Rechtsprechung
| BGH, 07.12.1998 - II ZB 5/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Geschäftswert für RA-Gebühren im aktienrechtlichen Spruch(stellen)verfahren
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfahren der sofortigen Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 306 Abs. 7 S. 6; KostO § 30
Bemessung des Geschäftswerts für Anträge von Aktionären auf Festsetzung einer angemessenen Abfindungs- und Ausgleichszahlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97
- BGH, 16.07.1998 - II ZB 5/97
- BGH, 07.12.1998 - II ZB 5/97
- BGH, 03.05.1999 - II ZB 5/97
Papierfundstellen
- DB 1999, 272
- NZG 1999, 346
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 07.02.1991 - BReg. 3 Z 5/91
Auszug aus BGH, 07.12.1998 - II ZB 5/97
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit ist vielmehr gemäß § 10 Abs. 1 BRAGO auf den gestellten Antrag hin gesondert festzusetzen (BayObLGZ 1991, 84, 86;… Krieger in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4 - Aktiengesellschaft, § 70 Rdn. 96; abweichend OLG Düsseldorf, AG 1987, 48, 49; W. Meilicke, AG 1985, 48, 50 f.;… zum Meinungsstand vgl. Hüffer, AktG, 3. Aufl., § 306 Rdn. 22).Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit eines jeden antragstellenden Aktionärs wird teilweise anhand des Betrages ermittelt, der sich für die von ihm gehaltenen Aktien aus der Differenz zwischen angebotener und angemessener Abfindungs- und Ausgleichszahlung errechnet (…vgl. u.a. Krieger aaO, § 70 Rdn. 96 m.w.N. in Fußnote 303), teilweise wird der für die Bemessung der Gerichtsgebühren festgesetzte Geschäftswert auf die antragstellenden Aktionäre aufgeteilt (u.a. BayObLGZ 1991, 84, 88 f.).
Dieser entfällt vielmehr insgesamt auf die antragstellenden Aktionäre (BayObLGZ 1991, 84, 88).
Die Feststellung des jeweiligen Aktienbesitzes wird jedoch in der Regel auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen, wie zu Recht ausgeführt worden ist (vgl. BayObLGZ 1991, 84, 89).
Es erscheint daher zweckmäßig und geboten, grundsätzlich eine Aufteilung nach Kopfteilen vorzunehmen und die Aufteilung nur dann an dem Aktienbesitz auszurichten, wenn die Zahl der gehaltenen Aktien aller antragstellenden Aktionäre feststeht oder ein Antragsteller im Verhältnis zu den anderen antragstellenden Aktionären einen erheblich höheren Teil der Aktien besitzt (vgl. dazu BayObLGZ 1991, 84, 89).
- BayObLG, 16.05.1973 - BReg. 2 Z 15/73
Auszug aus BGH, 07.12.1998 - II ZB 5/97
Da den nicht antragstellenden außenstehenden Aktionären lediglich die Stellung streitgenössischer Nebenintervenienten zukommt, wie zutreffend entschieden worden ist (BayObLGZ 1973, 106, 109 f.), kann ihnen der Streitgegenstand auch nicht teilweise zugerechnet werden.
- OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06
Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass in Spruchverfahren regelmäßig für jeden Antragsteller ein gesonderter Gegenstandswert festzusetzen ist (vgl. BGH AG 1999, 181 ; OLG Hamburg AG 2001, 479/482; BayObLG AG 2006, 376). - OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 26 W 3/15
Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Spruchverfahren wegen der Behandlung …
Da dieser sich danach richtet, in welchem Umfang die angebotene Barabfindung erhöht wird bzw. bei Erfolglosigkeit des Spruchverfahrens begehrt wurde (vgl. BGH, Beschluss v. 07.12.1998 - II ZB 5/97 - Rn. 4 ff., AG 2002, 559), und der Ausgang des Verfahrens noch nicht feststeht, ist der Wert nach § 30 Abs. 1 KostO zu schätzen. - OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 20 W 5/04
Sachverständigenablehnung im aktienrechtlichen Spruchverfahren: Statthaftigkeit …
Da dieser sich danach richtet, in welcher Höhe eine bare Zuzahlung festgesetzt wird bzw. bei Erfolglosigkeit des Spruchverfahrens begehrt wurde (vgl. BGH NZG 1999, 346 und BGH NZG 2002, 674), und der Ausgang des Verfahrens noch nicht feststeht, ist der Wert nach § 30 Abs. 1 KostO zu schätzen (…Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 131 KostO Rn. 11; a.A. OLG Düsseldorf AG 2001, 533).
- BGH, 21.02.2002 - II ZB 15/00
Bemessung des für Anwaltsgebühr maßgebenden Geschäftswertes
Nach der Senatsentscheidung vom 7. Dezember 1998 (II ZB 5/97, AG 1999, 181) ist der für die Rechtsanwaltsgebühren maßgebende Geschäftswert bei mehreren Antragstellern für jeden Antragsteller gesondert festzusetzen. - OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01
Gesamtstreitwert bei mehreren Anfechtungsklagen - Vertretung durch verschiedene …
Trotz Identität des Streitgegenstands kann der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne der §§ 9, 10 BRAGO von demjenigen der gerichtlichen Tätigkeit abweichen (für den vergleichbaren Fall des Geschäftswerts der anwaltlichen Tätigkeit im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren nach § 306 AktG vgl. BGH AG 1999, 181; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1649; OLG Zweibrücken AG 1995, 41). - OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03
Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Geschäftswertfestsetzung bei …
Der Geschäftswert wurde gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach der Summe der Beträge, die sich aus der Differenz zwischen den angebotenen und den angemessenen Abfindungs- und Ausgleichszahlungen für alle antragstellenden und nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre ergibt, bemessen (BGH NZG 1999, 346). - BayObLG, 28.02.2001 - 3Z BR 381/00
Gegenstandswerts der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigter …
Er errechnet sich in der Weise, dass der für die Bemessung der Gerichtsgebühren festgesetzte Geschäftswert auf die antragstellenden Aktionäre aufgeteilt wird (BGH AG 1999, 181; …Für die Vertreter der übrigen Antragsteller hat es bei der Verteilung nach Kopfteilen zu verbleiben (vgl. BGH AG 1999, 181; …
- OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - 26 W 7/15
Höhe der anwaltlichen Vergütung im Spruchverfahren
Rn. 36 2.3. Für die Wertfestsetzung selbst gilt weiter, dass nach § 10 Abs. 1 BRAGO a.F. (§ 33 Abs. 1 RVG n.F.) der Wert für die anwaltliche Tätigkeit im Spruchverfahren grundsätzlich nur dann festzusetzen ist, wenn und soweit die Festsetzung beantragt wurde (vgl. BGH, Beschluss v. 7.12.1998 - II ZB 5/97 -, AG 1999, 181;… OLG München, Beschluss v. 30.11.2006 - 31 Wx 59/06 - Rn. 60, AG 2007, 411 ff.;… ebenso zu § 33 Abs. 1 RVG: OLG Karlsruhe, Beschlüsse v. 23.07.2015 - 12a W 4/15 - Rn. 108;… 22.06.2015 - 12a W 5/15 - Rn. 73, jeweils juris;… Hartmann, Kostengesetze, 43. A., § 33 RVG Rn. 7). - BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden …
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist vielmehr gemäß § 10 Abs. 1 BRAGO auf den von den Antragsgegnerinnen gestellten Antrag hin gesondert festzusetzen und errechnet sich in der Weise, dass der für die Bemessung der Gerichtsgebühren festgesetzte Geschäftswert auf die antragstellenden Aktionäre aufgeteilt wird (BGH AG 1999, 181; … - BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 159/94
Gegenstandswert für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten eines …
Dies entspricht im Übrigen auch der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. BGH DB 1999, 272 und NJW-RR 1999, 1191; OLG Düsseldorf AG 2000, 77 m.w.N.; OLG Hamburg AG 2001, 479/482; OLG Zweibrücken AG 1995, 421/423) und der herrschenden Meinung in der Literatur (…vgl. Hüffer AktG 5. Aufl. § 306 Rn. 23). - BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 331/01
Geschäftswert aktienrechtlicher Spruchverfahren bei Eingliederung einer …
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 175/99
Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren
- LG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 3 O 82/93
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Deutsche Effekten- und …
- OLG Karlsruhe, 04.08.1999 - 12 W 17/99
- BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 172/99
- KG, 15.02.2001 - 2 W 10644/99
Geschäftswert im Verfahren betreffend die Feststellung der angemessenen Abfindung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.12.1998 - 15 W 404/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 139
Qualifizierte Nachfolgeklausel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
HGB § 139
Auslegung einer gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklausel
Verfahrensgang
- LG Essen - 44 T 1/97
- OLG Hamm, 01.12.1998 - 15 W 404/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 760
- DB 1999, 272
- Rpfleger 1999, 229
- NZG 1999, 344
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.06.1963 - II ZR 88/61
Erwerb eines Kommanditanteils durch einen persönlich haftenden Gesellschafter - …
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1998 - 15 W 404/98
Dies hätte ihm unter den damaligen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, nach § 139 Abs. 1 HGB vorzugehen; andernfalls wäre er Komplementär geworden und das Kommanditistenverhältnis entfallen, weil niemand in derselben Gesellschaft zugleich persönlich haftender Gesellschafter und Kommanditist sein kann (allgemeine Meinung; BGH BB 1963, 1076; KG JW 1936, 2933; Senat NJW 1982, 835; OLG Schleswig OLGZ 1991, 447;… Baumbach/Hopt, 29. Auflage, § 139 Rn. 37 und § 124 Rn. 16;… Schlegelberger/Schmidt, 5. Auflage, § 105 Rn. 25). - OLG Hamm, 22.09.1981 - 15 W 219/81
Anmeldung des Eintritts eines Kommanditisten als Komplementär in eine KG
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1998 - 15 W 404/98
Dies hätte ihm unter den damaligen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, nach § 139 Abs. 1 HGB vorzugehen; andernfalls wäre er Komplementär geworden und das Kommanditistenverhältnis entfallen, weil niemand in derselben Gesellschaft zugleich persönlich haftender Gesellschafter und Kommanditist sein kann (allgemeine Meinung; BGH BB 1963, 1076; KG JW 1936, 2933; Senat NJW 1982, 835; OLG Schleswig OLGZ 1991, 447;… Baumbach/Hopt, 29. Auflage, § 139 Rn. 37 und § 124 Rn. 16;… Schlegelberger/Schmidt, 5. Auflage, § 105 Rn. 25). - OLG Schleswig, 31.01.1991 - 5 U 88/88
Beerbung des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft …
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1998 - 15 W 404/98
Dies hätte ihm unter den damaligen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, nach § 139 Abs. 1 HGB vorzugehen; andernfalls wäre er Komplementär geworden und das Kommanditistenverhältnis entfallen, weil niemand in derselben Gesellschaft zugleich persönlich haftender Gesellschafter und Kommanditist sein kann (allgemeine Meinung; BGH BB 1963, 1076; KG JW 1936, 2933; Senat NJW 1982, 835; OLG Schleswig OLGZ 1991, 447;… Baumbach/Hopt, 29. Auflage, § 139 Rn. 37 und § 124 Rn. 16;… Schlegelberger/Schmidt, 5. Auflage, § 105 Rn. 25).
- OLG Jena, 31.08.2011 - 6 W 188/11
Kommanditgesellschaft: Gleichzeitige Stellung des persönlich haftenden …
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Meinung in der Literatur kann - im Grundsatz - der persönlich haftende Gesellschafter nicht gleichzeitig auch Kommanditist seiner Gesellschaft sein (BGH…, Urteil vom 10.6.1963, Az. II ZR 88/61, Az. II ZR 88/61, BB 1963, 1076-1077, WM 1963, 989-990, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22.9.1981, Az. 15 W 219/81, juris; vom 1.12.1998, Az. 15 W 404/98, NJW-RR 1999, 760, juris Rn. 17;… MünchKommHGB/Karsten Schmidt, 3. Aufl., § 105 Rn. 77;… Schlegelberger/Martens, HGB, 5. Aufl., § 161 Rn. 41;… Schilling in Großkomm HGB, 4. Aufl., § 161 Rn. 38;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 161 Rn. 4 aE;… Henssler/Strohn/Gummert, HGB, § 161 Rn. 7;… Oetker/Oetker, HGB, 2. Aufl., § 161 Rn. 8;… von Gerkan/Haas in Röhricht/Graf v. Westphalen, HGB, 3. Aufl., § 161 Rn. 18, § 105 Rn. 4a;… Ensthaler/Fahse, GK-HGB, 7. Aufl., vor §§ 161 ff. Rn. 2;… Koller in Koller/Roth/Morck, HGB, 7. Aufl., § 161 Rn. 1;… Stuhlfelner in HK-HGB, 7. Aufl., § 161 Rn. 1;… a.A. MünchKommHGB/Priester, 3. Aufl., § 120 Rn. 93;… MünchKommHGB/Grunewald, 2. Aufl., § 161 Rn. 4 f). - OLG Hamm, 02.12.1999 - 15 W 336/99
Notargebühren für Entwurf einer notariell zu beurkundenden Vereinbarung
Dementsprechend ist etwa für den Bereich der handelsrechtlichen Personengesellschaften anerkannt, daß es durchaus einen Gesellschaftsanteil geben kann, der nicht mit einem Kapitalanteil verbunden ist, eine insbesondere bei der GmbH & Co KG für die Komplementärin häufig gewählte Gestaltungsform (…vgl. K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., S. 1375 ff.; Senat FGPrax 1999, 69 = NJW-RR 1999, 760).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".