Rechtsprechung
| FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96
- BFH, 06.11.2001 - IX R 27/00
Papierfundstellen
- DB 2000, 2348
- EFG 2000, 1076
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93
Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft
Auszug aus FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96
Einkünfteerzielungsabsicht liegt vor, wenn aus objektiven Umständen - Parteivernehmung kommt deshalb hierfür nicht in Betracht, BFH in BFH/NV 1995, 866 - zu schließen ist, dass in einem überschaubaren Prognosezeitraum damit gerechnet werden kann, dass anfängliche Verluste durch spätere Überschüsse nicht nur ausgeglichen werden, sondern darüber hinaus ein "Totalgewinn" entstehen wird. - FG Baden-Württemberg, 31.08.1999 - 4 K 143/96
Überschusserzielungs-Prognosezeitraum für eine Ferienwohnung; Einkommensteuer …
Auszug aus FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96
Welcher Betrachtungszeitraum im Falle der Vermietung von Ferienwohnungen in Feriengebieten zugrunde zulegen ist, ist allerdings umstritten (vgl. FG Hamburg, VI. Senat, Urteil vom 19.11.98 - VI 165/96 -: 50 Jahre; FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 31.8.1999 - 4 K 143/96 -: 20 Jahre).
- FG Köln, 31.01.2002 - 15 K 3072/99
Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei
Der Senat teilt aber die Ansicht, dass der von den Klägern in ihrer Prognoserechnung angesetzte Prognosezeitraum von maximal 50 Jahren anzusetzen ist, wobei dahinstehen kann, ob nicht möglicherweise ein noch kürzerer Zeitraum zutreffend wäre (vergl. FG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 1999 V 102/96, EFG 2000, 1076 - maximal 50 Jahre, möglicherweise auch nur 30 Jahre; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. Juni 2000 I 210/99, EFG 2000, 1079 m.w.N. auf die Rechtsprechung der Finanzgerichte - 20 Jahre -).Insbesondere der von den Klägern für sich beanspruchte Prognosezeitraum von 100 Jahren ist nach Auffassung des Senats unrealistisch, weil die wirtschaftlichen Faktoren in einem solchen Zeitraum nicht überblickt werden können (so auch FG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 1999 V 102/96, EFG 2000, 1076).
- BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99
Justizkriminalität in der ehemaligen DDR und Rückwirkungsverbot nach Art. 103 …
Die Auffassung der Fachgerichte, die Verfolgungsverjährung für DDR-Alttaten, die entsprechend dem Willen der Staats- und Parteiführung der DDR aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden seien, habe bis zum Wegfall dieses Verfolgungshindernisses geruht, verletzt kein Verfassungsrecht (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 - und vom 9. Juni 1998 - 2 BvR 102/96 -). - FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
Herstellungskosten eines Gebäudes; unselbständige Gebäudeteile; Einkommensteuer …
Nach neuerer Auffassung in Verwaltung, Rechtsprechung und Literatur, der sich das erkennende Gericht anschließt, können Aufwendungen für Computer anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden; § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht danach der Aufteilung in nicht abziehbare private Aufwendungen und abziehbare Werbungskosten nicht entgegen (vgl. z. B. FinMin Niedersachen, Erlass vom 9.10.2000, DB 2000, 2348 ; OFD München vom 9.1.2001; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.9.2001, 5 K 1249/00, DStRE 2001, 1143). - EGMR, 05.07.2011 - 22006/07
MIHAL v. SLOVAKIA
File no. Er 102/96-35. - EGMR - 22006/07
[ENG]
File no. Er 102/96-35.
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