperschaften können bei der Gesetzesauslegung nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Gesetz einen ausreichenden Niederschlag gefunden haben (so Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.09.1003 - IV R 56/98 - ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 11 U 416/12
Unfallversicherung
Es kommt ferner nicht darauf an, was der Gesetzgeber regeln wollte oder meint, geregelt zu haben, sondern auf den durch das Gericht im Wege der Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Gesetzes selbst, den "objektivierten Willen des Gesetzgebers", in dessen Bestimmung die Motive des Gesetzgebers allenfalls sekundär einfließen können (…hierzu Zippelius, a.a.O., S. 21 ff.;… Kramer, Juristische Methodenlehre, 2. Auflage, 2005, S. 113 ff., 152 f.; vgl. auch Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 23.09.1999 - IV R 56/98 - ; Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 20.02.1964 - 8 RV 649/62 - Senat, Beschlüsse vom 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER - und 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10
Vertragsarztangelegenheiten
- BFH, 27.09.2006 - IV R 50/98
Gewerbesteuerliche Organschaft; Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassung als Vertragsarzt; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 398/15
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; Unangemessene Dauer des …
- BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Teil der Feststellungsbeteiligten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - L 11 KA 81/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - L 11 B 7/09
Vertragsarztangelegenheiten
- FG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 13 K 13010/09
Maßgeblicher Zeitpunkt für Bedeutung der Verlustfeststellung i.S.v. § 181 Abs. 5 …
- FG München, 20.07.2010 - 2 K 2868/08
Auslegung des Begriffs "von Bedeutung" im Sinne des § 181 Abs. 5 AO im …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 11 KA 58/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - L 23 SF 80/12
Ablehnung - Gerichtsperson - Beschwerdeausschluss
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 11 SO 108/12
Sozialhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - L 11 KA 61/10
Vertragsarztangelegenheiten
- FG München, 08.10.2004 - 8 K 4103/02
Ablaufhemmung bei vereinbartem Prüfungsaufschub AO § 171 Abs. 4 S. 1, § 197 Abs. …
- BFH, 07.12.1999 - IV B 56/99
Festsetzungsfrist; Gewinnfeststellung
- VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - A 6 S 1132/05
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Rechtsprechung
| BFH, 04.08.1999 - III R 60/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
InvZulG 1991 § 6 Abs. 1; ; InvZulG 1991 § 6 Abs. 3 Satz 1
- Simons & Moll-Simons
InvZuIG 1991 § 6 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1
- Wolters Kluwer
Investitionszulagenantrag - Amtlicher Vordruck - Identität mit Original - Kalenderjahr
- datenbank.nwb.de
Wirksamkeit eines Investitionszulagenantrags nur bei Verwendung des amtlichen Vordrucks oder einem diesem Vordruck in allen Einzelheiten entsprechenden Formulars
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Antrag auf Investitionszulage auf falschem Formular
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Amtlicher Vordruck für Investitionszulagenantrag
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 16.07.1997 - 13 K 3924/95
- BFH, 04.08.1999 - III R 60/97
Papierfundstellen
- BFHE 189, 268
- BB 1999, 2340
- DB 1999, 2498
- BStBl II 1999, 791
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.07.1997 - III R 266/94
Amtlicher Vordruck für Investitionszulagen
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III R 60/97
Ein unter Verwendung eines nicht amtlichen oder eines nicht für das Kalenderjahr 1991 vorgesehenen amtlichen Vordrucks gefertigter Investitionszulagenantrag für das Kalenderjahr 1991 ist nur dann gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1991 wirksam "nach amtlichem Vordruck" gestellt, wenn das verwendete Formular in allen Einzelheiten dem amtlichen Formular für das Kalenderjahr 1991 entspricht (Fortführung der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV im Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31).Zu der vergleichbaren Regelung in § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV, wonach der Antrag auf Investitionszulage "auf einem amtlichen Vordruck, der von dem zuständigen FA anzufordern ist", zu erstellen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31) entschieden, die Anspruchsvoraussetzungen seien nur dann vollständig, wenn bei der Antragstellung das amtliche Formular --als Tatbestandsvoraussetzung-- verwendet werde.
- BFH, 13.04.1972 - V R 16/69
Anträge - Erklärungen - Amtliches Muster - Amtliche Vordrucke
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III R 60/97
Der Senat hat eine Ausnahme von der strengen Vorgabe in § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV allenfalls dann für denkbar gehalten, wenn offensichtlich ist, daß zwischen dem verwendeten nichtamtlichen und dem amtlichen Vordruck --wie etwa bei einer Fotokopie des amtlichen Vordrucks-- keine Abweichungen bestehen (s.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. April 1972 V R 16/69, BFHE 105, 416, BStBl II 1972, 725, und Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 III R 87/96, BStBl II 1999, 313, unter Ziff. 4. der Gründe).Die Verwendung nichtamtlicher Vordrucke bzw. von (amtlichen) Vordrucken, die nicht für das betreffende Kalenderjahr vorgesehen sind, ist daher auch im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmung nur dann ausnahmsweise anzuerkennen, wenn das verwendete Formular in allen Einzelheiten dem amtlichen Formular entspricht (BFH-Urteil in BFHE 105, 416, BStBl II 1972, 725).
- BFH, 27.10.1993 - XI R 17/93
Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO i. d. F. des …
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III R 60/97
Da die Sache spruchreif ist, war die Klage abzuweisen (§ 126 Abs. 3 Nr. 1 FGO; ferner BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 17/93, BFHE 172, 493, BStBl II 1994, 439, unter Ziff. II. 4. der Gründe zur möglichen Durcherkennung bei einem Zwischenurteil). - BFH, 17.12.1998 - III R 87/96
Investitionszulagenantrag per Telefax
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III R 60/97
Der Senat hat eine Ausnahme von der strengen Vorgabe in § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV allenfalls dann für denkbar gehalten, wenn offensichtlich ist, daß zwischen dem verwendeten nichtamtlichen und dem amtlichen Vordruck --wie etwa bei einer Fotokopie des amtlichen Vordrucks-- keine Abweichungen bestehen (s.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. April 1972 V R 16/69, BFHE 105, 416, BStBl II 1972, 725, und Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 III R 87/96, BStBl II 1999, 313, unter Ziff. 4. der Gründe). - FG Thüringen, 15.11.1995 - I 136/95
Anforderungen an den Antrag auf Investitionszulage; Verwendung eines falschen …
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - III R 60/97
Mit der vom FG --im Hinblick auf das gegenläufige Urteil des Thüringer FG vom 15. November 1995 I 136/95, EFG 1996, 338-- zugelassenen Revision rügt das FA die Verletzung formellen (§ 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) und materiellen Rechts (§ 6 Abs. 3 InvZulG 1991 und § 110 der Abgabenordnung --AO 1977--).
- BFH, 01.07.2008 - VII R 37/07
Zwingende Vordruckverwendung bei Antrag auf Mineralölsteuervergütung - keine …
Mit dieser Auffassung folgt der Senat den vom Bundesfinanzhof (BFH) für den Bereich der Umsatzsteuer und Investitionszulage entwickelten Grundsätzen bei der Verwendung amtlich vorgeschriebener Vordrucke (vgl. zu § 61 Abs. 1 Satz 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1993 BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 239, BStBl II 2000, 214, und zu § 6 Abs. 3 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes 1991 BFH-Urteil vom 4. August 1999 III R 60/97, BFHE 189, 268, BStBl II 1999, 791). - BFH, 21.03.2002 - III R 30/99
Lfd. Nummer
Das Zulagenrecht ist entsprechend seinem Sinn und Zweck, durch eine zügige Bearbeitung und Auszahlung der Investitionszulage die angestrebten wirtschaftlichen Impulse zeitnah zu bewirken, auch im formellen Bereich darauf angelegt, dass der Innendienst ohne aufwendige Ermittlungen und Nachforschungen bereits unmittelbar anhand des Antrags und der fristgerecht eingereichten Anlagen die Berechtigung der Zulage erkennen und rasch sowie ggf. abschließend darüber entscheiden kann (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1999 III R 60/97, BFHE 189, 268, BStBl II 1999, 791, unter II. 1. a der Gründe, m.w.N.;… ferner Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., § 5 InvZulG 1999 Rz. 9;… Jasper/Sönksen, Investitionsförderung in den neuen Bundesländern, § 6 InvZulG Rz. 32 und 33). - BFH, 29.03.2001 - III R 48/98
Investitionszulagen-Antrag: Unterschrift bei Einmann-GmbH
Ferner ist für den Senat der Gesichtspunkt bestimmend, dass die für die Gewährung der Investitionszulage erforderlichen tatsächlichen Erklärungen (als Wissenserklärungen) dem strafrechtlichen Verantwortungsbereich des Antragsberechtigten oder seines gesetzlichen Vertreters zugeordnet sind (BFH-Urteil in BFHE 188, 182, BStBl II 1999, 313), und zum anderen der das Investitionszulagenrecht beherrschende Verfahrensgrundsatz, dass die Antragsvoraussetzungen der Investitionszulage im Interesse der zur Verwirklichung des Förderungszwecks gebotenen raschen Gewährung der Investitionszulage zügig überprüfbar sein müssen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 4. August 1999 III R 60/97, BFHE 189, 268, BStBl II 1999, 791).
- BFH, 26.06.2003 - III R 16/01
Investitionszulage auf Anzahlungen
d) Die Gewährung einer Investitionszulage erfordert neben den materiell-rechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung bestimmter, formeller Voraussetzungen, insbesondere die frist- und formgerechte Antragstellung nach § 6 Abs. 1 und 3 InvZulG 1993 (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. August 1999 III R 60/97, BFHE 189, 268, BStBl II 1999, 791, und vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547). - FG München, 30.01.2014 - 14 K 1414/11
Keine Umdeutung eines Antrags nach § 51 EnergieStG in einen Antrag nach § 54 …
Die beiden Vordrucke stimmen daher nicht in allen Einzelheiten überein (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. August 1999 III R 60/97, BFHE 189, 268).Rn. 34 Gegen eine alternative Einsetzbarkeit der Formulare 1115 und 1118 spricht auch, dass der Vordruck für die Entlastung nach § 51 EnergieStG nicht in allen Einzelheiten dem amtlichen Formular für eine Entlastung nach § 54 EnergieStG entspricht (vgl. zur Investitionszulage BFH-Urteil vom 4. August 1999 III R 60/97, BFHE 189, 268).
- BFH, 17.10.2001 - III R 44/99
Entnahme eines Pkw
Indes verdeutlicht gerade die Entstehungsgeschichte der Klägerin mit ihren erheblich wechselnden Beteiligungsverhältnissen das Gewicht und die Bedeutung des vom Senat in ständiger Rechtsprechung als ausschlaggebend angesehenen Grundsatzes, eine Festsetzung der Investitionszulage in einem möglichst zügigen Festsetzungsverfahren sicherzustellen und, so z.B. bei der Verwendung nicht amtlicher Vordrucke, vorherige aufwendige Prüfungen und Ermittlungen durch die festsetzenden Beamten zu vermeiden (BFH-Urteil vom 4. August 1999 III R 60/97, BFHE 189, 268, BStBl II 1999, 791, unter II. 1. a und b der Gründe, m.umf.N.; ferner Anm. o.V. in HFR 2001, 1002). - FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3170/06
Verjährung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; Geltendmachung der …
Der Senat hält es vielmehr für zutreffend, die zum Antrag auf Investitionszulage und zum Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen ergangene Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 4. August 1999 III R 60/97, BFHE 189, 268, BStBl II 1999, 791 sowievom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 239, BStBl II 2000, 214) auf den Vergütungsantrag nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a MinöStG zu übertragen. - FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
Bindung des Finanzamts an den Grundsatz von Treu und Glauben trotz Vorbehalts der …
Dahinstehen kann sodann die in zwei Revisionsverfahren beim BFH anhängige Frage, ob ein Antrag auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz unter Verwendung des Vorjahresvordrucks generell oder ggf. unter welchen besonderen Umständen wirksam ist (BFH, III R 54/97 und III R 60/97). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
Verwendung eines Investitionzulagenantrages des Vorjahres; Betrieb einer …
Daran fehlt es hier, so daß die Anspruchsvoraussetzungen aus diesem formellen Grund nicht erfüllt sind (Urt. d. BFH vom 04.08.1999 III R 60/97, BStBl II 1999, 791). - FG Düsseldorf, 21.03.2007 - 4 K 3113/05
Anspruch auf die Vergütung von Mineralölsteuer für das in einer …
Es kann dahinstehen, ob ein Vergütungsanspruch der Klägerin für die Vergütungsabschnitte 1999 bis 2002 bereits daran scheitert, dass sie insoweit keine schriftlichen Anmeldungen nach § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes abgegeben hat (vgl. für andere Bereiche des Steuerrechts: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 13. April 1972 V R 16/69, BStBl II 1972, 725; vom 4. August 1999 III R 60/97, BStBl II 1999, 791). - FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 119/98
Vertrauensschutz bei unter Verwendung eines unzutreffenden Vordrucks und unter …
- FG Niedersachsen, 19.09.2005 - 3 V 281/05
Charakter einer strafbefreienden Erklärung nach § 3 …
- FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 204/99
Änderung eines Steuerbescheides zuungunsten des Steuerpflichtigen mit dessen …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2015 - 1 K 1155/12
Investitionszulagenbegünstigte Einordnung eines Recyclingunternehmens - …
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